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   BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16   

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https://dejure.org/2016,56365
BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16 (https://dejure.org/2016,56365)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2016 - XI B 57/16 (https://dejure.org/2016,56365)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2016 - XI B 57/16 (https://dejure.org/2016,56365)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im Klageverfahren - Umfang der den Streitfall betreffenden Akten i. S. des § 71 Abs. 2 FGO - Gerichtliche Überprüfung der Ermessensentscheidung des Finanzamts

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 71 Abs 2, FGO § 76 Abs 1, FGO § 86, FGO § 102, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 6, FGO § 155, ZPO § 295, AO § 30 Abs 4 Nr 3, AO § 5
    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im Klageverfahren - Umfang der den Streitfall betreffenden Akten i.S. des § 71 Abs. 2 FGO - Gerichtliche Überprüfung der Ermessensentscheidung des Finanzamts

  • Bundesfinanzhof

    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im Klageverfahren - Umfang der den Streitfall betreffenden Akten i.S. des § 71 Abs. 2 FGO - Gerichtliche Überprüfung der Ermessensentscheidung des Finanzamts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 71 Abs 2 FGO, § 76 Abs 1 FGO, § 86 FGO, § 102 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im Klageverfahren - Umfang der den Streitfall betreffenden Akten i.S. des § 71 Abs. 2 FGO - Gerichtliche Überprüfung der Ermessensentscheidung des Finanzamts

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Akteneinsicht während einer laufenden Steuerprüfung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im Klageverfahren - Umfang der den Streitfall betreffenden Akten i.S. des § 71 Abs. 2 FGO - Gerichtliche Überprüfung der Ermessensentscheidung des Finanzamts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Akteneinsicht während einer laufenden Steuerprüfung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; FGO § 71 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Akteneinsicht während einer laufenden Steuerprüfung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im Klageverfahren - Umfang der den Streitfall betreffenden Akten i.S. des § 71 Abs. 2 FGO - Gerichtliche Überprüfung der Ermessensentscheidung des Finanzamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Begründungsmängel im finanzgerichtlichen Urteil

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (37)

  • BFH, 09.01.2014 - XI B 11/13

    Vorsteuervergütungsverfahren

    Auszug aus BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16
    b) Wird die Beschwerde mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache begründet, hat der Beschwerdeführer zur Erfüllung der Darlegungsanforderungen eine hinreichend bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche abstrakte Rechtsfrage herauszustellen, der grundsätzliche Bedeutung zukommen soll, sowie schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Mai 2008 VII B 118/07, BFH/NV 2008, 1440; vom 9. Januar 2014 XI B 11/13, BFH/NV 2014, 915).

    Für diesen Zulassungsgrund gilt ebenso wie für den der grundsätzlichen Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), dass die Rechtsfortbildung über den Einzelfall hinaus im allgemeinen Interesse liegen und eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage betreffen muss (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 915, Rz 23, m.w.N.).

  • BFH, 11.12.2013 - XI B 33/13

    Fehlen von Entscheidungsgründen bei erklärter Aufrechnung gegen einen

    Auszug aus BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16
    Vom Vorliegen eines Verfahrensmangels i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist danach dann auszugehen, wenn den Beteiligten --zumindest in Bezug auf einen der wesentlichen Streitpunkte-- die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2013 XI B 33/13, BFH/NV 2014, 714, m.w.N.).

    Die Klägerin wendet sich mit ihrem Beschwerdevorbringen in weiten Teilen im Stile einer Revisionsbegründung gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung, mit der das FG die Ermessensentscheidung des FA unbeanstandet gelassen hat; damit wird keiner der in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgeführten Zulassungsgründe dargetan (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 714, Rz 15), zumal die Frage, ob Ermessensfehler des FA vorliegen, von den Umständen des Einzelfalls abhängt und deshalb allgemeinen Aussagen von grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig nicht zugänglich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. November 2008 VII B 183/08, juris, Rz 4; vom 26. Februar 2015 III B 124/14, BFH/NV 2015, 837, Rz 32).

  • FG München, 11.05.2016 - 3 K 385/13

    Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Einsicht in die von den Finanzbehörden

    Auszug aus BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16
    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 11. Mai 2016  3 K 385/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1045 veröffentlicht.

  • BFH, 26.02.2015 - III B 124/14

    Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen

    Auszug aus BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16
    Die Klägerin wendet sich mit ihrem Beschwerdevorbringen in weiten Teilen im Stile einer Revisionsbegründung gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung, mit der das FG die Ermessensentscheidung des FA unbeanstandet gelassen hat; damit wird keiner der in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgeführten Zulassungsgründe dargetan (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 714, Rz 15), zumal die Frage, ob Ermessensfehler des FA vorliegen, von den Umständen des Einzelfalls abhängt und deshalb allgemeinen Aussagen von grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig nicht zugänglich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. November 2008 VII B 183/08, juris, Rz 4; vom 26. Februar 2015 III B 124/14, BFH/NV 2015, 837, Rz 32).
  • BFH, 03.06.2015 - VII S 11/15

    Keine Verpflichtung zu Übersendung von Behördenakten an das FG, um deren Einsicht

    Auszug aus BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16
    c) Soweit die Klägerin die Rechtsfrage für grundsätzlich bedeutsam hält, ob im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung der Ablehnung der Akteneinsicht die Akten, in die Einsicht genommen werden soll, zu den nach § 71 Abs. 2 FGO "den Streitfall betreffenden Akten" gehören, ist diese Rechtsfrage durch die Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Juni 2015 VII S 11/15, BFH/NV 2015, 1100, Rz 7) geklärt.
  • BFH, 14.12.2015 - XI B 113/14

    Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Vereinbarkeit des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG

    Auszug aus BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16
    Liegt zu der vom Beschwerdeführer herausgestellten Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, gehört zu der Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fundierte Stellungnahme dazu, weshalb diese Rechtsprechung noch nicht zu einer hinreichenden Klärung geführt habe oder auf Grund welcher neuen Entwicklungen sie nunmehr erneut in Frage gestellt werden müsse (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2014 XI B 29/14, BFH/NV 2014, 1780, Rz 16; vom 14. Dezember 2015 XI B 113/14, BFH/NV 2016, 599, Rz 8).
  • BFH, 19.12.2014 - XI B 12/14

    Kein Vorsteuerabzug unter Vertrauensschutzgesichtspunkten bei Bösgläubigkeit,

    Auszug aus BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16
    Zweitens geht die Klägerin dabei von einem Sachverhalt aus, den das FG nicht festgestellt hat, so dass die von der Klägerin aufgeworfene Rechtsfrage im Streitfall nicht klärbar wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 2014 XI B 12/14, BFH/NV 2015, 534, Rz 27; vom 17. November 2015 XI B 52/15, BFH/NV 2016, 431, Rz 47).
  • BFH, 26.11.2008 - VII B 183/08

    Keine Revisionszulassung wegen behaupteter rechtsfehlerhafter Nichtbeanstandung

    Auszug aus BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16
    Die Klägerin wendet sich mit ihrem Beschwerdevorbringen in weiten Teilen im Stile einer Revisionsbegründung gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung, mit der das FG die Ermessensentscheidung des FA unbeanstandet gelassen hat; damit wird keiner der in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgeführten Zulassungsgründe dargetan (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 714, Rz 15), zumal die Frage, ob Ermessensfehler des FA vorliegen, von den Umständen des Einzelfalls abhängt und deshalb allgemeinen Aussagen von grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig nicht zugänglich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. November 2008 VII B 183/08, juris, Rz 4; vom 26. Februar 2015 III B 124/14, BFH/NV 2015, 837, Rz 32).
  • BFH, 16.05.2008 - VII B 118/07

    Steuererstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten

    Auszug aus BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16
    b) Wird die Beschwerde mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache begründet, hat der Beschwerdeführer zur Erfüllung der Darlegungsanforderungen eine hinreichend bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche abstrakte Rechtsfrage herauszustellen, der grundsätzliche Bedeutung zukommen soll, sowie schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Mai 2008 VII B 118/07, BFH/NV 2008, 1440; vom 9. Januar 2014 XI B 11/13, BFH/NV 2014, 915).
  • BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13

    Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens

    Auszug aus BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16
    a) Das Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts ist ein Unterfall des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juni 2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 34, m.w.N.).
  • BFH, 17.11.2015 - XI B 52/15

    Zur Marktüblichkeit des Entgelts beim Mitarbeiter- und Führungskräfteleasing in

  • BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

  • BFH, 16.01.2013 - III S 38/11

    In-camera-Verfahren - Klage auf Ausstellung und Aushändigung einer Bescheinigung

  • BFH, 22.07.2014 - XI B 29/14

    Verweis einer Rechnung auf ergänzende Geschäftsunterlagen - Vorliegen einer

  • BFH, 15.07.2015 - IX B 38/15

    Sachaufklärungspflicht im finanzgerichtlichen Verfahren - Berücksichtigung von

  • BFH, 05.12.2013 - XI B 17/13

    Darlegung von Zulassungsgründen bei kumulativer Urteilsbegründung

  • BFH, 21.04.2004 - IX B 155/03

    Fehlende Entscheidungsgründe führen als Verfahrensmangel zur Urteilsaufhebung und

  • BFH, 17.04.2002 - X R 8/00

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung der Betriebsaufspaltung

  • BFH, 10.11.2011 - X B 211/10

    Fehlen von Entscheidungsgründen - Nichteingehen auf beantragten Vorwegabzug -

  • BFH, 12.05.2016 - II R 17/14

    Sammelauskunftsersuchen an ein Presseunternehmen - Grundrechtsschutz nach Art. 5

  • BFH, 29.04.2009 - VI B 126/08

    Zum Werbungskostenabzug bei Verlusten in der privaten Vermögenssphäre -

  • BFH, 05.12.2013 - XI B 1/13

    Richterliche Hinweispflicht

  • BFH, 03.02.2014 - VI B 111/13

    Kindergeld für verheiratete Kinder - Keine Anwendbarkeit der sog.

  • BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Aussetzung des Verfahrens als

  • BFH, 01.04.2003 - X B 105/02

    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung

  • BFH, 11.05.2015 - XI B 29/15

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Urteilsbegründung bei

  • BFH, 16.03.2012 - IX B 170/11

    Zum Geltendmachen des Verfahrensfehlers der Sachaufklärung; Rügeverzicht

  • BFH, 18.07.2014 - XI B 37/14

    Umsatzsteuer: Keine teilweise Zuordnung eines gemischtgenutzten Gebäudes zum

  • BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11

    Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung

  • BFH, 29.01.2010 - III B 50/09

    Unzureichende Sachaufklärung wegen unterbliebener Zeugeneinvernahme

  • BFH, 01.02.2012 - VI B 71/11

    Ordnungsgemäße Darlegung von Verfahrensfehlern

  • BFH, 11.07.2012 - X B 41/11

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil (§ 119 Nr. 6 FGO) - Rüge eines Verstoßes

  • BFH, 18.08.2015 - III B 112/14

    Beweiskraft des Protokolls zur mündlichen Verhandlung - Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 19.11.2013 - IX B 79/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, grundsätzliche Bedeutung und

  • BFH, 02.01.2006 - XI B 53/04

    NZB: fehlende Urteilsbegründung

  • BFH, 23.09.2009 - IX B 52/09

    Zurückverweisung nach § 116 Abs. 6 FGO - Fehlende Gründe nach § 119 Nr. 6 FGO -

  • BFH, 12.05.2016 - III B 5/16

    Ordnungsgemäße Rüge mangelhafter Sachaufklärung

  • BFH, 28.06.2017 - XI R 23/14

    Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege (40 %-Grenze des § 4

    Außerdem hat der Kläger im finanzgerichtlichen Verfahren die Nichterhebung weiterer Beweise nicht gerügt (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2016 XI B 57/16, BFH/NV 2017, 599, Rz 19 f., m.w.N.).
  • BFH, 11.10.2017 - IX R 2/17

    Schlichter Änderungsantrag nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Klagefrist -

    a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung des FA durch das FG ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2016 II R 17/14, BFHE 253, 505, BStBl II 2016, 822, unter II.2.b; BFH-Beschlüsse vom 15. März 2013 VII B 201/12, BFH/NV 2013, 972; vom 15. Juli 2015 IX B 38/15, BFH/NV 2015, 1431, und vom 19. Dezember 2016 XI B 57/16, BFH/NV 2017, 599, unter II.1.b bb; Drüen in Tipke/Kruse, a.a.O., § 102 FGO Rz 7; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 102 Rz 13; Brandt in Beermann/Gosch, FGO § 101 Rz 34 und FGO § 102 Rz 31).
  • BFH, 20.10.2021 - XI R 19/20

    Versagung des Vorsteuerabzugs aus Altgoldlieferungen; Anforderungen an das

    c) Die Rüge, das FG habe in diesem Zusammenhang auch seine Sachaufklärungspflicht verletzt, ist nicht ordnungsgemäß erhoben; denn es fehlen zum einen Darlegungen, welches Ergebnis die weitere Sachverhaltsaufklärung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Urteil in BFHE 268, 364, Rz 62), sowie zum anderen Darlegungen, dass der Kläger den Verstoß in der Vorinstanz gerügt hat oder aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer solchen Rüge gehindert gewesen sei (vgl. allgemein BFH-Beschlüsse vom 19.12.2016 - XI B 57/16, BFH/NV 2017, 599, Rz 19; vom 23.03.2021 - XI B 69/20, BFH/NV 2021, 1108, Rz 28).
  • BFH, 03.08.2022 - XI R 44/20

    Zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren

    Damit hat das FG den diesbezüglichen Vortrag des Klägers übergangen und damit einen eigenständigen Klagegrund unerörtert gelassen, der den Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm (§ 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO) bildet, ohne dass das angefochtene Urteil dabei erkennen lässt, aus welchen Gründen dieser vom Kläger hilfsweise geltend gemachte Anspruch vom FG abgelehnt wurde, obwohl es hierauf auch nach der eigenen materiell-rechtlichen Beurteilung des FG (vgl. BFH-Beschluss vom 19.12.2016 - XI B 57/16, BFH/NV 2017, 599, Rz 25) ankam.
  • BFH, 11.03.2020 - XI R 18/18

    Zur Bestimmung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft

    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das FG hätte von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind nach § 120 FGO Ausführungen dazu erforderlich, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären sollen, warum die Klägerin nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat, warum sich die Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag als erforderlich hätte aufdrängen müssen und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29.01.2010 - III B 50/09, BFH/NV 2010, 919, Rz 6; vom 12.12.2012 - XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705, Rz 34; vom 19.12.2016 - XI B 57/16, BFH/NV 2017, 599, Rz 18; vgl. auch Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 120 Rz 70).
  • BFH, 08.10.2019 - XI B 49/19

    Umsatzsteuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht; Leistungen, die den

    Dies vermag die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11.12.2014 - XI B 49/14, BFH/NV 2015, 363, Rz 18; vom 19.12.2016 - XI B 57/16, BFH/NV 2017, 599, Rz 39).
  • FG München, 03.02.2022 - 15 K 1212/19

    Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

    Auf Anforderung des Gerichts hat das Finanzamt die den Streitfall betreffende Akte (vgl. BFH, Beschluss vom 19.12.2016 - XI B 57/16 -, BFH/NV 2017, 599) - das ist das datenschutzrechtliche Auskunftsbegehren, der hierzu ausgetauschte Schriftwechsel und die ergangene Entscheidung - eingereicht.
  • BFH, 15.12.2021 - XI R 31/21

    Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 und 22 UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und

    b) Im angefochtenen Urteil wurde die Urteilsbegründungspflicht nicht verletzt, da eine lückenhafte, fehlerhafte oder nicht überzeugende Begründung keinen Mangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO darstellt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26.02.2010 - VIII B 17/08, BFH/NV 2010, 1083, Rz 15; vom 11.07.2012 - X B 41/11, BFH/NV 2012, 1634, Rz 3; vom 24.04.2014 - IX B 23/14, BFH/NV 2014, 1081, Rz 3; vom 19.12.2016 - XI B 57/16, BFH/NV 2017, 599, Rz 22).
  • BFH, 03.02.2021 - XI B 45/20

    Abgrenzung von Vermittlung und Eigenhandel bei mehrdeutiger Erklärung;

    bb) Soweit die Fortbildung des Rechts als Zulassungsgrund geltend gemacht wird, gelten die für die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache zu beachtenden Darlegungsanforderungen entsprechend (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19.12.2016 - XI B 57/16, BFH/NV 2017, 599, Rz 36; vom 26.09.2017 - XI B 65/17, BFH/NV 2018, 240, Rz 23).
  • BFH, 25.10.2023 - XI B 25/23

    Zur Unternehmereigenschaft einer von Ehegatten gemeinschaftlich betriebenen

    Um einen Sachaufklärungsmangel hinreichend darzulegen, hätte der fachkundig vertretene Kläger daher unter anderem vortragen müssen, weshalb er nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat und weshalb sich die Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag als erforderlich habe aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19.12.2016 - XI B 57/16, BFH/NV 2017, 599, Rz 18; vom 04.03.2020 - XI B 30/19, BFH/NV 2020, 611, Rz 11).
  • BFH, 14.07.2020 - XI B 1/20

    Betriebsausgaben-Abzugsverbot für Geschenke bei Kostenerstattung durch Dritte

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.09.2019 - 3 K 3090/19

    Einspruchsentscheidung bestimmt Prüfungszeitraum

  • FG Düsseldorf, 18.08.2022 - 11 K 1730/20

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Auskunftsanspruchs einer Person gegenüber dem

  • FG Niedersachsen, 06.11.2018 - 12 K 132/18

    Streit um einen Anspruch auf Akteneinsicht in die Kindergeldakte

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