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   BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09   

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BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09 (https://dejure.org/2009,3982)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2009 - XI B 60/09 (https://dejure.org/2009,3982)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2009 - XI B 60/09 (https://dejure.org/2009,3982)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sicherheitsleistung bei ausgesetzter Umsatzsteuer aus dem Betrieb von Gewinnspielautomaten; Anrechnung der USt auf andere Abgaben für Rechtmäßigkeit der USt ohne Bedeutung; Zulässigkeit eines AdV-Antrags bei Gericht

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 2 S. 2; ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1; ; UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerbefreiung für die gewerbliche Aufstellung von Unterhaltungsautomaten mit Gewinnspielmöglichkeit in Spielstätten; Zumutbarkeit einer Sicherheitsleistung i.R.d. Aussetzung der Vollziehung (AdV) bei einer großen Wahrscheinlichkeit der ...

  • datenbank.nwb.de

    Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheids aus dem Betrieb von Gewinnspielautomaten; Besteuerung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 17.12.2008 - XI R 79/07

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht von sonstigen Glücksspielen mit Geldeinsatz

    Auszug aus BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09
    Auch ergebe sich eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Aufhebung des angefochtenen Umsatzsteuerbescheids noch nicht aus dem Beschluss des V. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Oktober 2007 V B 170/07 (BFH/NV 2008, 627) und auch nicht aus dem Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des XI. Senats des BFH vom 17. Dezember 2008 XI R 79/07 (BFHE 224, 156, BStBl II 2009, 434) an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH).

    Es ist bis zur Entscheidung des EuGH über den Vorlagebeschluss des erkennenden Senats vom 17. Dezember 2008 in BFHE 224, 156, BStBl II 2009, 434 ungeklärt, ob § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG n.F. mit Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der MwStSystRL insoweit vereinbar ist, als "sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" von der Steuerbefreiung ausgenommen sind.

    Der erkennende Senat hat in seinem Vorlagebeschluss in BFHE 224, 156, BStBl II 2009, 434 Zweifel daran geäußert, ob § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG n.F. und die daraus resultierende Umsatzsteuerpflicht für alle "sonstigen Glücksspiele mit Geldeinsatz" mit Ausnahme bestimmter Wetten und Lotterien dem Gemeinschaftsrecht entspricht.

  • BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung

    Auszug aus BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09
    Das BVerfG hat mit einem Beschluss vom 22. September 2009 1 BvR 1305/09, der zwei Beschlüsse des Niedersächsischen FG über die AdV von Umsatzsteuer aus Umsätzen mit Glückspielgeräten gegen Sicherheitsleistung betrifft, entschieden, es wäre im Allgemeinen unverhältnismäßig, dem Steuerpflichtigen die AdV zu versagen, wenn seine wirtschaftlichen Verhältnisse die Leistung einer Sicherheit nicht zuließen.

    Soweit sich die Antragstellerin auf eine unbillige Härte berufen sollte, wird sie der ihr auch im finanzgerichtlichen Eilverfahren obliegenden Pflicht nachzukommen haben, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit zur Erbringung einer Sicherheit darzutun (vgl. unter IV. 1. c des Beschlusses des BVerfG vom 22. September 2009 1 BvR 1305/09) und ihre Vermögens- und Liquiditätslage im Einzelnen offenzulegen.

  • BFH, 30.10.2007 - V B 170/07

    Ernstliche Zweifel an Umsatzbesteuerung sonstiger Glücksspiele mit Geldeinsatz

    Auszug aus BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09
    Auch ergebe sich eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Aufhebung des angefochtenen Umsatzsteuerbescheids noch nicht aus dem Beschluss des V. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Oktober 2007 V B 170/07 (BFH/NV 2008, 627) und auch nicht aus dem Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des XI. Senats des BFH vom 17. Dezember 2008 XI R 79/07 (BFHE 224, 156, BStBl II 2009, 434) an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH).

    Auch der V. Senat des BFH hat in seinem Beschluss in BFH/NV 2008, 627 betont, die AdV setze nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen müssten.

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09
    Bei der derzeitigen ungeklärten Rechtslage könnte die fehlende Zahlung einer festgesetzten Umsatzsteuer durch die Hamburger Spielbank schon deshalb nicht zu einem verfassungsrechtlich zu beanstandenden Vollzugsdefizit (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654) führen, weil bis zur Entscheidung des EuGH über den Vorlagebeschluss des erkennenden Senats nicht nur den gewerblichen Aufstellern von Glücksspielgeräten, sondern auch den öffentlichen Spielbanken ein Anspruch auf AdV oder Aufhebung der Vollziehung zusteht, soweit die Umsatzsteuer auf "sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" entfällt.
  • FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 77/08

    Steuerbefreiung von unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallenden Umsätzen;

    Auszug aus BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09
    Das FA hat im finanzgerichtlichen Verfahren unter Hinweis auf den Beschluss des Niedersächsischen FG vom 14. April 2008 16 V 77/08 vorgetragen, es sei der Antragstellerin zuzumuten, die laufenden Umsatzerlöse in dem Maße zurückzubehalten, in dem die Umsatzsteuer nach dem nationalen Umsatzsteuerrecht zu entrichten sei.
  • BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01

    Branntweinsteuerbescheid; AdV

    Auszug aus BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09
    Denn eine teilweise Ablehnung durch die Finanzbehörde liegt auch vor, wenn --wie im Streitfall-- das FA eine uneingeschränkt beantragte AdV nur gegen Sicherheitsleistung bewilligt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Oktober 1981 I B 69/80, BFHE 134, 239, BStBl II 1982, 135; vom 10. Oktober 2002 VII S 28/01, BFH/NV 2003, 12).
  • BFH, 03.02.2005 - I B 208/04

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an

    Auszug aus BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09
    Die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts ist regelmäßig ohne Sicherheitsleistung auszusetzen, wenn seine Rechtmäßigkeit ernstlich zweifelhaft ist und keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei einem Unterliegen des Antragstellers im Hauptsacheverfahren die Durchsetzung des Steueranspruchs gefährdet wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BFHE 209, 204, BStBl II 2005, 351).
  • BFH, 13.12.1999 - III B 15/99

    Umqualifikation von im Rahmen einer Zebragesellschaft erzielten Einkünften

    Auszug aus BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09
    Auch entfällt das öffentliche Interesse an einer Sicherheitsleistung, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 1999 III B 15/99, BFH/NV 2000, 827, unter II. 2. c, m.w.N.; vom 17. Mai 2005 I B 109/04, BFH/NV 2005, 1782).
  • BFH, 26.05.1988 - V B 26/86

    Ordnungsgemäße Anordnung einer Sicherheitsleistung für die Aussetzung der

    Auszug aus BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09
    Schließlich darf eine Sicherheitsleistung nicht gefordert werden, wenn der Steuerpflichtige zur Sicherheitsleistung außerstande ist (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403).
  • BFH, 08.03.1995 - II R 10/93

    Spielbankabgabe - Revision - Betriebsvermögen - DBA-Schachtelprivileg -

    Auszug aus BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09
    Mit der Spielbankabgabe werde der Ertrag der Spielbank besteuert und es hätten damit nach alter Rechtslage alle betrieblichen Steuern, mithin Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer abgegolten werden sollen (vgl. BFH-Urteil vom 8. März 1995 II R 10/93, BFHE 177, 276, BStBl II 1995, 432).
  • BFH, 28.10.1981 - I B 69/80

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Sicherheitsleistung - Zulässigkeit eines

  • BFH, 17.05.2005 - I B 109/04

    Haftungsbescheid; AdV wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

  • BFH, 11.12.2019 - XI R 13/18

    Geldspielautomatenumsätze sind umsatzsteuerpflichtig

    Die etwaige Rechtswidrigkeit anderer Abgaben ist für die Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuer rechtlich unerheblich (vgl. BFH-Urteil vom 22.04.2010 - V R 26/08, BFHE 229, 429, BStBl II 2010, 883, Rz 17; BFH-Beschluss vom 19.10.2009 - XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58, Rz 21 und 22).
  • BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09

    Zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung: Konkurrenz von

    a) Die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts ist regelmäßig ohne Sicherheitsleistung auszusetzen, wenn seine Rechtmäßigkeit ernstlich zweifelhaft ist und keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei einem Unterliegen des Antragstellers im Hauptsacheverfahren die Durchsetzung des Steueranspruchs gefährdet wäre (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2009 XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58).
  • FG Hamburg, 22.05.2014 - 3 K 207/13

    Umsatzbesteuerung des Betriebs von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    Daran gemessen verstößt nach der Entscheidung des EuGH die für öffentliche Spielbanken geltende Anrechnung der geschuldeten Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe nicht gegen den umsatzsteuerlichen Neutralitätsgrundsatz (BFH-Beschluss vom 19.10.2009 XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58; Hessisches FG, Beschluss vom 17.05.2013 1 V 337/13, juris).
  • FG Hamburg, 13.05.2013 - 3 V 16/13

    Hinweisbeschluss des Einzelrichters in Sachen Aussetzung der Vollziehung der

    Aussetzung der Vollziehung (AdV) der Umsatzsteuer auf die Spielgeräte-Umsätze ist zu erwägen gemäß § 69 Abs. 4 FGO aufgrund der ernstlichen Zweifel gemäß der EuGH-Vorlage des FG Hamburg vom 21. September 2012 3 K 104/11 (EFG 2012, 2241, DStR 2012, 2013), auch wenn nach nationaler Rechtsprechung bisher AdV abgelehnt wurde (vgl. FG Hamburg vom 16. November 2011 3 V 166/11, EFG 2012, 983; vom 5. November 2010 3 V 149/10, EFG 2011, 925; BFH vom 19. Oktober 2009 XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58, Aufhebung FG Hamburg vom 10. Juni 2009 3 V 75/09, EFG 2009, 1602, IStR 2009, 589 m. Anm. Weinschütz).

    Regelmäßig ist AdV ohne Sicherheitsleistung zu gewähren, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Durchsetzung des Steueranspruchs bestehen, falls der Steuerpflichtige im Hauptsacheverfahren unterliegt (BFH vom 19. Oktober 2009 XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58 zu 1 c Rd. 17 m. w. N.).

    Anhaltspunkte für eine Steuergefährdung kommen möglicherweise hier in Betracht im Hinblick auf branchenüblich häufige Marktbewegung, Rechtsform GmbH und wirtschaftliche Lage des Unternehmens bei Finanzierung im Wesentlichen durch hohe Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt zum Ausgleich entsprechend hoher Verlustvorträge und bilanzieller Überschuldung (jeweils ...stellig); insbesondere wenn keine verfestigten Sachwerte den sich akkumulierenden Steuerrückständen gegenüberstehen (BFH vom 19. Oktober 2009 XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58, Rd. 18 zu 1 c aa; vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403 zu 1 b bb Rd. 23).

    Unter diesen Umständen kann das Verlangen nach einer Sicherheit auch bei einer AdV wegen ernstlicher Rechtmäßigkeitszweifel (§ 69 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 i. V. m. Abs. 4 FGO) zu einer - i. S. v. § 69 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 i. V. m. Abs. 4 FGO - unbilligen Härte der Vollziehung und deshalb zugleich zu einer aus verfassungsrechtlicher Sicht unzumutbaren Beschränkung des effektiven vorläufigen Rechtsschutzes führen (Art. 19 Abs. 4, Art. 20 GG); und zwar auch gegenüber der laufend festgesetzten (Spielgeräte-)Umsatzsteuer bei noch zu klärender Abwälzbarkeit (vgl. BFH vom 19. Oktober 2009 XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58 zu II, II 1 c, d Rd. 12, 17, 24 ff.; BVerfG vom 22. September 2009 1 BvR 1305/09, DStR 2009, 2146 zu 1 b cc Rd. Ff.).

    Die Darlegung und Glaubhaftmachung der Tatsachen zur Frage der unbilligen Härte wegen drohender irreversibler Nachteile und Existenzgefährdung obliegt im summarischen Verfahren ebenfalls den Beteiligten; insbesondere der Antragstellerseite aus ihrer Sphäre (BVerfG vom 22. September 2009 1 BvR 1305/09, DStR 2009, 2146 zu 1 c Rd. 24; BFH vom 19. Oktober 2009 XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58 Rd. 27; vom 20. September 1995 I B 197/94, BFH/NV 1996, 366 zu 2 Rd. 20).

  • BFH, 11.12.2019 - XI R 26/18

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2019 - XI R 13/18:

    Die etwaige Rechtswidrigkeit anderer Abgaben ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung der Umsatzsteuer rechtlich unerheblich (vgl. BFH-Urteil vom 22.04.2010 - V R 26/08, BFHE 229, 429, BStBl II 2010, 883, Rz 17; Senatsbeschluss vom 19.10.2009 - XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58, Rz 21 und 22).
  • BFH, 11.12.2019 - XI R 23/18

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2019 - XI R 13/18:

    Die etwaige Rechtswidrigkeit anderer Abgaben ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung der Umsatzsteuer rechtlich unerheblich (vgl. BFH-Urteil vom 22.04.2010 - V R 26/08, BFHE 229, 429, BStBl II 2010, 883, Rz 17; Senatsbeschluss vom 19.10.2009 - XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58, Rz 21 und 22).
  • FG Hamburg, 16.09.2011 - 4 V 133/11

    Kernbrennstoffsteuer verfassungswidrig?

    Eine Sicherheitsleistung ist zum anderen nicht angezeigt, wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei einem Unterliegen des Antragstellers im Hauptsacheverfahren die Durchsetzung des Steueranspruchs gefährdet wäre (vgl. BFH, Beschluss vom 19.10.2009, XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58; BFH, Beschluss vom 03.02.2005, I B 208/04, BFHE 209, 204).
  • FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 154/13

    Kernbrennstoffsteuer, Verfahrensrecht: Aufhebung der Vollziehung wegen

    Die Erfolgsaussichten für die Klage der Antragstellerin würden entsprechend steigen und die wirkliche Gefahr des Steuerausfalls also sinken und mit ihr auch das Bedürfnis nach einer Sicherheitsleistung (vgl. BFH, Beschluss vom 19.10.2010, XI B 60/09; Seer in Tipke/Kruse Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO, Rdnr. 109 m. w. N.).
  • BFH, 01.09.2010 - XI S 6/10

    Unternehmereigenschaft einer Bruchteilsgemeinschaft - Keine Mitunternehmerschaft

    d) Das öffentliche Interesse an einer Sicherheitsleistung nach § 69 Abs. 2 Satz 3 FGO entfällt u.a. dann, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 1999 III B 15/99, BFH/NV 2000, 827, unter II.2.c, m.w.N.; vom 17. Mai 2005 I B 109/04, BFH/NV 2005, 1782, und vom 19. Oktober 2009 XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58).
  • FG Münster, 17.07.2023 - 5 V 2678/22

    Zulässigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von terrestrischen und virtuellen

    Ebenfalls nicht zu entscheiden ist, ob es eine unzulässige Beihilfe darstellt, dass bei öffentlichen Spielbanken die Umsatzsteuer auf die Spielbankabgabe angerechnet wird (vgl. hierzu auch BFH, Beschlüsse vom 27.06.2017, V B 162/16, BFH/NV 2017, 1336, Rn. 13; vom 19.10.2009, XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58, Rn. 22; BFH, Urteil vom 22.04.2010, V R 26/08, BStBl II 2010, 883, Rn. 17).

    Die etwaige Rechtswidrigkeit anderer Abgaben ist für die Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuer rechtlich unerheblich (vgl. BFH, Urteile vom 11.12.2019, XI R 13/18, BStBl II 2020, 296, Rn. 63; vom 22.04.2010, V R 26/08, BStBl II 2010, 883, Rn. 17; BFH, Beschlüsse vom 20.04.2021, XI B 39/20, BFH/NV 2021, 1209, Rn. 19; vom 19.10.2009, XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58, Rn. 21 und 22).

  • FG Münster, 17.07.2023 - 5 V 1047/23

    Unterschiedliche Besteuerung von terrestrischen und virtuellen Spielen i.R.d.

  • BFH, 19.10.2011 - XI R 20/09

    Keine Steuerfreiheit von Personalgestellungs- und Beratungsleistungen einer

  • OVG Niedersachsen, 13.05.2015 - 9 LA 81/14

    Anrechnung; Beihilfe; Dienstleistung; Geldspielautomat; steuerliche

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2016 - 9 LA 186/15

    Aufwandsteuer; Automatenglücksspiel; Beihilfe; steuerliche Gesamtbelastung;

  • FG Münster, 22.06.2022 - 13 V 731/22

    Rechtmäßigkeit der Bedingung einer Sicherheitsleistung und ihrer Höhe für die

  • FG Hamburg, 05.11.2010 - 3 V 149/10

    Umsatzsteuer: Umsatzsteuer auf Glücksspiele

  • FG Münster, 24.09.2020 - 5 K 344/17

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

  • FG Sachsen-Anhalt, 02.05.2022 - 3 K 1180/17

    Zur Rechtmäßigkeit der Umsatzbesteuerung bei Automatenglücksspiel:

  • FG Hamburg, 10.01.2012 - 4 V 288/11

    Finanzprozessrecht: Vorläufige Vollstreckbarkeit eines beschwerdefähigen

  • FG Düsseldorf, 23.03.2015 - 3 V 3863/14

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung - Auslandswohnsitz des

  • FG Hamburg, 12.11.2010 - 3 V 153/10

    Grunderwerbsteuer: Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ansatzes

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2021 - 3 K 1179/17

    Umsatzsteuerbesteuerung beim Betreiben von Geldspielautomaten mit

  • FG Münster, 24.09.2020 - 5 K 292/17

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

  • FG Hessen, 17.05.2013 - 1 V 337/13

    Keine ernstlichen Zweifel an Umsatzsteuerpflicht von Geldspielautomatenumsätzen -

  • FG Münster, 24.09.2020 - 5 K 797/18

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

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