Rechtsprechung
BFH, 03.08.2009 - XI B 79/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im Fall eines zwischenzeitlich ergangenen Urteils des Bundesfinanzhofs zur aufgeworfenen Frage
- datenbank.nwb.de
Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 19.06.2008 - 14 K 363/05
- BFH, 03.08.2009 - XI B 79/08
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.05.2009 - V R 65/06
BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und …
Auszug aus BFH, 03.08.2009 - XI B 79/08
Sie lässt sich auf der Grundlage des zwischenzeitlich ergangenen Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BFHE 225, 264 zweifelsfrei beantworten.Soweit sich aus den vom FA zitierten BFH-Urteilen vom 8. November 2007 V R 26/05 (BFHE 219, 410, BStBl II 2009, 49) oder vom 15. Juli 2004 V R 1/04 (…BFH/NV 2005, 81) das Erfordernis einer schriftlichen Vollmacht ableiten lassen könnte, wäre dies nach Auffassung des erkennenden Senats durch das Urteil vom 12. Mai 2009 V R 65/06 überholt.
- BFH, 08.11.2007 - V R 26/05
Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung
Auszug aus BFH, 03.08.2009 - XI B 79/08
Soweit sich aus den vom FA zitierten BFH-Urteilen vom 8. November 2007 V R 26/05 (BFHE 219, 410, BStBl II 2009, 49) oder vom 15. Juli 2004 V R 1/04 (…BFH/NV 2005, 81) das Erfordernis einer schriftlichen Vollmacht ableiten lassen könnte, wäre dies nach Auffassung des erkennenden Senats durch das Urteil vom 12. Mai 2009 V R 65/06 überholt. - BFH, 15.07.2004 - V R 1/04
Innergemeinschaftliche Lieferung
Auszug aus BFH, 03.08.2009 - XI B 79/08
Soweit sich aus den vom FA zitierten BFH-Urteilen vom 8. November 2007 V R 26/05 (BFHE 219, 410, BStBl II 2009, 49) oder vom 15. Juli 2004 V R 1/04 (BFH/NV 2005, 81) das Erfordernis einer schriftlichen Vollmacht ableiten lassen könnte, wäre dies nach Auffassung des erkennenden Senats durch das Urteil vom 12. Mai 2009 V R 65/06 überholt.
- FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2010 - 6 K 1130/09
Anforderungen an eine innergemeinschaftliche Lieferung von Kraftfahrzeugen nach …
Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gehört nicht zu den Erfordernissen eines ordnungsgemäßen Belegnachweises, ebenso wenig der Nachweis der Legitimation des Unterzeichners einer solchen Vollmacht (vgl. BFH-Beschluss vom 3. August 2009 - XI B 79/08, BFH/NV 2010, 72).Durch die vorgelegte Vollmacht in Verbindung mit der Ausweiskopie des Geschäftsführers der V und dem Übereinstimmen der Unterschriften auf Ausweis und Vollmacht werden Zweifel an der Abholberechtigung des Beauftragten und der Abholung für den Käufer gerade ausgeräumt (vgl. BFH-Beschluss vom 3. August 2008 - XI B 79/08, BFH/NV 2010, 72).
- FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2014 - 3 K 1283/12
Drittwirkung der außerhalb des Insolvenzverfahrens angefochtenen …
Zwar gehört die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht zu den Erfordernissen eines ordnungsgemäßen Belegnachweises, ebenso wenig der Nachweis der Legitimation des Unterzeichners einer solchen Vollmacht (vgl. BFH-Beschluss vom 3. August 2009 - XI B 79/08, BFH/NV 2010, 72). - FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17
Herabsetzung der Umsatzsteuerbescheide wegen Vorsteuerabzugs
Dass ein Nachweis der Bevollmächtigung des Abholers für Zwecke des Belegnachweises nach § 17a UStDV a. F. nicht erforderlich ist, steht dem nicht entgegen (BFH vom 03.08.2009 - XI B 79/08, BFH/NV 2010, 72).
- BFH, 03.05.2010 - XI B 51/09
Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen …
Soweit sich aus den vom FA zitierten BFH-Urteilen in BFHE 219, 410, BStBl II 2009, 49 und in BFHE 219, 417, BStBl II 2009, 52 in sog. Abholfällen generell das Erfordernis einer schriftlichen Vollmacht ableiten lassen könnte, wäre dies nach Auffassung des erkennenden Senats durch das Urteil in BFHE 225, 264 überholt (vgl. bereits BFH-Beschluss vom 3. August 2009 XI B 79/08, BFH/NV 2010, 72). - FG Hessen, 19.06.2018 - 1 K 28/14
§ 15 Abs. 1 Nr. Satz 1 UStG, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG, UStDV (2009) § 17a …
Dass ein Nachweis der Bevollmächtigung des Abholers für Zwecke des Belegnachweises nach § 17a UStDV a. F. nicht erforderlich ist, steht dem nicht entgegen (BFH-Beschluss vom 03.08.2009 - XI B 79/08 -, BFH/NV 2010, 72). - FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 1 K 3069/09
Befreiung von der Umsatzsteuer zweier Pkw-Lieferungen als innergemeinschaftliche …
Denn bereits die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zum Nachweis der Abholberechtigung des Abholenden zählt nicht zu den Erfordernissen für einen i. S. des § 17a Abs. 1 und 2 UStDV ordnungsgemäßen Belegnachweis (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 03.05.2010 XI B 51/09, BFH/NV 2010, 1872; vom 03.08.2009 XI B 79/08, BFH/NV 2010, 72; BFH-Urteil vom 12.05.2009 V R 65/06, BStBl II 2010, 511). - FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10
Innergemeinschaftliche Lieferung von Kraftfahrzeugen: Steuerfreiheit der …
Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gehört nicht zu den Erfordernissen eines ordnungsgemäßen Belegnachweises, ebenso wenig der Nachweis der Legitimation des Unterzeichners einer solchen Vollmacht (vgl. BFH-Beschluss vom 3. August 2009 - XI B 79/08, BFH/NV 2010, 72). - FG Rheinland-Pfalz, 11.08.2015 - 3 K 1637/13
Innergemeinschaftliche Lieferung: Zur umsatzsteuerlichen Verschaffung der …
Zwar gehört die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht zu den Erfordernissen eines ordnungsgemäßen Belegnachweises, ebensowenig der Nachweis der Legitimation des Unterzeichners einer solchen Vollmacht (vgl. BFH-Beschluss vom 3. August 2009 - XI B 79/08, BFH/NV 2010, 72). - FG München, 24.09.2013 - 2 K 570/11
Umsatzsteuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Kfz-Lieferungen
Auch wenn die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Beauftragten nicht erforderlich ist, so muss jedoch dessen Identität und Abholberechtigung nachprüfbar sein, wenn daran Zweifel bestehen, weil es sich bei dem Abnehmer (A-GmbH) nach den Feststellungen des Finanzamts um einen Scheinunternehmen gehandelt hat (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BStBl. II 2010, 511; BFH-Beschluss vom 3. August 2009 XI B 79/08, BFH/NV 2010, 72).