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   BFH, 30.01.2007 - XI B 84/06   

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https://dejure.org/2007,13069
BFH, 30.01.2007 - XI B 84/06 (https://dejure.org/2007,13069)
BFH, Entscheidung vom 30.01.2007 - XI B 84/06 (https://dejure.org/2007,13069)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - XI B 84/06 (https://dejure.org/2007,13069)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b; ; FGO § 76; ; FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b; FGO § 115 Abs. 2
    NZB: häusliches Arbeitszimmer, Mittelpunkt der Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit höchstrichterlich geklärt; Rüge von Verfahrensfehlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.06.1999 - XI B 66/98

    Verfahrensfehler; Verstoß gegen die Denkgesetze

    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - XI B 84/06
    Verfahrensfehler in diesem Sinne sind Verstöße gegen das Gerichtsverfahrensrecht, die das FG bei der Handhabung seines Verfahrens begeht und die zur Folge haben, dass eine ordnungsgemäße Grundlage für die Entscheidung im Urteil fehlt (BFH-Beschluss vom 30. Juni 1999 XI B 66/98, BFH/NV 1999, 1620), z.B. ein Verstoß gegen § 76 FGO (Verletzung der Sachaufklärungspflicht) oder gegen § 96 FGO (Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs, die Vorwegnahme der Beweiswürdigung oder die vermeintliche Bindung an nicht bestehende Beweisregeln).
  • BFH, 22.02.2006 - IV B 10/05

    Hochschullehrer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - XI B 84/06
    Die Auslegung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist nicht weiter klärungsbedürftig (so auch Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Februar 2006 IV B 10/05, BFH/NV 2006, 1088).
  • BFH, 06.07.2005 - XI R 87/03

    Tankstelle ist Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Betätigung eines

    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - XI B 84/06
    Das FG hat im Anschluss an die Rechtsprechung des erkennenden Senats (BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 87/03, BFHE 210, 493, BStBl II 2006, 18) darauf abgestellt, dass der Tätigkeitsmittelpunkt qualitativ nach dem Schwerpunkt der jeweiligen Tätigkeit zu bestimmen sei.
  • FG Hamburg, 23.11.1999 - II 397/99
    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - XI B 84/06
    Aus diesem Grund ist das FG Hamburg mit (mittlerweile rechtskräftigem) Urteil vom 23. November 1999 II 397/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 357) zu dem Ergebnis gekommen, dass in dem dort zu entscheidenden Fall das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines Fernsehregisseurs bildete.
  • BFH, 11.11.2014 - VIII R 3/12

    Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen

    Denn die Voraussetzungen für die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers --hier die Frage des Mittelpunktes der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit-- sind für jeden Veranlagungszeitraum eigenständig zu prüfen (BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 2007 XI B 84/06, BFH/NV 2007, 913; vom 16. August 2007 VIII B 210/06, BFH/NV 2007, 2286).
  • FG Münster, 18.06.2009 - 10 K 645/08

    Steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als

    Gleiches gilt für die Frage, wann das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen darstellt (BFH-Beschlüsse vom 9.03.2009, IX B 186/08, [...]; vom 30.01.2007, BFH/NV 2007, S. 913).
  • BFH, 16.08.2007 - VIII B 210/06

    Divergenz

    Entsprechend dem das Einkommensteuerrecht beherrschenden Prinzip der Abschnittsbesteuerung, vgl. § 2 Abs. 7 Sätze 1 und 2 EStG, sind die Voraussetzungen für die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers notwendigerweise für jeden Veranlagungszeitraum eigenständig zu prüfen, vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 2007 XI B 84/06 (BFH/NV 2007, 913) und vom 2. August 2004 IX B 41/04 (BFH/NV 2005, 68).
  • BFH, 20.02.2008 - IX S 25/07

    Anhörungsrüge: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Darlegung von

    a) Mit seiner Begründung erhebt die Rügeführerin materiell-rechtliche Einwendungen, legt aber keinen konkreten Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar; denn solche sind nur Verstöße gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Januar 2007 VI B 98/06, BFH/NV 2007, 949; vom 30. Januar 2007 XI B 84/06, BFH/NV 2007, 913).
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