Rechtsprechung
   BFH, 13.03.2019 - XI B 89/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,15080
BFH, 13.03.2019 - XI B 89/18 (https://dejure.org/2019,15080)
BFH, Entscheidung vom 13.03.2019 - XI B 89/18 (https://dejure.org/2019,15080)
BFH, Entscheidung vom 13. März 2019 - XI B 89/18 (https://dejure.org/2019,15080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,15080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 12 Abs 1, UStG § 12 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, UStG VZ 2009, UStG VZ 2010, UStG VZ 2011, UStG VZ 2012, UStG VZ 2013
    Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten als Restaurationsumsatz unterliegt dem Regelsteuersatz

  • Bundesfinanzhof

    Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten als Restaurationsumsatz unterliegt dem Regelsteuersatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 1 UStG 2005, § 12 Abs 2 Nr 1 UStG 2005, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten als Restaurationsumsatz unterliegt dem Regelsteuersatz

  • IWW

    § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus einer Fischbraterei in einem Biergarten

  • rewis.io

    Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten als Restaurationsumsatz unterliegt dem Regelsteuersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten als Restaurationsumsatz unterliegt dem Regelsteuersatz

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus einer Fischbraterei in einem Biergarten

  • datenbank.nwb.de

    Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten als Restaurationsumsatz unterliegt dem Regelsteuersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Inhaber einer Fischbraterei in einem Biergarten erbringt dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen, wenn er an Biergartenbesucher gegen Entgelt gegrillte Fische abgibt

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 03.08.2017 - V R 15/17

    Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest

    Auszug aus BFH, 13.03.2019 - XI B 89/18
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. August 2017 V R 15/17 (BFHE 258, 566) stehe diesem Ergebnis nicht entgegen.

    Die Klägerin behauptet zwar, dass die Vorentscheidung vom BFH-Urteil in BFHE 258, 566 abweiche.

    Dies war nach dem Sachverhalt des BFH-Urteils in BFHE 258, 566 dort gerade nicht der Fall.

    Entsprechend hat das FG selbst auf Seite 11 und 12 seines Urteils das Vorliegen einer Divergenz zum BFH-Urteil in BFHE 258, 566 geprüft und zutreffend verneint.

  • FG München, 26.07.2018 - 14 K 2036/16

    "Steckerlfisch"-Verkauf in einem traditionellen bayerischen Biergarten als

    Auszug aus BFH, 13.03.2019 - XI B 89/18
    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. Juli 2018 14 K 2036/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) München wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 2070 veröffentlichten Urteil vom 26. Juli 2018  14 K 2036/16 ab und ließ die Revision nicht zu.

  • BFH, 17.12.2009 - V B 113/08

    Vertragsauslegung durch FG - Haupt- und Nebenleistung - keine Feststellungsklage

    Auszug aus BFH, 13.03.2019 - XI B 89/18
    Auch an eine Vertragsauslegung ist der BFH gebunden, wenn sie den Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Dezember 2009 V B 113/08, BFH/NV 2010, 939, Rz 23; vom 24. Juli 2017 XI B 37/17, BFH/NV 2017, 1635, Rz 13).
  • BFH, 09.04.2014 - XI B 10/14

    Kein Vorsteuerabzug des Empfängers von Bauleistungen bei sofortiger

    Auszug aus BFH, 13.03.2019 - XI B 89/18
    Aus der Beschwerdebegründung muss sich auch ergeben, dass dem Streitfall ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt wie der Divergenzentscheidung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. April 2014 XI B 10/14, BFH/NV 2014, 1099, Rz 9; vom 26. September 2017 XI B 65/17, BFH/NV 2018, 240, Rz 25).
  • BFH, 18.07.2014 - XI B 37/14

    Umsatzsteuer: Keine teilweise Zuordnung eines gemischtgenutzten Gebäudes zum

    Auszug aus BFH, 13.03.2019 - XI B 89/18
    c) Diese Rechtsfrage ist jedoch im Streitfall nicht klärbar; denn Fragen, die sich nur stellen könnten, wenn man von einem anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt ausgeht, können im Revisionsverfahren nicht geklärt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2014 XI B 37/14, BFH/NV 2014, 1779, Rz 9; vom 19. Dezember 2014 XI B 12/14, BFH/NV 2015, 534, Rz 27), weil der BFH grundsätzlich an die in dem angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen gebunden ist (§ 118 Abs. 2 FGO).
  • BFH, 22.07.2014 - XI B 29/14

    Verweis einer Rechnung auf ergänzende Geschäftsunterlagen - Vorliegen einer

    Auszug aus BFH, 13.03.2019 - XI B 89/18
    a) Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wegen Divergenz setzt voraus, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH, der Gerichtshof der Europäischen Union, das Bundesverfassungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, ein anderes oberstes Bundesgericht oder ein anderes Gericht; das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2014 XI B 29/14, BFH/NV 2014, 1780, Rz 10; vom 27. Februar 2018 XI B 97/17, BFH/NV 2018, 738, Rz 8).
  • BFH, 19.12.2014 - XI B 12/14

    Kein Vorsteuerabzug unter Vertrauensschutzgesichtspunkten bei Bösgläubigkeit,

    Auszug aus BFH, 13.03.2019 - XI B 89/18
    c) Diese Rechtsfrage ist jedoch im Streitfall nicht klärbar; denn Fragen, die sich nur stellen könnten, wenn man von einem anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt ausgeht, können im Revisionsverfahren nicht geklärt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2014 XI B 37/14, BFH/NV 2014, 1779, Rz 9; vom 19. Dezember 2014 XI B 12/14, BFH/NV 2015, 534, Rz 27), weil der BFH grundsätzlich an die in dem angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen gebunden ist (§ 118 Abs. 2 FGO).
  • BFH, 17.11.2015 - XI B 52/15

    Zur Marktüblichkeit des Entgelts beim Mitarbeiter- und Führungskräfteleasing in

    Auszug aus BFH, 13.03.2019 - XI B 89/18
    d) Die von der Klägerin aufgeworfene Rechtsfrage wäre trotz der tatsächlichen Feststellungen des FG auch dann klärbar, wenn in Bezug auf den vom FG festgestellten Sachverhalt zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben worden wären oder wenn die Bindung an den festgestellten Sachverhalt aus anderen Gründen entfiele (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. November 2015 XI B 52/15, BFH/NV 2016, 431; vom 18. Juli 2017 XI B 24/17, BFH/NV 2018, 60, Rz 28).
  • BFH, 25.10.2016 - VIII B 50/16

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an Sachaufklärungsrüge - Rüge

    Auszug aus BFH, 13.03.2019 - XI B 89/18
    Weiter ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich erbracht hätte und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2016 VIII B 50/16, BFH/NV 2017, 57, Rz 2; vom 26. April 2018 XI B 117/17, BFH/NV 2018, 953, Rz 33).
  • BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16

    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der

    Auszug aus BFH, 13.03.2019 - XI B 89/18
    a) Die schlüssige Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG erfordert u.a. Angaben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunktes hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. März 2017 XI B 81/16, BFH/NV 2017, 748, Rz 28; vom 4. September 2017 XI B 107/16, BFH/NV 2017, 1412, Rz 27, m.w.N.).
  • BFH, 09.05.2017 - XI B 13/17

    Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit; feste Niederlassung; kurzfristige Vermietung

  • BFH, 04.09.2017 - XI B 107/16

    Auslegung von Verwaltungsakten - Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung

  • BFH, 24.07.2017 - XI B 37/17

    Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten unterliegt dem Regelsteuersatz -

  • BFH, 18.07.2017 - XI B 24/17

    Vorsteuerabzug einer Gemeinde bei Verpachtung von Schulmensa und Freibad -

  • BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17

    Zurechnung der Umsätze in einem Bordell - Revisionszulassung wegen eines

  • BFH, 27.02.2018 - XI B 97/17

    Verkehrspsychologische Behandlung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

  • BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17

    Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens; Verfahrensfehler

  • BFH, 05.07.2018 - XI B 17/18

    Feststellung zur Insolvenztabelle wirkt wie ein entsprechender Steuerbescheid;

  • BFH, 12.10.2018 - XI B 65/18

    Voraussetzungen des Gutglaubensschutzes bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • BFH, 15.11.2018 - XI B 49/18

    Durch Insolvenzplan entstehender Gewinn als Masseverbindlichkeit

  • BFH, 29.04.2020 - XI B 113/19

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Warenlieferungen im paneuropäischen

    a) Falls das Vorbringen der Klägerin dahin zu verstehen sein sollte, dass sie vom Vorliegen einer Divergenz ausgeht, hat die Klägerin keine tragenden abstrakten Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und aus einer behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausgearbeitet und einander so gegenüber gestellt, dass die behauptete Abweichung erkennbar wird (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Beschlüsse vom 05.07.2018 - XI B 17/18, BFH/NV 2018, 1139, Rz 19 f.; vom 13.03.2019 - XI B 89/18, BFH/NV 2019, 945, Rz 23).
  • BFH, 15.09.2021 - XI R 12/21

    Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in "Vorkassenzonen" eines

    Auch erbringt der Inhaber einer Fischbraterei in einem Biergarten an die Biergartenbesucher dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen (Restaurationsumsätze), wenn er gegen Entgelt gegrillte Fische abgibt, er aufgrund von ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarungen mit dem Eigentümer oder Betreiber des Biergartens berechtigt ist, seinen Kunden die Infrastruktur des Biergartens zur Verfügung zu stellen, und dies auch tatsächlich so geschieht (vgl. Senatsbeschluss vom 13.03.2019 - XI B 89/18, BFH/NV 2019, 945, Leitsatz).

    Gleiches gilt für Umsätze in einem Biergarten (vgl. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2017, 1635; in BFH/NV 2019, 945).

  • BFH, 28.10.2020 - XI B 26/20

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch

    a) Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wegen Divergenz setzt voraus, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH, der EuGH, das Bundesverfassungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, ein anderes oberstes Bundesgericht oder ein anderes Gericht; das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.07.2014 - XI B 29/14, BFH/NV 2014, 1780, Rz 10; vom 27.02.2018 - XI B 97/17, BFH/NV 2018, 738, Rz 8; vom 13.03.2019 - XI B 89/18, BFH/NV 2019, 945, Rz 22).

    b) Zur schlüssigen Darlegung dieses Zulassungsgrundes muss der Beschwerdeführer tragende abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander so gegenüberstellen, dass die behauptete Abweichung erkennbar wird (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 09.05.2017 - XI B 13/17, BFH/NV 2017, 1198, Rz 16; vom 05.07.2018 - XI B 17/18, BFH/NV 2018, 1139, Rz 19; in BFH/NV 2019, 945, Rz 23).

    Aus der Beschwerdebegründung muss sich auch ergeben, dass dem Streitfall ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt wie der Divergenzentscheidung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 09.04.2014 - XI B 10/14, BFH/NV 2014, 1099, Rz 9; in BFH/NV 2018, 240, Rz 25; in BFH/NV 2019, 945, Rz 23).

  • BFH, 23.03.2021 - XI B 69/20

    Umsatzbesteuerung eines "räuberischen" Aktionärs; Anforderungen an die

    a) Grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) kommt einer Rechtssache zu, wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärbar ist (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.03.2019 - XI B 89/18, BFH/NV 2019, 945, Rz 16; vom 14.07.2020 - XI B 1/20, BFH/NV 2020, 1258, Rz 10).

    a) Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wegen Divergenz setzt voraus, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH, der EuGH, das Bundesverfassungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, ein anderes oberstes Bundesgericht oder ein anderes Gericht; das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27.02.2018 - XI B 97/17, BFH/NV 2018, 738, Rz 8; in BFH/NV 2019, 945, Rz 22).

  • BFH, 11.02.2020 - XI B 69/19

    Notwendige Verbindung von Verfahren bei doppelter Rechtshängigkeit - Rechtsfolge

    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärbar sein (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.03.2019 - XI B 89/18, BFH/NV 2019, 945, Rz 16; vom 23.07.2019 - XI B 29/19, BFH/NV 2019, 1363, Rz 11).

    Fragen, die sich nur stellen könnten, wenn man von einem anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt ausgeht, können im Revisionsverfahren nicht geklärt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.07.2017 - XI B 37/17, BFH/NV 2017, 1635, Rz 13; in BFH/NV 2019, 945, Rz 18).

  • BFH, 23.07.2019 - XI B 29/19

    Überhöhtes Entgelt als umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage; kein

    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärbar sein (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15.11.2018 - XI B 49/18, BFH/NV 2019, 208, Rz 8; vom 13.03.2019 - XI B 89/18, BFH/NV 2019, 945, Rz 16).
  • BFH, 17.08.2021 - XI B 29/21

    Begriff des Schwimmbads i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG; unionsrechtskonforme

    a) Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen Divergenz setzt voraus, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH, der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), das Bundesverfassungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, ein anderes oberstes Bundesgericht oder ein anderes Gericht; das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 13.03.2019 - XI B 89/18, BFH/NV 2019, 945, Rz 22; vom 07.04.2021 - XI B 53/20, BFH/NV 2021, 1062, Rz 16).
  • BFH, 03.02.2021 - XI B 45/20

    Abgrenzung von Vermittlung und Eigenhandel bei mehrdeutiger Erklärung;

    Diese Bindungswirkung ist bereits im Verfahren wegen Nichtzulassung der Revision zu beachten (vgl. zur Bindungswirkung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren an eine tatsächliche Würdigung des FG BFH-Beschlüsse vom 22.07.2014 - XI B 29/14, BFH/NV 2014, 1780, Rz 22; vom 29.08.2017 - XI B 57/17, BFH/NV 2018, 22, Rz 12, und an eine Vertragsauslegung des FG BFH-Beschlüsse vom 24.07.2017 - XI B 37/17, BFH/NV 2017, 1635, Rz 13; vom 13.03.2019 - XI B 89/18, BFH/NV 2019, 945, Rz 18).
  • BFH, 20.10.2021 - XI R 2/21

    Abgabe von Speisen in einer Betriebskantine als sonstige Leistung

    e) Ob das FG zu Recht angenommen hat, dass der Aufenthaltsbereich nicht als unterstützende Dienstleistung des Klägers zu berücksichtigen ist (s. dazu allgemein BFH-Urteile in BFHE 258, 566, Rz 17; in BFH/NV 2018, 63; BFH-Beschlüsse vom 24.07.2017 - XI B 37/17, BFH/NV 2017, 1635; vom 13.03.2019 - XI B 89/18, BFH/NV 2019, 945; s.a. BFH-Urteil vom 26.08.2021 - V R 42/20, Deutsches Steuerrecht 2021, 2785), kann danach im Streitfall ebenso dahin stehen wie die Frage, ob die Speisen des Klägers ganz oder teilweise (Imbiss) "Standardspeisen" waren (und ob diese Einstufung in den Streitjahren noch von Bedeutung war).
  • BFH, 14.07.2020 - XI B 1/20

    Betriebsausgaben-Abzugsverbot für Geschenke bei Kostenerstattung durch Dritte

    Grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO kommt einer Rechtssache zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärbar ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.11.2018 - XI B 49/18, BFH/NV 2019, 208, Rz 8; vom 13.03.2019 - XI B 89/18, BFH/NV 2019, 945, Rz 16).
  • FG Niedersachsen, 24.11.2022 - 5 K 57/22

    Biergarten; ermäßigter Steuersatz; Restaurationsumsatz; Steuersatz

  • BFH, 12.07.2023 - XI B 1/23

    Besteuerung von Umsätzen in einem Biergarten; Zurechnung der Verzehrvorrichtungen

  • BFH, 07.04.2021 - XI B 53/20

    Verträge zur Dauergrabpflege durch eine Friedhofsgärtnerei; Bilanzierung selbst

  • BFH, 09.01.2020 - XI B 117/19

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 28.5.2019 - XI B 2/19:

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht