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   BFH, 07.11.2012 - XI E 4/12   

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https://dejure.org/2012,43580
BFH, 07.11.2012 - XI E 4/12 (https://dejure.org/2012,43580)
BFH, Entscheidung vom 07.11.2012 - XI E 4/12 (https://dejure.org/2012,43580)
BFH, Entscheidung vom 07. November 2012 - XI E 4/12 (https://dejure.org/2012,43580)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Bekanntgabe der Gerichtskostenrechnung an den Prozessbevollmächtigten - Keine Beschränkung des Umfangs der Prozessvollmacht vor dem BFH

  • openjur.de

    Bekanntgabe der Gerichtskostenrechnung an den Prozessbevollmächtigten; Keine Beschränkung des Umfangs der Prozessvollmacht vor dem BFH

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 62 Abs 4, FGO § 62 Abs 6 S 5, FGO § 62 Abs 3 S 3, FGO § 146, FGO §§ 146 ff, KostVfg § 27 Abs 1, KostVfg § 31 Abs 1, GKG § 66 Abs 1, ZPO § 81, ZPO § 172
    Bekanntgabe der Gerichtskostenrechnung an den Prozessbevollmächtigten - Keine Beschränkung des Umfangs der Prozessvollmacht vor dem BFH

  • Bundesfinanzhof

    Bekanntgabe der Gerichtskostenrechnung an den Prozessbevollmächtigten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 4 FGO, § 62 Abs 6 S 5 FGO, § 62 Abs 3 S 3 FGO, § 146 FGO, §§ 146 ff FGO
    Bekanntgabe der Gerichtskostenrechnung an den Prozessbevollmächtigten - Keine Beschränkung des Umfangs der Prozessvollmacht vor dem BFH

  • rewis.io

    Bekanntgabe der Gerichtskostenrechnung an den Prozessbevollmächtigten - Keine Beschränkung des Umfangs der Prozessvollmacht vor dem BFH

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 62 Abs. 6 S. 5
    Zustellungsadressat für die Bekanntgabe der Kostenrechnung

  • datenbank.nwb.de

    Bekanntgabe der Gerichtskostenrechnung im Finanzgerichtsprozess an den Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bekanntgabe der Gerichtskostenrechnung an den Prozessbevollmächtigten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zustellungsadressat für die Bekanntgabe der Kostenrechnung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 06.05.1998 - IX E 2/98

    Wiederaufnahme des Revisionsverfahrens - Kosten des Verfahrens - Kostenrechnung -

    Auszug aus BFH, 07.11.2012 - XI E 4/12
    Der BFH-Beschluss vom 6. Mai 1998 IX E 2/98 (BFH/NV 1999, 46), auf den sich die Kostenstelle des BFH in ihrem Schreiben vom 26. September 2012 beziehe, sei überholt.

    Die Bekanntgabe der Kostenrechnung hat an den Bevollmächtigten des erledigten Verfahrens zu erfolgen, auf das sich der Kostenansatz in Form der Kostenrechnung bezieht (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 46, m.w.N.).

    d) Soweit die Erinnerungsführerin schließlich vorbringt, der BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 46 sei überholt, trifft dies nicht zu.

    aa) Der eine Kostenrechnung vom Januar 1998 betreffende BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 46 erging schon zur Rechtslage nach Aufhebung der §§ 146 bis 148 FGO durch Art. 4 § 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften vom 20. August 1975 (BGBl I 1975, 2189).

  • BFH, 03.10.1972 - VII B 152/70

    Prozeßbevollmächtigter - Kostenansatz - Vertretener Beteiligter -

    Auszug aus BFH, 07.11.2012 - XI E 4/12
    Sie gilt auch für die Kostenrechnung (vgl. Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 62 Rz 110; zur gleichlautenden Vorgängervorschrift § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F., ferner BFH-Beschluss vom 3. Oktober 1972 VII B 152/70, BFHE 107, 163, BStBl II 1973, 84, m.w.N.).

    bb) Die Notwendigkeit, die Kostenrechnung nach erledigtem Verfahren gemäß § 62 Abs. 6 Satz 5 FGO dem Prozessbevollmächtigten bekannt zu geben, weil im Zweifel allein er mit dem Prozessstoff und dem Kostenrecht genügend vertraut ist, um die Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung beurteilen zu können (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 107, 163, BStBl II 1973, 84), besteht auch nach gegenwärtiger Rechtslage.

    Es kommt mithin insoweit nicht darauf an, dass aus einem Vergleich des Wortlautes der Vorschriften § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. und § 147 Satz 1 FGO a.F. --wie dies vor Aufhebung des § 147 FGO noch möglich war-- gefolgert werden kann, dass sich § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. --nunmehr § 62 Abs. 6 Satz 5 FGO-- nicht nur auf Entscheidungen im Rahmen der rechtsprechenden Tätigkeit, sondern auf sämtliche Äußerungen des Gerichts einschließlich des Kostenansatzes aus Anlass eines Rechtsstreits bezieht (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFHE 107, 163, BStBl II 1973, 84).

  • BFH, 27.07.1983 - II B 68/82

    Umfang der Prozeßvollmacht - Beschränkung der Vertretung vor dem FG -

    Auszug aus BFH, 07.11.2012 - XI E 4/12
    In Verfahren vor dem BFH ist --anders als in Verfahren vor den FG (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 14. August 2012 V B 95/11, nicht veröffentlicht, juris)-- eine Beschränkung des gesetzlichen Umfangs der Prozessvollmacht wegen des nach § 62 Abs. 4 FGO bestehenden Vertretungszwangs unzulässig (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juli 1983 II B 68/82, BFHE 138, 529, BStBl II 1983, 644; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 62 Rz 110, m.w.N.).
  • BFH, 01.09.2005 - III E 1/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 07.11.2012 - XI E 4/12
    Einwendungen, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 1. September 2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92; vom 8. Dezember 2010 IX E 6/10, BFH/NV 2011, 1365; vom 30. August 2011 IV E 7/11, BFH/NV 2012, 55; vom 19. Oktober 2011 IX E 9/11, BFH/NV 2012, 58), sind weder vorgebracht noch weist die Kostenrechnung die Erinnerungsführerin belastende Rechtsfehler auf.
  • BFH, 08.12.2010 - IX E 6/10

    Erinnerung gegen Kostenrechnung nach unzulässiger Beschwerde

    Auszug aus BFH, 07.11.2012 - XI E 4/12
    Einwendungen, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 1. September 2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92; vom 8. Dezember 2010 IX E 6/10, BFH/NV 2011, 1365; vom 30. August 2011 IV E 7/11, BFH/NV 2012, 55; vom 19. Oktober 2011 IX E 9/11, BFH/NV 2012, 58), sind weder vorgebracht noch weist die Kostenrechnung die Erinnerungsführerin belastende Rechtsfehler auf.
  • BFH, 30.08.2011 - IV E 7/11

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; gesonderte Kostenrechnungen für

    Auszug aus BFH, 07.11.2012 - XI E 4/12
    Einwendungen, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 1. September 2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92; vom 8. Dezember 2010 IX E 6/10, BFH/NV 2011, 1365; vom 30. August 2011 IV E 7/11, BFH/NV 2012, 55; vom 19. Oktober 2011 IX E 9/11, BFH/NV 2012, 58), sind weder vorgebracht noch weist die Kostenrechnung die Erinnerungsführerin belastende Rechtsfehler auf.
  • BFH, 19.10.2011 - IX E 9/11

    Gerichtskosten - Absehen von einer Festgebühr - Nichterhebung von Kosten wegen

    Auszug aus BFH, 07.11.2012 - XI E 4/12
    Einwendungen, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 1. September 2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92; vom 8. Dezember 2010 IX E 6/10, BFH/NV 2011, 1365; vom 30. August 2011 IV E 7/11, BFH/NV 2012, 55; vom 19. Oktober 2011 IX E 9/11, BFH/NV 2012, 58), sind weder vorgebracht noch weist die Kostenrechnung die Erinnerungsführerin belastende Rechtsfehler auf.
  • BFH, 27.06.2012 - XI B 8/12

    Untätigkeitsklage: Ausstehende finanzgerichtliche Entscheidung als zureichender

    Auszug aus BFH, 07.11.2012 - XI E 4/12
    Mit Senatsbeschluss vom 27. Juni 2012 XI B 8/12 wurde die Beschwerde der Kostenschuldnerin und Erinnerungsführerin (Erinnerungsführerin) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg vom 29. November 2011  5 K 5220/11 als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 14.08.2012 - V B 95/11

    Beschränkung der Prozessvollmacht im FG Verfahren zulässig - Verletzung des

    Auszug aus BFH, 07.11.2012 - XI E 4/12
    In Verfahren vor dem BFH ist --anders als in Verfahren vor den FG (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 14. August 2012 V B 95/11, nicht veröffentlicht, juris)-- eine Beschränkung des gesetzlichen Umfangs der Prozessvollmacht wegen des nach § 62 Abs. 4 FGO bestehenden Vertretungszwangs unzulässig (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juli 1983 II B 68/82, BFHE 138, 529, BStBl II 1983, 644; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 62 Rz 110, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 05.07.2022 - 8 Ko 1465/22

    Bekanntgabe der Kostenrechnung an den Bevollmächtigten des erledigten Verfahrens

    Sie gilt auch für die Kostenrechnung (BFH-Beschluss vom 7. November 2012 XI E 4/12, BFH/NV 2013, 398 m.w.N.; vgl. auch Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 62 Rz 110).

    Es besteht auch eine Notwendigkeit, die Kostenrechnung nach erledigtem Verfahren gemäß § 62 Abs. 6 Satz 5 FGO dem Prozessbevollmächtigten bekannt zu geben, weil im Zweifel allein er mit dem Prozessstoff und dem Kostenrecht genügend vertraut ist, um die Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung beurteilen zu können (vgl. BFH-Beschluss vom 7. November 2012 XI E 4/12, BFH/NV 2013, 398 m.w.N.).

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