Rechtsprechung
BFH, 18.10.2006 - XI R 10/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- Simons & Moll-Simons
GewStG § 2 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 2, § 18 Abs. 1 Nr. 1
- IWW
- Judicialis
EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; GewStG § 2 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1
Ingenieur: freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte? - datenbank.nwb.de
Ein Ingenieur, der schlüsselfertige Gebäude errichten lässt, erzielt gewerbliche, nicht freiberufliche Einkünfte
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ingenieur errichtet schlüsselfertige Gebäude: Gewerblich tätig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Ingenieurleistung im Schlüsselfertig-Bau
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ingenieurleistung im Schlüsselfertig-Bau
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerrechtliche Beurteilung der Gesamtleistung eines freiberuflichen Architekten; Sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit
- advogarant.de (Kurzinformation)
Schlüsselfertige Errichtung durch einen Ingenieur als gewerbliche Tätigkeit
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Schlüsselfertige Gebäudeherstellung eines Ingenieurs ist gewerbliche Tätigkeit
- kanzlei-klumpe.de
, S. 12 (Leitsatz)
Architekt bei bauunternehmerähnlicher Tätigkeit Gewerbetreibender
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Erstellung schlüsselfertiger Bauten durch Architekten ist gewerbesteuerpflichtig
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Errichtung schlüsselfertiger Gebäude löst Gewerbesteuerpflicht aus
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Architekt baut im Auftrag schlüsselfertige Gebäude: Gewerblich tätig! (IBR 2007, 684)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 30.11.2005 - 1 K 6112/02
- BFH, 18.10.2006 - XI R 10/06
Papierfundstellen
- BFHE 216, 518
- NZBau 2007, 661
- BB 2007, 1886
- DB 2007, 1904
- BStBl II 2008, 54
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 08.10.2008 - VIII R 53/07
Aufteilung in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte bei gleichartiger …
Wird gegenüber den Auftraggebern ein einheitlicher Erfolg geschuldet, so ist die zur Durchführung dieser Aufträge erforderliche Tätigkeit regelmäßig auch als einheitliche zu beurteilen (BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 XI R 10/06, BFHE 216, 518, BStBl II 2008, 54, m.w.N.). - BFH, 10.06.2008 - VIII R 101/04
Trennbarkeit von freiberuflicher Unternehmensberatung und gewerblicher …
Sind allerdings bei einer Tätigkeit beide Tätigkeitsarten derart miteinander verflochten, dass sie sich gegenseitig unlösbar bedingen, so liegt eine einheitliche Tätigkeit vor, die steuerlich danach zu qualifizieren ist, ob das freiberufliche oder das gewerbliche Element vorherrscht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BFHE 166, 36 , BStBl II 1992, 413, m.w.N.; in BFHE 183, 150, BStBl II 1997, 567; vom 18. Oktober 2006 XI R 10/06, BFHE 216, 518, BStBl II 2008, 54;… vom 17. Januar 2007 XI R 19/05, BFH/NV 2007, 1315).Schuldet ein Steuerpflichtiger gegenüber seinem Auftraggeber einen einheitlichen Erfolg, so ist auch die zur Durchführung des Auftrags erforderliche Tätigkeit regelmäßig als einheitliche zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1991 IV R 17/90, BFHE 166, 443 , BStBl II 1993, 324; vom 29. Januar 1970 IV R 78/66, BFHE 98, 176, BStBl II 1970, 319; in BFHE 183, 150, BStBl II 1997, 567; in BFHE 216, 518, BStBl II 2008, 54).
Ob es sich im Sinne der genannten Rechtsprechung um eine einheitliche Tätigkeit handelt, ist eine vom FG zu treffende Feststellung tatsächlicher Art, an die das Revisionsgericht grundsätzlich gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist (…vgl. BFH-Urteile vom 24. September 1998 IV R 16/98, BFH/NV 1999, 602; in BFHE 216, 518, BStBl II 2008, 54).
- FG Münster, 17.06.2008 - 1 K 5087/06
Einstufung einer berufsmäßigen Betreuungstätigkeit einer Sozietät von Anwälten …
Es ist gerade sachlich nicht zu rechtfertigen, dass Steuerpflichtige, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in einem Bereich ansiedeln, der als gewerblich zu qualifizieren ist, nur deshalb besser gestellt werden, weil sie ein Studium absolviert haben, dass zu einer in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Berufsbezeichnung berechtigt (so auch BFH-Urteil vom 18.10.2006 XI R 10/06, BFH/NV 2007, 601, welches die Rechtsprechung des Senats im Fall eines gewerblich tätigen Architekten (FG Münster, Urteil vom 30.11.2005, 1 K 6112/02 G, EFG 2006, 585) bestätigte).Steuerlich nicht relevant sind deshalb ggf. erfolgte Veränderungen im standesrechtlichen oder tatsächlichen Bereich der Berufsbilder der Katalogberufe (so ausdrücklich auch BFH-Urteil vom 18.10.2006 XI R 10/06, BFH/NV 2007, 601).
- FG Niedersachsen, 15.09.2011 - 14 K 312/09
Außergerichtliche Inkassotätigkeit eines Rechtsanwalts als Gewerbebetrieb
Übt ein Steuerpflichtiger sowohl eine freiberufliche als auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, so sind diese zu trennen, sofern dies nach der Verkehrsauffassung möglich ist (BFH-Urteile vom 18. Oktober 2006 XI R 10/06, BFHE 216, 518, [BFH 18.10.2006 - XI R 10/06] BStBl II 2008, 54, [BFH 18.10.2006 - XI R 10/06] und vom 8. Oktober 2008 VIII R 53/07, BFHE 223, 272, [BFH 08.10.2008 - VIII R 53/07] BStBl II 2009, 143 [BFH 08.10.2008 - VIII R 53/07] ).Auf den geschätzten Anteil der einzelnen Tätigkeit am Umsatz oder Ertrag der Gesamttätigkeit kommt es dann nicht an (BFH-Urteil in BFHE 216, 518, BStBl II 2008, 54, m.w.N.).
- FG Düsseldorf, 21.01.2010 - 14 K 575/08
Insolvenzverwaltertätigkeit eines Rechtsanwaltes gewerbesteuerpflichtig
Wegen der im Gutachten thematisierten Abgrenzung von freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit sei auf das Urteil des BFH vom 18.10.2006 (XI R 10/06) zu verweisen. - FG Köln, 21.04.2021 - 9 K 2291/17
Keine Gewerbesteuer auf sog. Rendering-Leistungen von Architekten
Maßgeblich ist darüber hinaus, wie schon der Wortlaut der Bestimmung sagt, die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit (vgl. nur BFH-Urteil vom 18.10.2006, XI R 10/06, BStBl. II 2008, 54). - FG Niedersachsen, 22.04.2011 - 15 K 14/11
Gewerbesteuerpflicht der Tätigkeit eines anerkannten Bausachverständigen auf dem …
Dies gilt auch dann, wenn sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte zwischen den Tätigkeiten bestehen (BFH, Urteil vom 18. Oktober 2006 XI R 10/06, BStBl. II 2007, 54, 55 m. w. N.).