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   BFH, 28.11.1991 - XI R 13/90   

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https://dejure.org/1991,1454
BFH, 28.11.1991 - XI R 13/90 (https://dejure.org/1991,1454)
BFH, Entscheidung vom 28.11.1991 - XI R 13/90 (https://dejure.org/1991,1454)
BFH, Entscheidung vom 28. November 1991 - XI R 13/90 (https://dejure.org/1991,1454)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren - Pflichtverletzung durch unterlassenen richterlichen Hinweis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.05.1963 - VII C 40.63
    Auszug aus BFH, 28.11.1991 - XI R 13/90
    Bei der Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 FGO geht es weniger um die eigene Aufklärung durch das Gericht als darum, Schutz und Hilfestellung für die Beteiligten zu geben, deren Eigenverantwortlichkeit dadurch aber nicht eingeschränkt oder beseitigt wird (siehe auch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 8. Mai 1984 9 C 141.83, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 1985, 36, und vom 14. Mai 1963 VII C 40.63, BVerwGE 16, 94, 98, jeweils zu § 86 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -).
  • BFH, 04.04.1974 - IV R 7/71

    Geltendmachung - Buchwert einer Beteiligung - Klage gegen Einkommensteuerbescheid

    Auszug aus BFH, 28.11.1991 - XI R 13/90
    Über ein Begehren, das erstmals in der Revisionsinstanz durch Erweiterung des Klageantrages anhängig gemacht wird, ist gerichtlich noch nicht entschieden, so daß es insoweit an einem Gegenstand der revisionsgerichtlichen Nachprüfung fehlt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. April 1974 IV R 7/71, BFHE 112, 331, BStBl II 1974, 522).
  • BFH, 12.12.1972 - VIII R 39/67

    Beschwer - Festsetzung zu niedriger Steuer - Auswirkung zu Ungunsten

    Auszug aus BFH, 28.11.1991 - XI R 13/90
    Unbeantwortet bleiben kann desgleichen, ob die Klage nach Maßgabe des in der Vorinstanz gestellten Klageantrags nicht bereits mangels des Vorliegens einer Klagebefugnis (§ 40 Abs. 2 FGO) unzulässig ist, weil sowohl die vom FA angenommenen wie auch die von den Klägern geltend gemachten Besteuerungsgrundlagen zu demselben steuerlichen Ergebnis führen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1972 VIII R 39/67, BFHE 108, 278, BStBl II 1973, 323; von Groll in Gräber, a. a. O., § 40 Rdnr. 88 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BFH, 28.11.1991 - XI R 13/90
    Bei der Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 FGO geht es weniger um die eigene Aufklärung durch das Gericht als darum, Schutz und Hilfestellung für die Beteiligten zu geben, deren Eigenverantwortlichkeit dadurch aber nicht eingeschränkt oder beseitigt wird (siehe auch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 8. Mai 1984 9 C 141.83, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 1985, 36, und vom 14. Mai 1963 VII C 40.63, BVerwGE 16, 94, 98, jeweils zu § 86 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -).
  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82

    Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen

    Auszug aus BFH, 28.11.1991 - XI R 13/90
    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die daraus folgende Zweckmäßigkeit eines anderen oder zusätzlichen Antrages zur Erreichung des Prozeßziels auf der Hand, so stellt der unterlassene Hinweis deshalb jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger steuerlich beraten und durch einen fachkundigen Prozeßbevollmächtigten vertreten wird (vgl. Leipold in Stein / Jonas, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 139 III Rdnr. 20; siehe auch Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 9. November 1983 VIII ZR 349/82, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1984, 310).
  • BFH, 27.01.1982 - VII B 141/81

    Beschwerdeverfahren - Beiladung - Aufhebung

    Auszug aus BFH, 28.11.1991 - XI R 13/90
    Aus gleichen Gründen bestand im Streitfall - umgekehrt - auch keine Notwendigkeit, dem FA zu empfehlen, die Beiladung der GmbH & Co. KG zum Verfahren gemäß § 174 Abs. 5 Satz 2 AO 1977 zu beantragen (siehe auch BFH-Beschluß vom 27. Januar 1982 VII B 141/81, BFHE 134, 537, BStBl II 1982, 239), obwohl ein solcher Antrag ggf. zweckmäßig gewesen wäre, um eine Berücksichtigung des Sonderbetriebsvermögens an dem Grundstück und der hieraus erzielten Sonderbetriebseinnahmen bei der GmbH & Co. KG sicherzustellen.
  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus BFH, 28.11.1991 - XI R 13/90
    In Anbetracht der dargestellten Rechtslage kann der Senat dahinstehen lassen, ob eine Klageerweiterung vor dem Hintergrund der Entscheidung des Großen Senats des BFH im Beschluß vom 23. Oktober 1989 GrS 2/87 (BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327) überhaupt in Betracht kommen konnte.
  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Für die rechtskundig vertretenen Kläger hatte danach aller Anlaß bestanden, von sich aus die Berechnung des Kaufpreises zu substantiieren (vgl. auch BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609, m.w.N.).
  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Aufgrund der aus § 76 Abs. 2 FGO folgenden Fürsorgepflicht hat das Gericht Schutz und Hilfestellung für die Beteiligten zu geben und durch Hinweise den Weg zu zeigen, wie das erstrebte Prozessziel am wirksamsten und einfachsten erreicht werden kann, damit der Erfolg der Klage nicht an der Rechtsunerfahrenheit des Klägers scheitert (BFH-Urteile vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609, m.w.N.; in BFH/NV 1994, 790).
  • BFH, 27.09.1994 - VIII R 36/89

    Verpflichtungsklage gegen Ablehnung eines Antrags auf schlichte Änderung mangels

    Dagegen ist es nicht Aufgabe des Gerichts, Rechtsrat und Rechtsauskunft zu geben (BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609) oder inhaltlich auf das Klagebegehren Einfluß zu nehmen (Gräber/v. Groll, a. a. O., 3. Aufl., § 76 Rz. 41).
  • BFH, 10.09.2003 - X B 132/02

    NZB: Hinweispflicht, Urkundenbeweis

    Im Übrigen ist die Hinweispflicht bei Beteiligten, die --wie hier-- durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten sind, reduziert (BFH-Entscheidungen vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609, unter 2. a; vom 27. September 1994 VIII R 36/89, BFHE 176, 289, BStBl II 1995, 353, unter C. II. 3.; vom 8. Oktober 1998 III B 21/98, BFH/NV 1999, 496; vom 12. Juni 2001 VII R 49/00, BFHE 195, 93, BStBl II 2001, 736, unter II. 1.).
  • BFH, 10.08.2016 - VI B 10/16

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung - richterliche Hinweispflicht - Fehler

    Der Erfolg einer Klage soll nicht an der Rechtsunerfahrenheit des Klägers, zumal in Formsachen, scheitern (BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 13/90).

    Der Erfolg einer Klage soll nicht an der Rechtsunerfahrenheit des Klägers, zumal in Formsachen, scheitern (BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609).

  • BFH, 20.10.2011 - V B 15/11

    Umfang und Grenzen der richterlichen Hinweispflicht - Grundsätzliche Bedeutung

    Aufgabe des Gerichts ist es jedoch nicht, Rechtsrat und Rechtsauskunft zu geben und neue, weiter gehende Prozessziele anzuregen (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609, unter II. 2. a; BFH-Beschluss vom 5. Mai 2000 III B 14/00, BFH/NV 2000, 1349).
  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 21/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2022 VIII R 26/20 -

    Zum einen stellt das Unterlassen eines Hinweises, wenn ein Beteiligter --wie hier-- steuerlich beraten und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten ist, keine Verletzung der Pflicht aus § 76 Abs. 2 FGO dar, wenn die Notwendigkeit des substantiierten Bestreitens der Privatnutzung auf der Hand liegt (vgl. BFH-Urteil vom 28.11.1991 - XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609; BFH-Beschluss vom 14.11.1995 - VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416).
  • BFH, 18.04.2005 - IV B 90/03

    Änderung eines angefochtenen Steuerbescheides nach Klageerhebung

    Der Erfolg einer Klage soll nicht an der Rechtsunerfahrenheit der Kläger, zumal in Formsachen scheitern (BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609).
  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 61/92

    Inhalt und Umfang einer Hinweispflicht des Gerichts - Merkmal der

    Die Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 FGO betrifft weniger die eigene Aufklärung durch das Gericht als vielmehr die aus den verfassungsrechtlichen Vorgaben eines fairen Verfahrens, einer effektiven Rechtsschutzgewährung und in Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen abzuleitenden Verpflichtung des Gerichts, den Beteiligten Schutz und Hilfestellung zu geben (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609 m.w.N.; Gräber/von Groll, a.a.O., Tz. 7 vor § 76; § 76 Tz. 40).
  • BFH, 28.11.2003 - III B 7/03

    Hinweispflicht

    Der Erfolg einer Klage soll nicht an der Rechtsunerfahrenheit des Klägers, zumal in Formsachen, scheitern (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609).
  • BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98

    NZB; grundsätzliche Bedeutung und Verfahrensmängel

  • BFH, 05.07.2006 - X B 114/05

    Verletzung der Hinweispflicht und Sachaufklärungspflicht; Nichteinvernahme eines

  • BFH, 05.05.2000 - III B 14/00

    Verfahrensmängel; Fürsorgepflicht des Gerichts; Verstoß gegen die

  • BFH, 05.07.2006 - X B 115/05

    Verletzung der Hinweispflicht und Sachaufklärungspflicht; Nichteinvernahme eines

  • BFH, 22.05.2006 - X B 187/05

    Hinweispflicht; Verfahrensmängel

  • BFH, 04.05.2010 - X B 16/10

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Umfang der Hinweispflicht des

  • BFH, 29.01.2004 - X B 133/02

    Keine Entkräftung des Anscheinsbeweis des Gegenteils bei bloßer Behauptung ein

  • BFH, 04.09.2002 - II B 107/01

    NZB; Verfahrensmängel

  • BFH, 31.05.2001 - V B 40/01

    Fachkunde - Unterlassener Hinweis - Hinweis- und Fürsorgepflichten -

  • BFH, 27.01.2004 - III B 60/03

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Umfang der richterlichen Hinweispflicht

  • BFH, 16.09.1993 - IV B 50/93

    Vernehmung eines ausländischen Zeugen im Wege des Rechtshilfeersuchens -

  • BFH, 18.03.2002 - I B 48/01

    Übereinstimmende Erledigungserklärung; Kostenfolge

  • FG Hessen, 30.06.2006 - 6 K 1521/05

    Keine Umsatzsteuerbefreiung bei der Erstellung von Gutachten für die

  • BFH, 19.02.1999 - III B 99/98

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 14.11.1995 - VII B 186/95

    Bedeutung des richterlichen Hinweises nach § 76 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung

  • BFH, 28.09.2000 - III B 52/99

    Bezeichnungsanforderungen - Betriebstätte - Gewerbebetrieb - Verfügungsmacht über

  • BFH, 28.05.2003 - VII B 189/02

    Duldungsbescheid; Wert von Grundpfandrechten

  • BFH, 17.04.1997 - VII B 200/96

    Vorgehen gegen die vom Vollziehungsbeamten in der Wohnung des Steuerpflichtigen

  • BFH, 28.01.1993 - X B 80/92

    Nachweis des Zugangs eines schriftlichen Verwaltungsaktes

  • FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 12 K 9/99

    Mit Fax übermittelte, nicht unterschriebene Klageschrift; Wiedereinsetzung bei

  • FG München, 12.05.2011 - 7 K 854/11

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen die in einem Urteil getroffene

  • FG München, 12.05.2011 - 7 K 982/11

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen die in einem Urteil getroffene

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