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   BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11   

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https://dejure.org/2013,34481
BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11 (https://dejure.org/2013,34481)
BFH, Entscheidung vom 24.07.2013 - XI R 14/11 (https://dejure.org/2013,34481)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - XI R 14/11 (https://dejure.org/2013,34481)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur Regelbesteuerung) durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung - Auslegung einer Willenserklärung - Bindung nach Bestandskraft - Keine Anfechtung einer Optionserklärung wegen Irrtums

  • openjur.de

    Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur Regelbesteuerung) durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung; Auslegung einer Willenserklärung; Bindung nach Bestandskraft; Keine Anfechtung einer Optionserklärung wegen Irrtums

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 13b, UStG § ... 18 Abs 3, UStG § 19 Abs 1, UStG § 19 Abs 2, UStG VZ 2007, UStAE Abschn 19.2 Abs 1 S 4 Nr 2 S 1, UStAE Abschn 19.2 Abs 1 S 4 Nr 2 S 2, UStAE Abschn 19.2 Abs 1 S 4 Nr 2 S 3, AO § 149 Abs 1 S 1
    Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur Regelbesteuerung) durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung - Auslegung einer Willenserklärung - Bindung nach Bestandskraft - Keine Anfechtung einer Optionserklärung wegen Irrtums

  • Bundesfinanzhof

    Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur Regelbesteuerung) durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung - Auslegung einer Willenserklärung - Bindung nach Bestandskraft - Keine Anfechtung einer Optionserklärung wegen Irrtums

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13b UStG 2005, § 18 Abs 3 UStG 2005, § 19 Abs 1 UStG 2005, § 19 Abs 2 UStG 2005, UStG VZ 2007
    Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur Regelbesteuerung) durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung - Auslegung einer Willenserklärung - Bindung nach Bestandskraft - Keine Anfechtung einer Optionserklärung wegen Irrtums

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur Regelbesteuerung) durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung – Auslegung einer Willenserklärung – Bindung nach Bestandskraft – Keine Anfechtung einer Optionserklärung wegen Irrtums

  • Betriebs-Berater

    Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung - Bindung nach Bestandskraft - Keine Anfechtung einer Optionserklärung wegen Irrtums

  • rewis.io

    Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur Regelbesteuerung) durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung - Auslegung einer Willenserklärung - Bindung nach Bestandskraft - Keine Anfechtung einer Optionserklärung wegen Irrtums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Ausübung der Option zur Regelbesteuerung durch einen Kleinunternehmer

  • datenbank.nwb.de

    Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur Regelbesteuerung) durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur Regelbesteuerung) durch Abgabe einer USt-Jahreserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Kleinunternehmer, die Umsatzsteuer-Jahreserklärung und die Option zur Regelbesteuerung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Ausübung der Option zur Regelbesteuerung durch einen Kleinunternehmer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Verzicht auf Besteuerung als Kleinunternehmer durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht eines Kleinunternehmers zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung - Bindung nach Bestandskraft - Keine Anfechtung einer Optionserklärung wegen Irrtums

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Nachträglicher Verzicht auf Kleinunternehmerschaft

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer durch Abgabe einer Jahreserklärung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 242, 421
  • BB 2013, 3029
  • DB 2014, 161
  • BStBl II 2014, 210
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.12.1985 - V R 167/82

    Unanfechtbarkeit i. S. des § 19 Abs. 4 UStG 1973 ist die formelle Bestandskraft

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11
    Das Urteil des FG stehe im Gegensatz zu der zu dieser Vorschrift ergangenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 19. Dezember 1985 V R 167/82, BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420; vom 11. Dezember 1997 V R 50/94, BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420; vom 9. Juli 2003 V R 29/02, BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904).

    Der Gesetzeswortlaut des § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG darf weder in dem Sinne verstanden werden, dass der Gesetzgeber für die Option einen bestimmten Erklärungswortlaut habe vorschreiben wollen, noch ist hieraus zu schließen, dass eine Option allein durch eine ausdrückliche Erklärung vorgenommen werden könnte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420, unter II.1.a; Abschn. 19.2. Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses --UStAE--).

    b) Eine Option zur Regelbesteuerung durch konkludentes Verhalten kann von einem sog. Kleinunternehmer auch in der Weise erklärt werden, dass dieser dem FA auf einem für die Regelbesteuerung vorgesehenen Vordruck eine Umsatzsteuererklärung einreicht, in welcher er die Umsatzsteuer nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes berechnet und den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat (vgl. BFH-Urteile in BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420, unter II.1.b; in BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904, unter II.2.b; Abschn. 19.2.

    Von ihnen hängt es ab, ob durch das FA der Inhalt einer Steuererklärung zweifelsfrei zugleich als Erklärung zur Ausübung des steuerrechtlichen Gestaltungsrechts aufgefasst werden darf oder ob dem Inhalt eine solche Bedeutung nicht zukommt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420, unter II.1.b).

    dargestellte Rechtsprechung des BFH stellt dagegen zur konkludenten Ausübung des Optionsrechts nach § 19 Abs. 2 UStG darauf ab, ob der Erklärungsempfänger --das FA-- das Verhalten des Steuerpflichtigen als Willenserklärung und Ausübung eines Gestaltungsrechts auffassen durfte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420, unter II.1.b).

  • BFH, 09.04.1975 - I R 55/73

    Personenbezogene Gesellschaft - Antrag auf Besteuerung - Publikumsgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11
    b) Ohne Erfolg wendet der Kläger ein, der BFH (Urteil vom 9. April 1975 I R 55/73, BFHE 115, 377, BStBl II 1975, 616) habe die Rücknahme eines Antrags wegen Irrtums auch nach Ablauf einer Ausschlussfrist zugelassen.

    Der BFH hat in diesem Urteil (in BFHE 115, 377, BStBl II 1975, 616, unter 2.) die Rücknahme eines in der Steuererklärung irrtümlich gestellten Antrags lediglich aus dem Grund zugelassen, weil sie innerhalb der offenen Einspruchsfrist des Steuerbescheids erfolgte, in dem der Antrag erstmalig steuerlich berücksichtigt worden ist.

    Hier bestimmt sich ausschließlich nach öffentlichem Recht, ob die Erklärung berichtigt, ergänzt oder widerrufen werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 11. Januar 1967 I 78/65, BFHE 87, 529, BStBl III 1967, 208; in BFHE 115, 377, BStBl II 1975, 616, unter 2.; Niedersächsisches FG, Urteil vom 26. Februar 2004  14 K 858/00, EFG 2004, 1199, rkr.).

  • BFH, 11.12.1997 - V R 50/94

    Vorsteuerbeträge nach Durchschnittsätzen

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11
    Das Urteil des FG stehe im Gegensatz zu der zu dieser Vorschrift ergangenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 19. Dezember 1985 V R 167/82, BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420; vom 11. Dezember 1997 V R 50/94, BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420; vom 9. Juli 2003 V R 29/02, BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904).

    Da das Erklärungsbewusstsein kein notwendiger Bestandteil der Willenserklärung ist, kann schlüssiges Verhalten auch dann als Willenserklärung gewertet werden, wenn der Handelnde an die Möglichkeit einer solchen Wertung nicht gedacht hat, sofern er bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und der Erklärungsempfänger es auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420, unter II.1.b; Palandt/Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Aufl., § 133 Rz 11, m.w.N.).

  • BFH, 09.07.2003 - V R 29/02

    Rechtsbehelfsfrist: Schriftliche Zustimmung zur Steueranmeldung

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11
    Das Urteil des FG stehe im Gegensatz zu der zu dieser Vorschrift ergangenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 19. Dezember 1985 V R 167/82, BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420; vom 11. Dezember 1997 V R 50/94, BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420; vom 9. Juli 2003 V R 29/02, BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904).

    b) Eine Option zur Regelbesteuerung durch konkludentes Verhalten kann von einem sog. Kleinunternehmer auch in der Weise erklärt werden, dass dieser dem FA auf einem für die Regelbesteuerung vorgesehenen Vordruck eine Umsatzsteuererklärung einreicht, in welcher er die Umsatzsteuer nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes berechnet und den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat (vgl. BFH-Urteile in BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420, unter II.1.b; in BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904, unter II.2.b; Abschn. 19.2.

  • FG Niedersachsen, 26.02.2004 - 14 K 858/00

    Zeitpunkt für die Ausübung des Wahlrechts der Inanspruchnahme linearer oder

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11
    Hier bestimmt sich ausschließlich nach öffentlichem Recht, ob die Erklärung berichtigt, ergänzt oder widerrufen werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 11. Januar 1967 I 78/65, BFHE 87, 529, BStBl III 1967, 208; in BFHE 115, 377, BStBl II 1975, 616, unter 2.; Niedersächsisches FG, Urteil vom 26. Februar 2004  14 K 858/00, EFG 2004, 1199, rkr.).
  • BFH, 11.01.1967 - I 78/65

    Ablauf der Ausschlußfrist für den Antrag personenbezogener Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11
    Hier bestimmt sich ausschließlich nach öffentlichem Recht, ob die Erklärung berichtigt, ergänzt oder widerrufen werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 11. Januar 1967 I 78/65, BFHE 87, 529, BStBl III 1967, 208; in BFHE 115, 377, BStBl II 1975, 616, unter 2.; Niedersächsisches FG, Urteil vom 26. Februar 2004  14 K 858/00, EFG 2004, 1199, rkr.).
  • FG Niedersachsen, 14.10.2010 - 16 K 216/10

    Die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung auf einem für die Regelbesteuerung

    Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 2211 veröffentlicht.
  • FG Münster, 07.11.2019 - 5 K 1768/19

    Kleinunternehmerregelung: Bindungswirkung des Verzichts auf die Anwendung der

    Denn bei einem jährlichen Wechsel zwischen Besteuerung und Nichtbesteuerung könnten ungerechtfertigte Vorteile durch eine entsprechende Verlagerung der vorsteuerbelasteten Bezüge und Umsätze erlangt werden (BT-Drucks. V/1581, Seite 15; BFH, Urt. vom 24.07.2013 - XI R 14/11, BStBl. II 2014, 210, Rdn. 38; Friedrich-Vache, in: Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 19 Rdn. 38).

    Eine Option zur Regelbesteuerung durch konkludentes Verhalten kann von einem sog. Kleinunternehmer auch in der Weise erklärt werden, dass dieser dem Finanzamt auf einem für die Regelbesteuerung vorgesehenen Vordruck eine Umsatzsteuererklärung einreicht, in welcher er die Umsatzsteuer nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes berechnet und den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat (BFH, Urt. vom 24.07.2013 - XI R 14/11, BStBl. II 2014, 210, Rdn. 20, 21).

    Von ihnen hängt es ab, ob durch das Finanzamt der Inhalt einer Steuererklärung zweifelsfrei zugleich als Erklärung zur Ausübung des steuerrechtlichen Gestaltungsrechts aufgefasst werden darf oder ob dem Inhalt eine solche Bedeutung nicht zukommt (BFH, Urt. vom 24.07.2013 - XI R 14/11, BStBl. II 2014, 210, Rdn. 22).

    Verbleiben Zweifel, kann eine Option zur Regelbesteuerung nicht angenommen werden (BFH, Urt. vom 24.07.2013 - XI R 14/11, BStBl. II 2014, 210, Rdn. 23).

    Da das Erklärungsbewusstsein kein notwendiger Bestandteil der Willenserklärung ist, kann schlüssiges Verhalten auch dann als Willenserklärung gewertet werden, wenn der Handelnde an die Möglichkeit einer solchen Wertung nicht gedacht hat, sofern er bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und der Erklärungsempfänger es auch tatsächlich so verstanden hat (BFH, Urt. vom 24.07.2013 - XI R 14/11, BStBl. II 2014, 210, Rdn. 30 f.).

  • BFH, 23.09.2020 - XI R 34/19

    Zum Widerruf des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung

    Wäre z.B. ein jährlicher Wechsel zwischen Besteuerung und Nichtbesteuerung zugelassen, bestünde die Möglichkeit, ungerechtfertigte Vorteile durch entsprechende zeitliche Verlagerungen der vorsteuerbelasteten Leistungen anderer Unternehmer für das Unternehmen sowie der Umsätze zu erlangen (vgl. BFH-Urteil vom 24.07.2013 - XI R 14/11, BFHE 242, 421, BStBl II 2014, 210, Rz 38; gl.A. Friedrich-Vache in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 19 Rz 38).
  • FG Münster, 12.01.2017 - 5 K 23/15

    Erbringung steuerbarer Leistungen gegen Entgelt gegenüber den Gesellschaftern

    Die Klägerin hat nämlich durch die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen, in denen sie ihre Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften behandelt hat, konkludent auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet (§ 19 Abs. 2 UStG; siehe dazu: BFH, Urteil vom 24. Juli 2013 - XI R 14/11 -, BFHE 242, 421, BStBl II 2014, 210, Rn. 21).
  • BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 15/18

    Einigungsstelle - Vergütung des außerbetrieblichen Beisitzers - Umsatzsteuer -

    (1) Für die Erklärung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, sie kann formlos und konkludent abgegeben werden (BFH 24. Juli 2013 -  XI R 14/11  - Rn. 20, BFHE 242, 421) .

    Berechnet der Unternehmer in den Voranmeldungen oder in der Steuererklärung für das Kalenderjahr die Steuer nach den allgemeinen Vorschriften des UStG, ist darin grundsätzlich eine Erklärung iSd. § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG zu erblicken (BFH 24. Juli 2013 -  XI R 14/11  - Rn. 21 mwN, aaO; Abschn. 19.2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Umsatzsteuer-Anwendungserlass [UStAE]) .

    Die Beseitigung etwa bestehender Zweifel ist wegen der erheblichen Rechtsfolgen, nämlich der nach § 19 Abs. 2 Satz 2 UStG für mindestens fünf Kalenderjahre geltenden Bindung des Verzichts auf die Kleinunternehmerbesteuerung, aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich (BFH 24. Juli 2013 -  XI R 14/11  - Rn. 22 und 23, aaO) .

  • FG München, 16.07.2015 - 14 K 2293/13

    Unionsrechtlich befreiter privater Musikunterricht erhöht den Gesamtumsatz für

    In Zweifelsfällen muss das FA den Kleinunternehmer fragen, welcher Besteuerungsform er seine Umsätze unterwerfen will (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24. Juli 2013 XI R 14/11, BFHE 242, 421, BStBl II 2014, 210, m.w.N.).
  • FG Bremen, 26.11.2020 - 2 K 28/20

    Verzicht auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung mit der Umsatzsteuererklärung

    Verbleiben Zweifel, kann eine Option zur Regelbesteuerung nicht angenommen werden (BFH, Urteil vom 24. Juli 2013 - XI R 14/11 -, BFHE 242, 421 , BStBl II 2014, 210 ).

    Denn ein Erklärungsbewusstsein ist kein notwendiger Bestandteil einer Willenserklärung, so dass schlüssiges Verhalten auch dann als Willenserklärung gewertet werden kann, wenn der Handelnde an die Möglichkeit einer solchen Wertung nicht gedacht hat, sofern er bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und der Erklärungsempfänger es auch tatsächlich so verstanden hat (BFH, Urteil vom 24. Juli 2013 - XI R 14/11 -, BFHE 242, 421 , BStBl II 2014, 210 ).

    Eine Anfechtung einer Optionserklärung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG wegen Irrtums ist nicht möglich (BFH, Urteil vom 24. Juli 2013 - XI R 14/11 -, BFHE 242, 421 , BStBl II 2014, 210 ).

  • FG München, 27.10.2022 - 14 K 69/19

    Fernwärmelieferung an US-Streitkräfte

    Bei der Ermittlung des in dem Antrag verkörperten Willens können aber nur solche Umstände berücksichtigt werden, die für den Empfänger im Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung erkennbar waren (BFH-Urteil vom 24. Mai 2012 - III R 95/08, BFH/NV 2012, 1658, Rn. 42) und aufgrund derer der Empfänger z. B. den Inhalt einer Steuererklärung zweifelsfrei zugleich als Erklärung zur Ausübung des steuerrechtlichen Gestaltungsrechts auffassen kann (vgl. zum Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes - UStG - konkludent durch Abgabe einer Steuererklärung: BFH-Urteil vom 24. Juli 2013 - XI R 14/11, BFHE 242, 421, BStBl II 2014, 210, Rn. 21 ff).

    Das Erklärungsbewusstsein des Steuerpflichtigen ist kein notwendiger Bestandteil der Willenserklärung, d.h. sein schlüssiges Verhalten kann auch dann als Willenserklärung gewertet werden, wenn er an die Möglichkeit einer solchen Wertung nicht gedacht hat (BFH-Urteil vom 24. Juli 2013 - XI R 14/11, BFHE 242, 421, BStBl II 2014, 210, Rn. 31).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 13 A 4149/18

    Anspruch auf Genehmigung für eigenwirtschaftlichen Verkehr innerhalb eines

    vgl. BFH, Urteil vom 24. Juli 2013 - XI R 14/11 -, juris, Rn. 31, m. w. N.; BGH, Urteil vom 9. November 2011 - IV ZR 251/08 -, juris, Rn. 42; D. Baetge in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 119 BGB (Stand: 31.03.2022), Rn. 51 ff.
  • FG Düsseldorf, 22.09.2023 - 5 K 2141/20

    Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei nachträglicher Option zur

    Vergleichbare Erwägungen hat der BFH darüber hinaus auch in seinem Beschluss vom 24.7.2013 XI R 14/11 (BStBl II 2014, 210) in Bezug auf Kleinunternehmer angestellt, die ebenfalls nach § 18 Abs. 3 UStG zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sind.
  • FG Köln, 26.06.2012 - 3 K 2961/07

    Optionserklärung; wirksame Willenserklärung durch schlüssiges Verhalten

    Der Senat lässt gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO im Hinblick auf das anhängige Revisionsverfahren XI R 14/11 die Revision zu.
  • FG Münster, 10.12.2015 - 5 K 4322/12

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei einem Dienstleister aus angeblich nicht

  • FG Köln, 13.06.2023 - 15 K 1817/21

    Anträge beim Anteilstausch (§ 21 UmwStG)

  • LG Flensburg, 18.06.2019 - 1 S 37/18

    Gesamtschuldverhältnis: Haftung einer fehlerhaft bezeichneten Partei im

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2023 - 4 K 4096/22

    Befreiung eines Steuerpflichtigen von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung

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