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   BFH, 08.09.2010 - XI R 15/08   

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https://dejure.org/2010,8464
BFH, 08.09.2010 - XI R 15/08 (https://dejure.org/2010,8464)
BFH, Entscheidung vom 08.09.2010 - XI R 15/08 (https://dejure.org/2010,8464)
BFH, Entscheidung vom 08. September 2010 - XI R 15/08 (https://dejure.org/2010,8464)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Besteuerung im Abzugsverfahren bei im Ausland ansässigem Unternehmer, hier Haftungsvoraussetzungen für Umsatzsteuer

  • openjur.de

    Besteuerung im Abzugsverfahren bei im Ausland ansässigem Unternehmer, hier Haftungsvoraussetzungen für Umsatzsteuer

  • Bundesfinanzhof

    AO § 12, AO § ... 24, UStG § 18 Abs 8 Nr 1, UStDV § 51, UStDV § 54, UStDV § 55, EWGRL 388/77 Art 9 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 4, EWGRL 388/77 Art 21 Nr 1 Buchst a, EWGRL 1072/79 Art 1, EWGRL 560/86 Art 1
    Besteuerung im Abzugsverfahren bei im Ausland ansässigem Unternehmer, hier Haftungsvoraussetzungen für Umsatzsteuer

  • Bundesfinanzhof

    Besteuerung im Abzugsverfahren bei im Ausland ansässigem Unternehmer, hier Haftungsvoraussetzungen für Umsatzsteuer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 AO, § 24 AO, § 18 Abs 8 Nr 1 UStG 1993, § 51 UStDV 1993, § 54 UStDV 1993
    Besteuerung im Abzugsverfahren bei im Ausland ansässigem Unternehmer, hier Haftungsvoraussetzungen für Umsatzsteuer

  • rewis.io

    Besteuerung im Abzugsverfahren bei im Ausland ansässigem Unternehmer, hier Haftungsvoraussetzungen für Umsatzsteuer

  • ra.de
  • rewis.io

    Besteuerung im Abzugsverfahren bei im Ausland ansässigem Unternehmer, hier Haftungsvoraussetzungen für Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinreichender Grad an Beständigkeit sowie eine autonome Erbringung von Dienstleistungen durch eine entsprechende personelle und technische Ausstattung als notwendige Merkmale zur Bestimmung des Begriffs der festen Niederlassung nach europäischem Recht

  • datenbank.nwb.de

    Zweigniederlassung eines im Ausland ansässigen Unternehmers im Inland; Begriff der festen Niederlassung; Besteuerung im Abzugsverfahren für im Ausland ansässigen Unternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eintragung ins Handelsregister oder zumindest ein entsprechendes Bemühen darum als Voraussetzung für die Annahme einer festen Niederlassung; Hinreichender Grad an Beständigkeit sowie eine autonome Erbringung von Dienstleistungen durch eine entsprechende personelle und ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Europarechtliche Auslegung der Ansässigkeit im UStG

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Reverse-Charge-Verfahren bei im Ausland ansässigen Unternehmern: Haftungsvoraussetzungen für die Umsatzsteuer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 13.01.2005 - V R 12/02

    USt: Haftung des Leistungsempfängers gemäß § 55 UStDV 1993

    Auszug aus BFH, 08.09.2010 - XI R 15/08
    b) Die Auslegung dieser Vorschriften --und damit des Begriffs der Ansässigkeit-- ist am Unionsrecht auszurichten, da sie auf Art. 21 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern in der in den Streitjahren geltenden Fassung (Richtlinie 77/388/EWG) beruhen (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 2005 V R 12/02, BFH/NV 2005, 1158).

    In diesem Fall wäre die Inanspruchnahme der Klägerin als Haftungsschuldnerin gemäß § 55 UStDV und damit als Gesamtschuldnerin (§ 44 AO) auch unter Berücksichtigung der Grundsätze des BFH-Urteils in BFH/NV 2005, 1158 zulässig.

  • BFH, 10.02.2005 - V R 56/03

    Vorsteuervergütung nach § 18 Abs. 9 UStG

    Auszug aus BFH, 08.09.2010 - XI R 15/08
    Das FG wird dies im zweiten Rechtsgang unter Berücksichtigung derjenigen Merkmale zu klären haben, die der V. Senat in seinen Urteilen vom 22. Mai 2003 V R 97/01 (BFHE 203, 193, BStBl II 2003, 819) und vom 10. Februar 2005 V R 56/03 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 1208) zum Vorliegen einer festen Niederlassung aufgestellt hat.
  • FG München, 28.06.2006 - 3 K 4109/04

    Eintragung in das Handelsregister für das Vorliegen einer "Zweigniederlassung"

    Auszug aus BFH, 08.09.2010 - XI R 15/08
    Nach diesen Vorgaben setzt die Annahme einer festen Niederlassung jedoch nicht voraus, dass eine Eintragung im Handelsregister vorliegt oder zumindest ein entsprechendes Bemühen darum nachgewiesen wird (vgl. auch Urteil des FG München vom 28. Juni 2006  3 K 4109/04, EFG 2006, 1545, zu § 13b Abs. 4 UStG).
  • BFH, 22.05.2003 - V R 97/01

    Vorsteuer-Vergütungsverfahren

    Auszug aus BFH, 08.09.2010 - XI R 15/08
    Das FG wird dies im zweiten Rechtsgang unter Berücksichtigung derjenigen Merkmale zu klären haben, die der V. Senat in seinen Urteilen vom 22. Mai 2003 V R 97/01 (BFHE 203, 193, BStBl II 2003, 819) und vom 10. Februar 2005 V R 56/03 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 1208) zum Vorliegen einer festen Niederlassung aufgestellt hat.
  • BFH, 23.05.1990 - V R 167/84

    - Die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Umsatzsteuer durch den

    Auszug aus BFH, 08.09.2010 - XI R 15/08
    b) Sollte sich auch im zweiten Rechtsgang nicht feststellen lassen, dass I eine feste Niederlassung im Inland hatte, so dass sie ein im Ausland ansässiges Unternehmen war, und war das Vorhandensein einer festen Niederlassung --auch auf der Grundlage des im zweiten Rechtsgang festgestellten Sachverhalts-- objektiv zweifelhaft (vgl. BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095), hätten die unionsrechtskonform ausgelegten Voraussetzungen der §§ 51 und 54 UStDV vorgelegen.
  • BFH, 19.12.2000 - VII R 86/99

    Lohnsteuerhilfeverein - Haftungsschuldner für Umsatzsteuerschulden -

    Auszug aus BFH, 08.09.2010 - XI R 15/08
    Dieser Verstoß wäre im Bezirk des für die Klägerin zuständigen FA aufgetreten (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 2000 VII R 86/99, BFH/NV 2001, 742).
  • EuGH, 28.06.2007 - C-73/06

    Planzer Luxembourg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 3 und 4 -

    Auszug aus BFH, 08.09.2010 - XI R 15/08
    Nach einer auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) verlangt der Begriff der festen Niederlassung einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistungen ermöglicht (vgl. z.B. Urteil vom 28. Juni 2007 Rs. C-73/06 --Planzer Luxembourg--, Slg. 2007, I-5655, BFH/NV 2007, Beilage 4, 418, Rz 54, m.w.N.).
  • FG Köln, 18.10.2006 - 10 K 614/03

    Abzugsverfahren; Haftung; Begriff der Ortsansässigkeit

    Auszug aus BFH, 08.09.2010 - XI R 15/08
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 230 veröffentlicht.
  • BFH, 15.02.2017 - XI R 21/15

    Zur Steuerbarkeit der Umsätze eines selbständigen Sportwettvermittlers an einen

    (3) Eine Betriebsstätte bzw. feste Niederlassung liegt deshalb nur dann vor, wenn die Niederlassung eines Steuerpflichtigen einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur hat, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistungen ermöglicht (vgl. z.B. EuGH-Urteile ARO Lease, EU:C:1997:374, UR 1998, 185, Rz 16; Lease Plan Luxembourg vom 7. Mai 1998 C-390/96, EU:C:1998:206, UR 1998, 343, Rz 24; Planzer Luxembourg vom 28. Juni 2007 C-73/06, EU:C:2007:397, UR 2007, 654, Rz 54; E. ON Global Commodities vom 6. Februar 2014 C-323/12, EU:C:2014:53, UR 2014, 409, Rz 46; ferner BFH-Urteil vom 8. September 2010 XI R 15/08, BFH/NV 2011, 661, Rz 24; siehe nunmehr Art. 11 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; Lippross, Umsatzsteuer, 23. Aufl., S. 271 f.; Wäger in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 3a Rz 60; Abschn. 3a.1 Abs. 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses).
  • FG Köln, 22.09.2011 - 10 K 906/11

    Voraussetzungen einer sog. festen Niederlassung; Haftung für Umsatzsteuerschulden

    Der BFH hob die Entscheidung des FG mit Urteil vom 8. September 2010 XI R 15/08, BFH/NV 2011, 661 auf, weil das FG bei seiner Entscheidung, A habe keine Zweigstelle im Inland unterhalten, zu Unrecht entscheidend darauf abgestellt habe, dass die Errichtung einer Zweigstelle nicht im Handelsregister eingetragen gewesen sei und A sich auch nicht um eine Eintragung bemüht habe.

    b) Die Auslegung dieser Vorschriften - und damit des Begriffs der Ansässigkeit - ist am Unionsrecht auszurichten, da sie auf Art. 21 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern in der in den Streitjahren geltenden Fassung (Richtlinie 77/388/EWG) beruhen (BFH-Urteil vom 8. September 2010 XI R 15/08, BFH/NV 2011, 661 m.w.N.).

    Deshalb ist aufgrund der Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung der in § 51 Abs. 3 Satz 1 UStDV verwendete Begriff der "Zweigniederlassung" entsprechend dem Begriff der "festen Niederlassung" zu verstehen (BFH-Urteil vom 8. September 2010 XI R 15/08, BFH/NV 2011, 661).

    d) Nach auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer gefestigter Rechtsprechung des EuGH ist eine "feste Niederlassung" gegeben, wenn die Stelle bzw. Betriebsstätte den erforderlichen Mindestbestand an Personal- und Sachmitteln aufweist und einen hinreichenden Grad von Beständigkeit sowie eine Struktur hat, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistungen ermöglicht (vgl. z.B. Urteil vom 28. Juni 2007 Rs. C-73/06 --Planzer Luxembourg--, Slg. 2007, I-5655, BFH/NV 2007, Beilage 4, 418, Rz 54, m.w.N., sowie im Anschluss daran BFH-Urteil vom 8. September 2010 XI R 15/08, BFH/NV 2011, 661).

  • FG Köln, 22.09.2011 - 10 K 33/11

    Voraussetzungen einer sog. festen Niederlassung; Haftung für Umsatzsteuerschulden

    Der BFH hob die Entscheidung des FG mit Urteil vom 8. September 2010 XI R 15/08, BFH/NV 2011, 661 auf, weil das FG bei seiner Entscheidung, A habe keine Zweigstelle im Inland unterhalten, zu Unrecht entscheidend darauf abgestellt habe, dass die Errichtung einer Zweigstelle nicht im Handelsregister eingetragen gewesen sei und A sich auch nicht um eine Eintragung bemüht habe.

    b) Die Auslegung dieser Vorschriften - und damit des Begriffs der Ansässigkeit - ist am Unionsrecht auszurichten, da sie auf Art. 21 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern in der in den Streitjahren geltenden Fassung (Richtlinie 77/388/EWG) beruhen (BFH-Urteil vom 8. September 2010 XI R 15/08, BFH/NV 2011, 661 m.w.N.).

    Deshalb ist aufgrund der Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung der in § 51 Abs. 3 Satz 1 UStDV verwendete Begriff der "Zweigniederlassung" entsprechend dem Begriff der "festen Niederlassung" zu verstehen (BFH-Urteil vom 8. September 2010 XI R 15/08, BFH/NV 2011, 661).

    d) Nach auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer gefestigter Rechtsprechung des EuGH ist eine "feste Niederlassung" gegeben, wenn die Stelle bzw. Betriebsstätte den erforderlichen Mindestbestand an Personal- und Sachmitteln aufweist und einen hinreichenden Grad von Beständigkeit sowie eine Struktur hat, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistungen ermöglicht (vgl. z.B. Urteil vom 28. Juni 2007 Rs. C-73/06 -- Planzer Luxembourg --, Slg. 2007, I-5655, BFH/NV 2007, Beilage 4, 418, Rz 54, m.w.N., sowie im Anschluss daran BFH-Urteil vom 8. September 2010 XI R 15/08, BFH/NV 2011, 661).

  • BFH, 08.09.2010 - XI R 16/08

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 8. 9. 2010 XI R 15/08 - Besteuerung im

    Wegen der weiteren Einzelheiten verweist die Klägerin auf die --in Kopie beigefügte-- Revisionsbegründung in dem Revisionsverfahren XI R 15/08, das das Urteil des FG Köln in dem Verfahren 10 K 614/03 betrifft.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 8.9.2010 in dem Verfahren XI R 15/08.

  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00

    Zu den Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren

    Maßgebend ist der Zeitpunkt, in dem die Gegenleistung erbracht wurde (§ 51 Abs. 3 Satz 2 UStDV 1991; Hinweis auch auf Urteil des FG Köln vom 18. Oktober 2006 10 K 614/03, EFG 2007, 230 -nicht rechtskräftig, Revision anhängig, BFH.Aktenzeichen: XI R 15/08-).
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