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   BFH, 13.07.2016 - XI R 16/15   

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https://dejure.org/2016,32810
BFH, 13.07.2016 - XI R 16/15 (https://dejure.org/2016,32810)
BFH, Entscheidung vom 13.07.2016 - XI R 16/15 (https://dejure.org/2016,32810)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - XI R 16/15 (https://dejure.org/2016,32810)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zum Ausschluss von Kindergeld bei Gewährung vergleichbarer Leistungen von zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 62 Abs 1 Nr 1, EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 3, EStG § 65 Abs 1 S 3, EWGV 259/68 Art 67, EWGV 259/68 Anh 7 Art 2, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013
    Zum Ausschluss von Kindergeld bei Gewährung vergleichbarer Leistungen von zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen

  • Bundesfinanzhof

    Zum Ausschluss von Kindergeld bei Gewährung vergleichbarer Leistungen von zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 65 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG 2009, § 65 Abs 1 S 3 EStG 2009, Art 67 EWGV 259/68, Anh 7 Art 2 EWGV 259/68
    Zum Ausschluss von Kindergeld bei Gewährung vergleichbarer Leistungen von zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen

  • IWW

    § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG, § ... 65 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 EStG, §§ 62 ff. EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG), § 8 Abs. 1 Nr. 4 BKGG, § 8 Abs. 1 Satz 2 BKGG, § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 63 EStG, § 135 Abs. 2, § 143 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Kindergeldberechtigung einer mit dem bei der Europäischen Kommission beschäftigten, dort kinderzulageberechtigten Kindesvater nicht verheirateten Mutter

  • rewis.io

    Zum Ausschluss von Kindergeld bei Gewährung vergleichbarer Leistungen von zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Ausschluss von Kindergeld bei Gewährung vergleichbarer Leistungen von zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen

  • rechtsportal.de

    Kindergeldberechtigung einer mit dem bei der Europäischen Kommission beschäftigten, dort kinderzulageberechtigten Kindesvater nicht verheirateten Mutter

  • datenbank.nwb.de

    Zum Ausschluss von Kindergeld bei Gewährung vergleichbarer Leistungen von zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld - und die Kinderzulage für EU-Bedienstete

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeld bei Gewährung vergleichbarer Leistungen von zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Ausschluss von Kindergeld bei Gewährung vergleichbarer Leistungen von zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ausschluss bei Leistungen zwischenstaatlicher Einrichtungen

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 65 Abs 1 S 3, EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 3
    Kindergeld, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Europäische Union, Beamter, Kinderzulage

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 254, 422
  • FamRZ 2016, 2013
  • BStBl II 2016, 955
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 07.05.1987 - 189/85

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BFH, 13.07.2016 - XI R 16/15
    Die nationalen Regelungen in § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 EStG widersprächen jedoch Art. 67 Abs. 2 EU-Beamtenstatut in Gestalt der Auslegung, die der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in seinem Urteil Kommission/Deutschland vom 7. Mai 1987 C-189/85 (EU:C:1987:209) vorgegeben habe.

    Auch der EuGH habe in seinem Urteil Kommission/Deutschland (EU:C:1987:209) zwischen Ehegatten und Elternteilen unterschieden.

    Denn die dem Kindesvater seit Juli 2012 gemäß Art. 67 Abs. 1 Buchst. b EU-Beamtenstatut gewährte Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder stellt eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung i.S. des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG dar (vgl. A 26.4 Abs. 3 Spiegelstrich 1 der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz --DA-KG 2015--; zu § 8 Abs. 1 Nr. 4 BKGG a.F., vgl. EuGH-Urteil Kommission/Deutschland, EU:C:1987:209).

    Der nationale Gesetzgeber hatte in § 8 Abs. 1 Satz 2 BKGG a.F. diese mit § 65 Abs. 1 Satz 3 EStG fortgeführte Rückausnahme für unselbständig tätige Ehegatten geschaffen, um dem EuGH-Urteil Kommission/Deutschland (EU:C:1987:209) Rechnung zu tragen (vgl. Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes, BTDrucks 11/4508, S. 6; Anmerkung Hoffmann, EFG 2015, 1727).

    bb) Diese Vorschrift ermöglicht nach dem EuGH-Urteil Kommission/Deutschland (EU:C:1987:209) einen Ausgleich zwischen der gemeinschaftsrechtlichen Regelung und den verschiedenen nationalen Regelungen in der Weise, dass die Familienzulagen nach dem EU-Beamtenstatut nur insoweit gezahlt werden, als sie "vergleichbare" nationale Zulagen der Mitgliedstaaten übersteigen; der auf Art. 67 Abs. 2 EU-Beamtenstatut beruhende (nur) ergänzende Charakter der von den Gemeinschaften gewährten Familienzulagen ist für die Mitgliedstaaten verbindlich und darf durch nationale Rechtsvorschriften nicht in Frage gestellt werden (Rz 16).

    Art. 67 Abs. 2 EU-Beamtenstatut kommt danach nur dann zur Anwendung, wenn in dem entsprechenden Mitgliedstaat, nach dessen nationalem Recht an sich ein Anspruch auf Kindergeld gegeben wäre, Anspruchsvoraussetzungen gelten, die denjenigen für die Gewährung von Zulagen nach dem Statut vergleichbar sind (vgl. EuGH-Urteile Kommission/Deutschland, EU:C:1987:209, Rz 27; Kommission/Belgien, EU:C:1987:208, Rz 30).

    Der EuGH hat daher in seinen Urteilen Kommission/Deutschland (EU:C:1987:209, Rz 28) und Kommission/Belgien (EU:C:1987:208, Rz 31) --bezogen auf Ehegatten des EU-Beamten-- entschieden, dass es einem Mitgliedstaat untersagt ist, die Zahlung von in seinem eigenen Recht vorgesehenen Familienbeihilfen unter Hinweis auf die Möglichkeit zu verweigern, dass für dasselbe Kind Zulagen nach dem EU-Beamtenstatut in Anspruch genommen werden können.

    Auch sind --wie das FG zutreffend erkannt hat-- aus der gesamten Begründung des EuGH-Urteils Kommission/ Deutschland (EU:C:1987:209) keine Erwägungen ersichtlich, die eine Beschränkung der vom EuGH vorgenommenen Auslegung des Art. 67 Abs. 2 EU-Beamtenstatut auf Ehegatten begründen könnten.

  • EuGH, 07.05.1987 - 186/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus BFH, 13.07.2016 - XI R 16/15
    Hinsichtlich der "Vergleichbarkeit" der Zulagen ist nach Auffassung des EuGH zu berücksichtigen, dass die Familienzulagen nach Art. 67 Abs. 1 Buchst. b EU-Beamtenstatut als Bestandteil der Dienstbezüge im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis oder allgemein mit einer unselbständigen Berufstätigkeit stehen (Rz 26; vgl. auch EuGH-Urteil Kommission/Belgien vom 7. Mai 1987 C-186/85, EU:C:1987:208, Rz 29).

    Art. 67 Abs. 2 EU-Beamtenstatut kommt danach nur dann zur Anwendung, wenn in dem entsprechenden Mitgliedstaat, nach dessen nationalem Recht an sich ein Anspruch auf Kindergeld gegeben wäre, Anspruchsvoraussetzungen gelten, die denjenigen für die Gewährung von Zulagen nach dem Statut vergleichbar sind (vgl. EuGH-Urteile Kommission/Deutschland, EU:C:1987:209, Rz 27; Kommission/Belgien, EU:C:1987:208, Rz 30).

    Der EuGH hat daher in seinen Urteilen Kommission/Deutschland (EU:C:1987:209, Rz 28) und Kommission/Belgien (EU:C:1987:208, Rz 31) --bezogen auf Ehegatten des EU-Beamten-- entschieden, dass es einem Mitgliedstaat untersagt ist, die Zahlung von in seinem eigenen Recht vorgesehenen Familienbeihilfen unter Hinweis auf die Möglichkeit zu verweigern, dass für dasselbe Kind Zulagen nach dem EU-Beamtenstatut in Anspruch genommen werden können.

  • BFH, 16.05.2013 - III R 8/11

    Kindergeld für einen polnischen Saisonarbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 13.07.2016 - XI R 16/15
    c) Die Auslegung des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG hat jedoch unter Beachtung der Anforderungen des Primärrechts der EU zu erfolgen (vgl. zu § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Mai 2013 III R 8/11, BFHE 241, 511, BStBl II 2013, 1040, Rz 29, m.w.N.).

    Der Anwendungsbereich des Ausschlusses ist zu reduzieren (vgl. BFH-Urteil in BFHE 241, 511, BStBl II 2013, 1040, Rz 29).

  • FG Köln, 21.05.2015 - 11 K 3038/13

    EU-Beamtenstatus - nichtverheiratete Eltern erhalten Kindergeld

    Auszug aus BFH, 13.07.2016 - XI R 16/15
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 21. Mai 2015  11 K 3038/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FG-Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1726 veröffentlicht.

  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports

    Auszug aus BFH, 13.07.2016 - XI R 16/15
    Eine Vorlage an den EuGH nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist daher nicht geboten (zu den Voraussetzungen einer EuGH-Vorlage, vgl. z.B. EuGH-Urteile CILFIT vom 6. Oktober 1982 C-283/81, EU:C:1982:335, Neue Juristische Wochenschrift 1983, 1257, Rz 21; Gaston Schul Douane-expediteur vom 6. Dezember 2005 C-461/03, EU:C:2005:742, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2006, 416, Rz 16; Intermodal Transports vom 15. September 2005 C-495/03, EU:C:2005:552, HFR 2005, 1236, Rz 31; auch BFH-Urteil vom 18. März 2015 XI R 8/13, BFHE 249, 369, BFH/NV 2015, 1219, Rz 57, m.w.N.).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 13.07.2016 - XI R 16/15
    Eine Vorlage an den EuGH nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist daher nicht geboten (zu den Voraussetzungen einer EuGH-Vorlage, vgl. z.B. EuGH-Urteile CILFIT vom 6. Oktober 1982 C-283/81, EU:C:1982:335, Neue Juristische Wochenschrift 1983, 1257, Rz 21; Gaston Schul Douane-expediteur vom 6. Dezember 2005 C-461/03, EU:C:2005:742, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2006, 416, Rz 16; Intermodal Transports vom 15. September 2005 C-495/03, EU:C:2005:552, HFR 2005, 1236, Rz 31; auch BFH-Urteil vom 18. März 2015 XI R 8/13, BFHE 249, 369, BFH/NV 2015, 1219, Rz 57, m.w.N.).
  • EuGH, 06.12.2005 - C-461/03

    Gaston Schul Douane-expediteur - Artikel 234 EG - Verpflichtung eines nationalen

    Auszug aus BFH, 13.07.2016 - XI R 16/15
    Eine Vorlage an den EuGH nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist daher nicht geboten (zu den Voraussetzungen einer EuGH-Vorlage, vgl. z.B. EuGH-Urteile CILFIT vom 6. Oktober 1982 C-283/81, EU:C:1982:335, Neue Juristische Wochenschrift 1983, 1257, Rz 21; Gaston Schul Douane-expediteur vom 6. Dezember 2005 C-461/03, EU:C:2005:742, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2006, 416, Rz 16; Intermodal Transports vom 15. September 2005 C-495/03, EU:C:2005:552, HFR 2005, 1236, Rz 31; auch BFH-Urteil vom 18. März 2015 XI R 8/13, BFHE 249, 369, BFH/NV 2015, 1219, Rz 57, m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2015 - XI R 8/13

    Zur Steuerfreiheit von Umsätzen privater Krankenhausbetreiber bis 2008

    Auszug aus BFH, 13.07.2016 - XI R 16/15
    Eine Vorlage an den EuGH nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist daher nicht geboten (zu den Voraussetzungen einer EuGH-Vorlage, vgl. z.B. EuGH-Urteile CILFIT vom 6. Oktober 1982 C-283/81, EU:C:1982:335, Neue Juristische Wochenschrift 1983, 1257, Rz 21; Gaston Schul Douane-expediteur vom 6. Dezember 2005 C-461/03, EU:C:2005:742, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2006, 416, Rz 16; Intermodal Transports vom 15. September 2005 C-495/03, EU:C:2005:552, HFR 2005, 1236, Rz 31; auch BFH-Urteil vom 18. März 2015 XI R 8/13, BFHE 249, 369, BFH/NV 2015, 1219, Rz 57, m.w.N.).
  • BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 1549/07

    Verletzung der Vorlagepflicht im Zusammenhang mit der Auslegung der

    Auszug aus BFH, 13.07.2016 - XI R 16/15
    Denn es obliegt den nationalen Gerichten, den Rechtsschutz zu gewährleisten, der sich für den Einzelnen aus den unionsrechtlichen Bestimmungen ergibt, und dabei die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen (vgl. dazu z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2014  2 BvR 1549/07, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2015, 335, Rz 30, m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 08.03.2017 - 13 UF 401/16

    Kindesunterhalt: Anrechnung der Kinderzulage von EU-Beamten auf den

    Denn bei der Zulage nach Art. 67 Abs. 1 Buchst. b des Statuts der Beamten der EG handelt es um "Leistungen für Kinder, die von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung gewährt werden und dem Kindergeld vergleichbar sind" i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BKGG bzw. des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG (vgl. BFH NZFam 2016, 1045).
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