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   BFH, 23.10.2019 - XI R 17/19 (XI R 7/16), XI R 17/19, XI R 7/16   

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https://dejure.org/2019,49704
BFH, 23.10.2019 - XI R 17/19 (XI R 7/16), XI R 17/19, XI R 7/16 (https://dejure.org/2019,49704)
BFH, Entscheidung vom 23.10.2019 - XI R 17/19 (XI R 7/16), XI R 17/19, XI R 7/16 (https://dejure.org/2019,49704)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - XI R 17/19 (XI R 7/16), XI R 17/19, XI R 7/16 (https://dejure.org/2019,49704)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1, UStG § 19 Abs 1, UStG § 19 Abs 3, UStG § 25a Abs 1, UStG § 25a Abs 3, EGRL 112/2006 Art 288 S 1 Nr 1, EGRL 112/2006 Art 315, UStG VZ 2010
    Zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern

  • Bundesfinanzhof

    Zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 S 1 UStG 2005, § 19 Abs 1 UStG 2005, § 19 Abs 3 UStG 2005, § 25a Abs 1 UStG 2005, § 25a Abs 3 UStG 2005
    Zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern

  • IWW

    § 25a des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § ... 25a Abs. 3 UStG, § 19 Abs. 1 UStG, Art. 288 Satz 1 Nr. 1 der Richtlinie 2006/112/EG, Art. 311 ff. der Richtlinie 2006/112/EG, Art. 314 der Richtlinie 2006/112/EG, Art. 315 der Richtlinie 2006/112/EG, Richtlinie 2006/112/EG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 19 UStG, § 25a UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 1 Abs. 3 UStG, § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 25a Abs. 1 UStG, § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG, § 19 Abs. 3 Satz 1 UStG, § 2 Abs. 1 UStG, § 19 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1, § 25a Abs. 3 Satz 1 UStG, Art. 288 Abs. 1 Nr. 1 MwStSystRL, Art. 315 MwStSystRL, § 135 Abs. 1, § 143 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Gesamtumsatzes eines der Differenzbesteuerung unterliegendem Händlers

  • Betriebs-Berater

    Zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern

  • rewis.io

    Zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern

  • rechtsportal.de

    Ermittlung des Gesamtumsatzes eines der Differenzbesteuerung unterliegendem Händlers

  • datenbank.nwb.de

    Zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Differenzbesteuerung unterliegende Wiederverkäufer - und die Kleinunternehmerregelung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Kleinunternehmer: Was ist die Bemessungsgrundlage bei der Differenzbesteuerung?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Differenzbesteuerung
    Allgemeines
    Gesamtumsatz
    Ermittlung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 3 UStG
    Umsatzermittlung
    Besteuerungsart
    Kleinunternehmer
    Besonderheiten bei der Ermittlung der Umsatzgrenzen
    Brutto-Ist-Gesamtumsatz

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 19, UStG § 25a, UStG § 10 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 288 Nr 1
    Kleinunternehmer, Differenzbesteuerung, Bemessungsgrundlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2020, 538
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.07.2019 - C-388/18

    B (Chiffre d'affaires du revendeur de véhicules d'occasion) - Vorlage zur

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - XI R 17/19
    Hierauf hat der EuGH mit seinem Urteil B vom 29.07.2019 - C-388/18 (EU:C:2019:642, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2019, 1685) wie folgt geantwortet: "Art. 288 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin gehend auszulegen, dass er einer nationalen Regelung oder einer nationalen Verwaltungspraxis entgegensteht, wonach bei der Ermittlung des Umsatzes, der für die Anwendbarkeit der Sonderregelung für Kleinunternehmen auf einen der Differenzbesteuerung bei steuerpflichtigen Wiederverkäufern unterliegenden Steuerpflichtigen zugrunde zu legen ist, gemäß Art. 315 der Richtlinie nur die erzielte Handelsspanne berücksichtigt wird.

    Bei der Umsatzermittlung ist nicht auf die Bemessungsgrundlage abzustellen, sondern auf die vom Unternehmer vereinnahmten Bruttobeträge (vgl. EuGH-Urteil B, EU:C:2019:642, DStR 2019, 1685).

    bb) § 19 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1, § 25a Abs. 3 Satz 1 UStG sind nach unionsrechtlichen Maßgaben nicht dahingehend auszulegen, dass zur Ermittlung der betreffenden Umsatzgrößen bei einem Fall wie dem vorliegenden auf die Summe der Differenzbeträge i.S. des § 25a Abs. 3 UStG abzustellen ist, unabhängig von der Höhe der vereinnahmten Entgelte (vgl. EuGH-Urteil B, EU:C:2019:642, DStR 2019, 1685).

    (3) Danach ist der Umsatz, der i.S. von Art. 288 Abs. 1 Nr. 1 MwStSystRL für die Anwendbarkeit der Sonderregelung für Kleinunternehmen auf einen i.S. von Art. 315 MwStSystRL der Differenzbesteuerung bei steuerpflichtigen Wiederverkäufern unterliegenden Steuerpflichtigen zugrunde zu legen ist, auf der Grundlage aller von dem steuerpflichtigen Wiederverkäufer vereinnahmten oder zu vereinnahmenden Beträge ohne Mehrwertsteuer zu ermitteln, unabhängig von den Modalitäten, nach denen diese Beträge tatsächlich besteuert werden (vgl. EuGH-Urteil B, EU:C:2019:642, DStR 2019, 1685, Rz 36 ff.).

  • FG Köln, 13.04.2016 - 9 K 667/14

    Umsatzsteuer-Erleichterung für Gebrauchtwarenhändler

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - XI R 17/19
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 13.04.2016 - 9 K 667/14 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) Köln gab der Klage mit Urteil vom 13.04.2016 - 9 K 667/14, das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1305 veröffentlicht ist, statt.

    Er verweist auf die Vorentscheidung in EFG 2016, 1305.

  • BFH, 07.02.2018 - XI R 7/16

    EuGH-Vorlage: Sind Gebrauchtwagenhändler Kleinunternehmer?

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - XI R 17/19
    Der Senat hat mit Beschluss vom 07.02.2018 - XI R 7/16 (BFHE 261, 94, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2018, 530) das Revisionsverfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: "Ist in Fällen der Differenzbesteuerung nach Art. 311 ff. der Richtlinie 2006/112/EG die Bestimmung des Art. 288 Satz 1 Nr. 1 der Richtlinie 2006/112/EG dahingehend auszulegen, dass für die Bemessung des danach maßgeblichen Umsatzes bei der Lieferung von Gegenständen nach Art. 314 der Richtlinie 2006/112/EG gemäß Art. 315 der Richtlinie 2006/112/EG auf die Differenz zwischen dem geforderten Verkaufspreis und dem Einkaufspreis (Handelsspanne) abzustellen ist?".

    Ist ein Wiederverkäufer Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG), wird die nach der Handelsspanne bemessene Steuer für die von ihm ausgeführten Lieferungen nicht erhoben (vgl. Senatsbeschluss in BFHE 261, 94, UR 2018, 530, Rz 21).

  • BFH, 12.05.2022 - V R 19/20

    Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines

    Denn bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes nach der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist bei einem Händler, der der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) unterliegt, nicht auf die Differenz zwischen dem geforderten Verkaufspreis und dem Einkaufspreis (Handelsspanne), sondern auf die Gesamteinnahmen abzustellen (BFH-Urteil vom 23.10.2019 - XI R 17/19 (XI R 7/16), BFHE 267, 154).
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