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   BFH, 13.07.2016 - XI R 19/14   

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https://dejure.org/2016,39277
BFH, 13.07.2016 - XI R 19/14 (https://dejure.org/2016,39277)
BFH, Entscheidung vom 13.07.2016 - XI R 19/14 (https://dejure.org/2016,39277)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - XI R 19/14 (https://dejure.org/2016,39277)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kindergeld: Ausbildungsdienststelle als regelmäßige Arbeitsstätte

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2, EStG § 9 Abs 5 S 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5, EStG VZ 2009
    Kindergeld: Ausbildungsdienststelle als regelmäßige Arbeitsstätte

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld: Ausbildungsdienststelle als regelmäßige Arbeitsstätte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 2 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 EStG 2009, § 9 Abs 5 S 1 EStG 2009, § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG 2009
    Kindergeld: Ausbildungsdienststelle als regelmäßige Arbeitsstätte

  • IWW

    § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes, § ... 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 2 Abs. 2 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten eines Anwärters für den gehobenen nichttechnischen Dienst der Steuerverwaltung zu dem Finanzamt, dem er für die Dauer seiner Ausbildung zugewiesenen ist

  • rewis.io

    Kindergeld: Ausbildungsdienststelle als regelmäßige Arbeitsstätte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten eines Anwärters für den gehobenen nichttechnischen Dienst der Steuerverwaltung zu dem Finanzamt, dem er für die Dauer seiner Ausbildung zugewiesenen ist

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
    Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten eines Anwärters für den gehobenen nichttechnischen Dienst der Steuerverwaltung zu dem Finanzamt, dem er für die Dauer seiner Ausbildung zugewiesenen ist

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld: Ausbildungsdienststelle regelmäßige Arbeitsstätte bei Auszubildenden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ausbildungsdienststelle als regelmäßige Arbeitsstätte

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 1
    Kindergeld, Ausbildung, Grenzbetrag, Werbungskosten, Fahrtkosten

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 27.02.2014 - III R 60/13

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses;

    Auszug aus BFH, 13.07.2016 - XI R 19/14
    Erzielt das Kind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind daher von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Oktober 2009 III R 101/07, BFH/NV 2010, 200; vom 27. Februar 2014 III R 60/13, BFHE 244, 421, BStBl II 2015, 27; vom 10. April 2014 III R 35/13, BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011).

    Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht; entsprechend kann auch eine Ausbildungsstätte im Rahmen eines Dienstverhältnisses bei beruflichen Lehrgängen, Ausbildungsverhältnissen, Abordnungen oder Fortbildungsmaßnahmen den Charakter einer regelmäßigen Arbeitsstätte haben, wenn es sich um eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers handelt und der Arbeitnehmer diese dauerhaft, d.h. über einen längeren Zeitraum, aufsucht (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 244, 421, BStBl II 2015, 27, Rz 12; in BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011, Rz 12).

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des III. Senats des BFH (vgl. Urteile in BFHE 244, 421, BStBl II 2015, 27, Rz 14; in BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011, Rz 14) aus den dort genannten Gründen an.

  • BFH, 10.04.2014 - III R 35/13

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses;

    Auszug aus BFH, 13.07.2016 - XI R 19/14
    Erzielt das Kind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind daher von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Oktober 2009 III R 101/07, BFH/NV 2010, 200; vom 27. Februar 2014 III R 60/13, BFHE 244, 421, BStBl II 2015, 27; vom 10. April 2014 III R 35/13, BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011).

    Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht; entsprechend kann auch eine Ausbildungsstätte im Rahmen eines Dienstverhältnisses bei beruflichen Lehrgängen, Ausbildungsverhältnissen, Abordnungen oder Fortbildungsmaßnahmen den Charakter einer regelmäßigen Arbeitsstätte haben, wenn es sich um eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers handelt und der Arbeitnehmer diese dauerhaft, d.h. über einen längeren Zeitraum, aufsucht (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 244, 421, BStBl II 2015, 27, Rz 12; in BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011, Rz 12).

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des III. Senats des BFH (vgl. Urteile in BFHE 244, 421, BStBl II 2015, 27, Rz 14; in BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011, Rz 14) aus den dort genannten Gründen an.

  • FG Thüringen, 27.02.2014 - 2 K 663/13

    Zur regelmäßigen Arbeitsstätte eines Finanzanwärters im Rahmen der dualen

    Auszug aus BFH, 13.07.2016 - XI R 19/14
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 27. Februar 2014  2 K 663/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 2053 veröffentlichten Gründen ab.

  • BFH, 22.10.2009 - III R 101/07

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Rechtspflegeranwärters

    Auszug aus BFH, 13.07.2016 - XI R 19/14
    Erzielt das Kind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind daher von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Oktober 2009 III R 101/07, BFH/NV 2010, 200; vom 27. Februar 2014 III R 60/13, BFHE 244, 421, BStBl II 2015, 27; vom 10. April 2014 III R 35/13, BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011).

    Nach der im Streitzeitraum geltenden Rechtslage konnten Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten nur Steuerpflichtige geltend machen, die vorübergehend von ihrer Wohnung und dem Mittelpunkt ihrer dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit entfernt beruflich tätig wurden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG a.F. - Dienstreise) oder die bei ihrer individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten tätig wurden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG a.F. - Einsatzwechseltätigkeit; vgl. hierzu BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 200, unter II.2.).

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

    Auszug aus BFH, 13.07.2016 - XI R 19/14
    b) Regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. ist (nur) der (ortsgebundene) Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers und damit der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine aufgrund des Dienstverhältnisses geschuldete Leistung zu erbringen hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38).
  • BFH, 16.12.2015 - VI R 6/15

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10. 12. 2015 VI R 7/15 -

    Auszug aus BFH, 13.07.2016 - XI R 19/14
    Anders als die Klägerin meint, kann ein Ausbildungsdienstverhältnis nicht allein deshalb als nicht dauerhaft angesehen werden, weil es üblicherweise auf zwei bis vier Jahre --im Streitfall auf drei Jahre-- befristet ist (s. zu befristeten Arbeitsverhältnissen allgemein auch BFH-Urteil vom 6. November 2014 VI R 21/14, BFHE 247, 427, BStBl II 2015, 338; BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2015 VI R 6/15, BFH/NV 2016, 399).
  • BFH, 18.09.2012 - VI R 65/11

    Kindergeld; regelmäßige Arbeitsstätte

    Auszug aus BFH, 13.07.2016 - XI R 19/14
    In diesem Fall sind pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte grundsätzlich 0, 30 EUR anzusetzen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, BFHE 236, 431, BStBl II 2013, 234, und vom 18. September 2012 VI R 65/11, BFH/NV 2013, 517).
  • BFH, 06.11.2014 - VI R 21/14

    Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit und bei befristeter Beschäftigung

    Auszug aus BFH, 13.07.2016 - XI R 19/14
    Anders als die Klägerin meint, kann ein Ausbildungsdienstverhältnis nicht allein deshalb als nicht dauerhaft angesehen werden, weil es üblicherweise auf zwei bis vier Jahre --im Streitfall auf drei Jahre-- befristet ist (s. zu befristeten Arbeitsverhältnissen allgemein auch BFH-Urteil vom 6. November 2014 VI R 21/14, BFHE 247, 427, BStBl II 2015, 338; BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2015 VI R 6/15, BFH/NV 2016, 399).
  • BFH, 09.02.2012 - VI R 44/10

    Fahrtkosten im Rahmen eines Vollzeitstudiums

    Auszug aus BFH, 13.07.2016 - XI R 19/14
    In diesem Fall sind pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte grundsätzlich 0, 30 EUR anzusetzen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, BFHE 236, 431, BStBl II 2013, 234, und vom 18. September 2012 VI R 65/11, BFH/NV 2013, 517).
  • BFH, 21.10.2015 - XI R 17/14

    Kein Kindergeld für behindertes Kind bei Fehlen hinreichender Nachweise

    Auszug aus BFH, 13.07.2016 - XI R 19/14
    Sie ist deshalb für den BFH als Revisionsgericht bindend i.S. von § 118 Abs. 2 FGO, auch wenn sie nicht zwingend, sondern lediglich möglich ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Oktober 2015 XI R 17/14, BFH/NV 2016, 190, Rz 23).
  • BFH, 15.09.2021 - XI R 12/21

    Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in "Vorkassenzonen" eines

    aa) Soweit die Einwendungen der Klägerin größtenteils darin bestehen, dass sie ihre abweichende Würdigung an die Stelle der Würdigung des FG setzt, berücksichtigt sie nicht, dass die tatsächliche Würdigung für den BFH als Revisionsgericht nach § 118 Abs. 2 FGO auch dann bindend ist, wenn die Wertung des FG nicht zwingend, aber möglich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteile vom 13.07.2016 - XI R 19/14, BFH/NV 2017, 30, Rz 19; vom 26.06.2019 - XI R 5/18, BFHE 266, 67, Rz 29; vom 11.03.2020 - XI R 38/18, BFHE 268, 376, Rz 57, jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 19.11.2014 - 2 K 278/14

    Kindergeld: Regelmäßige Arbeitsstätte bei Kommissaranwärtern

    Zudem sind beim BFH weitere Revisionsverfahren anhängig, bei denen es um die Frage der regelmäßigen Arbeitsstätte eines Auszubildenden geht, namentlich XI R 19/14 und XI R 50/13.
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