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   BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13   

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BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13 (https://dejure.org/2015,30740)
BFH, Entscheidung vom 20.05.2015 - XI R 2/13 (https://dejure.org/2015,30740)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - XI R 2/13 (https://dejure.org/2015,30740)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zur Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 118 Abs 2, UStG § 1a Abs 1 Nr 2, UStG § 3 Abs 5a, UStG § 3 Abs 6, UStG § 3c, EGRL 112/2006 Art 32, EGRL 112/2006 Art 33, EGRL 112/2006 Art 34, UStG VZ 2008, UStG VZ 2009
    Zur Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen

  • Bundesfinanzhof

    Zur Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 118 Abs 2 FGO, § 1a Abs 1 Nr 2 UStG 2005, § 3 Abs 5a UStG 2005, § 3 Abs 6 UStG 2005, § 3c UStG 2005
    Zur Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Steuerpflicht der Erlöse aus dem Versand von Arzneimitteln durch eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke

  • rewis.io

    Zur Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflicht der Erlöse aus dem Versand von Arzneimitteln durch eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke

  • datenbank.nwb.de

    Zur Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arzneimittellieferungen einer EU-Versandapotheke - und die Versandhandelsregelung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anwendung der Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 152 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Steuerrecht | Umsatzsteuerrecht | Zur Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Arzneimittellieferungen einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Apotheken an in Deutschland wohnende Privatpersonen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Ort der Lieferung
    Ortsbestimmung nach § 3c UStG für Umsätze bis zum 30.6.2021
    Voraussetzungen und Rechtsfolge

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 250, 546
  • DB 2015, 2734
  • BStBl II 2018, 605
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 02.04.1998 - C-296/95

    DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13
    Entgegen der Auffassung des FG könnten die vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der zum Verbrauchsteuerrecht ergangenen Entscheidung EMU Tabac aufgestellten Rechtsgrundsätze (EuGH-Urteil EMU Tabac vom 2. April 1998 C-296/95, EU:C:1998:152, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 599) nicht auf die Versandhandelsregelung übertragen werden.

    Der EuGH hat hierzu entschieden, dass diese Bestimmung nicht nur den Fall der Beförderung oder des Versandes durch den Verkäufer selbst, sondern auch und in viel weiterem Sinne sämtliche Fälle des Versandes oder der Beförderung auf Gefahr des Verkäufers umfasst (EuGH-Urteil EMU Tabac, EU:C:1998:152, HFR 1998, 599, Rz 45).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Initiative für die Beförderung nicht vom Verkäufer, sondern von der Privatperson ausgeht, die die verbrauchsteuerpflichtigen Waren erworben hat (EuGH-Urteile EMU Tabac, EU:C:1998:152, HFR 1998, 599, Rz 48, 49, und Joustra vom 23. November 2006 C-5/05, EU:C:2006:733, HFR 2007, 179, Rz 49).

    Dabei ist der EuGH davon ausgegangen, dass das Zivilrecht sich nicht notwendigerweise für die Anwendung des Steuerrechts eignet, das eigenständigen Zwecken dient (EuGH-Urteil EMU Tabac, EU:C:1998:152, HFR 1998, 599, Rz 30, 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1990 - C-292/89

    The Queen gegen Immigration Appeal Tribunal, ex parte Gustaff Desiderius

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13
    Dagegen ist bei der im EuGH-Urteil Antonissen vom 26. Februar 1991 C-292/89 (EU:C:1991:80, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 1991, 351, Rz 18) genannten Protokollerklärung nicht ersichtlich, wer diese abgegeben hat.

    Im Übrigen hat der von der Klägerin zitierte Generalanwalt in seinen Schlussanträgen zu Antonissen, EU:C:1990:387, Rz 27 differenzierend ausgeführt, dass eine Protokollerklärung zur Auslegung einer unionsrechtlichen Bestimmung ergänzend herangezogen werden kann, soweit es um eine Klarstellung geht.

  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13
    Denn die dafür vom EuGH aufgestellten Voraussetzungen (EuGH-Urteile Halifax u.a. vom 21. Februar 2006 C-255/02, EU:C:2006:121, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2006, 232; RBS Deutschland Holding vom 22. Dezember 2010 C-277/09, EU:C:2010:810, UR 2011, 222) seien im Streitfall nicht erfüllt.

    e) Vor diesem Hintergrund kann unerörtert bleiben, ob die von der Klägerin gewählte Vertragsgestaltung ggf. auch unter dem Gesichtspunkt eines Gestaltungsmissbrauchs i.S. von § 42 AO entsprechend dem vom FG gefundenen Ergebnis gewürdigt werden müsste (vgl. dazu EuGH-Urteile Halifax u.a., EU:C:2006:121, UR 2006, 232; Newey vom 20. Juni 2013 C-653/11, EU:C:2013:409, HFR 2013, 851; RBS Deutschland Holding, EU:C:2010:810, UR 2011, 222).

  • EuGH, 22.12.2010 - C-277/09

    RBS Deutschland Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht auf

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13
    Denn die dafür vom EuGH aufgestellten Voraussetzungen (EuGH-Urteile Halifax u.a. vom 21. Februar 2006 C-255/02, EU:C:2006:121, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2006, 232; RBS Deutschland Holding vom 22. Dezember 2010 C-277/09, EU:C:2010:810, UR 2011, 222) seien im Streitfall nicht erfüllt.

    e) Vor diesem Hintergrund kann unerörtert bleiben, ob die von der Klägerin gewählte Vertragsgestaltung ggf. auch unter dem Gesichtspunkt eines Gestaltungsmissbrauchs i.S. von § 42 AO entsprechend dem vom FG gefundenen Ergebnis gewürdigt werden müsste (vgl. dazu EuGH-Urteile Halifax u.a., EU:C:2006:121, UR 2006, 232; Newey vom 20. Juni 2013 C-653/11, EU:C:2013:409, HFR 2013, 851; RBS Deutschland Holding, EU:C:2010:810, UR 2011, 222).

  • BFH, 24.02.2015 - V B 147/14

    Umsätze einer Internet-Apotheke

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13
    bb) Das FG hat vor diesem Hintergrund in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise angenommen, dass bei Bestellungen von privat krankenversicherten Personen Kaufverträge nach § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zwischen der Klägerin und den Bestellern zustande gekommen sind, so dass diese auch umsatzsteuerrechtlich Leistungsempfänger wurden (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 24. Februar 2015 V B 147/14, BFHE 248, 478, BFH/NV 2015, 768).

    Zwar findet insoweit bei Abschluss eines zwischen den Apotheken und den GKVen geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 129 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) oder eines öffentlich-rechtlichen Einzelvertrages gemäß § 140e SGB V zwischen der Apotheke als leistendem Unternehmer und der GKV als Leistungsempfänger ein Leistungsaustausch statt (Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 28. September 2010 B 1 KR 3/10 R, BSGE 106, 303, Rz 13, 14), wobei der Kunde das Medikament in Erfüllung des Versicherungsvertrages von seiner GKV als Sachleistung gemäß § 2 Abs. 2 SGB V erhält (sog. Sachleistungsprinzip, vgl. dazu auch BFH-Beschluss in BFHE 248, 478, BFH/NV 2015, 768).

  • EuGH, 10.04.1984 - 324/82

    Kommission / Belgien

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13
    (4) Auch die von der Klägerin in diesem Zusammenhang zitierte EuGH-Rechtsprechung steht dem nicht entgegen: Zum einen hat die Klägerin selbst hervorgehoben, dass der EuGH bei seiner Entscheidung Kommission/Belgien vom 10. April 1984  324/82 (EU:C:1984:152, Slg. 1984, 1861, Rz 26, 33) eine vom Rat und von der Kommission gemeinsam abgegebene Protokollerklärung erwähnt und in seine Entscheidung einbezogen hat.
  • BFH, 19.05.2005 - V R 31/03

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft - Gegenstand des Klageverfahrens

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13
    Der Senat kann im Übrigen offen lassen, ob im Hinblick auf die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2009 die vom FG für zulässig gehaltene Fortsetzungsfeststellungsklage i.S. von § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO statthaft war (a.A. für Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheide z.B. BFH-Urteil vom 19. Mai 2005 V R 31/03, BFHE 210, 167, BStBl II 2005, 671, unter 1.).
  • EuGH, 20.06.2013 - C-653/11

    Newey - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13
    e) Vor diesem Hintergrund kann unerörtert bleiben, ob die von der Klägerin gewählte Vertragsgestaltung ggf. auch unter dem Gesichtspunkt eines Gestaltungsmissbrauchs i.S. von § 42 AO entsprechend dem vom FG gefundenen Ergebnis gewürdigt werden müsste (vgl. dazu EuGH-Urteile Halifax u.a., EU:C:2006:121, UR 2006, 232; Newey vom 20. Juni 2013 C-653/11, EU:C:2013:409, HFR 2013, 851; RBS Deutschland Holding, EU:C:2010:810, UR 2011, 222).
  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13
    Dagegen ist bei der im EuGH-Urteil Antonissen vom 26. Februar 1991 C-292/89 (EU:C:1991:80, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 1991, 351, Rz 18) genannten Protokollerklärung nicht ersichtlich, wer diese abgegeben hat.
  • EuGH, 23.11.2006 - C-5/05

    NUR DIE WAREN, DIE PRIVATPERSONEN ERWERBEN UND SELBST BEFÖRDERN, SIND IM

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Initiative für die Beförderung nicht vom Verkäufer, sondern von der Privatperson ausgeht, die die verbrauchsteuerpflichtigen Waren erworben hat (EuGH-Urteile EMU Tabac, EU:C:1998:152, HFR 1998, 599, Rz 48, 49, und Joustra vom 23. November 2006 C-5/05, EU:C:2006:733, HFR 2007, 179, Rz 49).
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - kein Herstellerrabatt auf durch

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Apothekers für die Belieferung

  • BFH, 11.08.2011 - V R 3/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft -

  • BFH, 28.08.2013 - XI R 4/11

    Zum Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von

  • BFH, 28.08.2014 - V R 49/13

    Erwerb des Restanteils an einem Mähdrescher vom Gemeinschafter einer

  • BFH, 25.02.2015 - XI R 15/14

    Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung,

  • BFH, 28.05.2013 - XI R 11/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft unter Beteiligung eines im

  • FG Münster, 13.03.2018 - 15 K 832/15

    Zurechnung des sog. Herstellerrabatts als drittseitige Entgeltauffüllung im Sinne

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 20.05.2015 XI R 2/13, BFHE 250, 546, BFH/NV 2015, 1775) ist Leistungsempfänger derjenige, der aus dem der Leistung zu Grunde liegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet wird.
  • BFH, 10.12.2020 - V R 34/18

    Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil des innergemeinschaftlichen Erwerbs von

    Die Beteiligten gehen nach der Rechtsprechung des Senats (Vorlagebeschluss vom 06.06.2019 - V R 41/17, BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164, Rz 38 ff.; vgl. auch BFH-Urteil vom 20.05.2015 - XI R 2/13, BFHE 250, 546, BStBl II 2018, 605, Rz 42) zu Recht davon aus, dass die Klägerin als Betriebskrankenkasse innergemeinschaftliche Erwerberin der Arzneimittel ist, die von den niederländischen Versandapotheken in das Inland an die bei ihr versicherten Personen versandt wurden, weshalb die Klägerin gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG die Umsatzsteuer auf die innergemeinschaftlichen Erwerbe schuldet.
  • SG Speyer, 21.03.2016 - S 7 KR 482/13

    Krankenversicherung - Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung - Geltung der

    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20.05.2015 (XI R 2/13).

    Dem Urteil des BFH vom 20.05.2015 (XI R 2/13, Rn. 59) sei zudem die Aussage der Beklagten zu entnehmen, "dass die Möglichkeit der Abholung der äußerst seltene Ausnahmefall sei'.

    Die Beklagte hat im Laufe des Verfahrens - auch unter dem Eindruck der in eigener Sache ergangenen Entscheidung des BFH vom 20.05.2015 (XI R 2/13) - zugestanden, dass sie im Wesentlichen als Versandapotheke agiert hat und nicht, wie zunächst vorgetragen, als Abholapotheke.

    Der BFH hat mit Urteil vom 20.05.2015 (a.a.O., Rn. 42; juris) klargestellt, dass bei Abschluss eines zwischen den Apotheken und den gesetzlichen Krankenkassen geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 129 SGB V oder eines öffentlich-rechtlichen Einzelvertrages gemäß § 140e SGB V zwischen der Apotheke als leistendem Unternehmer und der gesetzlichen Krankenkasse als Leistungsempfänger ein Leistungsaustausch stattfindet, wobei der Kunde das Medikament in Erfüllung des Versicherungsvertrages von seiner gesetzlichen Krankenkasse als Sachleistung gemäß § 2 Abs. 2 SGB V erhält.

  • BFH, 31.05.2017 - XI R 40/14

    Kein Abzug anteiliger Vorsteuern aus der Errichtung eines Verwaltungsgebäudes

    aa) Die Vorentscheidung ist zutreffend davon ausgegangen, dass Leistungsempfänger grundsätzlich derjenige ist, der aus dem der Leistung zugrunde liegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 227, 218, BStBl II 2010, 243, Rz 23; vom 28. August 2013 XI R 4/11, BFHE 243, 41, BStBl II 2014, 282, Rz 34; vom 28. August 2014 V R 49/13, BFHE 247, 283, BFH/NV 2015, 128, Rz 25; vom 20. Mai 2015 XI R 2/13, BFHE 250, 546, UR 2016, 101, Rz 37; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.05.2021 - V R 25/20

    Gewerbesteuerbefreiung von im Rahmen der praktischen Ausbildung von

    Denn während die Ausbildungsleistung nach dem jeweiligen Ausbildungsvertrag gegenüber dem angehenden Therapeuten erbracht wurde und u.a. darauf gerichtet war, diesem die Möglichkeit zum Absolvieren der praktischen Ausbildung nach § 4 PsychTh-APrV zu verschaffen, übernahm die Klägerin mit der Behandlungsleistung auf der Grundlage der Verträge mit der kassenärztlichen Vereinigung sowie der Vereinbarung nach § 120 SGB V die Erfüllung der Dienstleistungsverpflichtung gegenüber der Krankenkasse, die diese aufgrund des Versicherungsverhältnisses mit dem Patienten zu erfüllen hat (§ 2 Abs. 2 SGB V; vgl. allgemein zur Sachleistungsverpflichtung BFH-Urteil vom 20.05.2015 - XI R 2/13, BFHE 250, 546, BStBl II 2018, 605, Rz 42; BFH-Vorlagebeschluss vom 06.06.2019 - V R 41/17, BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164, Rz 38 ff.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16

    Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland

    Die Klägerin hat vortragen: Ihr stehe ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch in der geltend gemachten Höhe zu, da die Beklagte die Vergütungen in Höhe der in den Abrechnungsbeträgen enthaltenen Umsatzsteuer ohne Rechtsgrund erlangt habe, weil nicht die Beklagte, sondern sie, die Klägerin, in Bezug auf die Arzneimittellieferungen umsatzsteuerpflichtig gewesen sei (Hinweis auf Bundesfinanzhof - BFH - 20.5.2015 - XI R 2/13).
  • FG Düsseldorf, 11.10.2019 - 1 K 2693/17

    Verkauf durch Händler mit Sitz im EU-Ausland, Versand durch Amazon: Was gilt

    Leistungsempfänger ist grundsätzlich derjenige, der aus dem der Leistung zugrunde liegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet wird (BFH-Urteile vom 28.08.2013 XI R 4/11, BStBl II 2014, 282; vom 28.08.2014 V R 49/13, BFHE 247, 283, BFH/NV 2015, 128, vom 20.05.2015 XI R 2/13, BFH/NV 2015, 1775).

    Erfasst werden nicht nur sämtliche Fälle des Versandes oder Beförderung auf Gefahr des Verkäufers, sondern ein Versandhandel iSd § 3c Abs. 1 UStG liegt auch dann vor, wenn der Verkäufer die Transportleistung eines Dritten organisiert bzw. dem potentiellen Käufer der Ware die Möglichkeit der Transportleistung anbietet (BFH 20.5.2015 - XI R 2/13, BFH/NV 2015, 1775).

  • FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 2164/14

    Minderung der festgesetzten Umsatzsteuer wegen der von der Versandapotheke an

    Dies gilt sowohl für eine rechtliche Würdigung unter der Annahme der vom Beklagten vertretenen Auffassung, die jeweilige GKV sei umsatzsteuerlich als Leistungsempfänger der von Kassenpatienten veranlassten Lieferungen verschreibungspflichtiger Medikamente nach Deutschland anzusehen, weil die Klägerin mit den GKVen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 129 SGB V oder einen öffentlich-rechtlichen Einzelvertrag gemäß § 140e SGB V geschlossen habe und der Kunde das Medikament daher nur in Erfüllung des Versicherungsvertrages von seiner GKV als Sachleistung gemäß § 2 Abs. 2 SGB V erhalte (vgl. zum Sachleistungsprinzip auch BFH, Urteil vom 20.05.2015 XI R 2/13, BFH/NV 2015, 1775 Rz. 42 m.w.N. und Hinweis auf Urteil, BSG vom 28.09.2010 B 1 KR 3/10 R, BSGE 106, 303, Rz 13, 14) (vgl. hierzu I.1 .), als auch unter der Annahme der von der Klägerin vertretenen Ansicht (vgl. hierzu auch Gutachten vom 27.10.2015, Blatt 38 ff der GA), sie habe die Lieferungen verschreibungspflichtiger Medikamente umsatzsteuerlich direkt an die Kassenpatienten als Leistungsempfänger erbracht (vgl. hierzu I.2 .).
  • BFH, 31.05.2017 - XI R 39/14

    Zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Vorsteuern von Seelotsen einer

    aa) Die Vorentscheidung ist zutreffend davon ausgegangen, dass Leistungsempfänger grundsätzlich derjenige ist, der aus dem der Leistung zugrunde liegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 227, 218, BStBl II 2010, 243, Rz 23; vom 28. August 2013 XI R 4/11, BFHE 243, 41, BStBl II 2014, 282, Rz 34; vom 28. August 2014 V R 49/13, BFHE 247, 283, BFH/NV 2015, 128, Rz 25; vom 20. Mai 2015 XI R 2/13, BFHE 250, 546, UR 2016, 101, Rz 37; jeweils m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 12.10.2023 - 5 K 45/22

    Leistungsaustausch; Schutzmaskenpauschale

    Insoweit ist - wegen der offensichtlichen Rechtswirkung des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 und Abs. 3 SGB V zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkasse und dem Deutschen Apothekerverband e.V. für den Kläger - jedenfalls bei den gesetzlich Krankenversicherten regelmäßig das sog. Sachleistungsprinzip gem. § 2 Abs. 2 , § 13 Abs. 1 SGB V anzuwenden, wonach die gesetzlichen Krankenversicherungen grundsätzlich ihren Versicherten medizinische Sachleistungen und Dienstleistungen als Naturalleistung bereitstellen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 20. Mai 2015 XI R 2/13 , BStBl. II 2018, 605 und BFH-Beschluss vom 24. Februar 2015 V B 147/14 , BFH/NV 2015, 768).
  • FG Niedersachsen, 03.08.2023 - 5 K 136/22

    Leistungsaustausch; Schutzmaskenpauschale

  • SG Hannover, 23.02.2017 - S 11 KR 946/12
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