Weitere Entscheidung unten: BFH, 08.11.1995

Rechtsprechung
   BFH, 02.09.1992 - XI R 21/91   

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https://dejure.org/1992,278
BFH, 02.09.1992 - XI R 21/91 (https://dejure.org/1992,278)
BFH, Entscheidung vom 02.09.1992 - XI R 21/91 (https://dejure.org/1992,278)
BFH, Entscheidung vom 02. September 1992 - XI R 21/91 (https://dejure.org/1992,278)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; GewStDV a. F. § 1 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Grundstücksverkauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer GbR zulasten eines Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 171, 31
  • NJW 1993, 3352 (Ls.)
  • BB 1993, 1580
  • BB 1993, 1786
  • DB 1993, 1700
  • BStBl II 1993, 668
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Beschluß vom 2. September 1992 XI R 21/91 (BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668) dem Großen Senat folgende Rechtsfrage vorgelegt: Können Grundstücksverkäufe einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einem Gesellschafter, der auch eigene Grundstücke veräußert, in der Weise zugerechnet werden, daß unter Einbeziehung dieser Veräußerungen ein gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters besteht?.

    Wegen der Begründung im einzelnen wird auf den Beschluß in BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668 Bezug genommen.

    Diese in obiter dicta vertretenen widerstreitenden Standpunkte des VIII. und des IV. Senats haben den XI. Senat zu seiner Vorlage veranlaßt (Beschluß in BFHE 171, 31, 42, BStBl II 1993, 668).

  • BFH, 15.03.2000 - X R 130/97

    Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge

    Für die steuerrechtliche Einordnung als Gewerbebetrieb oder private Vermögensverwaltung ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, ob eine Tätigkeit auf "die Veräußerung" z.B. eines gemischtgenutzten Grundstücks oder eines Zweifamilienhauses gerichtet ist; Art und Nutzung des Grundstücks lassen keinen Schluß auf die Intensität und den Umfang der "Tätigkeiten des Veräußerers" zu (BFH-Beschluss vom 2. September 1992 XI R 21/91, BFHE 171, 31, 33, BStBl II 1993, 668; zustimmende Anmerkung von Gosch, Die steuerliche Betriebsprüfung 1993, 260, 262).
  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Zwar hat der XI. Senat in seinem Vorlagebeschluß vom 2. September 1992 XI R 21/91 (BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668 unter A. 1.) die Auffassung vertreten, daß es auf Wert, Größe und insbesondere die Nutzungsart des jeweiligen Grundbesitzes nicht ankommen könne.

    Die Drei-Objekt-Grenze ist demgegenüber nicht am Grundstücksbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches orientiert, sondern dient dazu, festzustellen, ob die Aktivitäten, die der Steuerpflichtige auf dem Grundstücksmarkt entfaltet, die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung überschreiten (BFH-Beschluß in BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668).

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Rechtsprechung
   BFH, 08.11.1995 - XI R 21/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9158
BFH, 08.11.1995 - XI R 21/91 (https://dejure.org/1995,9158)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1995 - XI R 21/91 (https://dejure.org/1995,9158)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1995 - XI R 21/91 (https://dejure.org/1995,9158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Drei-Objekt-Grenze bei Beteiligung an Personengesellschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 10.12.1998 - III R 61/97

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen

    Dies gilt unabhängig davon, ob Aktivitäten der Gesellschaft als Vermögensverwaltung oder gewerblich zu beurteilen sind, sofern die Gesellschaft keinen anderen Gesellschaftszweck als die Vermietung und Veräußerung von Grundstücken verfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 1995 XI R 21/91, BFH/NV 1996, 477, 478).

    Erwirbt der Gesellschafter einen Gesellschaftsanteil an der vermögensverwaltenden Personengesellschaft in Kenntnis des zeitnahen Rückerwerbs und damit in Ausnutzung des Substanzwertes der Grundstücke, so greift insoweit die einen gewerblichen Grundstückshandel begründende Vermutung ein, daß der Erwerb in zumindest bedingter Wiederverkaufsabsicht erfolgt ist (so auch Vorlagebeschluß des XI. Senats des BFH vom 2. September 1992 XI R 21/91, BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668, unter II. 9. der Gründe).

  • BFH, 10.12.1998 - III R 62/97

    Drei-Objekt-Grenze bei Anteilsveräußerungen

    Dies gilt unabhängig davon, ob Aktivitäten der Gesellschaft als Vermögensverwaltung oder gewerblich zu beurteilen sind, sofern die Gesellschaft keinen anderen Gesellschaftszweck als die Vermietung und Veräußerung von Grundstücken verfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 1995 XI R 21/91, BFH/NV 1996, 477, 478).

    Erwirbt der Gesellschafter einen Gesellschaftsanteil an der vermögensverwaltenden Personengesellschaft in Kenntnis des zeitnahen Rückerwerbs und damit in Ausnutzung des Substanzwertes der Grundstücke, so greift insoweit die einen gewerblichen Grundstückshandel begründende Vermutung ein, daß der Erwerb in zumindest bedingter Wiederverkaufsabsicht erfolgt ist (so auch der Vorlagebeschluß des XI. Senats des BFH vom 2. September 1992 XI R 21/91, BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668, unter II. 9. der Gründe).

  • BFH, 02.12.2009 - X B 242/08

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bloß indizielle Bedeutung der Drei-Objekt-Grenze

    Das FG verneinte einen Vertrauenstatbestand im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des BFH vom 2. September 1992 XI R 21/91 (BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668).

    ccc) Entsprechend hat der BFH mit Urteil vom 8. November 1995 XI R 21/91 (BFH/NV 1996, 477) in dem Streit, dem auch der Vorlagebeschluss entsprang, nochmals ausdrücklich von der lediglich indiziellen Bedeutung der Drei-Objekt-Grenze gesprochen.

  • BFH, 26.11.2009 - III B 253/08

    Starre Drei-Objekt-Grenze beim Grundstückshandel als Vertrauenstatbestand

    Denn der Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. September 1992 XI R 21/91 (BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668) erläuterte ausdrücklich, dass es sich sowohl bei der Drei-Objekt-Grenze als auch bei dem zeitlichen Zusammenhang lediglich um Indizien handele, die durch andere Indizien ganz oder teilweise ersetzt werden könnten; maßgeblich sei auf das Gesamtbild der objektiven Betätigung und die Verkehrsanschauung abzustellen.

    In gleicher Weise wurde im BFH-Urteil vom 8. November 1995 XI R 21/91 (BFH/NV 1996, 477) nochmals ausdrücklich von der lediglich indiziellen Bedeutung der Drei-Objekt-Grenze gesprochen und im BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93 (BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303) wiederum ausgeführt, dass sich die Zuordnung einer Tätigkeit zum gewerblichen Grundstückshandel nach dem Gesamtbild der Verhältnisse richte.

  • BFH, 18.06.1998 - IV B 109/97

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensrüge - Divergenzrüge -

    Es gibt zwei Entscheidungen zu diesem Aktenzeichen (vom 2. September 1992 XI R 21/91, BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668; vom 8. November 1995 XI R 21/91, BFH/NV 1996, 477).
  • FG Nürnberg, 27.03.2002 - III 154/99

    Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem

    Wesentlich ist dabei, dass die Personengesellschaften Aktivitäten auf dem Grundstücksmarkt entfalteten (BFH-Urteil vom 8. November 1995 XI R 21/91, BFH/NV 1996, 477 in Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Großen Senats; so auch Urteil des Finanzgerichts München vom 20.4. 1999 11 K 903/96, EFG 1999, 839 ).
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