Rechtsprechung
BFH, 17.12.2003 - XI R 22/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 2
Gewerblicher Grundstückshandel - weniger als vier Objekte - datenbank.nwb.de
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von drei Objekten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ermittlung der Grenze zwischen privatem und gewerblichem Grundstückshandel (Drei-Objekte-Grenze); Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und der nicht steuerbaren Sphäre sowie den anderen Einkunftsarten; Veräußerung von Grundstücken bereits vor ihrer Bebauung; ...
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gewerblicher Grundstückshandel
- Gewerblicher Grundstückshandel ohne Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 26.06.2002 - 9 K 777/98
- BFH, 17.12.2003 - XI R 22/02
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 21.07.2016 - X R 11/14
Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen - Auslegung von ermessenslenkenden …
Es handelt sich bei dem BMF-Schreiben in BStBl I 2003, 171 daher um eine Übergangsregelung aus Billigkeitsgründen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 17. Dezember 2003 XI R 22/02, BFH/NV 2004, 1629;… vom 15. November 2006 X B 11/06, BFH/NV 2007, 209). - BFH, 30.11.2006 - VIII B 104/06
Verfahrensmangel
Auch wenn im Streitfall die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels naheliegt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 17. Dezember 2003 XI R 22/02, BFH/NV 2004, 1629; vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868;… vom 13. August 2002 VIII R 53/97, BFH/NV 2002, 1586), weil die Errichtung von Gebäuden auf einem verkauften Grundstück auf Rechnung und nach Wünschen des Erwerbers ebenso wie die Errichtung auf fremden Grundstücken die Gewerblichkeit indiziert und die Möglichkeit, das Gebäude für Zwecke der eigenen Vermögensverwaltung herzustellen, ausscheidet, so ist die Vorschrift auf den Streitfall gleichwohl nicht anwendbar. - FG Düsseldorf, 13.07.2005 - 4 K 2838/03
BGH-Grundsatz (BGHZ 61, 385 ) zur Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung gilt …
Sie kann jedoch nicht im Wege der Anfechtung der Steuerfestsetzung verfolgt werden (BFH, Urteil vom 17. Dezember 2003 XI R 22/02, BFH/NV 2004, 1629;… Beschluss vom 1. Oktober 2003 X B 75/02, BFH/NV 2004, 44).
- FG Köln, 24.11.2004 - 12 K 5350/01
Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung als Arbeitslohn
Denn auf Billigkeitsgründen beruhende Übergangsregelungen der Finanzverwaltung können nicht im Anfechtungsverfahren gegen Steuerbescheide, sondern allenfalls in einem gesonderten Verfahren nach § 163 AO berücksichtigt werden (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003 XI R 22/02, BFH/NV 2004, 1629). - BFH, 15.11.2006 - X B 11/06
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Übergangsregelungen aus Billigkeitsgründen
Im Übrigen ist durch die Rechtsprechung gerade auch in Bezug auf das BMF-Schreiben in BStBl I 2003, 171 geklärt, dass auf Billigkeitsgründen beruhende Übergangsregelungen der Finanzverwaltung über die Anwendung von BFH-Rechtsprechung im Anfechtungsverfahren gegen Steuerbescheide nicht berücksichtigt werden können (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003 XI R 22/02, BFH/NV 2004, 1629). - FG Münster, 11.03.2011 - 14 K 991/05
Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von privater Vermögensverwaltung
Demgegenüber nicht als Objekte im Sinne der "Drei-Objekte-Grenze" gelten nach der Rechtsprechung des BFH solche Objekte, die vor ihrer Veräußerung dauerhaft selbst genutzt worden sind (vgl. Urteil des BFH vom 17.12.2003 - XI R 22/02, BFH/NV 2004, 1629). - BFH, 03.07.2007 - IV B 27/06
Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
bb) Hieran fehlt es vorliegend bereits deshalb, weil die Vorinstanz ausdrücklich auf mehrere Entscheidungen des BFH Bezug genommen hat, nach denen --je nach den Umständen des Einzelfalls-- eine unbedingte Veräußerungsabsicht auch dann zu bejahen sein kann, wenn das Objekt zwar nach Baubeginn, jedoch vor seiner Fertigstellung veräußert wird (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. August 2002 VIII R 53/97, BFH/NV 2002, 1586, 1588;… vom 18. September 2002 X R 108/96, BFH/NV 2003, 455, 456 f.; vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, 242, 243; vom 17. Dezember 2003 XI R 22/02, BFH/NV 2004, 1629, 1631). - FG Köln, 09.08.2007 - 10 K 6451/03
Errichtung und Veräußerung eines Mehrfamilienhauses als gewerblicher …
Die indizielle Wirkung der 3-Objekt-Grenze, die der erkennende Senat grundsätzlich sehr hoch einschätzt, kommt im Streitfall nicht zum Tragen, da der Kläger das Objekt bereits vor Fertigstellung weiter veräußert hat und dabei die Verpflichtung übernommen hat, das Objekt fertig zu stellen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 17.12.2003 XI R 22/02, BFH/NV 2004, 1629 undBeschluss vom 21.2.2005 VIII B 270/03, BFH/NV 2005, 890). - FG Köln, 09.08.2007 - 10 K 6452/03
Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Errichtung und …
Die indizielle Wirkung der 3-Objekt-Grenze, die der erkennende Senat grundsätzlich sehr hoch einschätzt, kommt im Streitfall nicht zum Tragen, da der Kläger das Objekt bereits vor Fertigstellung weiter veräußert hat und dabei die Verpflichtung übernommen hat, das Objekt fertig zu stellen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 17.12.2003 XI R 22/02, BFH/NV 2004, 1629 undBeschluss vom 21.2.2005 VIII B 270/03, BFH/NV 2005, 890).