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   BFH, 21.10.2015 - XI R 22/13   

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https://dejure.org/2015,41739
BFH, 21.10.2015 - XI R 22/13 (https://dejure.org/2015,41739)
BFH, Entscheidung vom 21.10.2015 - XI R 22/13 (https://dejure.org/2015,41739)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - XI R 22/13 (https://dejure.org/2015,41739)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Zur Umsatzbesteuerung der Lieferung von Erstexemplaren eines Buches durch einen Verlag an den Autor zu einem höheren Preis als dem Ladenpreis

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § ... 3 Abs 1, UStG § 3 Abs 9, UStG § 10 Abs 1, UStG § 12 Abs 1, UStG § 12 Abs 2 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 12 Abs 3 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 98 Abs 2, UStG § 12 Abs 2 Anl 2 Nr 49 Buchst a, UStG § 12 Abs 2 Anl 2 Nr 49 Buchst a, UStG VZ 2005, UStG VZ 2006, UStG VZ 2007, UStG VZ 2008, UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 3 Abs 1, UStG § 3 Abs 9, UStG § 10 Abs 1, UStG § 12 Abs 1, EWGRL 388/77 Anh H Nr 6, EGRL 112/2006 Anh 3 Nr 6
    Zur Umsatzbesteuerung der Lieferung von Erstexemplaren eines Buches durch einen Verlag an den Autor zu einem höheren Preis als dem Ladenpreis

  • Bundesfinanzhof

    Zur Umsatzbesteuerung der Lieferung von Erstexemplaren eines Buches durch einen Verlag an den Autor zu einem höheren Preis als dem Ladenpreis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 1999, § 3 Abs 1 UStG 1999, § 3 Abs 9 UStG 1999, § 10 Abs 1 UStG 1999, § 12 Abs 1 UStG 1999
    Zur Umsatzbesteuerung der Lieferung von Erstexemplaren eines Buches durch einen Verlag an den Autor zu einem höheren Preis als dem Ladenpreis

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung von Büchern an einen Autor zu einem höheren als dem Ladenpreis zur Abgeltung der Druckkosten

  • Betriebs-Berater

    Zur Umsatzbesteuerung der Lieferung von Erstexemplaren eines Buches durch einen Verlag an den Autor zu einem höheren Preis als dem Ladenpreis

  • rewis.io

    Zur Umsatzbesteuerung der Lieferung von Erstexemplaren eines Buches durch einen Verlag an den Autor zu einem höheren Preis als dem Ladenpreis

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Steuersätze: Zur Umsatzbesteuerung der Lieferung von Erstexemplaren eines Buches durch einen Verlag an den Autor zu einem höheren Preis als dem Ladenpreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung von Büchern an einen Autor zu einem höheren als dem Ladenpreis zur Abgeltung der Druckkosten

  • datenbank.nwb.de

    Zur Umsatzbesteuerung der Lieferung von Erstexemplaren eines Buches durch einen Verlag an den Autor zu einem höheren Preis als dem Ladenpreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuschussverlage - und die Autorenexemplare

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerrecht im Januar 2016

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Umsatzbesteuerung der Lieferung von Erstexemplaren eines Buches durch Verlage an Autoren zu höheren Preisen als den Ladenpreisen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Lieferung von Autorenexemplaren zu einem erhöhten Preis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer Verlagsleistung bei der Publikation von Büchern

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 251, 467
  • BB 2016, 213
  • DB 2016, 214
  • BStBl II 2018, 612
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Münster, 12.03.2013 - 15 K 3276/10

    Buchdruck, ermäßigter Steuersatz

    Auszug aus BFH, 21.10.2015 - XI R 22/13
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12. März 2013  15 K 3276/10 U aufgehoben.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 990 veröffentlicht.

  • BFH, 16.06.2015 - XI R 17/13

    Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i. S. des § 3 Abs. 8 UStG; direkte Vertretung

    Auszug aus BFH, 21.10.2015 - XI R 22/13
    b) Vor diesem Hintergrund kann offenbleiben, ob in der vom Kläger gewählten Vertragsgestaltung auch ein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 der Abgabenordnung liegen könnte (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil vom 16. Juni 2015 XI R 17/13, BFHE 250, 470, BFH/NV 2015, 1655, Rz 35, 36, m.w.N.).
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 32/11

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Zurverfügungstellung eines Grundstücks zu

    Auszug aus BFH, 21.10.2015 - XI R 22/13
    a) Nach ständiger Rechtsprechung erbringt ein Unternehmer Leistungen gegen Entgelt i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, wenn zwischen ihm und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt begründet, so dass das Entgelt als Gegenwert für die Leistung anzusehen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Juli 2012 XI R 31/10, BFH/NV 2013, 95, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2013, 60, Rz 29; vom 11. Juli 2012 XI R 11/11, BFHE 238, 560, BFH/NV 2013, 326, Mehrwertsteuerrecht 2013, 46, Rz 19; vom 28. Mai 2013 XI R 32/11, BFHE 243, 419, BStBl II 2014, 411, Rz 41, m.w.N.).
  • BFH, 03.04.2013 - V B 125/12

    Aufteilung eines Gesamtkaufpreises - Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei

    Auszug aus BFH, 21.10.2015 - XI R 22/13
    Bei der Schätzung ist die einfachst mögliche Methode zu verwenden (vgl. zur Aufteilung des Gesamtpreises z.B. BFH-Beschluss vom 3. April 2013 V B 125/12, BFHE 240, 447, BStBl II 2013, 973, m.w.N.).
  • BFH, 11.07.2012 - XI R 11/11

    Zur Frage des tauschähnlichen Umsatzes zwischen der eine Zeitschrift

    Auszug aus BFH, 21.10.2015 - XI R 22/13
    a) Nach ständiger Rechtsprechung erbringt ein Unternehmer Leistungen gegen Entgelt i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, wenn zwischen ihm und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt begründet, so dass das Entgelt als Gegenwert für die Leistung anzusehen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Juli 2012 XI R 31/10, BFH/NV 2013, 95, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2013, 60, Rz 29; vom 11. Juli 2012 XI R 11/11, BFHE 238, 560, BFH/NV 2013, 326, Mehrwertsteuerrecht 2013, 46, Rz 19; vom 28. Mai 2013 XI R 32/11, BFHE 243, 419, BStBl II 2014, 411, Rz 41, m.w.N.).
  • BFH, 10.07.2012 - XI R 31/10

    Zum Vorliegen eines tauschähnlichen Umsatzes zwischen dem

    Auszug aus BFH, 21.10.2015 - XI R 22/13
    a) Nach ständiger Rechtsprechung erbringt ein Unternehmer Leistungen gegen Entgelt i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, wenn zwischen ihm und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt begründet, so dass das Entgelt als Gegenwert für die Leistung anzusehen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Juli 2012 XI R 31/10, BFH/NV 2013, 95, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2013, 60, Rz 29; vom 11. Juli 2012 XI R 11/11, BFHE 238, 560, BFH/NV 2013, 326, Mehrwertsteuerrecht 2013, 46, Rz 19; vom 28. Mai 2013 XI R 32/11, BFHE 243, 419, BStBl II 2014, 411, Rz 41, m.w.N.).
  • BFH, 28.07.1994 - V R 27/92

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Druckkostenvorschüssen

    Auszug aus BFH, 21.10.2015 - XI R 22/13
    Eine derartige Verknüpfung ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn aufgrund der Vereinbarungen zwischen Zahlendem und Zahlungsempfänger ersichtlich ist, dass der Zahlung ein Tätigkeitsauftrag zugrunde liegt, dass der Zahlungsempfänger also einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Zahlenden nachkommt (BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 V R 27/92, BFH/NV 1995, 550, unter II.1.).
  • BFH, 14.11.2018 - XI R 27/16

    Besteuerung von Anzahlungen auf künftige Bestattungsleistungen

    a) Nach ständiger Rechtsprechung erbringt ein Unternehmer Leistungen gegen Entgelt i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, wenn zwischen ihm und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt begründet, so dass das Entgelt als Gegenwert für die Leistung anzusehen ist (vgl. z.B. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- RCI Europe vom 3. September 2009 C-37/08, EU:C:2009:507, BFH/NV 2009, 1762, Rz 24; Serebryannay vek vom 26. September 2013 C-283/12, EU:C:2013:599, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2014, 476, Rz 37; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Mai 2013 XI R 32/11, BFHE 243, 419, BStBl II 2014, 411, Rz 41; vom 21. Oktober 2015 XI R 22/13, BFHE 251, 467, BStBl II 2018, 612, Rz 22; jeweils m.w.N.).

    aa) Eine derartige Verknüpfung ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn aufgrund der Vereinbarungen zwischen Zahlendem und Zahlungsempfänger ersichtlich ist, dass der Zahlung ein Tätigkeitsauftrag zugrunde liegt (BFH-Urteil in BFHE 251, 467, BStBl II 2018, 612, Rz 22, m.w.N.).

  • FG München, 14.03.2019 - 14 K 860/16

    Zurverfügungstellung von Wärme - unentgeltliche Wertabgabe

    Der Unternehmer führt eine Leistung gegen Entgelt aus, wenn zwischen dem Unternehmer und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt begründet, sodass das Entgelt als Gegenwert für die Leistung anzusehen ist (EuGH-Urteil vom 16. Dezember 2010 C-270/09, Macdonald Resorts Ltd., Deutsches Steuerrecht - DStR - 2011, 119, Rn 16 m. w. N.; BFH-Urteile vom 15. April 2010 V R 10/08, BStBl II 2010, 879 m. w. N.; v. 21.10.2015 XI R 22/13, DStR 2016, 170, Rz 22, m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2022 - 12 K 3098/19

    Zulässigkeit der Aufteilung von Pauschalentgelten für Sparmenüs mittels der sog.

    Hierbei ist die "einfachstmögliche Berechnungs- oder Bewertungsmethode" zu verwenden (vgl. EuGH-Urteil vom 25. Februar 1999 C-349/96, CPP, Slg. 1999, I-973; BFH-Beschluss vom 3. April 2013 - V B 125/12, BStBl. II 2013, 973; vgl. auch BFH-Urteile vom 31. Mai 2001 - V R 97/98, BStBl II 2001, 658; vom 7. Oktober 2010 - V R 12/10, BStBl II 2011, 303; vom 21. Oktober 2015 - XI R 22/13, BStBl II 2018, 612).
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