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   BFH, 11.12.2019 - XI R 23/18   

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https://dejure.org/2019,53343
BFH, 11.12.2019 - XI R 23/18 (https://dejure.org/2019,53343)
BFH, Entscheidung vom 11.12.2019 - XI R 23/18 (https://dejure.org/2019,53343)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - XI R 23/18 (https://dejure.org/2019,53343)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § ... 4 Nr 9 Buchst b, UStG § 10 Abs 1, UStG § 16, EWGRL 388/77 Art 2, EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst f, EGRL 112/2006 Art 1 Abs 2, EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst c, EGRL 112/2006 Art 73, EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst i, EGRL 112/2006 Art 137, AEUV Art 107, AEUV Art 267 Abs 3, UStG VZ 2012
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2019 - XI R 13/18: Umsatzsteuerbesteuerung beim Betreiben von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit ist mit Unionsrecht vereinbar

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2019 - XI R 13/18: Umsatzsteuerbesteuerung beim Betreiben von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit ist mit Unionsrecht vereinbar

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 2005, § 4 Nr 9 Buchst b UStG 2005, § 10 Abs 1 UStG 2005, § 16 UStG 2005, Art 2 EWGRL 388/77
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2019 - XI R 13/18: Umsatzsteuerbesteuerung beim Betreiben von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit ist mit Unionsrecht vereinbar

  • IWW

    § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 4 Nr. 9 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus dem Betrieb von Glücksspielautomaten; Anwendbarkeit der Steuerbefreiung gemäß Art. 135 Abs. 1 lit. MwStSystRL und gemäß Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG in Übergangsfällen; Bemessung der für die Höhe der ...

  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2019 - XI R 13/18: Umsatzsteuerbesteuerung beim Betreiben von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit ist mit Unionsrecht vereinbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerbesteuerung beim Betreiben von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit ist mit Unionsrecht vereinbar

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus dem Betrieb von Glücksspielautomaten

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerbesteuerung beim Betreiben von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit ist mit Unionsrecht vereinbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Geldspielautomatenumsätze sind umsatzsteuerpflichtig

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1
    Steuerbare Leistung, Leistungsaustausch, Geldspielautomat, Unionsrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Münster, 30.01.2018 - 5 K 419/15

    Befreiung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten von der

    Auszug aus BFH, 11.12.2019 - XI R 23/18
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30.01.2018 - 5 K 419/15 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) Münster wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 872 veröffentlichten Urteil vom 30.01.2018 - 5 K 419/15 U ab.

  • BFH, 10.11.2010 - XI R 79/07

    Keine Steuerbefreiung für Umsätze eines gewerblichen Betreibers von

    Auszug aus BFH, 11.12.2019 - XI R 23/18
    NV: Ein Aufsteller von Geldspielautomaten kann sich für Umsätze ab dem 06.05.2006 nicht mehr auf die Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG oder des Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL berufen (Bestätigung des Senatsurteils vom 10.11.2010 - XI R 79/07, BFHE 231, 373, BStBl II 2011, 311).
  • BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09

    Sicherheitsleistung bei ausgesetzter Umsatzsteuer aus dem Betrieb von

    Auszug aus BFH, 11.12.2019 - XI R 23/18
    Die etwaige Rechtswidrigkeit anderer Abgaben ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung der Umsatzsteuer rechtlich unerheblich (vgl. BFH-Urteil vom 22.04.2010 - V R 26/08, BFHE 229, 429, BStBl II 2010, 883, Rz 17; Senatsbeschluss vom 19.10.2009 - XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58, Rz 21 und 22).
  • BFH, 27.06.2017 - V B 162/16

    Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der

    Auszug aus BFH, 11.12.2019 - XI R 23/18
    Ob es eine unionsrechtlich unzulässige Beihilfe darstellt, dass bei öffentlichen Spielbanken die Umsatzsteuer auf die Spielbankabgabe angerechnet wird, ist vorliegend nicht zu entscheiden (vgl. auch Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27.06.2017 - V B 162/16, BFH/NV 2017, 1336, Rz 13).
  • BFH, 22.04.2010 - V R 26/08

    Bemessungsgrundlage bei Umsätzen von Spielautomaten - Rechtsnatur der

    Auszug aus BFH, 11.12.2019 - XI R 23/18
    Die etwaige Rechtswidrigkeit anderer Abgaben ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung der Umsatzsteuer rechtlich unerheblich (vgl. BFH-Urteil vom 22.04.2010 - V R 26/08, BFHE 229, 429, BStBl II 2010, 883, Rz 17; Senatsbeschluss vom 19.10.2009 - XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58, Rz 21 und 22).
  • EuGH, 24.10.2013 - C-440/12

    Metropol Spielstätten - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Glücksspiele mit

    Auszug aus BFH, 11.12.2019 - XI R 23/18
    NV: Die Umsatzsteuer und eine innerstaatliche Sonderabgabe auf Glücksspiele dürfen kumulativ erhoben werden, sofern die Sonderabgabe nicht den Charakter einer Umsatzsteuer hat (Anschluss an das EuGH-Urteil Metropol Spielstätten vom 24.10.2013 - C-440/12, EU:C:2013:687, HFR 2013, 1166).
  • EuGH, 05.05.1994 - C-38/93

    Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Auszug aus BFH, 11.12.2019 - XI R 23/18
    NV: Bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften so eingestellt sind, dass ein bestimmter Prozentsatz der Spieleinsätze als Gewinn an die Spieler ausgezahlt wird, besteht die vom Betreiber für die Bereitstellung der Automaten tatsächlich erhaltene Gegenleistung nur in dem Teil der Einsätze, über den er effektiv selbst verfügen kann (Bestätigung des EuGH-Urteils Glawe vom 05.05.1994 - C-38/93, EU:C:1994:188, BStBl II 1994, 548).
  • FG Münster, 27.12.2021 - 5 V 2705/21

    Steuerpflicht von Geldspielautomatenumsätzen ist zweifelhaft

    Der BFH habe in seinen Urteilen vom 11.12.2019 (XI R 13/18, XI R 23/18) ausgeführt, dass sich die Aufsteller von Geldspielgeräten nicht auf die Steuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchstabe i MwStSystRL berufen könnten und die Verfahren über das mögliche unionsrechtliche Beihilfeverbot der Anrechnung der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe für die Steuerbarkeit der Umsätze der Geldspielgeräteaufsteller keine Bedeutung hätten.
  • BFH, 26.09.2022 - XI B 9/22

    Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

    Es meint, der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinen Urteilen vom 11.12.2019 - XI R 13/18 (BFHE 268, 262, BStBl II 2020, 296) und vom 11.12.2019 - XI R 23/18 (BFH/NV 2020, 615) ausgeführt, dass sich die Aufsteller von Geldspielgeräten nicht auf die Steuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL berufen könnten und die Verfahren über das mögliche unionsrechtliche Beihilfeverbot der Anrechnung der Umsatzsteuer auf die Spielbankabgabe für die Steuerbarkeit der Umsätze der Geldspielgeräteaufsteller keine Bedeutung hätten.

    An der von der ständigen BFH-Rechtsprechung bejahten Umsatzsteuerpflicht für seit dem 06.05.2006 ausgeführten Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit (vgl. BFH-Urteile in BFHE 268, 262, BStBl II 2020, 296; in BFH/NV 2020, 615; vom 11.12.2019 - XI R 26/18, BFH/NV 2020, 616) bestehen --entgegen der Auffassung des FG-- für Umsätze seit dem 01.07.2021 weiterhin keine ernstlichen Zweifel (vgl. zur Rechtslage davor BFH-Beschluss vom 11.12.2019 - XI B 62/19, BFH/NV 2020, 784).

  • BFH, 29.07.2020 - XI S 8/20

    Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11.12.2019 - XI R 23/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Durch Urteil vom 11.12.2019 - XI R 23/18 (BFH/NV 2020, 615) hat der Senat die Revision der Klägerin, Revisionsklägerin und Rügeführerin (Klägerin) gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30.01.2018 - 5 K 419/15 U wegen Umsatzsteuer 2012 als unbegründet zurückgewiesen.

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