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   BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09   

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BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09 (https://dejure.org/2011,2976)
BFH, Entscheidung vom 02.03.2011 - XI R 25/09 (https://dejure.org/2011,2976)
BFH, Entscheidung vom 02. März 2011 - XI R 25/09 (https://dejure.org/2011,2976)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

  • openjur.de

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 3a Abs 1, UStG § 3b Abs 1, UStG § 3a Abs 1, UStG § 3b Abs 1
    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

  • Bundesfinanzhof

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3a Abs 1 UStG 1993, § 3b Abs 1 UStG 1992, § 3a Abs 1 UStG 1999, § 3b Abs 1 UStG 1999
    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Hochseeangelreisen einheitliche Beförderungsleistung

  • rewis.io

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

  • ra.de
  • rewis.io

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 3a Abs. 1; UStG § 3b Abs. 1
    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

  • datenbank.nwb.de

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hochseeangelreisen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bei mehrtägiger Hochseeangelreise stellen Unterkunft und Verpflegung sowie diejenigen Dienstleistungen, die dazu dienen, dass Passagiere den Angelsport optimal ausüben und das Fanggut transportieren können, Nebenleistungen zur Personenbeförderung dar; Einordnung von ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Hochseeangelreisen sind als einheitliche Beförderungsleistung zu werten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Hochseeangelreisen einheitliche Beförderungsleistung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 233, 348
  • BB 2011, 1685
  • DB 2011, 1556
  • BStBl II 2011, 737
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 10.02.2010 - XI R 49/07

    Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
    Deshalb ist das Wesen bzw. sind die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige gegenüber dem Leistungsempfänger mehrere selbstständige Leistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (BFH-Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, und vom 10. Februar 2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109, jeweils m.w.N.).

    Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96 --Card Protection Plan Ltd (CPP)--, Slg. 1999, I-973, UR 1999, 254; BFH-Urteile vom 11. November 2004 V R 30/04, BFHE 207, 560, BStBl II 2005, 802, und in BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109).

    Freilich kann es für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung sprechen, wenn ein Leistungserbringer seinen Kunden eine aus mehreren Teilen zusammengesetzte Dienstleistung gegen Zahlung eines Gesamtpreises erbringt (BFH-Urteil in BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109); dasselbe gilt für den Umstand, dass Leistungen aufgrund einer einzigen Vertragsgrundlage erbracht werden (BFH-Beschluss vom 26. April 2010 V B 3/10, BFH/NV 2010, 1664, m.w.N.).

  • BFH, 04.07.2002 - V R 41/01

    Abgrenzung Lieferung - sonstige Leistung; Angeln gegen Entgelt

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
    d) Zu Unrecht beruft sich das FA auf die BFH-Urteile vom 7. Mai 1975 V R 30/71 (BFHE 115, 537, BStBl II 1975, 651) und vom 4. Juli 2002 V R 41/01 (BFH/NV 2002, 1622).

    In dem Urteil in BFH/NV 2002, 1622 war bereits keine Beförderungsleistung zu beurteilen.

  • BFH, 28.09.1987 - V B 106/86

    Voraussetzungen unter denen die Rechtmäßigkeit eines Bescheides für ernstlich

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
    Die Tatsache der Beförderung durch ein dafür geeignetes Fahrzeug entfällt nicht, wenn das Motiv nicht in dem wirtschaftlichen Nutzen einer Beförderung zu sehen ist, sondern in der sportlichen Betätigung oder in anderen Gründen der Freizeitgestaltung (BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 1983 V S 13/83, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1984, 122, und vom 28. September 1987 V B 106/86, BFH/NV 1988, 339).

    b) Soweit das FG im Streitfall eine Beförderungsleistung mit der Begründung abgelehnt hat, es komme den Kunden auf das Erlebnis an, auf hoher See in bestimmten Fanggebieten das Angeln auszuüben, steht dies im Widerspruch zur dargelegten Rechtsprechung, wonach es eine Beförderungsleistung nicht ausschließt, wenn das Motiv der Reise nicht in dem wirtschaftlichen Nutzen einer Beförderung zu sehen ist, sondern in der sportlichen Betätigung oder in anderen Gründen der Freizeitgestaltung (BFH-Beschluss in BFH/NV 1988, 339).

  • BFH, 01.08.1996 - V R 58/94

    Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
    a) Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass bei einer Pauschalreise auf einem Schiff mit Unterkunft und Verpflegung die erbrachten Verpflegungs- und Übernachtungsleistungen Nebenleistungen zu der Hauptleistung der Beförderung sind und deren rechtliches Schicksal teilen; eine derartige Schiffspauschalreise wird nicht zu einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang verbunden, der als eine Leistung eigener Art beurteilt werden muss (BFH-Urteile vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, unter III.2.a bb; vom 29. August 1996 V R 103/93, BFH/NV 1997, 383, und vom 19. September 1996 V R 129/93, BFHE 181, 216, BStBl II 1997, 164).

    Weder das Ermöglichen des Angelns in den Fanggebieten noch die Nutzung der Einrichtungen zur Bearbeitung des Fanggutes durch die Angler begründen demnach einen Ausnahmefall, in dem die Reisenden wegen der Annehmlichkeiten eines besonderen Schiffs oder wegen außergewöhnlicher Darbietungen auf dem Schiff keinen Wert auf die Beförderung und die Beförderungsstrecke legen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, unter III.2.a bb).

  • BFH, 07.05.1975 - V R 30/71

    Bergung von Kies - Bergung aus dem Meer - Lieferung - Beförderung von Material -

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
    d) Zu Unrecht beruft sich das FA auf die BFH-Urteile vom 7. Mai 1975 V R 30/71 (BFHE 115, 537, BStBl II 1975, 651) und vom 4. Juli 2002 V R 41/01 (BFH/NV 2002, 1622).
  • BFH, 15.01.2009 - V R 9/06

    Besteuerung der von einem Reiseveranstalter im Rahmen von Pauschalreisepaketen

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
    Hierfür spricht auch, dass sie ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung und ohne gesondertes Entgelt genutzt werden konnten und der hierfür ggf. anzusetzende Wertanteil im Verhältnis zu dem Wert der Beförderungsleistung einschließlich der Verpflegungs- und Übernachtungsleistungen jedenfalls geringfügig wäre (vgl. zur Bedeutung des Werts der Leistung BFH-Urteil vom 15. Januar 2009 V R 9/06, BFHE 224, 166, BStBl II 2010, 433, unter II.1.b und 2.a unter Verweis auf das EuGH-Urteil vom 22. Oktober 1998 Rs. C-308/96 und C-94/97 --Madgett und Baldwin--, Slg. 1998, I-6229, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1999, 129).
  • BFH, 19.09.1996 - V R 129/93

    Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
    a) Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass bei einer Pauschalreise auf einem Schiff mit Unterkunft und Verpflegung die erbrachten Verpflegungs- und Übernachtungsleistungen Nebenleistungen zu der Hauptleistung der Beförderung sind und deren rechtliches Schicksal teilen; eine derartige Schiffspauschalreise wird nicht zu einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang verbunden, der als eine Leistung eigener Art beurteilt werden muss (BFH-Urteile vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, unter III.2.a bb; vom 29. August 1996 V R 103/93, BFH/NV 1997, 383, und vom 19. September 1996 V R 129/93, BFHE 181, 216, BStBl II 1997, 164).
  • FG Hamburg, 28.04.2008 - 5 K 10/07

    Segelcharter als Beförderungsleistung

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
    Befördern sei nach dem Urteil des FG Hamburg vom 28. April 2008  5 K 10/07 auch dann der Hauptzweck, wenn für die Gäste der Sport oder das Vergnügen im Vordergrund stehe.
  • BFH, 11.11.2004 - V R 30/04

    Entschädigung für Flurschäden und Aufwuchsschäden als echter Schadensersatz -

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
    Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96 --Card Protection Plan Ltd (CPP)--, Slg. 1999, I-973, UR 1999, 254; BFH-Urteile vom 11. November 2004 V R 30/04, BFHE 207, 560, BStBl II 2005, 802, und in BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
    Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96 --Card Protection Plan Ltd (CPP)--, Slg. 1999, I-973, UR 1999, 254; BFH-Urteile vom 11. November 2004 V R 30/04, BFHE 207, 560, BStBl II 2005, 802, und in BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109).
  • BFH, 26.04.2010 - V B 3/10

    Aussetzung der Vollziehung - Einheitliche Leistung - Hauptleistung und

  • BFH, 29.08.1996 - V R 103/93

    Steuerliche Anerkennung unentgeltlicher Leistungen an das Personal

  • BFH, 17.04.2008 - V R 39/05

    Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung

  • BFH, 08.12.1983 - V S 13/83
  • FG Schleswig-Holstein, 23.06.2009 - 4 K 41/05

    Keine Steuerbefreiung für mehrtägige Hochseeangelfahrten

  • EuGH, 22.10.1998 - C-308/96

    Madgett und Baldwin

  • EuGH, 22.10.1998 - C-94/97

    The Howden Court Hotel - Steuerrecht

  • BFH, 08.09.2011 - V R 5/10

    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice - Entstehung der Steuerschuld

    Befördern ist die räumliche Fortbewegung von Personen oder Gegenständen, wobei die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 2011 XI R 25/09, BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737; vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, m.w.N.).

    Deshalb ist das Wesen bzw. sind die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige gegenüber dem Leistungsempfänger mehrere selbständige Leistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (z.B. BFH-Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, und in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, jeweils m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung).

    c) Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (BFH-Urteile in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, und in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, m.w.N.) und dass Taxifahrten Beförderungsleistungen sind (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BFHE 219, 224, BStBl II 2008, 208).

    Die Beurteilung als Beförderungsleistung ist nach der Rechtsprechung weiter nicht deswegen ausgeschlossen, weil dem Kunden während der Beförderung zusätzliche Annehmlichkeiten geboten werden (BFH-Urteile in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737; in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160).

    So beeinflusst nach dem BFH-Urteil in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737 z.B. die Qualität der Verpflegung und Unterbringung auf einem Schiff grundsätzlich nicht die Art der Personenbeförderung, sondern nur die Umstände, unter denen sie durchgeführt wird.

  • BFH, 03.11.2011 - V R 16/09

    Umsatzsteuer bei "Refundierung" der "Vorverkaufsgebühr" beim Verkauf von

    Das Gleiche gilt, wenn der Unternehmer für den Leistungsempfänger zwei oder mehr Handlungen vornimmt oder Elemente liefert, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. Juni 2011 V R 44/10, BFH/NV 2011, 2189; vom 25. Juni 2009 V R 25/07, BFHE 226, 407, BStBl II 2010, 239; vom 2. März 2011 XI R 25/09, BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, m.w.N. zur Rechtsprechung des EuGH).
  • FG München, 23.10.2012 - 2 K 3457/09

    Vermietung einer Stadthalle als umsatzsteuerbefreite Grundstücksüberlassung

    Sie dürfen für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck haben, sondern müssen das Mittel darstellen, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl. II 2011, 737; EuGH-Urteil vom 27. September 2012 Rs. C-392/11, Field Fisher Waterhouse, juris).

    Dabei kann für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung sprechen, wenn ein Leistungserbringer seinen Kunden eine aus mehreren Teilen zusammengesetzte Dienstleistung gegen Zahlung eines Gesamtpreises erbringt oder wenn die Leistungen aufgrund einer einzigen Vertragsgrundlage erbracht werden (BFH in BStBl. II 2011, 737).

    Hierfür spricht auch, dass diese Nebenleistungen der Klägerin ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung und ohne gesondertes Entgelt in Anspruch genommen werden konnten (vgl. BFH in BStBl. II 2011, 737).

  • BFH, 20.02.2013 - XI R 12/11

    Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit einer sog. "Coaster-Bahn"

    Die erforderliche Gesamtbetrachtung aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers (vgl. hierzu EuGH-Urteil vom 27. Oktober 2005 C-41/04 --Levob Verzekeringen und OV Bank--, Slg. 2005, I-9433, BFH/NV Beilage 2006, 38, Rz 19 f.; BFH-Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, und vom 2. März 2011 XI R 25/09, BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, sowie EuGH-Urteil vom 17. Januar 2013 C-224/11 --BGZ Leasing--, HFR 2013, 270, Deutsches Steuerrecht 2013, 193, Rz 30 ff., jeweils m.w.N.) zu der Frage, ob mehrere zusammenhängende Leistungen als eine einheitliche Leistung zu behandeln sind, ist im Wesentlichen das Ergebnis der tatsächlichen Würdigung durch das FG, die den BFH grundsätzlich gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindet.

    aa) Der Begriff der Beförderung ist erfüllt, wenn eine der Raumüberwindung dienende Tätigkeit entfaltet wird (BFH-Urteil vom 19. Juli 1961 II 202/57 U, BFHE 73, 502, BStBl III 1961, 450; vgl. auch BFH-Urteile vom 8. September 2011 V R 5/10, BFHE 235, 481, BStBl II 2012, 620, Rz 14, und in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, jeweils m.w.N.).

    Ferner hat der BFH erneut klargestellt, dass es der Beurteilung als Beförderungsleistung nicht entgegensteht, wenn das Motiv für die Inanspruchnahme der Leistung nicht in der wirtschaftlichen Nutzung einer Beförderung zu sehen ist, sondern in der sportlichen Betätigung oder in anderen Gründen der Freizeitgestaltung oder des Tourismus (vgl. Urteile vom 6. Dezember 2012 V R 36/11, n.v., juris, Rz 17, und in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, Orientierungssatz 1 und Rz 20 zum Hochseeangeln; vom 30. Juni 2011 V R 44/10, BFHE 234, 504, BStBl II 2011, 1003, Leitsatz 1 und Rz 19 zu Stadtrundfahrten).

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 7 K 7079/09

    Umsatzbesteuerung von entgeltlichen, nicht bereits in den Flugticketpreis

    Dem entsprechend seien in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - ein im Rahmen eines Hochseeangeltörns erbrachter Verpflegungsservice (Urteil vom 2. März 2011 - XI R 25/09 - Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 233, 348, BStBl II 2011, 737, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2011, 956, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2011, 692) ebenso wie Bewirtungsleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Kabinenschiffreise (Urteil vom 1. August 1996 - V R 58/94 - BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, UR 1997, 95) als derartige unselbständige Nebenleistungen eingestuft worden.

    Deshalb ist das Wesen beziehungsweise [bzw.] sind die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige gegenüber dem Leistungsempfänger mehrere selbständige Leistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (BFH, Urteil vom 2. März 2011 - XI R 25/09 - aaO. S. 738 Rn. 15).

    Freilich kann es für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung sprechen, wenn ein Leistungserbringer seinen Kunden eine aus mehreren Teilen zusammengesetzte Dienstleistung gegen Zahlung eines Gesamtpreises erbringt (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009 - C-572/07 - [RLRE Tellmar Property] UR 2009, 557, 559 Rn. 23; dasselbe gilt für den Umstand, dass Leistungen aufgrund einer einzigen Vertragsgrundlage erbracht werden (BFH, Urteil vom 2. März 2011 - XI R 25/09 - aaO. S. 738 Rn. 16).

    Im Rahmen von Verpflegungs-/Bewirtungsleistungen ist in der Rechtsprechung die Ausgabe von Speisen und Getränken aus Anlass eines Hochseeangeltörns (BFH, Urteil vom 2. März 2011 - XI R 25/09 - aaO.) ebenso wie bei einer Kabinenschiffreise (BFH, Urteil vom 1. August 1996 - V R 58/94 - aaO.) als derartige unselbständige Nebenleistung eingestuft worden.

  • FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 303/14

    Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach

    aa) Befördern ist die räumliche Fortbewegung von Personen oder Gegenständen, wobei die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (z.B. BFH-Urteile vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737; vom 1. August 1996 V R 58/94, BStBl II 1997, 160, m.w.N.).

    Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (BFH-Urteil vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737) und dass Taxifahrten Beförderungsleistungen sind (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BStBl II 2008, 208).

    So beeinflusst z.B. die Qualität der Verpflegung und Unterbringung auf einem Schiff grundsätzlich nicht die Art der Personenbeförderung, sondern nur die Umstände, unter denen sie durchgeführt wird (BFH-Urteil vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737).

  • BFH, 27.02.2014 - V R 14/13

    Zusatzverpflegung an Bord von Flugzeugen

    Hiervon geht der BFH auch bei einer mehrtägigen Hochseeangelreise aus (BFH-Urteil vom 2. März 2011 XI R 25/09, BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, Leitsatz).
  • FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15

    Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach

    aa) Befördern ist die räumliche Fortbewegung von Personen oder Gegenständen, wobei die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (z.B. BFH-Urteile vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737; vom 1. August 1996 V R 58/94, BStBl II 1997, 160, m.w.N.).

    Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (BFH-Urteil vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737) und dass Taxifahrten Beförderungsleistungen sind (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BStBl II 2008, 208).

    So beeinflusst z.B. die Qualität der Verpflegung und Unterbringung auf einem Schiff grundsätzlich nicht die Art der Personenbeförderung, sondern nur die Umstände, unter denen sie durchgeführt wird (BFH-Urteil vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737).

  • BFH, 06.12.2012 - V R 36/11

    Zum ermäßigten Steuersatz bei der Überlassung von Draisinenfahrzeugen

    Die für die Frage, ob mehrere zusammenhängende Leistungen als eine einheitliche Leistung zu behandeln sind, erforderliche Gesamtbetrachtung aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers (vgl. hierzu EuGH-Urteil vom 27. Oktober 2005 C-41/04, Levob, Slg. 2005, I-9433, BFH/NV 2006, 38 Rdnr. 19; BFH-Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, und vom 2. März 2011 XI R 25/09, BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, jeweils m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung) ist im Wesentlichen das Ergebnis einer tatsächlichen Würdigung durch das FG, die den BFH grundsätzlich gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindet (z.B. BFH-Urteil vom 13. Januar 2011 V R 63/09, BFHE 233, 64, BStBl II 2011, 461, m.w.N.).

    Befördern ist die räumliche Fortbewegung von Personen oder Gegenständen, wobei die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (BFH-Urteile in BFHE 235, 481, BStBl II 2012, 620, Rz 14, und in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, jeweils m.w.N.).

    Der Beurteilung als Beförderungsleistung steht dabei allerdings nicht entgegen, wenn das Motiv für die Inanspruchnahme der Leistung nicht in dem wirtschaftlichen Nutzen einer Beförderung zu sehen ist, sondern in der sportlichen Betätigung oder in anderen Gründen der Freizeitgestaltung oder des Tourismus (vgl. BFH-Urteile in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, Leitsatz 1 und Rz 20 zum Hochseeangeln; vom 30. Juni 2011 V R 44/10, BFHE 234, 504, BStBl II 2011, 1003, Leitsatz 1 und Rz 19 zu Stadtrundfahrten).

  • BFH, 30.06.2011 - V R 44/10

    Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - Aufteilung eines

    Nach der Rechtsprechung des EuGH, der sich der BFH angeschlossen hat, gelten für die Frage, unter welchen Bedingungen mehrere zusammenhängende Leistungen als eine Gesamtleistung zu behandeln sind, folgende Grundsätze (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 V R 25/07, BFHE 226, 407, BStBl II 2010, 239; vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737, m.w.N. zur Rechtsprechung des EuGH):.
  • FG München, 16.04.2013 - 2 K 3443/10

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für Inventarlieferungen im Zusammenhang mit

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2014 - 6 K 1465/12

    Befreiung von Umsatzsteuer bei Leistungen eines Dienstleisters gegenüber einer

  • BFH, 27.02.2014 - V R 21/11

    Steuerfreie Lieferung von sog. Pocket-Bikes - Wirksame Verfahrensaufnahme nach

  • BFH, 15.05.2012 - XI R 28/10

    Keine steuerfreie Kreditgewährung bei echter Factoring-Leistung - Behandlung

  • BFH, 23.01.2013 - XI R 27/11

    Klärschlammabfuhren unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24

  • BFH, 19.10.2011 - XI R 18/09

    Margenbesteuerung bei Kreuzfahrtschiffsreisen mit Bustransfer

  • BFH, 08.11.2011 - XI B 58/11

    Rennsportfahrzeug als "Beförderungsmittel" im umsatzsteuerrechtlichen Sinne

  • BFH, 19.10.2011 - XI R 20/09

    Keine Steuerfreiheit von Personalgestellungs- und Beratungsleistungen einer

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 7 V 7182/11

    Umsatzbesteuerung eines Grafikdesigners - Verfahren der Aussetzung der

  • FG Niedersachsen, 26.10.2011 - 5 K 340/10

    Erbringung einer Vermietungsleistung in Abgrenzung zu einer Beförderungsleistung

  • FG München, 27.02.2019 - 3 K 1976/17

    Umsätze aus der Vermietung von eingerichteten und funktionsfähigen Zahnarztpraxen

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.07.2015 - 6 V 2435/14

    Sicherheitszuschlag bei Aussetzung der Vollziehung - Steuerfreiheit von Umsätzen

  • FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 14 K 2811/13

    Bestimmung des Orts einer sonstigen Leistung, die in der einheitlichen Erteilung

  • FG Hessen, 21.05.2014 - 6 K 2858/11

    Vermittlung von Sportwetten

  • FG Nürnberg, 27.03.2012 - 2 K 854/10

    Ermäßigter Steuersatz für sog. Kombifahrten mit dem Schiff

  • FG Hessen, 15.09.2011 - 6 K 1379/05

    Umsatzsteuerpflicht grenzüberschreitender Eisenbahnbeförderungsleistungen

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2012 - 7 V 7394/11

    Lieferung der Holzsärge und der Schmuckelemente eines Bestattungsunternehmners

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 7 K 7320/08

    Auf 30 Jahre angelegte Finanzierung der Werklohnforderung für Bauleistungen bei

  • FG München, 13.10.2011 - 14 K 1703/09

    Ort der sonstigen Leistung bei der Vercharterung von Yachten - Begriff

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