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   BFH, 01.04.2009 - XI R 26/08   

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https://dejure.org/2009,8242
BFH, 01.04.2009 - XI R 26/08 (https://dejure.org/2009,8242)
BFH, Entscheidung vom 01.04.2009 - XI R 26/08 (https://dejure.org/2009,8242)
BFH, Entscheidung vom 01. April 2009 - XI R 26/08 (https://dejure.org/2009,8242)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Hälftiger Vorsteuerabzug bei unternehmerisch genutzten Fahrzeugen

  • Judicialis

    UStG § 15 Abs. 1b; ; UStG i.d.F. des StÄndG 2003 § 27 Abs. 5 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung des Vorsteuerabzugs nach Aufteilung des Leistungsbezugs in einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Teil im Fall eines Miet-Leasings; Uneingeschränkter Vorsteuerabzug i.R.d. Überlassung von Fahrzeugen an Gesellschafter-Geschäftsführer im ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorsteuerabzug bei nur teilweiser unternehmerischer Nutzung eines Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschränkung des Vorsteuerabzugs nach Aufteilung des Leistungsbezugs in einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Teil im Fall eines Miet-Leasings; Uneingeschränkter Vorsteuerabzug i.R.d. Überlassung von Fahrzeugen an Gesellschafter-Geschäftsführer im ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1999 § 15 Abs 1b, UStG 1999 § 27 Abs 5 S 1
    Anwendungsvorschrift; PKW; Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-17/01

    Sudholz

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - XI R 26/08
    Insbesondere war die Beschränkung des Vorsteuerabzugs aufgrund der Entscheidung des Rates 2000/186/EG vom 28. Februar 2000 zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland, von den Artikeln 6 und 17 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage - abweichende Regelungen anzuwenden (Ermächtigung des Rates 2000/186/EG; Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. 1 59/12), gemeinschaftsrechtskonform (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 29. April 2004 Rs. C-17/01 --Sudholz--, Slg. 2004, I-4243, BStBl II 2004, 806; BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 30/00, BFHE 206, 465, BStBl II 2004, 1025).

    Erst am 29. April 2004 entschied der EuGH mit seinem Urteil in Slg. 2004, I-4243, BStBl II 2004, 806, dass die Ermächtigung für Zeiträume bis zur Verkündung der Ermächtigung des Rates 2000/186/EG, also bis 3. März 2000, gemeinschaftsrechtswidrig und im Übrigen gemeinschaftsrechtskonform war.

    Aus ihr ergibt sich jedoch nicht, dass der Gesetzgeber noch vor Bekanntwerden der EuGH-Entscheidung in Slg. 2004, I-4243, BStBl II 2004, 806, die materielle Rechtslage für im Zeitraum 1. April 1999 bis 31. Dezember 2003 angeschaffte Fahrzeuge ändern und nachträglich ein Wahlrecht einräumen wollte.

  • BFH, 30.11.2000 - V R 30/00

    Halbierung des Vorsteuerabzugs für Fahrzeuge

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - XI R 26/08
    Insbesondere war die Beschränkung des Vorsteuerabzugs aufgrund der Entscheidung des Rates 2000/186/EG vom 28. Februar 2000 zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland, von den Artikeln 6 und 17 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage - abweichende Regelungen anzuwenden (Ermächtigung des Rates 2000/186/EG; Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. 1 59/12), gemeinschaftsrechtskonform (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 29. April 2004 Rs. C-17/01 --Sudholz--, Slg. 2004, I-4243, BStBl II 2004, 806; BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 30/00, BFHE 206, 465, BStBl II 2004, 1025).

    Der BFH hatte dem EuGH nämlich mit Beschluss vom 30. November 2000 V R 30/00 (BFHE 193, 174) mehrere Fragen vorgelegt, die die Wirksamkeit der Ermächtigung des Rates 2000/186/EG betrafen.

  • BFH, 11.04.2008 - V R 10/07

    Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Photovoltaikanlage?

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - XI R 26/08
    Spätere Absichtsänderungen des Klägers wirkten nicht auf den Zeitpunkt des Leistungsbezugs zurück (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 2008 V R 10/07, BFHE 221, 456, unter II.3.d cc, m.w.N.).
  • BFH, 15.07.2004 - V R 30/00

    Voller Vorsteuerabzug für teils unternehmerisch und teils nichtunternehmerisch

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - XI R 26/08
    Insbesondere war die Beschränkung des Vorsteuerabzugs aufgrund der Entscheidung des Rates 2000/186/EG vom 28. Februar 2000 zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland, von den Artikeln 6 und 17 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage - abweichende Regelungen anzuwenden (Ermächtigung des Rates 2000/186/EG; Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. 1 59/12), gemeinschaftsrechtskonform (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 29. April 2004 Rs. C-17/01 --Sudholz--, Slg. 2004, I-4243, BStBl II 2004, 806; BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 30/00, BFHE 206, 465, BStBl II 2004, 1025).
  • BFH, 16.04.2008 - XI R 56/06

    Umsatzsteuer beim "Sponsoring"

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - XI R 26/08
    Die streitigen Vorsteuerbeträge entfallen --abhängig davon, ob es sich bei dem Leasing des Fahrzeugs um eine Lieferung oder eine sonstige Leistung handelt (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. April 2008 XI R 56/06, BFHE 221, 475, BStBl II 2008, 909, unter II.2.b aa)-- entweder auf die Anschaffung oder --im Fall des Miet-Leasings-- auf die Miete des Fahrzeugs.
  • BFH, 28.02.2002 - V R 25/96

    Unternehmer - PKW - Gemischte Nutzung - Zuordnung - Vorsteuerabzug -

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - XI R 26/08
    Etwas anderes ergibt sich --entgegen der Auffassung des Klägers-- auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 28. Februar 2002 V R 25/96 (BFHE 198, 216, BStBl II 2003, 815).
  • BFH, 24.01.2008 - V R 12/05

    Überlassung von Standplätzen auf Wochenmärkten als umsatzsteuerfreie

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - XI R 26/08
    Im Fall eines Miet-Leasings sind zwar die anzunehmenden sonstigen Leistungen grundsätzlich bereits bei Leistungsbezug in einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Teil aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 V R 12/05, BFHE 221, 310, BStBl II 2009, 60, unter II.3.b, m.w.N.).
  • BFH, 16.04.2008 - XI R 73/07

    Durchschnittssatzbesteuerung für Landwirte und Forstwirte - Gewerbebetrieb kraft

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - XI R 26/08
    Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität verbietet es, dass Wirtschaftsteilnehmer, die gleichartige Umsätze bewirken, bei der Mehrwertsteuererhebung --z.B. abhängig von der Rechtsform des Steuerpflichtigen-- unterschiedlich behandelt werden (vgl. BFH-Urteil vom 16. April 2008 XI R 73/07, BFHE 221, 484, unter II.2.b bb, m.w.N.).
  • Drs-Bund, 23.09.2003 - BT-Drs 15/1562
    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - XI R 26/08
    Zumindest ab 1. Januar 2003 hatte § 15 Abs. 1b UStG daher keine gemeinschaftsrechtliche Grundlage (vgl. auch Gesetzesbegründung zum StÄndG 2003, BTDrucks 15/1562, S. 51, zu Buchst. c).
  • BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08

    Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH aus den Bauerrichtungskosten eines ihren

    Im Einklang damit ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats in der Überlassung von Fahrzeugen zur privaten Nutzung an Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses eine entgeltliche unternehmerische Nutzung zu sehen (Urteil vom 1. April 2009 XI R 26/08, BFH/NV 2009, 1155).
  • BFH, 12.01.2011 - XI R 10/08

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 1. 2011 XI R 9/08 - Vorsteuerabzugsrecht

    Im Einklang damit ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats in der Überlassung von Fahrzeugen zur privaten Nutzung an Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses eine entgeltliche unternehmerische Nutzung zu sehen (Urteil vom 1. April 2009 XI R 26/08, BFH/NV 2009, 1155).
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