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   BFH, 12.06.2002 - XI R 28/01   

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https://dejure.org/2002,9990
BFH, 12.06.2002 - XI R 28/01 (https://dejure.org/2002,9990)
BFH, Entscheidung vom 12.06.2002 - XI R 28/01 (https://dejure.org/2002,9990)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - XI R 28/01 (https://dejure.org/2002,9990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungskasse - Rechtsfähigkeit einer Unterstützungskasse im Gründungsstadium - Anwendbarkeit des Beleihungsverbotes für rückgedeckte Unterstützungskassen - Betriebsausgabenabzug - Zuwendungen an eine Unterstützungskasse

  • Judicialis

    EStG § 4d; ; EStG § ... 4d Abs. 1; ; EStG § 4d Abs. 3; ; EStG § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2; ; EStG § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c; ; EStG § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c Satz 4; ; EStG § 52 Abs. 5c; ; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1992) § 4d
    Zuwendungen an Unterstützungskasse; Betriebsausgaben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4d Abs 1 Nr 1 Buchst c S 4
    Beleihungsverbot; Rechtsfähigkeit; Unterstützungskasse; Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.01.2001 - I R 33/00

    Unterstützungskasse, Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

    Auszug aus BFH, 12.06.2002 - XI R 28/01
    Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Januar 2001 I R 33/00 (BFH/NV 2001, 1300) sei eine Unterstützungskasse auch bereits im Stadium vor Eintragung als rechtsfähig zu behandeln.

    Das BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1300 sei nicht anwendbar.

    Entgegen der Auffassung des FA sind die Erwägungen, die der BFH in dem Urteil in BFH/NV 2001, 1300, angestellt hat, auf den Streitfall übertragbar.

  • BFH, 28.02.2002 - IV R 26/00

    Betriebliche Altersversorgung - Zuwendungen an Unterstützungskasse als

    Auszug aus BFH, 12.06.2002 - XI R 28/01
    Zu den danach schädlichen Darlehen zählen auch Vorauszahlungen des Versicherers auf die Versicherungssumme (sog. Policendarlehen), weil auch in diesem Fall die Leistungsverpflichtung der Kasse nicht mehr durch die Rückdeckungsversicherung gesichert ist (BFH-Urteil vom 28. Februar 2002 IV R 26/00, BFH/NV 2002, 858; Gosch, in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 4d Rdnr. B 224).

    Etwas anderes gilt nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 858 allerdings dann, wenn Vereinbarungen zur Sicherstellung der Versorgungsleistungen getroffen worden sind.

  • BFH, 02.10.1957 - I 274/56 U

    Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit der Zuwendung in Höhe der Jahresprämie -

    Auszug aus BFH, 12.06.2002 - XI R 28/01
    Aufgrund der guten Bonität der Kläger sei das BFH-Urteil vom 2. Oktober 1957 I 274/56 U (BFHE 65, 476, BStBl III 1957, 416) nicht anwendbar.
  • FG Köln, 22.09.2009 - 1 K 2957/06

    Abziehbarkeit von Beiträgen an eine Unterstützungskasse

    Einer Beleihung in diesem Sinne steht eine Inanspruchnahme von Vorauszahlungen etwa im Wege eines sog. Policendarlehens gleich (BFH-Urteile vom 28.02.2002 IV R 26/00, BStBl. II 2002, 358; vom 25.03.2004 IV R 8/02, BFH/NV 2004, 1246; vom 12.06.2002 XI R 28/01, BFH/NV 2003, 18 jeweils m.w.N.).

    Zwar sollen zumindest ab 1992 Beiträge, bei denen die Voraussetzungen nach § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c EStG nicht gegeben sind, als Zuwendungen im Sinne des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a oder b EStG als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, weil diese beiden Zuwendungsmöglichkeiten aufgrund der Gesetzesergänzung in § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c Satz 5 EStG durch das Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995 (BGBl. I 1995, 1250, 1253) rückwirkend ab 1992 (§ 52 Abs. 5 Satz 2 EStG 1996) als Auffangtatbestände verstanden werden (vgl. BFH-Urteil vom 12.06.2002 XI R 28/01, a.a.O.; Förster in Blümich, Einkommensteuer/Körperschaftsteuer, § 4d EStG Rdnr. 132; BTDrucks. 13/901, S. 130).

  • BFH, 15.10.2014 - VIII R 32/10

    Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen i. S. des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst.

    c) Allerdings schließt --wie der BFH mit seinem Urteil in BFHE 198, 452, BStBl II 2002, 358 entschieden hat-- nicht jede Beleihung oder Vorauszahlung den Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen i.S. des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c EStG im Streitzeitraum aus, wenn im Einzelfall tatsächlich die Ansprüche der Betriebsangehörigen nach der wirtschaftlichen Auswirkung der zwischen Trägerunternehmen, Unterstützungskasse und Versicherung getroffenen Vereinbarungen sichergestellt sind (so BFH-Urteil in BFHE 198, 452, BStBl II 2002, 358 unter Bezugnahme auf das zum früheren Recht ergangene BFH-Urteil vom 2. Oktober 1957 I 274/56 U, BFHE 65, 476, BStBl III 1957, 416, sowie BFH-Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 28/01, BFH/NV 2003, 18).
  • BFH, 25.03.2004 - IV R 8/02

    BA-Abzug: Zuwendungen an nicht rechtsfähige Unterstützungskasse

    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 28/01 (BFH/NV 2003, 18) entschieden hat, steht eine zunächst noch fehlende Rechtsfähigkeit der Unterstützungskasse dem Betriebsausgabenabzug gemäß § 4d EStG nicht entgegen.
  • FG Niedersachsen, 05.04.2005 - 11 K 718/00

    Abzug von Zuwendungen an eine Unterstützungskasse als Betriebsausgaben;

    Wie der Bundesfinanzhof - BFH - im Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 28/01 (BFH/NV 2003, 18) entschieden hat, steht eine zunächst noch fehlende Rechtsfähigkeit der Unterstützungskasse dem Betriebsausgabenabzug gemäß § 4 d EStG nicht entgegen.
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