Rechtsprechung
   BFH, 16.11.2000 - XI R 28/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1260
BFH, 16.11.2000 - XI R 28/99 (https://dejure.org/2000,1260)
BFH, Entscheidung vom 16.11.2000 - XI R 28/99 (https://dejure.org/2000,1260)
BFH, Entscheidung vom 16. November 2000 - XI R 28/99 (https://dejure.org/2000,1260)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1260) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Erklärung des Finanzamtes - Rückgängigmachung von Gewinnerhöhungen - Tatsächliche Gewinnerhöhung

  • Judicialis

    FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 118 Abs. 3; ; FGO § 126 Abs. 4; ; BGB § 133

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 118 Abs. 2, 3, § 126 Abs. 4; BGB § 133
    Verpflichtungserklärung vor dem FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BGB § 242, FGO § 76, FGO § 138, GG Art 103 Abs 1
    Bindung; Sachaufklärung; Treu und Glauben; Überraschungsentscheidung; Zusage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 193, 494
  • NVwZ 2001, 1079
  • BB 2001, 667
  • BStBl II 2001, 303
  • BStBl II 2001, 707
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 29.10.1987 - X R 1/80

    Verfahren - Mündliche Verhandlung - Änderungsbescheid - Erledigung - Finanzamt

    Auszug aus BFH, 16.11.2000 - XI R 28/99
    Das Urteil weiche von der BFH-Entscheidung vom 29. Oktober 1987 X R 1/80 (BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121) ab, nach der das FA nach Treu und Glauben an eine gegebene Zusage gebunden sei, und zwar auch dann, wenn ein Irrtum über den Inhalt der Verständigung/Zusage vorliege (BFH-Beschluss vom 18. März 1992 XI S 16/91, BFH/NV 1992, 827).

    Die übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten sind in der mündlichen Verhandlung bedingungsfrei vor dem FG abgegeben worden und haben den Prozess in der Hauptsache beendet (Gräber/Ruban, a.a.O., § 138 Anm. 11, 12, 16; BFH in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121, m.w.N.).

    Es ist darüber hinaus prozesswirtschaftlich, einen solchen Streit um die Wirksamkeit der Zusage im bisherigen Verfahren austragen zu lassen, da der Streitstoff dem Gericht und den Beteiligten bekannt ist und ihnen damit Kosten und Aufwand eines neuen Rechtsstreits erspart bleiben (BFH in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121).

    Bezugspunkt des Vertrauensschutzes ist dabei nicht die Verwirklichung eines Steuertatbestandes, sondern die Aufgabe eines verfahrensrechtlichen Besitzstandes (BFH in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121), die im Hinblick auf den mit der Erklärung geschaffenen Vertrauenstatbestand erfolgte.

  • BFH, 17.02.1988 - VII R 91/85

    Pflicht zur unverzüglichen Anschreibung eines Zollguts zum freien Verkehr -

    Auszug aus BFH, 16.11.2000 - XI R 28/99
    b) Für die Auslegung von Willenserklärungen des öffentlichen Rechts sind die Vorschriften des BGB ergänzend heranzuziehen (vgl. § 62 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes --VwVfG--; BFH-Urteil vom 17. Februar 1988 VII R 91/85, BFH/NV 1988, 814).

    Da er bestreitet, bemerkt zu haben, dass die Ausbuchung der Darlehensverbindlichkeiten sich letztendlich nicht gewinnerhöhend ausgewirkt hatte, hat auch er die Zusage dahingehend verstanden, dass Gewinnerhöhungen rückgängig zu machen seien (vgl. auch BFH in BFH/NV 1988, 814).

  • BFH, 18.03.1992 - XI S 16/91

    Unwiderruflichkeit einer Erledigungserklärung

    Auszug aus BFH, 16.11.2000 - XI R 28/99
    Das Urteil weiche von der BFH-Entscheidung vom 29. Oktober 1987 X R 1/80 (BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121) ab, nach der das FA nach Treu und Glauben an eine gegebene Zusage gebunden sei, und zwar auch dann, wenn ein Irrtum über den Inhalt der Verständigung/Zusage vorliege (BFH-Beschluss vom 18. März 1992 XI S 16/91, BFH/NV 1992, 827).
  • BFH, 30.10.1997 - III R 27/93

    Eingabe einer falschen Kennziffer als offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus BFH, 16.11.2000 - XI R 28/99
    Die Klageabweisung stellt sich aber aus anderen Gründen als richtig dar (§ 126 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung --FGO--, vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1997 III R 27/93, BFH/NV 1998, 942; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 126 Anm. 7, m.w.N.).
  • BFH, 24.03.1998 - I R 83/97

    USA: Verluste aus stiller Beteiligung an einer US-limited partnership nach

    Auszug aus BFH, 16.11.2000 - XI R 28/99
    Die Frage, welchen Inhalt eine behördliche Erklärung hat, ist vom Revisionsgericht in eigener Zuständigkeit zu beantworten (vgl. BFH-Urteile vom 11. Mai 1999 IX R 72/96, BFH/NV 1999, 1446; vom 24. März 1998 I R 83/97, BFHE 186, 67, BStBl II 1998, 601).
  • BFH, 14.09.1994 - I R 125/93

    Keine Aufhebung des Vorbehaltsvermerks trotz Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 16.11.2000 - XI R 28/99
    Die Verpflichtungserklärung steht zwar in einem Gesamtzusammenhang mit der Erledigung des Rechtsstreits, sie ist aber --was das FG verkannt hat-- kein öffentlich-rechtlicher Vertrag, da Vereinbarungen über einen Steueranspruch (Steuerverträge, Steuervergleiche, Steuerabsprachen) grundsätzlich unzulässig sind (vgl. BFH-Urteile vom 5. Oktober 1990 III R 19/88, BFHE 162, 211, BStBl II 1991, 45, und vom 14. September 1994 I R 125/93, BFH/NV 1995, 369; Sauer in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 201 Rz. 28), sondern beinhaltet lediglich eine einseitige Verpflichtung des FA.
  • BFH, 13.12.1989 - X R 208/87

    Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und

    Auszug aus BFH, 16.11.2000 - XI R 28/99
    Entsprechendes gilt, wenn die Verpflichtungserklärung als Verwaltungsakt aufzufassen sein sollte (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 13. Dezember 1989 X R 208/87, BFHE 159, 114, BStBl II 1990, 274, und vom 3. Dezember 1985 VII R 17/84, BFHE 145, 492, BStBl II 1986, 439; Güroff in Beermann, a.a.O., § 119 AO 1977 Rz. 5).
  • BFH, 13.07.1994 - I B 6/94

    Antrag auf Fortsetzung des Rechtsstreits

    Auszug aus BFH, 16.11.2000 - XI R 28/99
    Der Streit betrifft nicht die Frage, ob die Hauptsache erledigt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juli 1994 I B 6/94, BFH/NV 1995, 331), sondern die Gültigkeit und den Umfang der vom FA eingegangenen Verpflichtung.
  • BFH, 11.05.1999 - IX R 72/96

    Ergänzungsbescheid

    Auszug aus BFH, 16.11.2000 - XI R 28/99
    Die Frage, welchen Inhalt eine behördliche Erklärung hat, ist vom Revisionsgericht in eigener Zuständigkeit zu beantworten (vgl. BFH-Urteile vom 11. Mai 1999 IX R 72/96, BFH/NV 1999, 1446; vom 24. März 1998 I R 83/97, BFHE 186, 67, BStBl II 1998, 601).
  • BFH, 19.01.1994 - XI R 72/90

    Vorsteuerabzug aus Treu und Glauben?

    Auszug aus BFH, 16.11.2000 - XI R 28/99
    Diese Vorschrift ist auch anzuwenden, wenn das FG-Urteil wegen eines Verfahrensfehlers mangelhaft ist, sich aber mit anderer, von dem Verfahrensmangel unabhängiger Begründung rechtfertigen lässt (Gräber/Ruban, a.a.O., § 126 Anm. 7; BFH-Urteile vom 16. Juli 1997 II R 39/95, BFH/NV 1998, 213; vom 9. August 1990 V R 134/85, BFHE 161, 252, BStBl II 1990, 1098; vom 19. Januar 1994 XI R 72/90, BFH/NV 1994, 591).
  • BFH, 03.12.1985 - VII R 17/84

    Einfuhrhandelsprüfung - Angabe des Prüfungszeitraums - Hinreichende Bestimmtheit

  • BFH, 16.07.1997 - II R 39/95
  • BFH, 09.08.1990 - V R 134/85

    Zur Frage der Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts im

  • BFH, 05.10.1990 - III R 19/88

    Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der

  • BFH, 06.07.2016 - X R 57/13

    Erlass eines inhaltsgleichen Änderungsbescheids nach einvernehmlicher Beendigung

    Auch darin kann nach den Umständen des Einzelfalls ein tauglicher Anknüpfungspunkt für die Gewährung von Vertrauensschutz liegen (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1991, 572, unter 2.; vom 16. November 2000 XI R 28/99, BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303, unter II.3.a, und vom 10. März 1989 III R 190/85, BFH/NV 1990, 358, unter II.1.e; s. ferner Senatsurteil vom 8. April 1987 X R 14/81, BFH/NV 1988, 214, unter 2.b, zu § 227 AO).
  • BFH, 14.12.2011 - X B 42/11

    Fortsetzung des ursprünglichen Prozesses zwecks Prüfung der Umsetzung einer

    Soweit der Bundesfinanzhof (BFH) in dem Urteil vom 16. November 2000 XI R 28/99 (BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303) in einem solchen Fall die Fortsetzung des ursprünglichen Klageverfahrens zugelassen habe, beruhe dies darauf, dass der dortige Kläger diesen Weg gewählt habe.

    Der ursprüngliche Prozess ist auch dann fortzusetzen, wenn wie im Streitfall darüber zu entscheiden ist, ob die von der Finanzbehörde in diesem Prozess abgegebene Änderungszusage korrekt umgesetzt worden ist (Senatsurteil in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121, und BFH-Urteil in BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303).

    Ein solches Wahlrecht kann nicht den Aussagen des BFH in den Urteilen in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121 und in BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303 entnommen werden, wonach "der Kläger den Rechtsstreit mit dem Antrag fortsetzen kann, das Finanzamt zum Erlass des zugesagten Änderungsbescheids zu verpflichten".

    Gegen ein solches Wahlrecht spricht auch der vom BFH in dem im Urteil in BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303 gegebene Hinweis, wonach es prozesswirtschaftlich ist, einen Streit betreffend die Umsetzung einer Zusage im bisherigen Verfahren austragen zu lassen, da der Streitstoff dem Gericht und den Beteiligten bekannt ist und ihnen damit Kosten und Aufwand eines neuen Rechtsstreits erspart bleiben.

  • BFH, 30.10.2001 - VIII R 29/00

    Sofort beginnende Rentenversicherung gegen bankfinanzierte Einmalzahlung

    Nur dieses Verständnis --d.h., Stattgabe der Fortsetzungsfeststellungsklage, wenn sich der Lohnsteuerermäßigungsbescheid im Ergebnis als rechtswidrig erweist (sog. Saldierungstheorie; vgl. hierzu auch Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99, 102; Gräber/von Groll, a.a.O., § 65 Rz. 41)-- entspricht dem Regelungszweck des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO, der dem Kläger auch aus Gründen der Prozessökonomie die Möglichkeit eröffnen will, ein erneutes Klageverfahren zu verhindern (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1987 X R 1/80, BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121; vom 16. November 2000 XI R 28/99, BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303).
  • BFH, 14.12.2011 - X S 11/11

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im PKH-Verfahren - Streit über Erledigung der

    Soweit der Bundesfinanzhof (BFH) in dem Urteil vom 16. November 2000 XI R 28/99 (BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303) in einem solchen Fall die Fortsetzung des ursprünglichen Klageverfahrens zugelassen habe, beruhe dies darauf, dass der dortige Kläger diesen Weg gewählt habe.

    Der ursprüngliche Prozess ist auch dann fortzusetzen, wenn wie im Streitfall darüber zu entscheiden ist, ob die von der Finanzbehörde in diesem Prozess abgegebene Änderungszusage korrekt umgesetzt worden ist (Senatsurteil in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121, und BFH-Urteil in BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303).

    Ein solches Wahlrecht kann nicht den Aussagen des BFH in den Urteilen in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121 und in BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303 entnommen werden, wonach "der Kläger den Rechtsstreit mit dem Antrag fortsetzen kann, das Finanzamt zum Erlass des zugesagten Änderungsbescheids zu verpflichten".

    Gegen ein solches Wahlrecht spricht auch der vom BFH in dem im Urteil in BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303 gegebene Hinweis, wonach es prozesswirtschaftlich ist, einen Streit betreffend die Umsetzung einer Zusage im bisherigen Verfahren austragen zu lassen, da der Streitstoff dem Gericht und den Beteiligten bekannt ist und ihnen damit Kosten und Aufwand eines neuen Rechtsstreits erspart bleiben.

  • BFH, 18.12.2014 - IV R 22/12

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung eines

    Der erkennende Senat hat als Revisionsgericht die Frage, welchen Erklärungsgehalt die verbindliche Auskunft des FA hat, in eigener Zuständigkeit zu beantworten (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. März 1998 I R 83/97, BFHE 186, 67, BStBl II 1998, 601; vom 16. November 2000 XI R 28/99, BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303, m.w.N.).
  • BFH, 14.01.2004 - X R 19/02

    Zu eigenen Wohnzwecken genutztes Baudenkmal

    Die Frage, welchen Inhalt eine behördliche Erklärung hat, ist vom Revisionsgericht in eigener Zuständigkeit zu beantworten (vgl. BFH-Urteil vom 16. November 2000 XI R 28/99, BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 7/07

    Umfang der Bindungswirkung einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG - keine

    Die Frage, welchen Inhalt eine behördliche Erklärung hat, ist vom Revisionsgericht in eigener Zuständigkeit zu beantworten (vgl. BFH-Urteil vom 16. November 2000 XI R 28/99, BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BFH, 20.12.2006 - I R 13/06

    Auslegung einer Freistellungsbescheinigung - Zuflusszeitpunkt von Dividenden -

    aa) Der Inhalt der Freistellungsbescheinigung als behördlicher Erklärung ist vom Senat ohne Bindung an die vorinstanzliche Auslegung in eigener Zuständigkeit zu ermitteln (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. März 1998 I R 83/97, BFHE 186, 67, BStBl II 1998, 601; vom 16. November 2000 XI R 28/99, BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303; vom 14. Januar 2004 X R 19/02, BFHE 205, 87, BStBl II 2004, 711).
  • BFH, 01.10.2015 - X R 32/13

    Verteilung eines Übergangsgewinns - § 163 AO - Korrekturen bei Übergang von der

    Dasselbe gilt für die Frage, welchen Inhalt der Verwaltungsakt hat (vgl. BFH-Urteile vom 16. November 2000 XI R 28/99, BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303, unter II.3.b, und vom 14. Januar 2004 X R 19/02, BFHE 205, 87, BStBl II 2004, 711, unter II.3.c).
  • FG Nürnberg, 05.11.2020 - 8 K 566/19

    Kein Wahlrecht zwischen Rechtsstreitigkeiten mit Finanzamt

    Der ursprüngliche Prozess ist auch dann fortzusetzen, wenn wie im Streitfall darüber zu entscheiden ist, ob die von der Finanzbehörde in diesem Prozess abgegebene Änderungszusage korrekt umgesetzt worden ist (BFH-Urteil in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121, und BFH-Urteil in BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303).

    Ein solches Wahlrecht kann nicht den Aussagen des BFH in den Urteilen in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121 und in BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303 entnommen werden, wonach "der Kläger den Rechtsstreit mit dem Antrag fortsetzen kann, das Finanzamt zum Erlass des zugesagten Änderungsbescheids zu verpflichten".

    Gegen ein solches Wahlrecht spricht auch der vom BFH in dem im Urteil in BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303 gegebene Hinweis, wonach es prozesswirtschaftlich ist, einen Streit betreffend die Umsetzung einer Zusage im bisherigen Verfahren austragen zu lassen, da der Streitstoff dem Gericht und den Beteiligten bekannt ist und ihnen damit Kosten und Aufwand eines neuen Rechtsstreits erspart bleiben (zum Ganzen BFH-Beschluss vom 14.12.2011 X B 42/11, BFH-NV 2012, 439 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 23. Juli 2020 V R 37/18, Rn. 29, juris).

  • FG Nürnberg, 05.11.2020 - 8 K 966/18

    Einkommensteuer

  • FG Hamburg, 21.07.2006 - 6 K 91/05

    Verfahrensrecht: Fortsetzung des Verfahrens bei Streit über die Umsetzung einer

  • BFH, 19.02.2009 - IV R 97/06

    Monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur - Wirksamkeit

  • FG Münster, 08.03.2012 - 9 K 4197/08

    Erweiterte Gewerbesteuerkürzung - Gewinn aus Veräußerung von Kommanditanteil

  • BFH, 24.07.2008 - VIII B 132/08

    Gleichzeitige Entscheidung über das Prozesskostenhilfebegehren und zur Hauptsache

  • FG Düsseldorf, 04.10.2006 - 13 K 391/06

    Möglichkeit der Berichtigung eines Einkommensteuerbescheides nach Verjährung der

  • FG München, 18.03.2010 - 1 V 3932/09

    Zuordnung eines Veräußerungsgewinns zum laufenden oder zum privilegierten

  • FG Münster, 30.06.2003 - 9 K 5219/99

    Kein Ausgleich der für die Vorjahre festgestellten Verluste von Betrieben

  • FG Sachsen-Anhalt, 30.03.2022 - 5 Ko 114/22

    Kostenfestsetzung nach Erledigung der Hauptsache - Bemessung der

  • BFH, 19.11.2002 - IV B 160/02

    Gewinnfeststellungsbescheid des Finanzamts - Höhe und Umfang der

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2022 - 5 Ko 561/21

    Kostenfestsetzung nach Erledigung der Hauptsache - Bemessung der

  • FG Düsseldorf, 13.06.2007 - 4 K 1215/06

    Bezug von Feinschnittsteuerzeichen für Tabakstränge; Tabak; EuGH-Entscheidung;

  • FG Hamburg, 04.09.2003 - VI 297/03

    Verfahrensweise bei Streit über Umsetzung einer

  • FG Brandenburg, 13.09.2001 - 5 K 1172/95

    Wiederaufnahme eines durch übereinstimmende als tatsächliche Verständigung

  • FG München, 28.08.2001 - 13 K 4612/99

    Zur Änderung eines bestandskräftigen Schätzungsbescheids bei nachträglicher

  • FG München, 24.02.2006 - 10 K 3628/04

    Beendigung der Nutzungswertbesteuerung; verbindliche Zusage

  • FG Münster, 30.06.2003 - 9 K 5222/99

    Ausgleich der festgestellten Verluste mit den Gewinnen aus der Gewinnausschüttung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht