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   BFH, 19.07.2011 - XI R 29/10   

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https://dejure.org/2011,3916
BFH, 19.07.2011 - XI R 29/10 (https://dejure.org/2011,3916)
BFH, Entscheidung vom 19.07.2011 - XI R 29/10 (https://dejure.org/2011,3916)
BFH, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - XI R 29/10 (https://dejure.org/2011,3916)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage: Neueindeckung des Daches einer Scheune - Wahlrecht über die Form der Ausübung des Unternehmens - Ermittlung des unternehmerischen Nutzungsanteils der Scheune - Einspeisevergütung

  • openjur.de

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage: Neueindeckung des Daches einer Scheune; Wahlrecht über die Form der Ausübung des Unternehmens; Ermittlung des unternehmerischen Nutzungsanteils der Scheune; Einspeisevergütung

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 2 Abs 1, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 15 Abs 1 S 2, UStG § 15 Abs 4, EWGRL 388/77 Art 4, EWGRL 388/77 Art 17, EEG § 11 Abs 1, EEG § 11 Abs 2 S 1
    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage: Neueindeckung des Daches einer Scheune - Wahlrecht über die Form der Ausübung des Unternehmens - Ermittlung des unternehmerischen Nutzungsanteils der Scheune - Einspeisevergütung

  • Bundesfinanzhof

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage: Neueindeckung des Daches einer Scheune - Wahlrecht über die Form der Ausübung des Unternehmens - Ermittlung des unternehmerischen Nutzungsanteils der Scheune - Einspeisevergütung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 UStG 2005, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 2005, § 15 Abs 1 S 2 UStG 2005, § 15 Abs 4 UStG 2005, Art 4 EWGRL 388/77
    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage: Neueindeckung des Daches einer Scheune - Wahlrecht über die Form der Ausübung des Unternehmens - Ermittlung des unternehmerischen Nutzungsanteils der Scheune - Einspeisevergütung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    UStG § 2 Abs. 1; UStG § 3 Abs. 9a Nr. 1; UStG § 15 Abs. 1; UStG § 15 Abs. 4; EEG § 11 Abs. 2
    Vorsteuerabzug hinsichtlich Installation einer Photovoltaikanlage und diesbezüglichen Neueindeckung eines Scheunendaches

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vorsteuerabzugsberechtigung des privaten Betreibers einer Photovoltaikanlage in Höhe des unternehmerischen Nutzungsanteils (hier: Neueindeckung eines Scheunendachs)

  • Betriebs-Berater

    Vorsteuerabzug bei Installation einer Photovoltaikanlage

  • rewis.io

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage: Neueindeckung des Daches einer Scheune - Wahlrecht über die Form der Ausübung des Unternehmens - Ermittlung des unternehmerischen Nutzungsanteils der Scheune - Einspeisevergütung

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage: Neueindeckung des Daches einer Scheune - Wahlrecht über die Form der Ausübung des Unternehmens - Ermittlung des unternehmerischen Nutzungsanteils der Scheune - Einspeisevergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug von Aufwendungen für die Neueindeckung eines mit einer Photovoltaikanlage bestückten Daches einer Scheune

  • datenbank.nwb.de

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage: Neueindeckung des Daches einer Scheune

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Privater Betreiber einer Photovoltaikanlage: Vorsteuerabzug?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage: Neueindeckung des Daches einer Scheune

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Photovoltaikanlagen und der Vorsteuerabzug

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorsteuerabzug von Aufwendungen für die Neueindeckung eines mit einer Photovoltaikanlage bestückten Daches einer Scheune

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorsteuerabzug bei Dachsanierung für Photovoltaikanlage

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug bei Photovoltaikanlagen

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzugsberechtigung bei Photovoltaik-Anlagen

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug bei Installation einer Photovoltaikanlage

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Photovoltaikanlagen - Kostenansatz und Abschreibung

  • DER BETRIEB (Rechtsprechungsübersicht)

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug bei Photovoltaikanlagen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug im Rahmen der Installation einer Photovoltaikanlage

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Grundstücksumsätze, Umsatzsteuer
    Grundstücke als Unternehmensvermögen i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG
    Allgemeiner Überblick
    Sponsoring
    Überlassung von Werbemobilien
    Vertragslaufzeit entspricht der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
    Vorsteuerabzug
    Unternehmensvermögen
    Begriff des Unternehmensvermögens
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 564
  • BB 2012, 1067
  • BB 2012, 304
  • DB 2011, 2894
  • BStBl II 2012, 438
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 03.03.2011 - V R 23/10

    Anteiliger Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Kosten einer Marktplatzsanierung

    Auszug aus BFH, 19.07.2011 - XI R 29/10
    Der Unternehmer ist nach diesen Vorschriften zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit er Leistungen für sein Unternehmen (§ 2 Abs. 1 UStG, Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG) und damit für seine wirtschaftlichen Tätigkeiten zur Erbringung entgeltlicher Leistungen (wirtschaftliche Tätigkeiten) zu verwenden beabsichtigt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 2011 V R 23/10, BFHE 233, 274, BFH/NV 2011, 1261, unter II.1.b, m.w.N.).

    Im Streitfall liegt auch der für den Vorsteuerabzug erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang zwischen Eingangs- und zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätzen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 233, 274, BFH/NV 2011, 1261, unter II.1.b; vom 15. Oktober 2009 XI R 82/07, BFHE 227, 238, BStBl II 2010, 247, unter II.1.b, jeweils m.w.N.) vor.

    a) Die im Streitfall erforderliche Aufteilung der Vorsteuerbeträge auf die wirtschaftlichen und die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten eines Unternehmers ist weder in den Art. 17 bis 19 der Richtlinie 77/388/EWG noch in § 15 Abs. 4 UStG geregelt (vgl. EuGH-Urteil vom 13. März 2008 Rs. C-437/06 --Securenta--, Slg. 2008, I-1597, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2008, 344, Rz 33; BFH-Urteil in BFHE 233, 274, BFH/NV 2011, 1261, unter II.3.).

    Die bestehende Regelungslücke ist in analoger Anwendung des § 15 Abs. 4 UStG zu schließen, so dass der Unternehmer den abziehbaren Vorsteueranteil im Wege einer sachgerechten und von der Finanzverwaltung zu überprüfenden Schätzung zu ermitteln hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 233, 274, BFH/NV 2011, 1261, unter II.3.).

  • EuGH, 13.03.2008 - C-437/06

    Securenta - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerpflichtiger, der zugleich

    Auszug aus BFH, 19.07.2011 - XI R 29/10
    a) Die im Streitfall erforderliche Aufteilung der Vorsteuerbeträge auf die wirtschaftlichen und die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten eines Unternehmers ist weder in den Art. 17 bis 19 der Richtlinie 77/388/EWG noch in § 15 Abs. 4 UStG geregelt (vgl. EuGH-Urteil vom 13. März 2008 Rs. C-437/06 --Securenta--, Slg. 2008, I-1597, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2008, 344, Rz 33; BFH-Urteil in BFHE 233, 274, BFH/NV 2011, 1261, unter II.3.).

    Denn durch eine solche Aufteilung nach dem Verhältnis der Nutzflächen lässt sich nicht --wie nach der Rechtsprechung des EuGH im Urteil --Securenta-- in Slg. 2008, I-1597, UR 2008, 344, Leitsatz 2, Rz 37 bis 39 erforderlich-- "objektiv widerspiegeln", welcher Teil der Eingangsaufwendungen jedem dieser beiden Bereiche wirtschaftlich zuzurechnen (vgl. § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG) ist.

  • BFH, 25.04.2002 - V R 58/00

    Vorsteuerabzug bei späterem Gebäudeleerstand

    Auszug aus BFH, 19.07.2011 - XI R 29/10
    Ein Leerstand ist grundsätzlich keine tatsächliche Verwendung (vgl. zu § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG: BFH-Urteile vom 25. April 2002 V R 58/00, BFHE 200, 434, BStBl II 2003, 435, unter II.2.a; vom 26. Januar 2006 V R 74/03, BFH/NV 2006, 1164, unter II.2.a).
  • BFH, 22.07.2010 - V R 19/09

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Einschränkung des Umsatzschlüssels durch § 15

    Auszug aus BFH, 19.07.2011 - XI R 29/10
    Dabei kann offen bleiben, ob § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG möglicherweise unionsrechtswidrig ist (vgl. dazu den Vorlagebeschluss des BFH vom 22. Juli 2010 V R 19/09, BFHE 231, 280, BStBl II 2010, 1090).
  • BFH, 26.01.2006 - V R 74/03

    Einschränkung des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 UStG 1993

    Auszug aus BFH, 19.07.2011 - XI R 29/10
    Ein Leerstand ist grundsätzlich keine tatsächliche Verwendung (vgl. zu § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG: BFH-Urteile vom 25. April 2002 V R 58/00, BFHE 200, 434, BStBl II 2003, 435, unter II.2.a; vom 26. Januar 2006 V R 74/03, BFH/NV 2006, 1164, unter II.2.a).
  • EuGH, 08.06.2000 - C-400/98

    Breitsohl

    Auszug aus BFH, 19.07.2011 - XI R 29/10
    b) Der --ansonsten nicht unternehmerisch tätige-- Kläger hat bereits bei Bezug der hier streitigen Leistungen als Steuerpflichtiger (Unternehmer) zu gelten, weil er zu diesem Zeitpunkt die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hatte, eine derartige Tätigkeit durch Betrieb einer PV-Anlage auszuüben, und erste Investitionsausgaben für diese Zwecke getätigt hat (vgl. dazu z.B. EuGH-Urteil vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98 --Breitsohl--, Slg. 2000, I-4321, BStBl II 2003, 452; BFH-Beschluss vom 29. August 2002 V R 65/01, BFH/NV 2003, 211; BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798, unter II.3.b).
  • BFH, 10.12.2009 - V R 13/08

    Zur Vorsteueraufteilung bei Baumaßnahmen - Bindung an Revisionsantrag -

    Auszug aus BFH, 19.07.2011 - XI R 29/10
    Wenn aber der Erhaltungsaufwand wie bei einer Dachreparatur dem gesamten Gebäude zuzurechnen ist, richtet sich der Vorsteuerabzug nach der Verwendung des gesamten Gebäudes (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 2009 V R 13/08, BFH/NV 2010, 960, unter II.2., m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2008 - XI R 64/06

    Umsatzsteuerliche Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen - Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 19.07.2011 - XI R 29/10
    b) Der --ansonsten nicht unternehmerisch tätige-- Kläger hat bereits bei Bezug der hier streitigen Leistungen als Steuerpflichtiger (Unternehmer) zu gelten, weil er zu diesem Zeitpunkt die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hatte, eine derartige Tätigkeit durch Betrieb einer PV-Anlage auszuüben, und erste Investitionsausgaben für diese Zwecke getätigt hat (vgl. dazu z.B. EuGH-Urteil vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98 --Breitsohl--, Slg. 2000, I-4321, BStBl II 2003, 452; BFH-Beschluss vom 29. August 2002 V R 65/01, BFH/NV 2003, 211; BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798, unter II.3.b).
  • FG Nürnberg, 13.04.2010 - 2 K 952/08

    Vorsteuerabzug: Neueindeckung eines Scheunendaches wegen Errichtung einer

    Auszug aus BFH, 19.07.2011 - XI R 29/10
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 485 veröffentlicht.
  • FG München, 27.07.2009 - 14 K 595/08

    Vorsteuerabzug für die im Zusammenhang mit der Installation einer

    Auszug aus BFH, 19.07.2011 - XI R 29/10
    Bei einer sog. "Auf-Dach-Montage" --wie vorliegend-- werden die Solarmodule ohne Eingriff in die Dichtigkeit der Dachhaut mit einem Gestell auf das bestehende Dach installiert (vgl. FG München, Urteil vom 27. Juli 2009  14 K 595/08, EFG 2009, 1977; Hessisches FG, Urteil vom 20. Januar 2011  11 K 2735/08, Recht der Erneuerbaren Energien --REE-- 2011, 107, unter 2.a).
  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 277/09

    Erneuerbare Energien: Voraussetzungen des Anspruchs auf Einspeisevergütung für

  • BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 313/07

    Einspeisevergütung für Strom aus "ausschließlich an oder auf einem Gebäude

  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 35/10

    Stromeinspeisevergütung: Ausschließliche Anbringung einer Photovoltaikanlage an

  • BFH, 18.12.2008 - V R 80/07

    Privater Stromerzeuger als Unternehmer: BFH gewährt Vorsteuerabzug aus der

  • BFH, 15.10.2009 - XI R 82/07

    Keine Einbeziehung des an einen Vermieter gezahlten Entgelts für die Ansiedlung

  • BFH, 11.04.2008 - V R 10/07

    Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Photovoltaikanlage?

  • FG Hessen, 20.01.2011 - 11 K 2735/08

    Betriebsausgabenabzug bei Austausch eines alten Asbestdaches im Zuge der Montage

  • BFH, 27.01.2011 - V R 38/09

    Kein Vorsteuerabzug beim steuerfreien Beteiligungsverkauf

  • BFH, 29.08.2002 - V R 65/01

    Vorsteuerabzug

  • BFH, 10.08.2016 - XI R 31/09

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

    dd) Eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Flächen scheidet auch dann aus (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 245, 447, UR 2014, 651, MwStR 2014, 547, Rz 51), wenn es z.B. um nicht zu einer Gesamtnutzfläche zu addierende Nutzflächen innerhalb eines Gebäudes und auf dessen Dach geht (vgl. dazu BFH-Urteile vom 19. Juli 2011 XI R 29/09, BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430, Rz 48, und XI R 29/10, BFHE 234, 564, BStBl II 2012, 438, Rz 41; vom 14. März 2012 XI R 26/11, BFH/NV 2012, 1192, Rz 37; vgl. auch BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 119, unter I.3.) oder wenn eine Aufteilung nach dem Flächenschlüssel aus sonstigen Gründen nicht präziser ist (vgl. BFH-Urteile vom 7. Juli 2011 V R 36/10, BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 23 ff.; vom 5. September 2013 XI R 4/10, BFHE 243, 60, BStBl II 2014, 95, Rz 37).
  • BFH, 14.03.2012 - XI R 26/11

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage;

    a) Der Betrieb einer PV-Anlage erfüllt die Voraussetzungen einer unternehmerischen Tätigkeit, weil er als Nutzung eines Gegenstandes --wie vorliegend-- der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen dient (vgl. Senatsurteile vom 19. Juli 2011 XI R 29/09, BFHE 234, 556, BFH/NV 2011, 2198, unter II.2.; XI R 21/10, BFHE 235, 14, BFH/NV 2011, 2201, unter II.2.b aa; XI R 29/10, BFHE 234, 564, BFH/NV 2011, 2205, unter II.2.a, jeweils m.w.N.; Abschn. 2.5.

    Bei einer sog. "Auf-Dach-Montage" --wie vorliegend-- werden die Solarmodule ohne Eingriff in die Dichtigkeit der Dachhaut mit einem Gestell auf das bestehende Dach installiert (vgl. Senatsurteile in BFHE 234, 556, BFH/NV 2011, 2198; in BFHE 235, 14, BFH/NV 2011, 2201; in BFHE 234, 564, BFH/NV 2011, 2205, jeweils m.w.N.).

    Der Senat vermag jedoch der Auffassung des FG, dem im Zeitpunkt seiner Entscheidung das Senatsurteil in BFHE 234, 564, BFH/NV 2011, 2205 noch nicht bekannt sein konnte, nicht zu folgen, dass die Aufwendungen für die Neueindeckung der Südseite des Daches, auf dem die PV-Anlage montiert wurde, in vollem Umfang (1.424,81 EUR) zum Vorsteuerabzug berechtigen.

    Wenn aber der Erhaltungsaufwand wie bei einer Dachreparatur dem gesamten Gebäude zuzurechnen ist, richtet sich der Vorsteuerabzug nach der Verwendung des gesamten Gebäudes (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 2009 V R 13/08, BFH/NV 2010, 960, unter II.2., m.w.N.; Senatsurteil in BFHE 234, 564, BFH/NV 2011, 2205, unter II.4.a).

    Vielmehr muss die unternehmerische Nutzung des Daches mitberücksichtigt werden, weil dadurch Umsätze i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG ausgeführt wurden, die nicht der Nutzfläche innerhalb des Gebäudes zugeordnet werden können (vgl. Senatsurteile in BFHE 234, 556, BFH/NV 2011, 2198, unter II.5.b bb; in BFHE 234, 564, BFH/NV 2011, 2205, unter II.4.b).

    a) Die im Streitfall erforderliche Aufteilung der Vorsteuerbeträge auf die wirtschaftlichen und die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten eines Unternehmers ist weder in den Art. 17 bis 19 der Richtlinie 77/388/EWG, in den Art. 167, 168 und 173 bis 175 MwStSystRL noch in § 15 Abs. 4 UStG geregelt (vgl. EuGH-Urteil vom 13. März 2008 C-437/06 --Securenta--, Slg. 2008, I-1597, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2008, 344, Rz 33; BFH-Urteil in BFHE 234, 564, BFH/NV 2011, 2205, unter II.5.a).

    Die bestehende Regelungslücke ist in analoger Anwendung des § 15 Abs. 4 UStG zu schließen, so dass der Unternehmer den abziehbaren Vorsteueranteil im Wege einer sachgerechten und von der Finanzverwaltung zu überprüfenden Schätzung zu ermitteln hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 234, 564, BFH/NV 2011, 2205, unter II.5.a).

    c) Der Senat hält für die Aufteilung der Vorsteuerbeträge im Streitfall vielmehr --vorbehaltlich einer anderen von der Klägerin im dritten Rechtsgang gewählten sachgerechten Schätzungsmethode-- die Anwendung eines Umsatzschlüssels für sachgerecht (vgl. Senatsurteil in BFHE 234, 564, BFH/NV 2011, 2205, unter II.5.c).

  • BFH, 22.08.2013 - V R 19/09

    Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei gemischt genutzten Gebäuden

    Dies gilt nicht nur für die "Herstellungskosten eines Schuppens" (BFH-Urteil vom 19. Juli 2011 XI R 29/09, BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430, Leitsatz 1) und die "Herstellungskosten des Carports" (BFH-Urteil vom 19. Juli 2011 XI R 21/10, BFHE 235, 14, BStBl II 2012, 434, Leitsatz 1), bei denen es sich um Berichtigungsobjekte i.S. von § 15a Abs. 1 UStG handelt, sondern auch für die "Neueindeckung des Daches einer Scheune" (BFH-Urteil vom 19. Juli 2011 XI R 29/10, BFHE 234, 564, BStBl II 2012, 438, Leitsatz 1) und die "Neueindeckung des Daches eines Wohnhauses" (BFH-Urteil vom 14. März 2012 XI R 26/11, BFH/NV 2012, 1192, Leitsatz 1), die in den vom XI. Senat zu beurteilenden Streitjahren 2006 und 2007 trotz ihres ertragsteuerrechtlichen Charakters als Erhaltungsaufwand bereits der Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 3 UStG in der Fassung des EURLUmsG unterlagen (vgl. hierzu z.B. jetzt Abschn. 15a.1. Abs. 2 Nr. 6 und Abschn. 15a.6. Abs. 1 des Umsatzsteueranwendungserlasses).
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