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   BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12   

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https://dejure.org/2014,34312
BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12 (https://dejure.org/2014,34312)
BFH, Entscheidung vom 05.06.2014 - XI R 3/12 (https://dejure.org/2014,34312)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - XI R 3/12 (https://dejure.org/2014,34312)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05. 06. 2014 XI R 2/12 - Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen Gesellschafter-Geschäftsführer zur privaten Nutzung - Besteuerung als tauschähnlicher Umsatz oder als unentgeltliche Wertabgabe - Schätzung der ...

  • openjur.de

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05.06.2014 XI R 2/12; Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen Gesellschafter-Geschäftsführer zur privaten Nutzung; Besteuerung als tauschähnlicher Umsatz oder als unentgeltliche Wertabgabe; Schätzung der ...

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 S 1, UStG § ... 3 Abs 9a Nr 1, UStG § 3 Abs 12 S 2, UStG § 10 Abs 2 S 2, UStG § 10 Abs 4 S 1 Nr 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG § 8 Abs 2 S 3, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, UStAE Abschn 15.23, AO § 162
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05.06.2014 XI R 2/12 - Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen Gesellschafter-Geschäftsführer zur privaten Nutzung - Besteuerung als tauschähnlicher Umsatz oder als unentgeltliche Wertabgabe - Schätzung der ...

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05.06.2014 XI R 2/12 - Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen Gesellschafter-Geschäftsführer zur privaten Nutzung - Besteuerung als tauschähnlicher Umsatz oder als unentgeltliche Wertabgabe - Schätzung der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 UStG 1999, § 3 Abs 9a Nr 1 UStG 1999, § 3 Abs 12 S 2 UStG 1999, § 10 Abs 2 S 2 UStG 1999, § 10 Abs 4 S 1 Nr 2 UStG 1999
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05.06.2014 XI R 2/12 - Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen Gesellschafter-Geschäftsführer zur privaten Nutzung - Besteuerung als tauschähnlicher Umsatz oder als unentgeltliche Wertabgabe - Schätzung der ...

  • IWW

    § 8 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 1 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG, § 96 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 76 Abs. 1 FGO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG, § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG, § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG, Umsatzsteuergesetz, § 3, UStG § 1, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG, Art. 5 Nr. 7 Buchst. a, Art. 22 Abs. 3 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften, § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, Abschn. 15.23. Abs. 11 Satz 1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, Abschn. 15.23. Abs. 5 Satz 4 Nr. 1 Buchst. a UStAE, Abschn. 15.23. Abs. 2 Satz 2 UStAE, § 143 Abs. 2 FGO

  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05.06.2014 XI R 2/12 - Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen Gesellschafter-Geschäftsführer zur privaten Nutzung - Besteuerung als tauschähnlicher Umsatz oder als unentgeltliche Wertabgabe - Schätzung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Überlassung eines Pkw zur privaten Nutzung an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • rechtsportal.de

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1
    Umsatzsteuerliche Behandlung der Überlassung eines Pkw zur privaten Nutzung an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • datenbank.nwb.de

    Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw an einen Gesellschafter-Geschäftsführer zur Privatnutzung; Schätzung der Bemessungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 10.06.1999 - V R 87/98

    Pkw-Überlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12
    Diese kann in einem Anteil der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gesehen werden, der vom Barlohn nicht abgegolten wird (BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 V R 87/98, BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.a).

    b) Dementsprechend liegt in den Fällen der Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung vor, wenn die Überlassung bei Würdigung der Umstände des Einzelfalls als (üblicher) Vergütungsbestandteil anzusehen ist (BFH-Urteile in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.b; vom 31. Juli 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, unter II.2.c; in BFHE 226, 364, BStBl II 2010, 854, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 26. September 2000 V B 7/00, BFH/NV 2001, 350, unter II.2.).

    c) Dagegen begründet es noch keinen unmittelbaren Zusammenhang im Sinne eines Entgelts zwischen der Nutzungsüberlassung und der Arbeitsleistung, dass die Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW von dem Arbeitgeber an einen Gesellschafter-Geschäftsführer auf dem Dienstverhältnis beruht (BFH-Urteile in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.a; in BFH/NV 2009, 226, unter II.2.c).

    Dieser Wert kann anhand der Kosten bzw. Ausgaben (seit dem 1. Juli 2004, vgl. Art. 5 Nr. 7 Buchst. a, Art. 22 Abs. 3 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 9. Dezember 2004, BGBl I 2004, 3310) für die Überlassung des PKW geschätzt werden (vgl. BFH-Urteile vom 6. Juni 1984 V R 33/83, BFHE 141, 355, BStBl II 1984, 686, unter 2.b; in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.2.a).

  • BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH einen dem Unternehmen zugeordneten PKW in seiner Eigenschaft als Gesellschafter zu privaten Zwecken nutzt, ohne dass er hierfür eine Gegenleistung erbringt (vgl. BFH-Urteile vom 19. Mai 2010 XI R 32/08, BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 22; Nieskens in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 3 Rz 1682; Tehler in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 1 Rz 401.10; Verfügung der Oberfinanzdirektion --OFD-- Frankfurt a.M. vom 23. April 2007 S 7100 A - 68 - St 11, Umsatzsteuer-Rundschau 2007, 864, Teil B, Tz 1.; Verfügung der OFD Niedersachsen vom 22. August 2012 S 7100-421-St 172, USt-Kartei ND § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG S 7100 Karte 32, Tz 2.).

    Soweit diese Kosten bzw. Ausgaben (seit dem 1. Juli 2004) und der Umfang der privaten und unternehmerischen Fahrten nicht ermittelt werden können, sind sie zu schätzen (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160, HFR 1999, 569, unter II.3.; vom 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759, unter II.2.; in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 23, jeweils m.w.N.).

    Obwohl die im Einkommensteuerrecht maßgeblichen Werte grundsätzlich ungeeignet für die Ermittlung der umsatzsteuerrechtlich anzusetzenden Bemessungsgrundlage sind, ist es im Interesse einer erleichterten Ermittlung der Bemessungsgrundlage nicht zu beanstanden, wenn ein Unternehmer nach seiner Wahl von einer Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung Gebrauch macht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, HFR 1999, 569, unter II.3.; in BFH/NV 2000, 759, unter II.3.; in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 24, jeweils zur Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

    Dabei ist die Vereinfachungsregelung eine einheitliche Schätzung, die von einem Unternehmer nur insgesamt oder gar nicht in Anspruch genommen werden kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 31, zur Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

  • BFH, 11.03.1999 - V R 78/98

    Keine 1%-Regelung bei der Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12
    Soweit diese Kosten bzw. Ausgaben (seit dem 1. Juli 2004) und der Umfang der privaten und unternehmerischen Fahrten nicht ermittelt werden können, sind sie zu schätzen (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160, HFR 1999, 569, unter II.3.; vom 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759, unter II.2.; in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 23, jeweils m.w.N.).

    Obwohl die im Einkommensteuerrecht maßgeblichen Werte grundsätzlich ungeeignet für die Ermittlung der umsatzsteuerrechtlich anzusetzenden Bemessungsgrundlage sind, ist es im Interesse einer erleichterten Ermittlung der Bemessungsgrundlage nicht zu beanstanden, wenn ein Unternehmer nach seiner Wahl von einer Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung Gebrauch macht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, HFR 1999, 569, unter II.3.; in BFH/NV 2000, 759, unter II.3.; in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 24, jeweils zur Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

  • BFH, 04.11.1999 - V R 35/99

    Private Pkw-Nutzung; Eigenverbrauch

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12
    Soweit diese Kosten bzw. Ausgaben (seit dem 1. Juli 2004) und der Umfang der privaten und unternehmerischen Fahrten nicht ermittelt werden können, sind sie zu schätzen (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160, HFR 1999, 569, unter II.3.; vom 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759, unter II.2.; in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 23, jeweils m.w.N.).

    Obwohl die im Einkommensteuerrecht maßgeblichen Werte grundsätzlich ungeeignet für die Ermittlung der umsatzsteuerrechtlich anzusetzenden Bemessungsgrundlage sind, ist es im Interesse einer erleichterten Ermittlung der Bemessungsgrundlage nicht zu beanstanden, wenn ein Unternehmer nach seiner Wahl von einer Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung Gebrauch macht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, HFR 1999, 569, unter II.3.; in BFH/NV 2000, 759, unter II.3.; in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 24, jeweils zur Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

  • BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12
    Der nach dieser Vorschrift vorzunehmende Zuschlag hänge nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. April 2008 VI R 85/04 (BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887) und VI R 68/05 (BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890) und entgegen der Vorentscheidung davon ab, wie häufig ein PKW tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwendet worden sei.

    Da nach diesen Entscheidungen der Zuschlag nur dann in Betracht komme, wenn der PKW an mindestens 15 Tagen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887, unter II.2.b) genutzt worden sei, die Beweisaufnahme jedoch ergeben habe, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer die PKW sporadisch --weniger als einmal wöchentlich-- für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt habe, sei von der Vornahme eines Zuschlags gänzlich Abstand zu nehmen.

  • BFH, 31.07.2008 - V R 74/05

    Umsatzsteuerrechtliches Entgelt für die Überlassung von Firmenwagen zur privaten

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12
    b) Dementsprechend liegt in den Fällen der Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung vor, wenn die Überlassung bei Würdigung der Umstände des Einzelfalls als (üblicher) Vergütungsbestandteil anzusehen ist (BFH-Urteile in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.b; vom 31. Juli 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, unter II.2.c; in BFHE 226, 364, BStBl II 2010, 854, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 26. September 2000 V B 7/00, BFH/NV 2001, 350, unter II.2.).

    c) Dagegen begründet es noch keinen unmittelbaren Zusammenhang im Sinne eines Entgelts zwischen der Nutzungsüberlassung und der Arbeitsleistung, dass die Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW von dem Arbeitgeber an einen Gesellschafter-Geschäftsführer auf dem Dienstverhältnis beruht (BFH-Urteile in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.a; in BFH/NV 2009, 226, unter II.2.c).

  • BFH, 12.05.2009 - V R 24/08

    Umsatzsteuerpflicht bei Überlassung von PKW an Handelsvertreter

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12
    Besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung, handelt es sich um einen tauschähnlichen Umsatz (§ 3 Abs. 12 Satz 2 UStG), bei dem ein Teil der Arbeitsleistung des Gesellschafter-Geschäftsführers Entgelt für die sonstige Leistung (der Nutzungsüberlassung des PKW) ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 V R 24/08, BFHE 226, 364, BStBl II 2010, 854, unter II.1., m.w.N.).

    b) Dementsprechend liegt in den Fällen der Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung vor, wenn die Überlassung bei Würdigung der Umstände des Einzelfalls als (üblicher) Vergütungsbestandteil anzusehen ist (BFH-Urteile in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.b; vom 31. Juli 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, unter II.2.c; in BFHE 226, 364, BStBl II 2010, 854, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 26. September 2000 V B 7/00, BFH/NV 2001, 350, unter II.2.).

  • BFH, 06.06.1984 - V R 33/83

    Entgeltliche Leistung - Sachzuwendung - Gegenleistung - Tauschähnlicher Umsatz -

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12
    Dieser Wert kann anhand der Kosten bzw. Ausgaben (seit dem 1. Juli 2004, vgl. Art. 5 Nr. 7 Buchst. a, Art. 22 Abs. 3 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 9. Dezember 2004, BGBl I 2004, 3310) für die Überlassung des PKW geschätzt werden (vgl. BFH-Urteile vom 6. Juni 1984 V R 33/83, BFHE 141, 355, BStBl II 1984, 686, unter 2.b; in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.2.a).
  • BFH, 26.09.2000 - V B 7/00

    Geschäftsführer: Privatnutzung eines Firmenwagens

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12
    b) Dementsprechend liegt in den Fällen der Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung vor, wenn die Überlassung bei Würdigung der Umstände des Einzelfalls als (üblicher) Vergütungsbestandteil anzusehen ist (BFH-Urteile in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.b; vom 31. Juli 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, unter II.2.c; in BFHE 226, 364, BStBl II 2010, 854, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 26. September 2000 V B 7/00, BFH/NV 2001, 350, unter II.2.).
  • BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12
    Der nach dieser Vorschrift vorzunehmende Zuschlag hänge nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. April 2008 VI R 85/04 (BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887) und VI R 68/05 (BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890) und entgegen der Vorentscheidung davon ab, wie häufig ein PKW tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwendet worden sei.
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - 6 K 2514/09

    Umsatzbesteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eines

  • EuGH, 18.07.2013 - C-210/11

    Medicom - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 6

  • BFH, 25.04.2018 - XI R 21/16

    Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlage bei Tauschumsätzen; keine Minderung der

    a) Aus Vereinfachungsgründen kann zwar die anzusetzende Bemessungsgrundlage --nach Wahl des Unternehmers-- aufgrund entsprechender Verwaltungsvorschriften u.a. bei Umsätzen i.S. des § 3 Abs. 12 UStG geschätzt werden (vgl. BFH-Urteile vom 5. Juni 2014 XI R 2/12, BFHE 246, 244, BStBl II 2015, 785, Rz 30; vom 5. Juni 2014 XI R 3/12, BFH/NV 2015, 64, Rz 29, zur Schätzung nach lohnsteuerrechtlichen bzw. nach ertragsteuerrechtlichen Werten).
  • FG Hessen, 22.02.2018 - 6 K 2033/15

    § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG

    Besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung, handelt es sich um einen tauschähnlichen Umsatz (§ 3 Abs. 12 Satz 2 UStG) (Urteil des BFH vom 05.06.2014 XI R 3/12, BFH/NV 2015, 64).
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