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   BFH, 14.06.2000 - XI R 4/00   

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BFH, 14.06.2000 - XI R 4/00 (https://dejure.org/2000,2308)
BFH, Entscheidung vom 14.06.2000 - XI R 4/00 (https://dejure.org/2000,2308)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 2000 - XI R 4/00 (https://dejure.org/2000,2308)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10d Abs 3, AO 1977 § 350
    Änderung; Beschwer; Verlustfeststellung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.12.1998 - XI R 62/97

    Erlaß oder Änderung von Verlust-Feststellungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - XI R 4/00
    Der auf null DM lautende Einkommensteuerbescheid kann nicht angefochten werden, da die Klägerin nicht beschwert ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 1998 XI R 62/97, BFHE 187, 523, BStBl II 2000, 3, unter II. 3.; vgl. auch Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 40 Rz. 88).
  • BFH, 21.01.2004 - VIII R 2/02

    GmbH-Gesellschafter: Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts als Schuldzinsen

    Da die Einkommensteuer für die Streitjahre jeweils mit 0 DM festgesetzt wurde und die streitigen Rechtsfragen im Einspruchsverfahren gegen diese Bescheide mangels Beschwer nicht geprüft werden konnten, war über sie im Rahmen der nunmehr erstmals erlassenen Feststellungsbescheide zu entscheiden (§ 10d Abs. 3 Satz 5 EStG und dazu BFH-Urteile vom 9. Dezember 1998 XI R 62/97, BFHE 187, 523, BStBl II 2000, 3; vom 14. Juni 2000 XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465; vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761, unter I. der Gründe; vom 9. Mai 2001 XI R 25/99, BFHE 195, 545, BStBl II 2002, 817, und BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2000 IX B 91/00, BFH/NV 2001, 795).
  • FG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - 3 K 77/10

    Berücksichtigung von Sachverhaltsänderungen gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO bei

    Bei - wie im Streitfall - einem auf "Null" lautenden ESt-Bescheid ist nicht gegen diesen vorzugehen, da der Steuerpflichtige insoweit grundsätzlich nicht beschwert ist (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000, XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465).

    Über einen höheren Verlustabzug kann insoweit nur im Verfahren über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags entschieden werden (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2000, XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465; Beschluss vom 3.1.2011, III B 204/09, BFH/NV 2011, 638); daher stellte ein Antrag auf Änderung das Verlustfeststellungsbescheides das zutreffende Mittel zur Verfolgung des klägerischen Begehrens dar (siehe auch BFH-Urteil vom 20. November 2012, IX R 34/12, BStBl II 2013, 378).

  • BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99

    Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs

    Hält der Steuerpflichtige die in einem Verlustjahr vom FA ermittelten nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte für unzutreffend, so hat er dies im Verfahren gegen den Feststellungsbescheid, den er ggf. zu beantragen hat, vorzubringen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465).
  • BFH, 21.01.2004 - VIII R 8/02

    Wesentliche Beteiligung nach § 17 EStG; Haftung für Gesellschaftsschulden

    Da die Einkommensteuer für das Streitjahr mit 0 DM festgesetzt wurde und die streitigen Rechtsfragen im Einspruchsverfahren gegen diesen Bescheid mangels Beschwer nicht geprüft werden konnten, war über sie im Rahmen des beantragten Feststellungsbescheides zu entscheiden (§ 10d Abs. 3 Satz 5 EStG und dazu BFH-Urteile vom 9. Dezember 1998 XI R 62/97, BFHE 187, 523, BStBl II 2000, 3; vom 14. Juni 2000 XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465; vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761, unter I. der Gründe; vom 9. Mai 2001 XI R 25/99, BFHE 195, 545, BStBl II 2002, 817, und BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2000 IX B 91/00, BFH/NV 2001, 795).
  • BFH, 06.04.2010 - IX B 213/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verlustabzugs-Feststellung; fehlerhafte

    Danach kann ein auf Null lautender Einkommensteuerbescheid grundsätzlich nicht angefochten werden, da der Steuerpflichtige insoweit nicht beschwert und damit die Klage unzulässig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465; BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2000 IX B 91/00, BFH/NV 2001, 795; vom 23. Februar 2007 VIII B 106/06, BFH/NV 2007, 1164).

    Über einen höheren Verlustabzug kann nur im Verfahren über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs (für das Streitjahr: § 10d Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes) entschieden werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1465; BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 795), und zwar nicht im Jahr der Verlustentstehung, sondern im Jahr des Abzugs (BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 21/95, BFH/NV 1998, 1356; BFH-Beschlüsse vom 20. Dezember 2006 VIII B 111/05, BFH/NV 2007, 699; vom 17. März 2008 IX B 102/07, BFH/NV 2008, 1179).

  • BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    d) Zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, dass es im Übrigen darauf, ob die Kläger gegen die auf 0 DM lautenden Einkommensteuer(änderungs)bescheide Einspruch eingelegt hatten, nicht ankommt (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465).
  • BFH, 08.06.2004 - XI B 208/03

    Steuerfestsetzung auf Null - keine Beschwer

    Die Rüge ist aber unbegründet, weil nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats für die Anfechtung eines auf Null lautenden Einkommensteuerbescheides die Beschwer nach § 40 Abs. 2 FGO auch dann fehlt, wenn zwischen den Beteiligten die Höhe des negativen Gesamtbetrags der Einkünfte streitig ist (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Juni 2000 XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465).

    Hat sich eine Finanzbehörde im Zusammenhang mit einer zwischen den Beteiligten streitigen Rechtsfrage irrtümlicherweise auf den Standpunkt gestellt, diese Frage könne in einem auf Null lautenden Einkommensteuerbescheid geklärt werden, erkennt sie aber während des anschließenden Klageverfahrens, dass nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteile in BFH/NV 2000, 1465; vom 9. Mai 2001 XI R 25/99, BFH/NV 2001, 1627) die Beschwer nach § 40 Abs. 2 FGO fehlt, ist es ihr nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht versagt, darauf hinzuweisen.

  • BFH, 22.08.2006 - I R 24/05

    Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei urlaubsbedingter

    Vor diesem Hintergrund ist nach der Rechtsprechung des BFH eine Klage gegen einen Einkommensteuerbescheid unzulässig, wenn in dem Bescheid die Steuer auf Null festgesetzt ist und mit dem Rechtsbehelf lediglich die Feststellung eines höheren verbleibenden Verlustabzugs erreicht werden soll (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465).
  • FG Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 11 K 1669/13

    Änderung der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags § 52 Abs. 25 Satz 5

    c) Bei seiner Entscheidung hat der Senat auch berücksichtigt, dass nach der im Zeitpunkt der Veranlagung (6. Juli 2006) bestehenden Rechtsauffassung ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid wegen der Festsetzung auf 0 EUR mangels Beschwer unzulässig gewesen wäre, der Kläger also selbst im Hinblick auf das von ihm selbst angestrengte und zur Anerkennung der Ausbildungskosten als Werbungskosten führende Revisionsverfahren den Einkommensteuerbescheid 2005 nicht offen halten konnte (vgl. zu der die Zulässigkeit von Rechtsbehelfen bei einer Null-Festsetzung betreffenden alten Rechtsauffassung BFH, Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 4/00 BFH/NV 2000, 1465 und Beschluss vom 15. Dezember 2000 IX B 91/00 BFH/NV 2001, 795 sowie Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 40 FGO, Rn. 55; zu einem vergleichbaren Fall, in dem ebenfalls eine Steuerfestsetzung auf 0 EUR vorlag, vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 2015 IX R 6/14, BFH/NV 2015, 812).
  • BFH, 23.02.2007 - VIII B 106/06

    NZB: keine Beschwer, ESt-Festsetzung auf Null DM

    b) Indes entspricht es der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass eine Klage gegen einen auf 0 DM lautenden Einkommensteuerbescheid unzulässig ist, weil der Kläger insoweit nicht beschwert wird (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1998 XI R 62/97, BFHE 187, 523, BStBl II 2000, 3; vom 14. Juni 2000 XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465).
  • FG München, 06.03.2003 - 13 K 2419/02

    Keine Beschwer bei Nullfestsetzung; Entscheidung über Höhe des Verlustes für das

  • BFH, 03.01.2011 - III B 204/09

    Sachaufklärungspflicht des FG hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2009 - 1 K 198/04

    Verfassungswidrigkeit der Nichtberücksichtigung des Grundfreibetrags, von

  • BFH, 31.01.2007 - X B 175/06

    Anfechtung eines auf Null lautenden Einkommensteuerbescheids

  • BFH, 15.12.2000 - IX B 91/00

    Rechtsschutzbedürfnis bei Steuerfestsetzung auf 0 DM?

  • BFH, 28.04.2005 - VI B 164/04

    Verlustfeststellungsbescheid - keine Korrektur nach Bestandskraft

  • BFH, 03.08.2001 - IV B 10/01

    Einkommensteuer - Einkommensteuerveranlagung - Beschwerde - Zulässigkeit der

  • BFH, 15.12.2000 - IX B 92/00

    Rechtsschutzbedürfnis bei Steuerfestsetzung auf 0 DM?

  • FG Nürnberg, 05.03.2009 - VII 98/03

    Grundsatz der umgekehrten Maßgeblichkeit - Änderung nach § 173 AO trotz

  • FG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 13 K 5726/08

    Steuerhinterziehung Verwertung einer CD-ROM mit Daten über Stiftungen nach

  • FG Münster, 31.03.2004 - 8 K 7113/01

    Verlustfeststellung/Wesentliche Beteiligung

  • FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 5304/04

    Auslegung von Prozesserklärungen

  • FG Düsseldorf, 14.08.2007 - 6 K 447/07

    Zulässigkeit der Anfechtung eines eine Steuer von 0 DM festsetzenden

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2005 - 1 K 366/01

    Betriebsvermögen einer Immobilienmaklerin; Zeichenmaschine und Damenfahrrad;

  • FG Niedersachsen, 29.09.2009 - 8 K 346/06

    Antrag auf getrennte Veranlagung trotz rechtskräftiger Verpflichtung des

  • FG München, 19.11.2008 - 1 K 3856/07

    Keine Beschwer bei Einkommensteuerfestsetzung auf 0 Euro

  • FG München, 11.07.2007 - 1 K 4488/06

    Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer Verlustfeststellung;

  • FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 84/05

    Einkommensteuer, Abgabeordnung: Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung von

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 2 K 2532/11

    Unzulässigkeit einer Klage bei Wegfall der Beschwer während des Klageverfahrens

  • FG Nürnberg, 20.12.2005 - VII 411/03

    Zur Änderung eines Verlustfeststellungsbescheides

  • FG München, 10.11.2004 - 1 K 870/03

    Anspruch auf vorläufige Veranlagung im Hinblick auf eine mögliche

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