Rechtsprechung
   BFH, 26.06.1991 - XI R 4/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3725
BFH, 26.06.1991 - XI R 4/85 (https://dejure.org/1991,3725)
BFH, Entscheidung vom 26.06.1991 - XI R 4/85 (https://dejure.org/1991,3725)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 1991 - XI R 4/85 (https://dejure.org/1991,3725)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung eines Erwerbs eines Einfamilienhauses im Rahmen der Erbauseinandersetzung als (teil-)entgeltlichen Vorgang

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auszug aus BFH, 26.06.1991 - XI R 4/85
    Nach dem Beschluß des Großen Senats vom 5. Juli 1990 GrS 2/89 (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837) bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung im Einkommensteuerrecht keine rechtliche Einheit; Ausgleichszahlungen eines Erben im Rahmen der Erbauseinandersetzung und Aufwendungen für den Erwerb des Erbanteils eines Miterben führen beim Leistenden grundsätzlich zu Anschaffungskosten.

    Die Erfüllung des schuldrechtlichen Anspruchs der Vermächtnisnehmerin auf Bestellung des Nießbrauchs durch die Erbengemeinschaft (vgl. hierzu Staudinger / Otte, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 2174 Rdnr. 15) - die im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. August 1971 IV 243/65 (BFHE 103, 345, BStBl II 1972, 114) aufgestellte steuerrechtliche Fiktion des unmittelbaren Vermögensübergangs vom Erblasser auf einen Vermächtnisnehmer ist durch den Beschluß des Großen Senats in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837 überholt - war ebenfalls unentgeltlich; denn die Erfüllung von Erbfallschulden, zu denen auch Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen gehören, ist keine Gegenleistung für den Erwerb der Erbschaft (vgl. Beschluß des Großen Senats in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837 unter C II. 1. c).

  • BFH, 05.08.1971 - IV 243/65

    Nichterbe - Vermächtnis - Stehendes Holz - Holz am Stamm - Einschlag - Erben des

    Auszug aus BFH, 26.06.1991 - XI R 4/85
    Die Erfüllung des schuldrechtlichen Anspruchs der Vermächtnisnehmerin auf Bestellung des Nießbrauchs durch die Erbengemeinschaft (vgl. hierzu Staudinger / Otte, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 2174 Rdnr. 15) - die im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. August 1971 IV 243/65 (BFHE 103, 345, BStBl II 1972, 114) aufgestellte steuerrechtliche Fiktion des unmittelbaren Vermögensübergangs vom Erblasser auf einen Vermächtnisnehmer ist durch den Beschluß des Großen Senats in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837 überholt - war ebenfalls unentgeltlich; denn die Erfüllung von Erbfallschulden, zu denen auch Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen gehören, ist keine Gegenleistung für den Erwerb der Erbschaft (vgl. Beschluß des Großen Senats in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837 unter C II. 1. c).
  • BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts

    Aus den insoweit steuerrechtlich maßgebenden Verhältnissen beim Kläger stellt sich das erworbene Hausgrundstück - ebenso wie im Falle des Vorbehaltsnießbrauchs - als von vornherein mit einem dinglichen Nutzungsrecht belastet dar (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Juni 1991 XI R 4/85, BFH/NV 1991, 681).

    Zwar ist insofern von einem unentgeltlichen Erwerb des Klägers auszugehen, als in dem von ihm als Erben zu erfüllenden Anspruch der Stiefmutter auf das Vermächtniswohnungsrecht kein Entgelt für den Erwerb der Erbschaft zu sehen ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 681, unter Hinweis auf Beschluß des Großen Senats vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837).

    Dementsprechend sind Aufwendungen zur Befreiung eines Grundstücks von dinglichen Belastungen in der Rechtsprechung des BFH auch regelmäßig als - nachträgliche - Anschaffungskosten des Grundstücks angesehen worden (Urteile vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78, BFHE 138, 44, BStBl II 1983, 410: Aufwendungen zur Löschung eines Erbbaurechtes; in BFH/NV 1991, 681: Zahlung zur Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs durch (Mit-) Erben; vom 28. November 1991 XI R 2/87, BFHE 166, 263, BStBl II 1992, 381: Kosten der Ablösung eines Wohnrechtes eines Miterben).

  • BFH, 17.11.2004 - I R 96/02

    Übernahme bestehender dinglicher Belastungen keine Anschaffungskosten des

    Aufwendungen zur Löschung eines Erbbaurechts; vom 26. Juni 1991 XI R 4/85, BFH/NV 1991, 681, betr.
  • BFH, 28.11.1991 - XI R 2/87

    Einräumung eines Wohnrechts im Rahmen einer Erbauseinandersetzung und spätere

    In dieser Weise hat der Senat auch Aufwendungen zur Ablösung eines vermächtnisweise eingeräumten Nießbrauchs beurteilt (Urteil vom 26. Juni 1991 XI R 4/85, BFH/NV 1991, 681).
  • BFH, 15.12.1992 - IX R 323/87

    Anschaffungskosten umfassen Ablösung eines dinglichen Wohnungsrechts

    Dementsprechend sind Aufwendungen zur Befreiung eines Grundstücks von dinglichen Belastungen in der Rechtsprechung des BFH auch regelmäßig als - nachträgliche - Anschaffungskosten des Grundstücks angesehen worden (Urteile vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78, BFHE 138, 44, BStBl II 1983, 410: Aufwendungen zur Löschung eines Erbbaurechtes; vom 26. Juni 1991 XI R 4/85, BFH/NV 1991, 681: Zahlung zur Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs durch (Mit-) Erben; vom 28. November 1991 XI R 2/87, BFHE 166, 263, BStBl II 1992, 381: Kosten der Ablösung eines Wohnrechtes eines Miterben).
  • BFH, 07.06.2018 - IV R 37/15

    Nachträgliche Anschaffungskosten durch Beseitigung von Nutzungseinschränkungen

    cc) Werden Aufwendungen getätigt, um rechtliche Beschränkungen des Eigentumsrechts zu verändern, so werden nachträgliche Anschaffungskosten auf den Grund und Boden nach der Rechtsprechung des BFH etwa dann angenommen, wenn ein Steuerpflichtiger zunächst ein mit einem dinglichen Nutzungsrecht belastetes Grundstück erworben hat, dieses Nutzungsrecht später jedoch ablöst und damit die Beschränkung seines Eigentums beseitigt (vgl. BFH-Urteile vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78, BFHE 138, 44, BStBl II 1983, 410 - Löschung eines Erbbaurechts; vom 26. Juni 1991 XI R 4/85, BFH/NV 1991, 681 - entgeltliche Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs durch Miterben, und vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488, unter 2. - Ablösung eines dinglichen Wohnungsrechts).
  • BFH, 17.04.2007 - IX R 56/06

    Abwehrkosten als nachträgliche Anschaffungskosten

    In diesem Sinne angeschafft --mit der Folge anzuerkennender weiterer (nachträglicher) Anschaffungskosten-- wird ein Grundstück nach der Rechtsprechung des BFH auch dann, wenn der Eigentümer eines Grundstücks das daran bestehende dingliche Nutzungsrecht eines Dritten wie z.B. ein Erbbaurecht (Urteil vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78, BFHE 138, 44, BStBl II 1983, 410), einen Vermächtnisnießbrauch (Urteil vom 26. Juni 1991 XI R 4/85, BFH/NV 1991, 681) oder ein Wohnungsrecht (Urteil vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484, m.w.N) ablöst, um die insoweit bestehende Beschränkung seiner Eigentümerbefugnis i.S. von § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu beseitigen (Urteil vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488).
  • BFH, 26.01.2011 - IX R 24/10

    Zahlungen wegen der Ablösung eines Erbbaurechts als Anschaffungskosten oder als

    In diesem Sinne angeschafft --mit der Folge anzuerkennender weiterer (nachträglicher) Anschaffungskosten-- wird ein Grundstück nach der Rechtsprechung des BFH regelmäßig auch dann, wenn der Eigentümer eines Grundstücks das daran bestehende dingliche Nutzungsrecht eines Dritten wie z.B. ein Erbbaurecht (Urteil vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78, BFHE 138, 44, BStBl II 1983, 410), einen Vermächtnisnießbrauch (Urteil vom 26. Juni 1991 XI R 4/85, BFH/NV 1991, 681) oder ein Wohnungsrecht (Urteil vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484, m.w.N.) ablöst, um die insoweit bestehende Beschränkung seiner Eigentümerbefugnis i.S. von § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu beseitigen (Urteil vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488).
  • FG Niedersachsen, 07.02.2017 - 13 K 204/15

    Einkommensteuerpflichtigkeit des Verkaufs von ehemals land- und

    Dieses Ergebnis ergibt sich unabhängig davon, ob der Erbfall im Jahr 1975 und die damit verbundene Aufteilung der Flächen nach Maßgabe der früheren Rechtsprechung zur rechtlichen Einheit von Erbfall und Erbauseinandersetzung (z.B. BFH-Urteil vom 26. Juli 1963 VI 334/61 U, BStBl III 1963, 480; BFH-Urteil vom 18. Juli 1972 VIII R 17/68, BStBl II 1972, 876; BFH-Urteil vom 7. Februar 1980 IV R 178/76, BStBl II 1980, 383; BFH-Urteil vom 23. Juli 1980 I R 43/77, BStBl II 1981, 19) oder nach der neueren Rechtsprechung ab der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 (GrS 2/89, BStBl II 1990, 837) zur getrennten Beurteilung von Erbfall und Erbauseinandersetzung (vgl. auch BFH-Urteil vom 26. Juni 1991 XI R 4/85, BFH/NV 1991, 681; BFH-Urteil vom 25. Juli 1991 XI R 6/85, BFH/NV 1992, 231; BFH-Urteil vom 29. April 1992 XI R 3/85, BStBl II 1992, 727) zu beurteilen ist.
  • BFH, 03.06.1992 - X R 147/88

    Sonderausgabe durch Nießbrauch ablösende Versorgungsrente

    Der erkennende Senat weicht nicht ab von der Rechtsprechung des BFH, der zufolge die Ablösung eines Nutzungsrechts zu nachträglichen Anschaffungskosten führen kann (BFH-Urteile vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78, BFHE 138, 44, BStBl II 1983, 410; vom 26. Juni 1991 XI R 4/85, BFH/NV 1991, 681; vom 28. November 1991 XI R 2/87, BFHE 166, 263, 266, BStBl II 1992, 381).
  • BFH, 17.12.2008 - IX R 11/08

    Schuldzinsen für Darlehen zur Ablösung von Grundpfandrechten, die als Sicherheit

    Zwar wird ein Grundstück mit der Folge weiterer (nachträglicher) Anschaffungskosten auch dann angeschafft, wenn der Eigentümer eines Grundstücks das daran bestehende dingliche Nutzungsrecht eines Dritten wie z.B. ein Erbbaurecht (Urteil vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78, BFHE 138, 44, BStBl II 1983, 410), einen Vermächtnisnießbrauch (Urteil vom 26. Juni 1991 XI R 4/85, BFH/NV 1991, 681) oder ein Wohnungsrecht (Urteil vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484, m.w.N.) ablöst, um die insoweit bestehende Beschränkung seiner Eigentümerbefugnis i.S. von § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu beseitigen (Urteil vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488).
  • FG Hamburg, 16.08.2000 - VII 252/97

    Ablösung von obligatorischen Nutzungsrechten

  • FG Baden-Württemberg, 23.06.1995 - 9 K 182/85

    Zinszahlung als Werbungskosten; Finanzierung von Anteilen an Gesellschaft mit

  • FG Baden-Württemberg, 13.11.2002 - 2 K 301/01

    Zahlungen für den Verzicht auf das Recht zum Erwerb von GmbH-Anteilen als

  • FG Thüringen, 02.10.1997 - II 4/96

    Sonderausgabenabzug nach § 10e Einkommensteuergesetz (EStG); Teilentgeltlicher

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht