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   BFH, 10.10.2001 - XI R 41/00   

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https://dejure.org/2001,1252
BFH, 10.10.2001 - XI R 41/00 (https://dejure.org/2001,1252)
BFH, Entscheidung vom 10.10.2001 - XI R 41/00 (https://dejure.org/2001,1252)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - XI R 41/00 (https://dejure.org/2001,1252)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verspätungszuschlag - Pflichtverletzung - Prävention - Sanktion - Rechts zur Abgabe der Steuererklärung - Veranlagungsgeschäft - Ermessen

  • Judicialis

    AO 1977 § 152

  • RA Kotz

    Nachholung des Verspätungszuschlags innerhalb Jahresfrist

  • RA Kotz

    Verspätungszuschlag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 152
    Festsetzung eines Verspätungszuschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Verspätungszuschlag gem. § 152 AO
    Anwendung der Verjährungsvorschriften
    Festsetzung außerhalb der Steuerfestsetzung
    Festsetzung innerhalb einer Jahresfrist

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 152
    Bearbeitung; Ermessen; Gesonderte Festsetzung; Verspätungszuschlag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 196, 408
  • NJW 2002, 920 (Ls.)
  • BB 2002, 137
  • BB 2002, 664
  • BStBl II 2002, 124
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.06.1997 - X R 14/95

    Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10

    Auszug aus BFH, 10.10.2001 - XI R 41/00
    Das FG habe das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Juni 1997 X R 14/95 (BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642) nicht beachtet.

    Dabei darf das Gericht nicht die maßgeblichen Verwaltungserwägungen durch eigene Erwägungen ersetzen (BFH-Urteil in BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642).

    Bei einer Steuernachzahlung von 968 453 DM und einer Fristüberschreitung von mehr als drei Monaten ist ein Verspätungszuschlag von 10 000 DM grundsätzlich angemessen; der Höchstbetrag des Verspätungszuschlags darf nicht nur in außergewöhnlichen Fällen festgesetzt werden (BFH-Urteil in BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642).

    § 152 Abs. 3 AO 1977 wird allgemein als Ordnungsvorschrift eingestuft, die die Rechtmäßigkeit der Sachentscheidung, also die Festsetzung des Verspätungszuschlags, nicht berührt (BFH-Urteil in BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642; Trzaskalik, a.a.O., Rz. 36).

    Der Senat setzt sich mit dieser Beurteilung nicht in Widerspruch zu dem Urteil in BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642.

  • BFH, 19.06.2001 - X R 83/98

    Verspätungszuschlagfestsetzung nicht ermessensfehlerhaft, wenn Steuererklärung 92

    Auszug aus BFH, 10.10.2001 - XI R 41/00
    Dieses Kriterium hat Bedeutung im Hinblick auf das Ausmaß der begangenen Pflichtverletzung, weniger aber im Hinblick auf den präventiven Charakter des Verspätungszuschlags und damit auf das künftige Abgabeverhalten (so auch BFH-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BStBl II 2001, 618).

    Der Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht von dem bereits zitierten Urteil des X. Senats in BStBl II 2001, 618 ab, nach welchem die abschließende Zeichnung 71 Tage nach Eingang der Erklärung für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags unschädlich sei.

  • BFH, 11.01.2001 - V B 168/00

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus BFH, 10.10.2001 - XI R 41/00
    Ebenso unerheblich ist, ob die Veranlagungen 1990 und 1991 noch ausstanden oder ob die Nachzahlung durch Anpassung der Vorauszahlungen hätte vermieden werden können (vgl. auch BFH-Beschluss vom 11. Januar 2001 V B 168/00, BFH/NV 2001, 886).
  • BFH, 26.06.2002 - IV R 63/00

    Verspätungszuschlag in Erstattungsfällen

    Der XI. Senat des BFH hat hierzu im Urteil vom 10. Oktober 2001 XI R 41/00 (BFHE 196, 408, BStBl II 2002, 124) entschieden, dass der Steuerpflichtige kein an den Bearbeitungsstand des FA gekoppeltes Recht zur Nichtabgabe der Steuererklärung hat.

    Wie der XI. Senat (in BFHE 196, 408, BStBl II 2002, 124) allerdings weiter ausgeführt hat, kann der Umstand, ob durch die verspätete Abgabe der Erklärung das laufende Veranlagungsgeschäft gestört worden ist, im Rahmen der Ermessensausübung als eines von mehreren anderen Kriterien angemessen berücksichtigt werden.

    Dieses Merkmal ist aber nur für das Ausmaß der begangenen Pflichtverletzung von Bedeutung; der präventive Charakter des Verspätungszuschlags und damit auch seine Bedeutung für das künftige Abgabeverhalten bleiben davon unberührt (BFH in BFHE 196, 408, BStBl II 2002, 124 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618).

  • BFH, 13.04.2010 - IX R 43/09

    Gleichzeitige Festsetzung von Steuer und Verspätungszuschlag im Regelfall -

    b) Wenn es der XI. Senat des BFH in Ausfüllung und Konkretisierung dieses Regel-Ausnahme-Verhältnisses für unschädlich hält, die Festsetzung des Verspätungszuschlags binnen Jahresfrist nachzuholen (BFH-Urteil vom 10. Oktober 2001 XI R 41/00, BFHE 196, 408, BStBl II 2002, 124, unter II. 4.; so auch die h.M. im Schrifttum, vgl. Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 152 AO Rz 62; Klein/Rätke, AO, 10. Aufl., § 152 Rz 13; Kuhfus in Kühn/v.Wedelstädt, 19. Aufl., AO, § 152 Rz 27), so hat die Frage, ob die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ohne Weiteres nachgeholt werden kann, nicht allein eine zeitliche Dimension.
  • BFH, 14.07.2008 - VIII B 176/07

    Festsetzungsverjährung von Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO - Verhältnis von

    Die Nichtbeachtung des Verbindungsgebots führt jedoch nicht zur Rechtswidrigkeit der Zinsfestsetzung (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2001 XI R 41/00, BFHE 196, 408, BStBl II 2002, 124, zur vergleichbaren Vorschrift des § 152 Abs. 3 AO).
  • FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 135/19

    Zulässigkeit der Steuerfestsetzung bei Ablauf der Festsetzungsfrist

    Vor diesem Hintergrund braucht der Senat zu der Frage, ob für Verspätungszuschläge eine Festsetzungsfrist besteht, nicht Stellung zu nehmen (Seer, in Tipke/Kruse, § 152 AO/FGO, § 152 AO Rz. 87; BFH-Urteil vom 10.10.2001 XI R 41/00, BFHE 196, 408; siehe hierzu auch § 169 Nr. 5 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung).
  • BFH, 10.02.2005 - VI B 108/04

    Verspätungszuschlag

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass die Festsetzung eines Verspätungszuschlags als Druckmittel eigener Art, das auf die besonderen Bedürfnisse des Steuerrechts zugeschnitten ist, sowohl repressiven als auch präventiven Charakter hat (vgl. Urteile vom 26. Juni 2002 IV R 63/00, BFHE 198, 399, BStBl II 2002, 679; vom 10. Oktober 2001 XI R 41/00, BFHE 196, 408, BStBl II 2002, 124; vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass der Verspätungszuschlag auch präventiven Charakter hat und den Steuerpflichtigen zu künftig fristgerechter Abgabe der Erklärungen anhalten soll (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 198, 399, BStBl II 2002, 679; vom 26. September 2001 IV R 29/00, BFHE 196, 392, BStBl II 2002, 120 unter Ziff. 4. a, und in BFHE 196, 408, BStBl II 2002, 124).

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann allerdings eine ungewöhnlich späte Bearbeitung der Steuererklärung im Rahmen der Ermessensausübung angemessen zu berücksichtigen sein (vgl. BFH-Urteile in BFHE 196, 408, BStBl II 2002, 124, und in BFHE 198, 399, BStBl II 2002, 679; Klein/Brockmeyer, Abgabenordnung, 8. Aufl., § 152 Rz. 11).

  • BFH, 23.09.2009 - XI R 56/07

    Keine Rücknahme eines Verspätungszuschlags wegen Eintritts einer

    Er ist ein Druckmittel eigener Art, das den ordnungsgemäßen Gang des Besteuerungsverfahrens sicherstellen soll (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2001 XI R 41/00, BFHE 196, 408, BStBl II 2002, 124).
  • FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 364/99

    Verspätungszuschläge in Erstattungsfällen und gegen zusammenveranlagte Eheleute

    Denn der Steuerpflichtige hat weder überhaupt noch ein an den Bearbeitungsstand des Finanzamtes gekoppeltes Recht zur Nichtabgabe der Steuererklärung (s. z.B. BFH-Urteile vom 26. September 2001 IV R 29/00, BStBl II 2002, 120; vom 10. Oktober 2001 XI R 41/00, BStBl II 2002, 124).

    Wird der Verspätungszuschlag abweichend von der Regel des § 152 Abs. 3 AO nicht zeitgleich mit der jeweiligen Steuer festgesetzt, so kann er, da § 152 AO für seine Festsetzung keine Frist vorsieht, jedenfalls binnen Jahresfrist nachgeholt werden (BFH, BStBl II 2002, 124).

    Insbesondere bleibt im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des BFH, wonach der Ausgleich eines eventuellen (gerade auch: Zins-) Vorteils des Steuerpflichtigen durch die Festsetzung eines Verspätungszuschlages keine ermessenswidrige Erwägung darstellt (BFH, BStBl II 2002, 124), der gegen die Kläger festgesetzte Betrag von 1.000 DM erkennbar hinter den Erstattungszinsen nach §§ 233a, 238 AO, die vom Beklagten im geänderten Einkommensteuerbescheid für 1995 vom 26. Mai 1999 mit 2.694 DM und in der letztmalig geänderten Einkommensteuerfestsetzung 1995 vom 18. Oktober 1999 mit immer noch 2.259 DM festgesetzt worden sind, deutlich zurück.

  • FG Sachsen, 14.03.2003 - 1 V 2297/02

    Rechtliche Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verspätungszuschlages;

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  • FG Sachsen-Anhalt, 14.03.2003 - 1 V 2297/02

    Ausübung des Ermessens bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags; Aussetzung

    Dabei darf das Gericht nicht die maßgeblichen Verwaltungserwägungen durch eigene Erwägungen ersetzen (BFH-Urteil vom 10. Oktober 2001, XI R 41/00, BStBl. II 2002, S. 124).

    a) Eine fehlerfreie Ermessensausübung setzt voraus, dass die Finanzbehörden ihre Ermessensentscheidung auf Grund einer einwandfreien und erschöpfenden Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes getroffen haben und alle für die Ermessensausübung nach dem Zweck der Ermächtigungsnorm wesentlichen Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art. berücksichtigt haben (vgl. mwN von Groll in Gräber, FGO , § 102 Rz. 15 und BFH-Urteil vom 10. Oktober 2001, aaO).

    c) Es kann daher auch offen bleiben, ob das Finanzamt in seine Ermessensentscheidung auch Erwägungen zur Störung des Veranlagungsgeschäfts hätte aufnehmen müssen, da die Veranlagung erst mehr als sieben Monate nach Einreichung der Erklärung erfolgte (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 26. Juni 2002, IV R 63/00, BStBl. II 2002, S. 679, vom 10. Oktober 2001, XI R 41/00, BStBl. II 2002, S. 124 und vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BStBl. II 2001, S. 618).

  • BFH, 27.07.2009 - I B 36/09

    Abgabe von Steuererklärungen eines Folgejahres hindert die Festsetzung eines

    Insoweit ist jedoch in der BFH-Rechtsprechung geklärt, dass § 152 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO), der eine Festsetzung des Verspätungszuschlags "regelmäßig mit der Steuer" vorsieht, nach seinem Wortsinn nur als Ordnungsvorschrift verstanden werden kann, deren Nichtbeachtung nicht die Rechtsfolgen einer Verwirkung nach sich zieht (BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 X R 14/95, BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642; vom 10. Oktober 2001 XI R 41/00, BFHE 196, 408, BStBl II 2002, 124).

    Ein Interesse der Klägerin an einer Antwort auf die Frage, ob in der besonderen Konstellation des Streitfalls die der Steuerfestsetzung nachfolgende --dabei aber eine Jahresfrist (BFH-Urteil in BFHE 196, 408, BStBl II 2002, 124) nicht überschreitende-- Festsetzung des Verspätungszuschlags den Grundsätzen einer "Verwirkung" unterfällt, kann eine Zulassung der Revision nicht bewirken.

  • BFH, 28.03.2007 - IX R 22/05

    Verspätungszuschlag

  • FG München, 29.05.2020 - 8 K 2529/19

    Lohnsteuerhaftung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH

  • FG Köln, 30.05.2012 - 7 K 3652/11

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags trotz Vorbringens einer Erkrankung

  • BFH, 19.01.2005 - VII B 286/04

    Insolvenzforderung - Verspätungszuschlag

  • FG Münster, 19.04.2013 - 14 K 1495/12

    Ermessensausübung, Höhe des Verspätungszuschlags

  • FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 12 K 249/08

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Einkommensteuer gesondert von der

  • FG Saarland, 21.06.2002 - 1 K 262/99

    Klagebefugnis des nicht Einspruch einlegenden Ehegatten / Finanzierungskosten

  • FG Hessen, 17.06.2003 - 13 K 2199/02

    Verspätungszuschlag; Erinnerung; Zwangsmittel; Ermessensausübung; Falscher

  • FG Hamburg, 06.12.2012 - 3 K 96/12

    Zeitpunkt der Berichtigung der Umsatzsteuer beim leistenden Unternehmer und beim

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.04.2023 - 4 K 394/21

    Aufhebung eines Verspätungszuschlags zur Umsatzsteuer nach § 152 Abs. 1 AO n.F.

  • FG Köln, 26.08.2022 - 11 K 3155/19

    Rechtmäßigkeit eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer

  • FG Niedersachsen, 30.11.2005 - 3 K 324/05

    Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung;

  • FG Hessen, 17.05.2005 - 6 K 725/05

    Verspätungszuschlag; Steuererstattung; Umsatzsteuererklärung - Höhe des

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