Rechtsprechung
   BFH, 15.11.2006 - XI R 46/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11396
BFH, 15.11.2006 - XI R 46/05 (https://dejure.org/2006,11396)
BFH, Entscheidung vom 15.11.2006 - XI R 46/05 (https://dejure.org/2006,11396)
BFH, Entscheidung vom 15. November 2006 - XI R 46/05 (https://dejure.org/2006,11396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,11396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 4; ; EStG § ... 10 Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 1; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 26b; ; GmbHG § 29; ; GmbHG § 72

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorwegabzug: Ehegatten als alleinige GmbH-Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Ehegatten als alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung des ungekürzten Sonderausgaben-Vorwegabzugs trotz festgestellter (teilweiser) Finanzierung der Altersversorgungszusage eines Gesellschafter-Geschäftsführers durch den anderen; Zusammenveranlagung von verheirateten Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 3 Nr 2 S 2 Buchst a, GG Art 6
    Gesellschafter-Geschäftsführer; Kürzung; Vorwegabzug

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.02.2005 - XI R 29/03

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen wenn der Aufwand der GmbH

    Auszug aus BFH, 15.11.2006 - XI R 46/05
    In Fällen, in denen eine GmbH mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern eine Altersversorgung zugesagt hat, erlangt der einzelne Gesellschafter sein Anwartschaftsrecht auf Altersversorgung nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 23. Februar 2005 XI R 29/03 (BFHE 209, 256, BStBl II 2005, 634) nicht ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung i.S. des § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG, wenn er bei typisierender und wirtschaftlicher Betrachtung und vorausschauender Berechnung sein Anwartschaftsrecht ausschließlich durch eine seiner Beteiligungsquote entsprechende Minderung seiner gesellschaftsrechtlichen Ansprüche i.S. der §§ 29, 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) erwirbt.

    Vielmehr genügt für die Gewährung des ungekürzten Vorwegabzugs bereits die Feststellung, dass bei Zugrundelegung der im betrachteten Veranlagungszeitraum bekannten Beteiligungsverhältnisse und Entwicklung des Gesamtaufwands der GmbH für die Altersversorgungszusagen an alle Gesellschafter-Geschäftsführer sowie des hiervon auf die Altersversorgung des einzelnen Gesellschafter-Geschäftsführers entfallenden Aufwands die jeweilige Aufwandsquote nicht höher als die entsprechende Beteiligungsquote ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 209, 256, BStBl II 2005, 634).

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 15.11.2006 - XI R 46/05
    Dieser den Schutz von Ehe und Familie garantierende Grundrechtsartikel verbietet nur eine Diskriminierung von Ehegatten gegenüber Unverheirateten, verlangt aber keine Besserstellung der Ehegatten gegenüber Unverheirateten, solange nicht --was im Streitfall ausscheidet-- spezifische Belastungen auszugleichen sind (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.c. ff, m.w.N.).
  • BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03

    Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs bei Ehegatten

    Auszug aus BFH, 15.11.2006 - XI R 46/05
    Dies ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Norm des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG über die Kürzung des Vorwegabzugs, der die darin enthaltene Regelung zugleich als eine solche qualifiziert, die "etwas anderes" i.S. von § 26b EStG vorschreibt (vgl. Senatsurteil vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03, BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709).
  • BFH, 26.09.2006 - X R 3/05

    Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen bei Ehegatten als

    Da es nach § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG ausdrücklich auf die eigene Beitragsleistung des Arbeitnehmers ankommt, besteht zudem eine abweichende Vorschrift i.S. von § 26b EStG, so dass auch insoweit für eine gemeinsame Behandlung der Ehegatten als ein Steuerpflichtiger kein Raum ist (ablehnend auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 7. Oktober 2004 16 K 12261/01, juris Nr: STRE200571939, Az. des BFH: XI R 46/05).
  • FG Niedersachsen, 02.04.2009 - 6 K 11260/07

    Berücksichtigung der Einnahmen aus einerTätigkeit als Geschäftsführer in die

    Stimmen im jeweiligen Veranlagungszeitraum beide Quoten überein oder ist die Aufwandsquote niedriger als die Beteiligungsquote, so kommt der betreffende Gesellschafter-Geschäftsführer für seine Versorgung wirtschaftlich betrachtet selbst auf, sodass ihm der Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG ungekürzt zusteht (BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 46/05, BFH/NV 2007, 678).

    Vielmehr genügt für die Gewährung des ungekürzten Vorwegabzugs bereits die Feststellung, dass bei Zugrundelegung der im betrachteten Veranlagungszeitraum bekannten Beteiligungsverhältnisse und Entwicklung des Gesamtaufwands der GmbH für die Altersversorgungszusagen an alle Gesellschafter-Geschäftsführer sowie des hiervon auf die Altersversorgung des einzelnen Gesellschafter-Geschäftsführers entfallenden Aufwands die jeweilige Aufwandsquote nicht höher als die entsprechende Beteiligungsquote ist (vgl. BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 46/05, BFH/NV 2007, 678).

  • FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 3043/09

    Absehen von der überdachenden Besteuerung gemäß Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz bei

    b) Art. 6 Abs. 1 GG verlangt aber keine Besserstellung der Ehegatten gegenüber Unverheirateten, solange nicht spezifische Belastungen auszugleichen sind (z.B. BFH-Urteile vom 15. November 2006 XI R 46/05, BFH/NV 2007, 678; vom 25. Juni 2008 X R 36/05, BFHE 222, 373, BFH/NV 2008, 2093).
  • FG München, 04.02.2009 - 1 K 3988/06

    Sonderausgaben: Kürzung des Vorwegabzugs bei einem

    Stimmen im jeweiligen Veranlagungszeitraum beide Quoten überein oder ist die Aufwandsquote niedriger als die Beteiligungsquote, so kommt der betreffende Gesellschafter- Geschäftsführer für seine Versorgung wirtschaftlich betrachtet selbst auf, sodass ihm der Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG ungekürzt zusteht (BFH-Urteil vom 15. November 2006, XI R 46/05, BFH/NV 2007, 678).

    Dass die Mitgesellschafterin mit dem Kläger zusammenveranlagt wird, ändert nach der Rechtsprechung des BFH hieran nichts, weil für die Frage, ob der Sonderausgaben-Vorwegabzug zu kürzen ist, jeder Ehegatte einzeln zu betrachten ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 678; ebenso BFH-Urteil vom 26. September 2006 X R 3/05, BStBl II 2007, 452).

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 1 K 1665/06

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von

    Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 10 Abs. 4 Satz 3 EStG, der die darin enthaltene Regelung zugleich als eine solche qualifiziert, die "etwas anderes" i.S.v. § 26 b EStG vorschreibt (vgl. hierzu: BFH-Urteile vom 03.12.2003 XI R 11/03, BStBl II 2004, 709; und vom 15.11.2006 XI R 46/05, BFH/NV 2007, 678).
  • FG Niedersachsen, 10.10.2007 - 9 K 5/07

    Voraussetzungen für die Gewährung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs bei einem an

    Stimmen im jeweiligen Veranlagungszeitraum beide Quoten überein oder ist die Aufwandsquote niedriger als die Beteiligungsquote, so kommt der betreffende Gesellschafter-Geschäftsführer für seine Versorgung wirtschaftlich betrachtet selbst auf, so dass ihm der Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG ungekürzt zusteht (Urteil des BFH vom 15. November 2006 XI R 46/05, BFH/NV 2007, 678).
  • FG München, 25.04.2019 - 10 K 1057/18

    Besteuerung der Einkünfte aus einer nichtselbständigen Arbeit

    Art. 6 Abs. 1 GG verlangt aber keine Besserstellung der Ehegatten gegenüber Unverheirateten, solange nicht spezifische Belastungen auszugleichen sind (z.B. BFH-Urteile vom 15. November 2006 XI R 46/05, BFH/NV 2007, 678; vom 25. Juni 2008 X R 36/05, BFH/NV 2008, 2093).
  • FG München, 25.04.2019 - 4 K 1057/18

    Besteuerung der Einkünfte aus einer nichtselbständigen Arbeit in Deutschland nach

    Art. 6 Abs. 1 GG verlangt aber keine Besserstellung der Ehegatten gegenüber Unverheirateten, solange nicht spezifische Belastungen auszugleichen sind (z.B. BFH-Urteile vom 15. November 2006 XI R 46/05, BFH/NV 2007, 678; vom 25. Juni 2008 X R 36/05, BFH/NV 2008, 2093).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht