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   BFH, 12.06.2002 - XI R 55/01   

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https://dejure.org/2002,1877
BFH, 12.06.2002 - XI R 55/01 (https://dejure.org/2002,1877)
BFH, Entscheidung vom 12.06.2002 - XI R 55/01 (https://dejure.org/2002,1877)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - XI R 55/01 (https://dejure.org/2002,1877)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Betriebsausgaben - Fahrt zwischen Wohnung und Betriebsstätte - Anwaltssozietät - Rechtsanwalt - Dienstwagen - Betriebswagen - Negative Unterschiedsbeträge - Pauschbetrag - Abzug

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6
    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6
    Bei Anwendung der "0,03 v.H.-Regelung" kein Ansatz negativer Unterschiedsbeträge als Betriebsausgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - Fahrten zwischen Wohnung und Büro

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    "Negative Unterschiedsbeträge" bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fahrten zwischen Wohnung und Agentur - Negativer Unterschiedsbetrag als Betriebsausgabe abziehbar!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrten zwischen Wohnung und Büro - Negativer Unterschiedsbetrag als Betriebsausgabe abziehbar!

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    "Negative Unterschiedsbeträge" bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 5 Nr 6, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6, EStG § 4 Abs 4, EStG § 9 Abs 1 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, GG Art 3
    Betriebsausgabe; Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte; Gleichheit; Negativer Unterschiedsbetrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 199, 342
  • NJW 2002, 3495
  • BB 2002, 2163
  • DB 2002, 2141
  • BStBl II 2002, 751
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus BFH, 12.06.2002 - XI R 55/01
    Der Gesetzgeber ist daher nicht gezwungen, die Pauschalen, die für die Ermittlung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gelten, in den Bereich der betrieblichen Einkünfte zu übernehmen (zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Pauschalierungen vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 10. April 1997 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1).
  • BVerfG, 17.04.1975 - 2 BvR 196/75
    Auszug aus BFH, 12.06.2002 - XI R 55/01
    Die unterschiedliche Art der Einkunftsermittlung rechtfertigt die gesetzlichen Differenzierungen (vgl. bereits Beschluss des BVerfG vom 17. April 1975 2 BvR 196/75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1975, 398).
  • BFH, 12.06.2018 - VIII R 14/15

    Berechnung des Unterschiedsbetrags gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 Halbsatz

    Dies wird technisch über ein Betriebsausgabenabzugsverbot erreicht, das die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht zum Abzug zulässt, soweit diese die nach der Entfernungspauschale abzugsfähigen Beträge übersteigen (BFH-Entscheidungen vom 12. Juni 2002 XI R 55/01, BFHE 199, 342, BStBl II 2002, 751; vom 22. September 2010 VI R 57/09, BFHE 231, 139, BStBl II 2011, 359, Rz 15; in BFH/NV 2015, 1575, Rz 12).
  • BFH, 22.09.2010 - VI R 57/09

    § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur Korrekturposten für abziehbare, aber nicht entstandene

    Auch der Bundesfinanzhof (BFH) geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass diese Regelung bezwecke, dass für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte jedenfalls nicht mehr als die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG pro Entfernungskilometer zu berücksichtigenden Beträge abgezogen werden (Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 55/01, BFHE 199, 342, BStBl II 2002, 751).
  • BFH, 19.06.2013 - VIII R 24/09

    Verfassungsmäßigkeit der Erfassung der PKW-Nutzung für Familienheimfahrten von

    Daher hat ein Unternehmer, dessen tatsächliche Kosten pro Entfernungskilometer unter der Entfernungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG liegen, keinen Anspruch auf den Abzug der (höheren) Entfernungspauschale (BFH-Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 55/01, BFHE 199, 342, BStBl II 2002, 751).
  • BFH, 20.08.2015 - III B 108/14

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Aufwendungen für Fahrten zwischen

    Der Zweck dieser Regelung besteht darin, dass für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte jedenfalls nicht mehr als die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG pro Entfernungskilometer zu berücksichtigenden Beträge abgezogen werden können (BFH-Urteile vom 12. Juni 2002 XI R 55/01, BFHE 199, 342, BStBl II 2002, 751 ; vom 22. September 2010 VI R 57/09, BFHE 231, 139, BStBl II 2011, 359, Rz 15).
  • BFH, 18.12.2007 - XI B 178/06

    Pauschale Bewertung der Privatnutzung eines Betriebs-Pkw - Keine grundsätzliche

    Der BFH hat außerdem in seinem Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 55/01 (BFHE 199, 342, BStBl II 2002, 751) die in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG getroffene Typisierung für verfassungsgemäß gehalten (vgl. auch BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2005 XI B 32/05, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • FG Sachsen, 18.09.2008 - 2 K 863/08

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Betriebsausgaben durch notwendige

    Auch verstößt die Regelung des § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG insgesamt nicht gegen Verfassungsrecht, weil es nicht ausgeschlossen ist, dass im Einzelfall der Betriebsausgabenabzug für die Fahrzeugkosten auf Null reduziert wird, obwohl das Fahrzeug sowohl betrieblich wie privat genutzt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Juni 2002, BStBl II 2002, 751).
  • FG Düsseldorf, 25.03.2003 - 3 K 2293/01

    Selbständige Tätigkeit; Private Kfz-Nutzung; 1%-Regelung; Fahrten zwischen

    Da in diesem Fall die tatsächlichen Kosten feststehen, besteht kein sachlicher Grund, die pauschal nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ermittelten Kosten zu übernehmen (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 12.6.2002 XI R 55/01 Bundessteuerblatt -BStBl. II 2002, 751).

    Zweck der vom Kläger beanstandeten Regelung ist es, eine handhabbare Abgrenzung der betrieblichen von den betriebsfremden Kfz Aufwendungen vorzunehmen, nicht hingegen alle Steuerpflichtigen hinsichtlich der Nutzung eines Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gleichzustellen (so im Ergebnis auch Urteil des BFH vom 12.6.2002 XI R 55/01 BStBl. II 2002, 751).

  • BFH, 06.12.2005 - XI B 32/05

    Ermittlung der privaten Nutzungsentnahme eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 55/01 (BFHE 199, 342, BStBl II 2002, 751) die in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG getroffene Typisierung für verfassungsgemäß gehalten.
  • BFH, 07.09.2004 - III B 175/03

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der sog. 1 v. H.-Methode

    Ferner hat der BFH mit Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 55/01 (BFHE 199, 342, BStBl II 2002, 751) entschieden, die Regelung in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG sei auch insoweit nicht zu beanstanden, als ein vergleichbarer Arbeitnehmer höhere Beträge hätte absetzen können.
  • FG Nürnberg, 23.06.2004 - V 204/02

    Betriebsausgabeabzug bei Benutzung eines Kfz

    Der Gesetzgeber hat bewusst nicht die Pauschalen, die für die Ermittlung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gelten, in den Bereich der betrieblichen Einkünfte übernommen (BFH-Urteil vom 12.06.2002 XI R 55 /01, BFHE 199, 342 , BStBl. II 2002, 751).
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