Rechtsprechung
   BFH, 16.04.2008 - XI R 68/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11776
BFH, 16.04.2008 - XI R 68/07 (https://dejure.org/2008,11776)
BFH, Entscheidung vom 16.04.2008 - XI R 68/07 (https://dejure.org/2008,11776)
BFH, Entscheidung vom 16. April 2008 - XI R 68/07 (https://dejure.org/2008,11776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,11776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsberatende Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei Arbeitnehmerkammer nicht umsatzsteuerfrei

  • IWW
  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § ... 2; ; UStG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; UStG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; UStG § 4 Nr. 26; ; UStG § 4 Nr. 26 Buchst. a; ; JVEG § 16; ; JVEG § 15; ; JVEG § 18; ; JVEG § 18 Satz 2; ; JVEG § 18 Satz 3; ; EhrRiEntschG § 2 Abs. 1; ; EhrRiEntschG § 2 Abs. 2; ; EhrRiEntschG § 2 Abs. 3; ; BRAO § 49a; ; BerHG § 8

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerfreiheit der Tätigkeit eines selbstständigen Rechtsanwalts als Berater in einer öffentlichen Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer; Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit für juristische Personen des öffentlichen Rechts; Mitwirkung natürlicher Personen bei der ...

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § 4 Nr 26
    Beratung; Recht; Steuerfreiheit

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § 4 Nr 26
    Beratung; Recht; Steuerfreiheit

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.12.1987 - X R 7/82

    1. Ehrenamtliche Tätigkeit der Schätzer der Oldenburgischen Landesbrandkasse. 2.

    Auszug aus BFH, 16.04.2008 - XI R 68/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Mitwirkung natürlicher Personen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, die aufgrund behördlicher Bestellung außerhalb eines Haupt- oder nebenamtlichen Dienstverhältnisses stattfindet und für die allenfalls eine Entschädigung besonderer Art gezahlt wird, ehrenamtlich (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1987 X R 7/82, BFHE 152, 182, BStBl II 1988, 384, und vom 4. Mai 1994 XI R 86/92, BFHE 174, 573, BStBl II 1994, 773; ebenso Abschn. 120 der Umsatzsteuer-Richtlinien 1996/2000 --UStR--).

    Ergibt sich die Bezeichnung der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht aus dem Gesetz und lässt sich auch ein diesbezüglicher Sprachgebrauch nicht ermitteln, ist ein Rückgriff auf den Kern der Rechtsbegriffe "Ehrenamt" und "ehrenamtliche Tätigkeit" erforderlich, der sich vor allem unter dem Blickwinkel der Beteiligung von Bürgern an dem öffentlichen Gemeinwesen geformt hat, insbesondere im Bereich der kommunalen und sozialversicherungsrechtlichen Selbstverwaltung sowie in der Justiz (BFH-Urteile in BFHE 152, 182, BStBl II 1988, 384, und in BFHE 174, 573, BStBl II 1994, 773).

    Die Rechtsprechung hat --wie auch die Vorinstanz-- in diesem Zusammenhang teilweise als Anhaltspunkt die Vergütungen zugrunde gelegt, die ehrenamtliche Richter als Entschädigung erhalten (BFH-Urteil in BFHE 152, 182, BStBl II 1988, 384).

  • BFH, 04.05.1994 - XI R 86/92

    Tätigkeit im Aufsichtsrat einer kommunalen Eigengesellschaft durch ein

    Auszug aus BFH, 16.04.2008 - XI R 68/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Mitwirkung natürlicher Personen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, die aufgrund behördlicher Bestellung außerhalb eines Haupt- oder nebenamtlichen Dienstverhältnisses stattfindet und für die allenfalls eine Entschädigung besonderer Art gezahlt wird, ehrenamtlich (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1987 X R 7/82, BFHE 152, 182, BStBl II 1988, 384, und vom 4. Mai 1994 XI R 86/92, BFHE 174, 573, BStBl II 1994, 773; ebenso Abschn. 120 der Umsatzsteuer-Richtlinien 1996/2000 --UStR--).

    Ergibt sich die Bezeichnung der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht aus dem Gesetz und lässt sich auch ein diesbezüglicher Sprachgebrauch nicht ermitteln, ist ein Rückgriff auf den Kern der Rechtsbegriffe "Ehrenamt" und "ehrenamtliche Tätigkeit" erforderlich, der sich vor allem unter dem Blickwinkel der Beteiligung von Bürgern an dem öffentlichen Gemeinwesen geformt hat, insbesondere im Bereich der kommunalen und sozialversicherungsrechtlichen Selbstverwaltung sowie in der Justiz (BFH-Urteile in BFHE 152, 182, BStBl II 1988, 384, und in BFHE 174, 573, BStBl II 1994, 773).

  • BFH, 19.04.2012 - V R 31/11

    Zur Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit als Nachlasspfleger

    In diesem Zusammenhang ist aber entscheidend zu berücksichtigen, dass die Klägerin nachhaltig und regelmäßig über mehrere Jahre hinweg jeweils erhebliche Einnahmen aus der Tätigkeit als Nachlasspflegerin erzielt hat, die die Beträge, die ehrenamtliche Richter für gelegentliche Teilnahmen an Verhandlungsterminen in einem Jahr erzielen, weit übersteigen (vgl. BFH-Urteil vom 16. April 2008 XI R 68/07, BFH/NV 2008, 1368).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht