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   BFH, 24.09.2008 - X R 58/06   

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https://dejure.org/2008,2004
BFH, 24.09.2008 - X R 58/06 (https://dejure.org/2008,2004)
BFH, Entscheidung vom 24.09.2008 - X R 58/06 (https://dejure.org/2008,2004)
BFH, Entscheidung vom 24. September 2008 - X R 58/06 (https://dejure.org/2008,2004)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 3

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3; FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
    Wahlrecht zur Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fortdauer der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung ? Stillschweigende Beibehaltung dieser für einen gewerblichen Grundstückshandel gewählten Gewinnermittlungsart auch bei im Folgejahr erklärten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ? Weiterbildung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Buchführung - Ausgeübtes Wahlrecht zur EÜR gilt auch für Folgejahre

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahlrecht zur Einnahmen-Überschussrechnung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit des Ansetzens eines Überschusses aus Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben als Gewinn i.S.d. § 4 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz (EStG); Erfordernis der jährlichen Neuausübung des Wahlrechts nach § 4 Abs. 3 EStG

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Entscheidung für Gewinnermittlungsart bleibt bestehen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wahlrecht auf Ermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ausübung des Wahlrechts zur Einnahmen-Überschussrechnung

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Einmalige Ausübung des Wahlrechts zur Gewinnermittlungsart genügt

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Gewinnermittlungswahlrecht nach § 4 Abs. 3 EStG: Einmalige Ausübung genügt

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerblicher Grundstückshandel
    Gewinnermittlung und Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel
    Gewinnermittlung
    Betriebsvermögen

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 2
    Anlagevermögen; Gewerblicher Grundstückshandel; Gewinnermittlungsart; Umlaufvermögen; Wahlrecht

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 2
    Anlagevermögen; Gewerblicher Grundstückshandel; Gewinnermittlungsart; Umlaufvermögen; Wahlrecht

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 80
  • NJW 2009, 1695
  • NZM 2009, 288
  • DB 2009, 205
  • BStBl II 2009, 368
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 09.02.1999 - VIII R 49/97

    Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Wahlrecht

    Auszug aus BFH, 24.09.2008 - X R 58/06
    Die Forderung der Rechtsprechung, der Steuerpflichtige müsse die Entscheidung, seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung zu ermitteln, in dem Bewusstsein treffen, Gewinneinkünfte zu erzielen (BFH-Urteile vom 30. September 1980 VIII R 201/78, BFHE 132, 228, BStBl II 1981, 301; vom 1. Oktober 1996 VIII R 40/94, BFH/NV 1997, 403; vom 9. Februar 1999 VIII R 49/97, BFH/NV 1999, 1195; eher abgeschwächt: BFH-Urteil vom 29. August 1985 IV R 111/83, BFH/NV 1986, 158), mag für die erstmalige Ausübung des Wahlrechts berechtigt sein.

    Dem steht aufgrund der von der Klägerin im Jahr 1994 ausdrücklich getroffenen Wahl der Gewinnermittlungsart nicht entgegen, dass im Allgemeinen die Erklärung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht allein deshalb als Wahl der Gewinnermittlungsart des § 4 Abs. 3 EStG anzusehen ist, weil sowohl Überschusseinkünfte (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG) als auch der Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG nach Zu- und Abflussgesichtspunkten (vgl. § 11 EStG) ermittelt werden (BFH-Urteile vom 26. November 1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404; und in BFH/NV 1999, 1195).

  • BFH, 29.08.1985 - IV R 111/83

    Möglichkeit der Verletzung eines Steuerpflichtigen in dessen Rechten im Falle

    Auszug aus BFH, 24.09.2008 - X R 58/06
    Die Forderung der Rechtsprechung, der Steuerpflichtige müsse die Entscheidung, seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung zu ermitteln, in dem Bewusstsein treffen, Gewinneinkünfte zu erzielen (BFH-Urteile vom 30. September 1980 VIII R 201/78, BFHE 132, 228, BStBl II 1981, 301; vom 1. Oktober 1996 VIII R 40/94, BFH/NV 1997, 403; vom 9. Februar 1999 VIII R 49/97, BFH/NV 1999, 1195; eher abgeschwächt: BFH-Urteil vom 29. August 1985 IV R 111/83, BFH/NV 1986, 158), mag für die erstmalige Ausübung des Wahlrechts berechtigt sein.
  • BFH, 01.10.1996 - VIII R 40/94

    Gewinnermittlung bei gewerblichem Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 24.09.2008 - X R 58/06
    Die Forderung der Rechtsprechung, der Steuerpflichtige müsse die Entscheidung, seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung zu ermitteln, in dem Bewusstsein treffen, Gewinneinkünfte zu erzielen (BFH-Urteile vom 30. September 1980 VIII R 201/78, BFHE 132, 228, BStBl II 1981, 301; vom 1. Oktober 1996 VIII R 40/94, BFH/NV 1997, 403; vom 9. Februar 1999 VIII R 49/97, BFH/NV 1999, 1195; eher abgeschwächt: BFH-Urteil vom 29. August 1985 IV R 111/83, BFH/NV 1986, 158), mag für die erstmalige Ausübung des Wahlrechts berechtigt sein.
  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    Im vorliegenden Fall könnte sich möglicherweise aus den vom Angeklagten eingereichten Steuererklärungen die Ausübung des Wahlrechts entnehmen lassen (vgl. BFH, Urteil vom 24. September 2008 - X R 58/06, BFHE 223, 80).
  • BFH, 09.12.2014 - X R 12/12

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

    Die Entscheidung für eine bestimmte Gewinnermittlungsart ist eine "Grundentscheidung", die nicht jährlicher Wiederholung bedarf (so schon Senatsurteil vom 24. September 2008 X R 58/06, BFHE 223, 80, BStBl II 2009, 368, unter II.1.b).
  • FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 123/10

    Bindung an Wahl der Gewinnermittlungsart - Verfassungsmäßigkeit des untersagten

    Spätestens mit diesem eindeutigen Verhalten hat er sein Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ausgeübt und auch nach Außen hin dokumentiert (vgl. BFH-Urteile vom 24. September 2008 X R 58/06, BStBl II 2009, 368 und vom 2. März 2006 IV R 32/04, BFH/NV 2006, 1457).
  • FG Thüringen, 18.11.2015 - 3 K 198/15

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens -

    Die Entscheidung für eine bestimmte Gewinnermittlungsart ist eine "Grundentscheidung", die nicht jährlicher Wiederholung bedarf (so schon Senatsurteil vom 24. September 2008 X R 58/06, BFHE 223, 80, BStBl II 2009, 368, unter II.1.b).
  • BFH, 21.07.2009 - X R 28/06

    Wahlrecht nach § 4 Abs. 3 EStG und Gewinnschätzung

    Ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger hat sein Wahlrecht auf Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich --wie in § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG ausdrücklich angesprochen-- dann wirksam ausgeübt, wenn er eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine kaufmännische Buchführung einrichtet und aufgrund von Bestandsaufnahmen einen Abschluss macht (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Oktober 2005 XI R 4/04, BFHE 211, 262, BStBl II 2006, 509; vom 24. September 2008 X R 58/06, BFHE 223, 80, BStBl II 2009, 368; vom 19. März 2009 IV R 57/07, BStBl II 2009, 659, m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 124/10

    Streitgegenstand: Gewerbesteuer 2005-2007 - Bindung an Wahl der

    Spätestens mit diesem eindeutigen Verhalten hat er sein Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ausgeübt und auch nach Außen hin dokumentiert (vgl. BFH-Urteile vom 24. September 2008 X R 58/06, BStBl II 2009, 368 und vom 2. März 2006 IV R 32/04, BFH/NV 2006, 1457 ).
  • FG Düsseldorf, 26.02.2008 - 3 K 223/05

    Berücksichtigung des für den Verkauf einer Eigentumswohnung erzielten Kaufpreises

    Die Revision war nicht zuzulassen, da die Frage der Wahl der Ermittlungsart gem. § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG wegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs keine Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung ist (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO); das gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 3.3.2005 3 K 348/03, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 631 zugelassene Revisionsverfahren (Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs X R 58/06) betrifft einen anderen Sachverhalt als im Streitfall.
  • FG München, 20.08.2009 - 13 V 1733/09

    Drei-Objekt-Grenze kommt beim gewerblichen Grundstückshandel nur Indizwirkung zu

    Damit hat er sein Wahlrecht ausgeübt (BFH-Urteile vom 2. März 2006 IV R 32/04, BFH/NV 2006, 1457; vom 24. September 2008 X R 58/06, BStBl II 2009, 368).
  • FG Nürnberg, 30.06.2009 - 3 K 846/08

    Erlass von Säumniszuschlägen nach Schätzung der Besteuerungsgrundlagen aus

    Es kann im Streitfall dahingestellt bleiben, ob der Beklagte insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung des BFH vom 24.09.2008 X R 58/06 (BStBl. II 2009, 368) zu Recht den Gewinn des Klägers aus selbständiger Arbeit im Rahmen einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG vorgenommen und die Rücklage nach § 7g EStG aufgelöst hat.
  • FG München, 12.05.2016 - 2 K 1704/13

    Rehtmäßigkeit des Wechsels der steuerrechtlichen Gewinnermittlungsart

    Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der Ast, der mit der Versicherungsvermittlung Gewinneinkünfte erzielt, solange bei der in der Vergangenheit gewählten Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG bleibt, bis er dem Beklagten Gegenteiliges bekundet (vgl. BFH-Urteil vom 24. September 2008 X R 58/06, BStBl II 2009, 368).
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