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   BFH, 15.11.2006 - XI R 73/03   

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BFH, 15.11.2006 - XI R 73/03 (https://dejure.org/2006,2051)
BFH, Entscheidung vom 15.11.2006 - XI R 73/03 (https://dejure.org/2006,2051)
BFH, Entscheidung vom 15. November 2006 - XI R 73/03 (https://dejure.org/2006,2051)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG a. F. § 10 Abs. 1 Nr. 5; EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 52 Abs. 1; AO 1977 § 233a

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG a.F. § 10 Abs. 1 Nr. 5; EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 52 Abs. 1; AO 1977 § 233a

  • Judicialis

    EStG a.F. § 10 Abs. 1 Nr. 5; ; EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 52 Abs. 1; ; AO 1977 § 233a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtabziehbarkeit von nach dem 31. März 1999 gezahlten Nachzahlungszinsen verfassungsgemäß

  • datenbank.nwb.de

    Nichtabziehbarkeit von nach dem 31.3.1999 gezahlten Nachzahlungszinsen verfassungsgemäß

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abschaffung des Sonderausgabenabzugs von Steuerzahlungszinsen mit Wirkung ab 1. 1. 1999 durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. 3. 1999 ? Kein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot jedenfallsVgl. hierzu die Vorlagebeschlüsse des BFH ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Nichtabziehbarkeit von Nachzahlungszinsen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtabziehbarkeit von Nachzahlungszinsen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verstoß der allgemeinen Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) a. F. gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot; Unterscheidung zwischen echter und unechter Rückwirkung bei der Beurteilung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Rückwirkender Wegfall des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen verfassungsgemäß

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 5, GG Art 3, GG Art 20 Abs 3, AO 1977 § 233 a, EStG § 10 Abs 3 Nr 2 S 2 Buchst a, EStG § 10c Abs 3 Nr 2
    Gleichheit; Kürzung; Nachzahlungszinsen; Rückwirkung; Verfassungsmäßigkeit; Vertrauensschutz; Vorwegabzug; Zinsen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 216, 61
  • BB 2007, 370
  • DB 2007, 380
  • BStBl II 2007, 387
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 25/01

    Vorwegabzug beim Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 15.11.2006 - XI R 73/03
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01 (BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546) sei hier nicht entsprechend anwendbar, weil der Kläger nicht zu 100 v.H. an der GmbH beteiligt sei.

    In diesem Sinn hat der erkennende Senat entschieden, dass der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen bei einem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH nicht nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a i.V.m. § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG zu kürzen ist, da dieser --wirtschaftlich betrachtet-- eine ihm von der GmbH zugesagte Altersversorgung durch Verzicht auf entsprechende gesellschaftsrechtliche Ansprüche (§§ 29, 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--) und damit letztlich ausschließlich durch eigene Beitragsleistungen erwirbt (BFH-Urteil in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546).

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus BFH, 15.11.2006 - XI R 73/03
    Die Rechtsfolgen eines Gesetzes treten erst nach der Verkündung der Norm ein, deren Tatbestand erfasst aber Sachverhalte, die bereits vor Verkündung "ins Werk gesetzt" worden sind (BVerfG-Beschluss vom 5. Februar 2002 2 BvR 305, 348/93, BVerfGE 105, 17, 37).

    Die allgemeine Erwartung des Bürgers, das geltende Recht werde auch in Zukunft unverändert fortbestehen, ist verfassungsrechtlich nicht geschützt; ansonsten wäre es dem Gesetzgeber unmöglich, auf veränderte soziale oder wirtschaftliche Gegebenheiten oder z.B. auf den Wegfall des mit einer Steuervergünstigung verfolgten Zweckes zu reagieren bzw. den sich aus einer bestehenden Gesetzeslage unter Umständen ergebenden Missständen zu begegnen (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 105, 17, 40).

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 15.11.2006 - XI R 73/03
    Es ist in jedem Einzelfall zu ermitteln, inwieweit und mit welchem Gewicht das Vertrauen in die bestehende günstige Rechtslage schützenswert ist und ob die öffentlichen Belange, die eine nachteilige Änderung rechtfertigen, dieses Vertrauen überwiegen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 254; BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284).

    Im Streitfall ergibt sich ein schützenswertes Vertrauen auch nicht aus einer vom Kläger im Hinblick auf § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F. getroffenen Disposition (zum Vertrauensschutz bei Dispositionen vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 6. November 2002 XI R 42/01, BFHE 200, 560, BStBl II 2003, 257; BFH-Beschluss in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B.III.2.e bb).

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BFH, 15.11.2006 - XI R 73/03
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in seiner Entscheidung vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97 (BVerfGE 97, 67, BGBl I 1998, 725) --zumindest für das Steuerrecht-- die Unterscheidung zwischen echter und unechter Rückwirkung zu Gunsten eines einheitlichen handlungsbezogenen Rückwirkungsbegriffs aufgegeben.

    Die Anordnung, eine belastende Rechtsfolge solle schon für einen vor dem Zeitpunkt der Verkündung der Norm liegenden Zeitpunkt eintreten, ist grundsätzlich unzulässig bzw. nur aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls zu rechtfertigen (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 97, 67, BGBl I 1998, 725).

  • BFH, 25.03.1992 - X R 121/90

    Minderung eines Ausgleichsanspruchs durch einen Versorgungsanspruch aus eigenen

    Auszug aus BFH, 15.11.2006 - XI R 73/03
    a) "Beitragsleistung" für die (eigene) Altersversorgung ist nicht nur eine Geldzahlung, sondern jede Minderung eines Vermögensanspruchs gegen eine Versorgungszusage (BFH-Urteil vom 25. März 1992 X R 121/90, BFH/NV 1992, 596).
  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen

    Auszug aus BFH, 15.11.2006 - XI R 73/03
    Diese Auffassung teilt der Senat nicht (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 13. Juni 1988 1 BvR 68/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 316; vom 13. März 1979 2 BvR 72/76, BVerfGE 50, 386, BStBl II 1979, 322).
  • BVerfG, 13.06.1988 - 1 BvR 68/88

    Steuerliche Anerkennung von Schuldzinsen für ein privat genutztes Einfamilienhaus

    Auszug aus BFH, 15.11.2006 - XI R 73/03
    Diese Auffassung teilt der Senat nicht (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 13. Juni 1988 1 BvR 68/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 316; vom 13. März 1979 2 BvR 72/76, BVerfGE 50, 386, BStBl II 1979, 322).
  • BFH, 23.02.2005 - XI R 29/03

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen wenn der Aufwand der GmbH

    Auszug aus BFH, 15.11.2006 - XI R 73/03
    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der Senat entschieden, dass in den Fällen, in denen eine GmbH ihren beiden zu je 50 v.H. beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern die gleiche Altersversorgung zusagt, jedem der beiden der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zusteht (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2005 XI R 29/03, BFHE 209, 256, BStBl II 2005, 634).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BFH, 15.11.2006 - XI R 73/03
    Es ist in jedem Einzelfall zu ermitteln, inwieweit und mit welchem Gewicht das Vertrauen in die bestehende günstige Rechtslage schützenswert ist und ob die öffentlichen Belange, die eine nachteilige Änderung rechtfertigen, dieses Vertrauen überwiegen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 254; BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284).
  • BFH, 02.08.2006 - XI R 30/03

    Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend

    Auszug aus BFH, 15.11.2006 - XI R 73/03
    b) Der erkennende Senat hat in seinen Vorlagebeschlüssen vom 2. August 2006 XI R 34/02 (BFH/NV 2006, 2184) bzw. XI R 30/03 (BFH/NV 2006, 2191) die Auffassung vertreten, dass abweichend von der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG eine "echte" Rückwirkung stets dann anzunehmen ist, wenn "eine im Gesetz neu oder verändert vorgesehene Rechtsfolge auch dann oder nur in Fällen gelten soll, in denen ihre Tatbestandsvoraussetzungen ausschließlich vor Verkündung des Gesetzes erfüllt worden sind".
  • BFH, 02.08.2006 - XI R 34/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend

  • BFH, 06.11.2002 - XI R 42/01

    Entlassungsentschädigung: 1998 vereinbart und 1999 ausgezahlt

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.10.2003 - 1 K 2402/01

    Abzug von Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben ; Kürzung des Vorwegabzugs bei

  • FG Bremen, 09.06.2010 - 3 K 57/09

    Erlass von Grundsteuer bei strukturellem Leerstand; Änderung des § 33 GrStG durch

    Es liegt somit - auch nach Auffassung des XI. Senat des BFH in den Vorlagebeschlüssen vom 2. August 2006 XI R 34/02 (BFHE 214, 386 , BStBl II 2006, 887 , juris Rz 63 ff.) und XI R 30/03 (BFHE 214, 406 , BStBl II 2006, 895 , juris Rz 62 ff.) - eine unechte Rückwirkung bzw. tatbestandliche Rückanknüpfung vor (vgl. auch BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 73/03, BFHE 216, 61 , BStBl II 2007, 387 , juris Rz 19).
  • BFH, 20.04.2011 - I R 80/10

    Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen - Entscheidungsfreiheit des

    Denn die erste der von der Klägerin insoweit gerügten Veränderungen besteht darin, dass die zunächst vorgesehene ertragsteuerrechtliche Abziehbarkeit von Nachforderungszinsen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (BGBl I 1999, 402, BStBl I 1999, 304) aufgehoben worden ist (vgl. dazu Bundesfinanzhof, Urteil vom 15. November 2006 XI R 73/03, BFHE 216, 61, BStBl II 2007, 387); dieser Umstand kann indessen nicht zur Rechtswidrigkeit des Bescheids über die Festsetzung von Zinsen, sondern allenfalls zur Rechtswidrigkeit des über den Abzug der Zinsen entscheidenden Ertragsteuerbescheids führen.
  • FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 3626/03

    Zinsen auf Steuererstattungen wieder steuerpflichtig!

    Am 9. Juli 2003 haben die Kl. Klage erhoben mit der sie zunächst beantragt haben (Bl. 2, 46 GA), die Einspruchsentscheidung aufzuheben und hilfsweise das Verfahren ruhen zu lassen, bis die Fragen der Voraussetzungen der Zwangsruhe (BVerfG 2 BvR 1935/04, 1 BvR 957/05, 1 BvR 1336/05, 1 BvR 1377/05 und 1 BvR 1615/05), der Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen (BFH XI B 133/01, XI R 27/05, XI R 73/03), der Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung (BVerfG 2 BvL 17/02, 2 BvR 620/03) und der Begrenzung der steuerlichen Gesamtbelastung auf höchstens 50% des Sollertrags (BVerfG 2 BvR 2194/99 und BFH X B 197/00) entscheiden worden sind sowie weiterhin hilfsweise, die Einkommensteuer unter Berücksichtigung der Verfassungswidrigkeit der Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen, der Verfassungswidrigkeit der Zinsbesteuerung sowie unter Berücksichtigung des Halbteilungsgrundsatzes neu festzusetzen.

    Bei der Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen habe es sich um eine bewusste gesetzgeberische Entscheidung gehandelt, die nach dem BFH-Urteil vom 15. November 2006 (BStBl II 2007, 387) keine Bedeutung für die Steuerpflicht der Erstattungszinsen habe.

  • BFH, 06.10.2009 - I R 39/09

    Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Betriebsausgaben

    Wie der BFH in seinem Urteil vom 15. November 2006 XI R 73/03, BFHE 216, 61, BStBl II 2007, 387 ausgeführt hat, hatte die Einführung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F. zu Systembrüchen innerhalb des Einkommensteuerrechts geführt (vgl. BTDrucks 14/23, S. 174).
  • BFH, 21.10.2010 - IV R 6/08

    Nachforderungszinsen - kein Betriebsausgabenabzug - Entscheidung nach § 126a FGO

    Der BFH hat mit Urteil in BFHE 223, 15, BStBl II 2010, 25 entschieden, dass Nachzahlungszinsen (§ 233a AO) auch dann nach § 12 Nr. 3 EStG vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen sind, wenn der nachzuzahlende Betrag zuvor zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen verwendet worden ist; zugleich hat er erkannt und ausführlich erläutert, dass gegen diese Würdigung keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit auch BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 73/03, BFHE 216, 61, BStBl II 2007, 387, sowie zu § 10 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 2002 BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 I R 39/09, BFH/NV 2010, 470).
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 131/07

    Erstattete Rückzahlungszinsen zu Investitionszulage als Betriebseinnahmen

    Auch die weiteren Urteile (FG München vom 10. April 2002 1 K 3075/01, EFG 2002, 1032; FG Rheinland-Pfalz vom 17. Oktober 2003 1 K 2402/01, EFG 2004, 99, insoweit bestätigt durch BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 73/03, BFHE 216, 61, BStBl II 2007, 387, und vom 9. Dezember 2003 2 K 1169/02, juris; FG Köln vom 14. November 2006 8 K 4710/03, EFG 2007, 936) betreffen Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer und unterscheiden sich daher in entscheidungserheblicher Weise vom Streitfall.
  • FG Köln, 24.02.2005 - 2 K 416/02

    Ab VZ 1999 kein Sonderausgabenabzug für Nachzahlungszinsen

    Die Tatsache, dass Erstattungszinsen nach wie vor als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu versteuern sind, während Nachzahlungszinsen nunmehr nicht mehr abgezogen werden können, rechtfertigt sich aus den entsprechenden Regelungen zur Versteuerung bzw. fehlenden Abziehbarkeit privater (Soll- und Habens-)Zinsen (ebenso FG Rheinland-Pfalz vom 17. Oktober 2003 1 K 2402/01, EFG 2004, 99; Revision unter Az. XI R 73/03).

    Die Revision war aber bereits wegen des unter dem Az. XI R 73/03 anhängigen Revisionsverfahrens gegen das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 17. Oktober 2003 (in EFG 2004, 99) zuzulassen, welchem ein dem Streitfall vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt.

  • BFH, 07.12.2004 - XI B 32/04

    Kostenentscheidung bei Erledigung eines Beschwerdeverfahrens

    Im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren XI R 73/03 hat der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) mit Zustimmung des Klägers den angefochtenen Einkommensteuerbescheid 1999 hinsichtlich des Streitpunkts "Sonderausgabenabzug von Nachzahlungszinsen" nachträglich für vorläufig nach § 165 AO 1977 erklärt.

    Darüber hinaus ist beim Senat ein weiteres Verfahren anhängig, in dem diese Rechtsfrage zu entscheiden sein wird (XI R 73/03).

  • FG Düsseldorf, 17.05.2011 - 6 K 703/08

    Zulassung von Nachzahlungszinsen zum Betriebsausgabenabzug; Steuermindernde

    Wie der BFH in seinem Urteil vom 15. November 2006 XI R 73/03, BStBl II 2007, 387 ausgeführt hat, hatte die Einführung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F. zu Systembrüchen innerhalb des Einkommensteuerrechts geführt (vgl. BT-Drucks. 14/23, S. 174).
  • BFH, 06.11.2007 - I B 88/07

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtabzugsfähigkeit von Nachforderungszinsen -

    Auch mit den BFH- und FG-Entscheidungen, die die Überlegungen Söffings aufgegriffen, sie aber ebenfalls nicht für durchgreifend erachtet haben (vgl. BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 73/03, BFHE 216, 61, BStBl II 2007, 387; FG Köln, Urteil vom 24. Februar 2005 2 K 416/02, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 863), befasst sich die Beschwerdebegründung nicht.
  • FG Köln, 02.03.2007 - 14 K 2373/04

    Berücksichtigung von entrichteten Nachzahlungszinsen zur Einkommentsteuer als

  • FG Baden-Württemberg, 03.01.2011 - 13 K 3555/09

    Ablehnung eines schlichten Änderungsantrags - Erledigung des Einspruchs durch

  • FG Baden-Württemberg, 10.03.2010 - 14 K 4048/08

    Besteuerung einer Auszahlung einer Schweizer Pensionskasse bei vorzeitigem

  • BFH, 10.08.2005 - VIII B 324/04

    Nachzahlungszinsen nach § 233a AO keine Werbungskosten

  • FG Münster, 17.03.2009 - 9 K 2905/08

    Verfassungsmäßigkeit des in § 10 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG)

  • FG Nürnberg, 31.10.2007 - III 177/05

    Prüfung des Vorliegens eines steuerpflichtigen Gewinns nach § 17

  • FG Düsseldorf, 01.07.2013 - 4 K 872/12

    Erlass von Nachzahlungszinsen

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