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   BFH, 16.11.2005 - XI R 79/03   

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https://dejure.org/2005,1998
BFH, 16.11.2005 - XI R 79/03 (https://dejure.org/2005,1998)
BFH, Entscheidung vom 16.11.2005 - XI R 79/03 (https://dejure.org/2005,1998)
BFH, Entscheidung vom 16. November 2005 - XI R 79/03 (https://dejure.org/2005,1998)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9
    Abzug von Schulgeld als Sonderausgaben

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für einen Schulbesuch als Sonderausgaben

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Sonderausgabenabzug von ?Schulgeld? für noch nicht schulpflichtiges (dreijähriges) Kind wegen Besuchs einer landesrechtlich anerkannten allgemein bildenden Ergänzungsschule ? Vergleichbarkeit mit nicht abziehbaren Kindergartengebühren und Betreuungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Sonderausgabe Schulgeld

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonderausgabe Schulgeld

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzung für den Schulgeldabzug; Beginn der öffentlich-rechtlichen Schulpflicht und der Möglichkeit des Zugangs zu öffentlichen Schulen einschließlich öffentlicher Vorschulen; Entgelt für den Besuch einer staatlich genehmigten oder nach Landesrecht erlaubten ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Schulgeld vor Beginn der Schulpflicht als Sonderausgabe

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 9
    Ergänzungsschule; Schulgeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 69
  • NJW 2006, 1024 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 485 (Ls.)
  • BB 2006, 368
  • DB 2006, 367
  • BStBl II 2006, 377
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 32/03

    Schulgeld für eine von der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder

    Auszug aus BFH, 16.11.2005 - XI R 79/03
    Nicht abziehbar sind danach beispielsweise die Aufwendungen für Schulbücher, kostenpflichtige Kurse und Klavierunterricht (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 32/03, BFH/NV 2005, 946).

    Den Klägern kann auch nicht darin gefolgt werden, dass sich aus der Anerkennung der ... Schule e.V. als allgemein bildende Ergänzungsschule ergebe, dass sämtliche von der Schule geforderten Entgelte als Schulgeld i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG anzusehen seien (vgl. Senatsurteile in BFHE 190, 144, BStBl II 2000, 65, sowie in BFH/NV 2005, 946).

  • BFH, 12.08.1999 - XI R 65/98

    Spenden an Schulverein

    Auszug aus BFH, 16.11.2005 - XI R 79/03
    b) Schulgeld im Sinne der Vorschrift ist der von den Eltern eingeforderte Beitrag zu den Kosten des normalen Schulbetriebs einer Privatschule (vgl. BFH-Urteil vom 12. August 1999 XI R 65/98, BFHE 190, 144, BStBl II 2000, 65; Schreiben der Oberfinanzdirektion Koblenz vom 10. Dezember 2003 S 2221 A - St 32 3), soweit sie auch in einer staatlichen Schule Kosten des jeweiligen Schulbetriebs darstellen, die von der öffentlichen Hand getragen werden.

    Den Klägern kann auch nicht darin gefolgt werden, dass sich aus der Anerkennung der ... Schule e.V. als allgemein bildende Ergänzungsschule ergebe, dass sämtliche von der Schule geforderten Entgelte als Schulgeld i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG anzusehen seien (vgl. Senatsurteile in BFHE 190, 144, BStBl II 2000, 65, sowie in BFH/NV 2005, 946).

  • BFH, 11.06.1997 - X R 144/95

    Schulgeld für den Besuch einer allgemeinbildenden Ergänzungsschule ist als

    Auszug aus BFH, 16.11.2005 - XI R 79/03
    Entgegen der Auffassung des FG komme es nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Juni 1997 X R 144/95 (BFHE 183, 445, BStBl II 1997, 621) gerade nicht darauf an, ob das Kind mit dem Besuch seine Schulpflicht erfülle; andernfalls wäre bei einem Besuch der 12. oder 13. Klasse der Abzug von Schulgeld als Sonderausgaben nicht möglich.

    a) Der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG bezweckt die Förderung von Privatschulen unter gleichzeitiger Beschränkung des Abzugs auf den Besuch solcher Schulen, die in gewisser Weise in das öffentliche Schulwesen einbezogen sind, bestimmte staatliche Anforderungen erfüllen und deshalb typischerweise besonders förderungsbedürftig sowie förderungswürdig sind (BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615; X R 74/95, BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617, und in BFHE 183, 445, BStBl II 1997, 621).

  • BFH, 11.06.1997 - X R 74/95

    Kein Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an Auslandsschulen

    Auszug aus BFH, 16.11.2005 - XI R 79/03
    a) Der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG bezweckt die Förderung von Privatschulen unter gleichzeitiger Beschränkung des Abzugs auf den Besuch solcher Schulen, die in gewisser Weise in das öffentliche Schulwesen einbezogen sind, bestimmte staatliche Anforderungen erfüllen und deshalb typischerweise besonders förderungsbedürftig sowie förderungswürdig sind (BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615; X R 74/95, BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617, und in BFHE 183, 445, BStBl II 1997, 621).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 77/94

    Schulgeld für den Besuch einer "Ersatzschule" ist als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 16.11.2005 - XI R 79/03
    a) Der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG bezweckt die Förderung von Privatschulen unter gleichzeitiger Beschränkung des Abzugs auf den Besuch solcher Schulen, die in gewisser Weise in das öffentliche Schulwesen einbezogen sind, bestimmte staatliche Anforderungen erfüllen und deshalb typischerweise besonders förderungsbedürftig sowie förderungswürdig sind (BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615; X R 74/95, BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617, und in BFHE 183, 445, BStBl II 1997, 621).
  • BFH, 19.10.2011 - X R 27/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 10. 2011 X R 48/09 -

    dd) Den Hinweis auf das BFH-Urteil vom 16. November 2005 XI R 79/03 (BFHE 212, 69, BStBl II 2006, 377) versteht der Senat so, dass der Kläger meint, die Finanzverwaltung habe unabhängig von der landesrechtlichen Qualifizierung einer Schule einen Beurteilungsspielraum.

    Das Urteil in BFHE 212, 69, BStBl II 2006, 377 schränkt diese Rechtsprechung nicht ein, sondern baut vielmehr darauf auf.

  • FG Münster, 25.10.2023 - 13 K 841/21

    Einkommensteuer: Zahlungen an den Förderverein als Schulgeld

    Schulgeld i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG 2009 sei das Entgelt für den reinen Schulbesuch, soweit diese Kosten an einer staatlichen Schule von der öffentlichen Hand getragen werden würden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16.11.2005 XI R 79/03).

    Es muss sich um die Kosten für den normalen Schulbetrieb handeln, soweit diese Kosten an einer staatlichen Schule von der öffentlichen Hand getragen würden (BFH-Urteil vom 16.11.2005 XI R 79/03, BFHE 212, 69, BStBl II 2006, 377; Kulosa in Herrmann/Heuermann/Raupach, § 10 EStG Rz. 205).

  • BFH, 11.07.2007 - XI R 40/04

    Schulgeld für eine US-amerikanische Schule auf deutschem Staatsgebiet als

    Der Abzug von Schulgeld als Sonderausgabe sollte auf den Besuch solcher Schulen beschränkt werden, die in gewisser Weise in das öffentliche Schulwesen einbezogen sind, bestimmte staatliche Anforderungen erfüllen und deshalb typischerweise besonders förderungsbedürftig sowie förderungswürdig sind (vgl. Senatsurteile in BFHE 209, 40, BStBl II 2005, 518, und vom 16. November 2005 XI R 79/03, BFHE 212, 69, BStBl II 2006, 377, m.w.N.).
  • FG München, 23.09.2008 - 12 K 718/08

    Schulgeldzahlungen für eine nach Landesrecht angezeigte Ergänzungsschule keine

    Der Abzug von Schulgeld als Sonderausgabe sollte auf den Besuch solcher Schulen beschränkt werden, die in gewisser Weise in das öffentliche Schulwesen einbezogen sind, bestimmte staatliche Anforderungen erfüllen und deshalb typischerweise besonders förderungsbedürftig sowie förderungswürdig sind (vgl. Urteile in BStBl II 2005, 518 und vom 16. November 2005 XI R 79/03, BStBl II 2006, 377, m.w.N.).
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