Rechtsprechung
   BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2180
BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00 (https://dejure.org/2003,2180)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2003 - XI R 82/00 (https://dejure.org/2003,2180)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - XI R 82/00 (https://dejure.org/2003,2180)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2180) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AO 1977 § 109; ; AO 1977 § 149 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4; ; FGO § 102; ; StBerG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristverlängerung für Steuererklärungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtmäßige Versagung der Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen durch Angehörige der Freien Berufe in eigener Sache ? Bestätigung der Rechtsprechung der FinanzgerichteVgl. FG Bremen vom 26. 9. 2000 200366K 2, EFG 2000 S. 1230.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung des Finanzamtes (FA) zur Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung eines Steuerberaters; Verlängerung einer Abgabefrist wegen Arbeitsüberlastung; Abgabe einer Feststellungserklärung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 109 Abs 1, AO 1977 § 149 Abs 2 S 1, AO 1977 § 5, AO 1977 § 124 Abs 2, FGO § 40
    Abgabefrist; Ermessen; Fristverlängerung; Steuererklärung; Verpflichtungsklage; Wirksamkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 201, 399
  • NJW 2003, 2336 (Ls.)
  • BB 2003, 1265
  • DB 2003, 1367
  • BStBl II 2003, 550
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.06.2000 - X R 24/95

    Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00
    Der Regelungsgehalt der Ablehnung hat sich spätestens mit der Abgabe der Steuererklärung des Klägers am 18. August 2000 i.S. des § 124 Abs. 2 AO 1977 erschöpft (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514, m.w.N.).

    Das in einem solchen Fall erforderliche berechtigte Interesse des Klägers an der Feststellung, die Ablehnung der begehrten Fristverlängerung sei rechtswidrig gewesen, hat das FG sowohl im Hinblick auf den Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr als auch auf die Höhe des Verspätungszuschlags (BFH-Urteil vom 25. November 1988 VI R 137/85, BFH/NV 1989, 279) zutreffend bejaht (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514).

    Die in diesen Verwaltungsvorschriften auf der Grundlage des § 109 AO 1977 festgelegten Grundsätze (zu deren Zulässigkeit und dem Umfang einer Ermessensbindung vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514) gelten nicht für den Kläger als Steuerpflichtigen, sondern nur für die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe im Rahmen ihrer Beratertätigkeit wahrzunehmenden Erklärungsfristen.

  • BFH, 12.06.1996 - II R 71/94

    Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze durch Ermessensnichtgebrauch bei der

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00
    Die in § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO vorgesehene Entscheidung in Anfechtungssachen findet auch auf Verpflichtungsbegehren entsprechend Anwendung, da diese regelmäßig ein Anfechtungsbegehren mit umfassen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1996 II R 71/94, BFH/NV 1996, 873; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., 2002, § 100 Rz. 55, m.w.N.).

    Dies gilt auch im Falle der Überprüfung einer Ermessensentscheidung (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 873) jedenfalls dann, wenn der Kläger --wie hier-- schlüssig vorträgt, es liege eine Ermessensreduzierung auf Null vor.

  • BFH, 21.06.1990 - V R 97/84

    1. Heileurhythmisten üben keine "ähnliche heilberufliche Tätigkeit" i. S. des § 4

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00
    Dass sich der angegriffene Verwaltungsakt schon vor Klageerhebung erledigt hat, steht der Statthaftigkeit der sog. Fortsetzungsfeststellungsklage nach ständiger Rechtsprechung nicht entgegen (BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 V R 97/84, BFHE 161, 196, BStBl II 1990, 804).
  • BFH, 14.06.2000 - X B 129/99

    Steuererklärungsfristen - Ungleichbehandlung - Vertretung

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00
    Die insoweit gegebene Ungleichbehandlung von fachkundig vertretenen und nicht vertretenen Steuerpflichtigen bei der Handhabung von Steuererklärungsfristen gemäß § 149 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 109 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften ist sachlich gerechtfertigt (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juni 2000 X B 129/99, juris; Urteil des Niedersächsischen FG vom 5. September 1985 VI 490/84, EFG 1986, 2; Urteil des FG Münster vom 22. September 1999 8 K 635/95E, EFG 2000, 103).
  • BFH, 25.11.1988 - VI R 137/85

    Festsetzung eines einheitlichen Verspätungszuschlags wegen verschuldeter Säumnis

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00
    Das in einem solchen Fall erforderliche berechtigte Interesse des Klägers an der Feststellung, die Ablehnung der begehrten Fristverlängerung sei rechtswidrig gewesen, hat das FG sowohl im Hinblick auf den Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr als auch auf die Höhe des Verspätungszuschlags (BFH-Urteil vom 25. November 1988 VI R 137/85, BFH/NV 1989, 279) zutreffend bejaht (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514).
  • FG Bremen, 26.09.2000 - 200366K 2

    Fristverlängerung zur Abgabe der eigenen Steuererklärung eines Steuerberaters;

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00
    Die Entscheidung ist abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1230.
  • FG Niedersachsen, 05.09.1985 - VI 490/84
    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00
    Die insoweit gegebene Ungleichbehandlung von fachkundig vertretenen und nicht vertretenen Steuerpflichtigen bei der Handhabung von Steuererklärungsfristen gemäß § 149 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 109 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften ist sachlich gerechtfertigt (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juni 2000 X B 129/99, juris; Urteil des Niedersächsischen FG vom 5. September 1985 VI 490/84, EFG 1986, 2; Urteil des FG Münster vom 22. September 1999 8 K 635/95E, EFG 2000, 103).
  • FG Münster, 22.09.1999 - 8 K 635/96
    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00
    Die insoweit gegebene Ungleichbehandlung von fachkundig vertretenen und nicht vertretenen Steuerpflichtigen bei der Handhabung von Steuererklärungsfristen gemäß § 149 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 109 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften ist sachlich gerechtfertigt (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juni 2000 X B 129/99, juris; Urteil des Niedersächsischen FG vom 5. September 1985 VI 490/84, EFG 1986, 2; Urteil des FG Münster vom 22. September 1999 8 K 635/95E, EFG 2000, 103).
  • BFH, 17.01.2017 - VIII R 52/14

    Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach

    b) Das für die Fortsetzungsfeststellungsklage erforderliche "berechtigte Interesse" der Kläger an der Feststellung, dass die Aufforderung zur vorzeitigen Abgabe der Einkommensteuererklärung rechtswidrig gewesen sei, ist aufgrund der Festsetzung des Verspätungszuschlags gegeben (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 XI R 82/00, BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550).
  • FG München, 08.06.2021 - 5 K 379/20

    Abgabefrist für eigene Steuererklärung eines Beraters

    Insoweit sei die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (- BFH -, Urteil vom 29. Januar 2003 XI R 82/00, BStBl II 2003, 550 ; Beschluss in BFH/NV 2005, 1482 ) zu einem auf die gleichlautenden Ländererlasse über Steuererklärungsfristen gestützten Fristverlängerungsantrag eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe entsprechend anzuwenden.

    b) In der Gesetzesbegründung (BT-DrS. 18/7457, S. 76 f.) werden wörtlich die Ausführungen des BFH in BStBl II 2003, 550 wiedergegeben, die zur Begründung der Feststellung des BFH dienten, dass Fristverlängerungen gemäß den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder über Steuererklärungsfristen nur für Steuererklärungen gelten, die von Personen i.S.d. § 3 StBerG in Ausübung ihres Berufs für ihre Mandanten bearbeitet werden.

    Nach Auffassung des Gesetzgebers dient § 149 Abs. 3 Nr. 1 AO demselben Zweck, den der BFH in seinem Urteil in BStBl II 2003, 550 herausgearbeitet hat.

    Es widerspräche dem Gelichbehandlungsgebot des Art. 3 GG , den steuerlich nicht vertretenen Kläger hinsichtlich seiner persönlichen Erklärungsfristen nur deshalb besser zu stellen als andere beruflich ebenso belastete Steuerpflichtige, weil er als Rechtsanwalt und Steuerberater steuerlich beratend tätig sein darf bzw. tätig ist (vgl. BFH in BStBl II 2003, 550 ).

    Da der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung nicht nur das BFH-Urteil in BStBl II 2003, 550 , wörtlich zitiert, sondern auch darauf verwiesen hat, dass die Regelung in § 149 Abs. 3 AO im Ergebnis weitgehend die bisher in den Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder getroffenen Regelungen übernommen hat, ist auch nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber von der bisher unter Berücksichtigung der Entscheidungen des BFH in BStBl II 2003, 550 und in BFH/NV 2005, 1482 geltenden Rechtslage hätte abweichen wollen.

  • BFH, 04.11.2014 - I R 19/13

    Statthaftigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Lösung eines sog.

    Die in § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO vorgesehene Entscheidung in Anfechtungssachen findet auf Verpflichtungsbegehren entsprechend Anwendung, da diese regelmäßig ein Anfechtungsbegehren mit umfassen (vgl. BFH-Urteile vom 12. Juni 1996 II R 71/94, BFH/NV 1996, 873; vom 29. Januar 2003 XI R 82/00, BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 100 Rz 55; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 100 FGO Rz 46 f.; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 101 FGO Rz 63).
  • FG Niedersachsen, 14.04.2009 - 13 K 218/08

    Festsetzung eines Verspätungszuschlages; Versagen einer Fristverlängerung für

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist das Finanzamt nicht verpflichtet, einem Steuerberater die Frist zur Abgabe der eigenen Steuererklärung aufgrund der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über Steuererklärungsfristen zu verlängern (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 XI R 82/00, BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550).
  • BFH, 27.08.2021 - VIII B 36/21

    Keine verlängerte Erklärungsfrist nach § 149 Abs. 3 AO für Angehörige der

    aa) Mit Urteil vom 29.01.2003 - XI R 82/00 (BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550) hat der BFH entschieden, dass das Finanzamt nicht verpflichtet ist, einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe die Frist zur Abgabe der eigenen Steuererklärung aufgrund der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über Steuererklärungsfristen zu verlängern.

    Die insoweit gegebene Ungleichbehandlung von fachkundig vertretenen und nicht vertretenen Steuerpflichtigen bei der Handhabung der Steuererklärungsfristen gemäß § 149 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 109 Abs. 1 Satz 1 AO und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften sei sachlich gerechtfertigt (BFH-Urteil in BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550, unter II.2.b aa).

  • BFH, 11.04.2006 - VI R 64/02

    Fristverlängerung für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen durch

    Dies gilt im Falle der Überprüfung einer Ermessensentscheidung jedenfalls dann, wenn vom Kläger --wie im Streitfall-- schlüssig vorgetragen wird, es liege eine Ermessensreduzierung auf Null vor (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514; vom 29. Januar 2003 XI R 82/00, BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550, m.w.N.).
  • FG Hessen, 17.02.2010 - 12 K 1359/09

    Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung für die Abgabe der

    Dass sich der angegriffene Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat, steht der Statthaftigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage nicht entgegen (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 29.01.2003 XI R 82/00, BStBl II - 2003, 550 ).

    Sie darf vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob das beklagte Finanzamt die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BFH, BStBl II 2003, 550 ).

  • BFH, 21.02.2006 - IX R 78/99

    Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen - Zulässigkeit des Übergangs

    Für die Kläger besteht jedoch --auch im Revisionsverfahren-- die Möglichkeit, von ihrer ursprünglichen Verpflichtungsklage zu einer sog. Fortsetzungsfeststellungsklage i.S. von § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO überzugehen (z.B. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2000 VII R 18/00, BFHE 193, 234, BStBl II 2001, 263; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 100 FGO Rz. 162 f.), um so die Rechtswidrigkeit der Ablehnung der Fristverlängerung feststellen zu lassen (z.B. BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 XI R 82/00, BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550).
  • FG Nürnberg, 20.03.2007 - II 136/06

    Rechtmäßigkeit einer endgültigen Festsetzung der Umsatzsteuer im Wege der

    So habe der BFH entschieden, dass aufgrund der Verwaltungserlasse eine Verpflichtung nicht bestehe, einem Steuerberater die Frist zur Abgabe der eigenen Steuererklärung zu verlängern (BFH-Urteil vom 29.01.2003 XI R 82/00, BStBl. II 2003, 500).

    Jedenfalls bestand kein Anspruch auf eine weitere Fristverlängerung (vgl. BFH-Urteil vom 29.01.2003 XI R 82/00, a.a.O.).

    Da dem Kläger weder stillschweigend noch ausdrücklich Fristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung für 2004 über den 02.08.2005 hinaus gewährt worden war, er auch keinen Anspruch auf Fristverlängerung hatte (vgl. BFH-Urteil vom 29.01.2003 XI R 82/00, a.a.O.), bestand die Verpflichtung, die Umsatzsteuererklärung gemäß § 149 Abs. 2 Satz 1 AO, § 18 Abs. 3 UStG mit Ablauf des 02.08.2005 abzugeben.

  • FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14196/20

    Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der

    Diese Pflicht entfalle, wenn der betreffende Arbeitslohn nach einem DBA in Deutschland nicht besteuert werden dürfe (vgl. BFH-Urteile vom 10.05.1989, I R 50/85, BStBl. II 1989, 755 und vom 18.12.2002, I R 96/01, BFH/NV 2003, 953).
  • BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20

    Unterschiedliche Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für steuerlich beratene

  • BFH, 28.04.2005 - IV B 137/03

    Steuerberater: Beraterprivileg - eigene Steuererklärung

  • BFH, 11.05.2009 - II S 6/09

    Zulässigkeit von Feststellungsklagen - entsprechende Anwendung des § 126 Abs 4

  • BFH, 08.08.2007 - V B 164/05

    Kumulative Urteilsbegründung; Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des FA

  • FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14198/20

    Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der

  • FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14197/20

    Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der

  • FG Hamburg, 03.09.2009 - 1 K 93/08

    Steuerberatungsgesetz: Ausnahmegenehmigung gem. § 50 Abs. 3

  • FG Bremen, 10.06.2003 - 2 K 524/01

    Bemessung des Verspätungszuschlags wegen der verspäteten Abgabe der Erklärung zur

  • FG Düsseldorf, 13.06.2007 - 4 K 1215/06

    Bezug von Feinschnittsteuerzeichen für Tabakstränge; Tabak; EuGH-Entscheidung;

  • FG Sachsen-Anhalt, 02.06.2021 - 3 K 482/17

    Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach

  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 46/03

    Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung im Quotenverfahren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht