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   BFH, 28.08.2001 - XI R 87/00   

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https://dejure.org/2001,10344
BFH, 28.08.2001 - XI R 87/00 (https://dejure.org/2001,10344)
BFH, Entscheidung vom 28.08.2001 - XI R 87/00 (https://dejure.org/2001,10344)
BFH, Entscheidung vom 28. August 2001 - XI R 87/00 (https://dejure.org/2001,10344)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.04.2000 - I R 83/99

    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung, § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO

    Auszug aus BFH, 28.08.2001 - XI R 87/00
    Entscheidend ist, ob das angefochtene Urteil eine Überprüfung der maßgebenden Erwägungen des FG ermöglicht; ist das der Fall, dann liegt der Mangel des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO a.F. auch dann nicht vor, wenn diese Erwägungen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht unrichtig sind (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. April 2000 I R 83/99, BFH/NV 2000, 1475).
  • BFH, 07.06.2001 - X R 63/00

    Zulassungsfreie Revision; nicht mit Gründen versehene Entscheidung

    Auszug aus BFH, 28.08.2001 - XI R 87/00
    Im Übrigen wird auf den in der Parallelsache ergangenen Beschluss des X. Senats vom 7. Juni 2001 X R 63/00 (nicht veröffentlicht) hingewiesen.
  • BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02

    Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil

    Das ist insbesondere der Fall, wenn nicht erkennbar ist, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde liegt oder wenn nicht ersichtlich ist, auf welche rechtlichen Erwägungen sich die Entscheidung stützt (BFH-Beschluss vom 28. August 2001 XI R 87/00, BFH/NV 2002, 201).

    Für die Annahme des Verfahrensmangels der fehlenden Begründung der Entscheidung ist es aber nicht ausreichend, dass auf einzelne Argumente eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht eingegangen worden ist oder dass die Begründung lückenhaft oder nicht überzeugend erscheint (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2002, 201; vom 7. Januar 2002 III B 61/01, BFH/NV 2002, 666, m.w.N.).

  • BFH, 27.02.2007 - X B 178/06

    Tatsächliche Verständigung; Übergehen von Beweisanträgen

    Das ist insbesondere der Fall, wenn nicht erkennbar ist, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde liegt oder wenn nicht ersichtlich ist, auf welche rechtlichen Erwägungen sich die Entscheidung stützt (BFH-Beschluss vom 28. August 2001 XI R 87/00, BFH/NV 2002, 201).
  • BFH, 25.01.2006 - X B 125/05

    NZB: Verfahrensfehler - Ablehnung der Terminsverlegung

    Das ist insbesondere der Fall, wenn nicht erkennbar ist, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde liegt oder wenn nicht ersichtlich ist, auf welche rechtlichen Erwägungen sich die Entscheidung stützt (BFH-Beschluss vom 28. August 2001 XI R 87/00, BFH/NV 2002, 201).
  • BFH, 16.08.2005 - X B 141/04

    NZB: Anspruch auf rechtliches Gehör

    Das ist insbesondere der Fall, wenn nicht ersichtlich ist, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde liegt oder auf welche rechtlichen Erwägungen sich die Entscheidung stützt (BFH-Beschluss vom 28. August 2001 XI R 87/00, BFH/NV 2002, 201).
  • BFH, 10.02.2005 - X B 179/03

    NZB: zur Rüge des Fehlens von Entscheidungsgründen

    Das ist insbesondere der Fall, wenn nicht ersichtlich ist, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde liegt oder auf welche rechtlichen Erwägungen sich die Entscheidung stützt (BFH-Beschluss vom 28. August 2001 XI R 87/00, BFH/NV 2002, 201).
  • BFH, 18.01.2005 - X B 187/03

    Fehlen von Entscheidungsgründen

    Das ist insbesondere der Fall, wenn nicht erkennbar ist, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde liegt oder wenn nicht ersichtlich ist, auf welche rechtlichen Erwägungen sich die Entscheidung stützt (BFH-Beschluss vom 28. August 2001 XI R 87/00, BFH/NV 2002, 201).
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