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BFH, 25.04.2002 - XI S 15/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Prozessbevollmächtigter - PKH - Wirtschaftliche Verhältnisse - Gegenvorstellung - Erneuter PKH-Antrag
- Judicialis
FGO § 62a; ; FGO § 142 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PKH-Ablehnung durch BFH; erneuter Antrag
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 20.03.2019 - X K 4/18
Überlange Verfahrensdauer eines isolierten PKH-Verfahrens
Ein PKH-Antrag kann nach dessen Ablehnung grundsätzlich erneut gestellt werden, da der vorangegangene Ablehnungsbeschluss nicht materiell rechtskräftig wird (BFH-Beschluss vom 25. April 2002 XI S 15/02, BFH/NV 2002, 1049). - BFH, 14.11.2006 - IX S 14/06
Gegenvorstellung gegen PKH-Beschluss
Auch wenn man das Schreiben der Antragstellerin als wiederholten Antrag auf PKH auslegte, hätte ihr Begehren keinen Erfolg, da sie keine neuen Gründe vorgebracht hat, die eine Zulassung der Revision rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 2002 XI S 15/02, BFH/NV 2002, 1049). - BFH, 17.03.2006 - III S 5/06
Voraussetzung für die Änderung einer formell und materiellen rechtskräftigen …
Auch wenn man das Schreiben der Antragstellerin als wiederholten Antrag auf PKH auslegte, hätte ihr Begehren keinen Erfolg, da sie keine neuen Gründe vorgebracht hat, die eine Zulassung der Revision rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 2002 XI S 15/02, BFH/NV 2002, 1049). - BFH, 11.01.2006 - III S 33/05
Vertretungszwang für Gegenvorstellung gegen verworfene Nichtzulassungsbeschwerde; …
Der Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der PKH ist ebenfalls unzulässig, da der Senat den Antrag der Beschwerdeführerin auf PKH mangels Erfolgsaussicht bereits abgelehnt, die Beschwerdeführerin aber keine neuen Gründe für die Erfolgsaussicht ihres Begehrens vorgebracht hat (BFH-Beschluss vom 25. April 2002 XI S 15/02, BFH/NV 2002, 1049). - BFH, 26.01.2007 - III S 38/06
Kein Vertretungszwang für die Erhebung der Gegenvorstellung; Statthaftigkeit der …
Im Übrigen hätte das Begehren der Antragsteller auch dann keinen Erfolg, wenn man ihr Schreiben als wiederholten Antrag auf PKH auslegte, da die Antragsteller keine neuen Gründe vorgebracht haben (vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 2002 XI S 15/02, BFH/NV 2002, 1049).