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   BFH, 20.04.2000 - XI S 5/99   

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https://dejure.org/2000,10732
BFH, 20.04.2000 - XI S 5/99 (https://dejure.org/2000,10732)
BFH, Entscheidung vom 20.04.2000 - XI S 5/99 (https://dejure.org/2000,10732)
BFH, Entscheidung vom 20. April 2000 - XI S 5/99 (https://dejure.org/2000,10732)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Fristversäumnis - Wiedereinsetzung - Prozesskostenhilfe - Aussicht auf Erfolg - Erfindertätigkeit - Verlustphase - Beweisanzeichen - Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht

  • Judicialis

    FGO § 142 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.01.1991 - II S 17/90

    Zulässigkeit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe im Falle einer Nichtvertretung

    Auszug aus BFH, 20.04.2000 - XI S 5/99
    Für den Antrag auf PKH für eine noch einzulegende Beschwerde besteht beim Bundesfinanzhof (BFH) kein Vertretungszwang (BFH-Beschluss vom 23. Januar 1991 II S 17/90, BFH/NV 1991, 338, m.w.N.).

    Es würde dem Zweck des PKH-Verfahrens zuwiderlaufen, von dem unbemittelten Bürger die Kenntnisse für eine sachgerechte Rechtsverfolgung zu fordern, die ihm erst durch die begehrte Beiordnung eines sachkundigen, beim BFH zugelassenen Vertreters (Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs --BFHEntlG--) zugänglich gemacht werden sollen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1991, 338).

  • BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der

    Auszug aus BFH, 20.04.2000 - XI S 5/99
    c) Dass das FG PKH betreffend Einkommensteuer 1987 bis 1992 ausschließlich mit dem Hinweis abgelehnt hat, die mangelnde Aussicht auf Erfolg ergebe sich aus der Klageabweisung und damit zu Unrecht die der Endentscheidung zugrunde liegende Würdigung schon zur Grundlage seiner PKH-Entscheidung gemacht hat (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217), rechtfertigt es für sich allein nicht, der Beschwerde stattzugeben.
  • BFH, 20.04.2000 - XI S 10/99

    PKH für noch einzulegende NZB

    Auszug aus BFH, 20.04.2000 - XI S 5/99
    b) Hinsichtlich der Klage betreffend Einkommensteuer 1986 ergibt sich der Mangel einer Erfolgsaussicht aus den Gründen der Senatsentscheidung vom heutigen Tag XI S 10/99 NV, mit der der Antrag auf PKH für eine diesbezügliche Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen wurde.
  • BFH, 12.05.2016 - II R 56/14

    Vollständige Schenkungsteuerbefreiung des Erwerbs einer Kunstsammlung

    Die Feststellungslast trägt derjenige, der sich zur Ableitung bestimmter Rechtsfolgen darauf beruft (vgl. zur Feststellungslast bei der Einkünfteerzielungsabsicht z.B. BFH-Beschluss vom 20. April 2000 XI S 5/99, BFH/NV 2001, 12).
  • FG Köln, 20.08.2015 - 11 K 2921/14

    Verluste eines selbständigen Heilpraktikers mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht

    Die objektive Beweislast für das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht liegt bei dem die Verluste geltend machenden Steuerpflichtigen (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 20.4.2000 XI S 5/99, BFH/NV 2001, 12; BFH-Urteil vom 12.12.1995 VIII R 59/92, BStBl. II 1996, 219).
  • FG Hessen, 04.05.2005 - 6 V 3049/04

    Liebhaberei; Kartsport; Ersatzteile; Handel; Unternehmer; Gewinnerzielungsabsicht

    Dies wirkt sich zu ihren Lasten aus, da den Steuerpflichtigen die Feststellungslast für die steuermindernd geltend gemachten Verluste ebenso trifft wie für die Absicht, Gewinne zu erzielen, die Voraussetzung für eine steuerliche Anerkennung ist ( BFH-Beschluss vom 20.04.2000 XI S 5/99, BFH/NV 2001, 12 ; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 24. Auflage, § 15 Rz. 35.).
  • FG Hamburg, 19.06.2002 - VII 41/01

    Zur steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten aus einer Erfindertätigkeit

    Sie sprechen vielmehr dafür, dass mit einem Totalgewinn wirtschaftlich nicht zu rechnen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 20.04.2000, XI S 5/99, BFH/NV 2001, 12 ).
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