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   BGH, 20.04.2009 - XI ZA 11/08   

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https://dejure.org/2009,17031
BGH, 20.04.2009 - XI ZA 11/08 (https://dejure.org/2009,17031)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2009 - XI ZA 11/08 (https://dejure.org/2009,17031)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2009 - XI ZA 11/08 (https://dejure.org/2009,17031)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs mangels Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsbeschwerde betreffend den Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Gegenvorstellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01

    zu späte Gegenvorstellung - Eine "Gegenvorstellung zur Herbeiführung einer

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - XI ZA 11/08
    Dem steht auch der Beschluss des IX. Zivilsenats vom 26. April 2001 - IX ZB 25/01 (WM 2001, 1274 f.) nicht entgegen, denn auch dieser Entscheidung lag eine in der Sache begründete Gegenvorstellung zugrunde.
  • BGH, 03.12.1956 - III ZR 107/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - XI ZA 11/08
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts steht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach nur im Fall einer begründeten Gegenvorstellung die Wiedereinsetzungsfrist erst ab Zustellung der Entscheidung über die Gegenvorstellung beginnt (BGHZ 41, 1; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1956 - III ZR 107/55, NJW 1957, 263, vom 26. September 1979 - IV ZB 52/79, VersR 1980, 86 und vom 20. Juni 2006 - VI ZR 255/05, VersR 2007, 132).
  • BGH, 20.06.2006 - VI ZR 255/05

    Beiordnung eines Notanwalts im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - XI ZA 11/08
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts steht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach nur im Fall einer begründeten Gegenvorstellung die Wiedereinsetzungsfrist erst ab Zustellung der Entscheidung über die Gegenvorstellung beginnt (BGHZ 41, 1; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1956 - III ZR 107/55, NJW 1957, 263, vom 26. September 1979 - IV ZB 52/79, VersR 1980, 86 und vom 20. Juni 2006 - VI ZR 255/05, VersR 2007, 132).
  • BGH, 18.12.1963 - IV ZR 97/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - XI ZA 11/08
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts steht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach nur im Fall einer begründeten Gegenvorstellung die Wiedereinsetzungsfrist erst ab Zustellung der Entscheidung über die Gegenvorstellung beginnt (BGHZ 41, 1; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1956 - III ZR 107/55, NJW 1957, 263, vom 26. September 1979 - IV ZB 52/79, VersR 1980, 86 und vom 20. Juni 2006 - VI ZR 255/05, VersR 2007, 132).
  • BGH, 26.09.1979 - IV ZB 52/79

    Verspätete Einlegung der Berufung und Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist -

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - XI ZA 11/08
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts steht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach nur im Fall einer begründeten Gegenvorstellung die Wiedereinsetzungsfrist erst ab Zustellung der Entscheidung über die Gegenvorstellung beginnt (BGHZ 41, 1; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1956 - III ZR 107/55, NJW 1957, 263, vom 26. September 1979 - IV ZB 52/79, VersR 1980, 86 und vom 20. Juni 2006 - VI ZR 255/05, VersR 2007, 132).
  • BFH, 26.01.2016 - III S 30/15

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach abgelehnter Prozesskostenhilfe -

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zu der früheren Rechtslage die vergleichbare Rechtsfrage, ob die Gegenvorstellung gegen die Ablehnung des Armenrechtsgesuchs den Fristbeginn für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrags hinausschiebt, verneint (BGH-Beschluss vom 26. September 1979 IV ZB 52/79, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1980, 393; bestätigt durch BGH-Beschlüsse vom 20. Juni 2006 VI ZR 255/05, Versicherungsrecht 2007, 132, und vom 20. April 2009 XI ZA 11/08, nicht veröffentlicht).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2017 - 10 N 74.17

    Anhörungsrüge als Ersatz für Wiedereinsetzungsantrag

    5 Der Umstand, dass der Kläger unter dem 4. August 2017 eine unbegründete Anhörungsrüge nach § 152a VwGO erhoben hat, kann den fehlenden Wiedereinsetzungsantrag nicht ersetzen und die Wiedereinsetzungsfrist nicht verlängern oder hinausschieben (vgl. BFH, Beschluss vom 26. Januar 2016 - III S 30/15 (PKH) -, juris; zum vergleichbaren Fall einer unbegründeten Gegenvorstellung BGH, Beschluss vom 20. April 2009 - XI ZA 11/08 -, juris; ThürOLG, Beschluss vom 9. April 2008 - 5 U 733/07 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Braunschweig, Beschuss vom 25. Mai 2016 - 9 U 80/15 -, juris Rn. 13 f.).
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