Rechtsprechung
   BGH, 24.07.2007 - XI ZA 3/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11595
BGH, 24.07.2007 - XI ZA 3/07 (https://dejure.org/2007,11595)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2007 - XI ZA 3/07 (https://dejure.org/2007,11595)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - XI ZA 3/07 (https://dejure.org/2007,11595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,11595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe bei fehlender Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Gefahr einer Umgehung der Verrechnungsreihenfolge durch Titulierung der Zinsforderung; Anforderungen an die Reihenfolge der Verrechnung der ...

  • Judicialis

    BGB § 497 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 497 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1; BGB § 497 Abs. 3 S. 1
    Verjährung von Zinsansprüchen; Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages trotz Zulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 673
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.2007 - XI ZR 263/06

    Verrechnungsreihenfolge bei Titulierung einer Zinsforderung

    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - XI ZA 3/07
    Die Vorschriften über die Verjährung enthalten eine formale Regelung, deren Auslegung sich im Interesse der Rechtssicherheit grundsätzlich eng an den Wortlaut anlehnen muss (BGHZ 59, 323, 326 m.w.Nachw.; Senatsbeschluss vom 13. März 2007 - XI ZR 263/06, Umdruck S. 2).

    Da zugleich die gesamte, noch offene Hauptforderung tituliert worden ist und § 497 Abs. 3 Satz 1 BGB auch für Leistungen in der Zwangsvollstreckung gilt (Erman/I. Saenger, BGB 11. Aufl. § 497 Rdn. 37), sind Vollstreckungserlöse in der dort vorgeschriebenen Reihenfolge zu verrechnen (Senatsbeschluss vom 13. März 2007 - XI ZR 263/06, Umdruck S. 2 f.).

  • BGH, 11.09.2002 - VIII ZR 235/02

    Auslegung vertraglicher Kündigungsfristen

    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - XI ZA 3/07
    Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung durch das Berufungsgericht hindert, auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, die Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht nicht (BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02, BGH-Report 2003, 100).
  • BGH, 12.10.1972 - VII ZR 21/72

    Rechte des Auftraggebers bei mangelhafter Leistung eines vertragswidrig

    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - XI ZA 3/07
    Die Vorschriften über die Verjährung enthalten eine formale Regelung, deren Auslegung sich im Interesse der Rechtssicherheit grundsätzlich eng an den Wortlaut anlehnen muss (BGHZ 59, 323, 326 m.w.Nachw.; Senatsbeschluss vom 13. März 2007 - XI ZR 263/06, Umdruck S. 2).
  • BGH, 14.07.2020 - XI ZR 553/19

    Erfassen des Hemmungstatbestands auch den Anspruch auf Rückzahlung nach

    Dass § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB für den seinem Wesen nach unveränderten Anspruch aus § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB nach Gesamtfälligstellung des Teilzahlungsdarlehens wegen Zahlungsverzugs gilt, folgt bereits aus dem Senatsurteil vom 13. Juli 2010 (XI ZR 27/10, WM 2010, 1596 Rn. 8 ff., 11 ff.; vgl. auch schon Senatsbeschlüsse vom 13. März 2007 - XI ZR 263/06, juris, vom 24. Juli 2007 - XI ZA 3/07, juris und vom 26. Mai 2009 - XI ZR 118/09, juris).
  • BGH, 27.11.2014 - III ZA 19/14

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch eines

    Sind die maßgeblichen Rechtsfragen aber bereits hinreichend geklärt oder im vorerwähnten Sinne nicht schwierig, weil sie aufgrund der bestehenden Rechtsprechung ohne weiteres und eindeutig zu beantworten sind, hindert die Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht die Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht nicht (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZR 127/05, BeckRS 2005, 12866; vom 19. September 2006 - VIII ZR 336/04, NJW-RR 2007, 10 Rn. 4; vom 9. November 2006 - IX ZR 170/06, WuM 2007, 30 Rn. 2 und vom 24. Juli 2007 - XI ZA 3/07, BeckRS 2007, 13316).
  • OLG Bremen, 27.04.2020 - 1 U 60/19

    Verjährung Darlehensrückzahlungsanspruchs nach Kündigung wegen Zahlungsverzugs

    Auch der Bundesgerichtshof hatte sich bereits in der Vergangenheit gegen eine solche einschränkende Auslegung des § 497 Abs. 3 S. 3 BGB ausgesprochen (siehe BGH, Beschluss vom 13.03.2007 - XI ZR 263/06, juris, WuB IV A § 497 BGB 1.07; Beschluss vom 24.07.2007 - XI ZA 3/07, juris; Beschluss vom 26.05.2009, juris; Beschluss vom 13.07.2010 - XI ZR 27/10, juris Rn. 11, WM 2010, 1596) und an dieser Auffassung hat er auch vor dem Hintergrund der vorstehenden Diskussion ausdrücklich festgehalten (siehe BGH, Beschluss vom 22.10.2019 - XI ZA 9/19, juris).
  • BGH, 22.10.2019 - XI ZA 9/19

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Revision hinsichtlich Auslegung des §

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts wirft die Auslegung des § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB keine ernsthaften, höchstrichterlich noch nicht geklärten Fragen auf (Senatsurteil vom 13. Juli 2010 - XI ZR 27/10, WM 2010, 1596 Rn. 8 ff., 11 ff.; Senatsbeschlüsse vom 13. März 2007 - XI ZR 263/06, juris, vom 24. Juli 2007 - XI ZA 3/07, juris und vom 26. Mai 2009 - XI ZR 118/09, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht