Rechtsprechung
   BGH, 12.05.2020 - XI ZB 19/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14039
BGH, 12.05.2020 - XI ZB 19/19 (https://dejure.org/2020,14039)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2020 - XI ZB 19/19 (https://dejure.org/2020,14039)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - XI ZB 19/19 (https://dejure.org/2020,14039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,14039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei anwaltlichem Versäumen der Berufungsbegründungsfrist: Grundlegende Anforderungen an die Fristensicherung bei Stellung eines Fristverlängerungsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 2
    Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine Bank auf Unterlassung der Verwendung von Teilen dessen Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Verkehr mit Verbrauchern und der Geltendmachung eines Entgelts aufgrund dieser Klauseln

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 23.02.2022 - IV ZB 1/21

    Neuberechnung einer Startgutschrift in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Sämtliche organisatorischen Maßnahmen müssen aber so beschaffen sein, dass auch bei unerwarteten Störungen des Geschäftsablaufs bei Anlegung eines äußersten Sorgfaltsmaßstabes die Einhaltung der anstehenden Frist gewährleistet ist (BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - XI ZB 19/19, juris Rn. 10; vom 4. September 2018 - VIII ZB 70/17, NJW-RR 2018, 1325 Rn. 13).
  • BGH, 23.02.2022 - IV ZB 3/21

    Neuberechnung einer Startgutschrift in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Sämtliche organisatorischen Maßnahmen müssen aber so beschaffen sein, dass auch bei unerwarteten Störungen des Geschäftsablaufs bei Anlegung eines äußersten Sorgfaltsmaßstabes die Einhaltung der anstehenden Frist gewährleistet ist (BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - XI ZB 19/19, juris Rn. 10; vom 4. September 2018 - VIII ZB 70/17, NJW-RR 2018, 1325 Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2021 - 12 U 37/21

    Verwerfung einer Berufung; Verfristete Berufungsbegründung; Antrag auf

    So muss in der Organisation des Fristenwesens einer Anwaltskanzlei gewährleistet sein, dass außer der eigentlichen Rechtsmittelbegründungsfrist auch eine Vorfrist notiert wird, mit der sichergestellt werden soll, dass dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt für die Fertigung der Rechtsmittelbegründung hinreichend Zeit verbleibt (vgl. BGH, Beschl. v. 12.05.2020 - XI ZB 19/19, NJOZ 2021, 691, 692 f. Rn. 11; Beschl. v. 06.10.2020 - XI ZB 17/19, BeckRS 2020, 31055 Rn. 9).
  • OLG Schleswig, 01.09.2022 - 7 U 110/22

    Versäumnis der Rechtsmittelbegründungsfrist: Für die Wiedereinsetzung in den

    In der Organisation des Fristenwesens einer Anwaltskanzlei muss gewährleistet sein, dass außer der eigentlichen Rechtsmittelbegründungsfrist auch eine Vorfrist notiert wird, mit der sichergestellt werden soll, dass dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt für die Fertigung der Rechtsmittelbegründung hinreichend Zeit verbleibt (BGH; Beschluss vom 12.05.2020, XI ZB 19/19, juris, Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht