Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2000 - XI ZB 20/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3996
BGH, 08.02.2000 - XI ZB 20/99 (https://dejure.org/2000,3996)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2000 - XI ZB 20/99 (https://dejure.org/2000,3996)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - XI ZB 20/99 (https://dejure.org/2000,3996)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3996) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.1991 - II ZB 1/91

    Voraussetzungen einer schuldlosen Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist -

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - XI ZB 20/99
    Er hätte deshalb für den Fall, daß sich seine Erkrankung verschlimmerte, geeignete Vorsorge treffen müssen, daß ein Vertreter vorhanden war, der die notwendigen Prozeßhandlungen vornehmen oder veranlassen konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 1991 - II ZB 1/91, VersR 1991, 1270, 1271 und vom 26. Februar 1996 - II ZB 7/95, NJW 1996, 1540, 1541).

    Dieses Organisationsverschulden wäre zwar, da für die eingetretene Fristversäumung nicht kausal, irrelevant, wenn die Erkrankung so plötzlich und unvorhersehbar aufgetreten oder akut geworden wäre, daß Rechtsanwalt H. einen Vertreter oder einen beim Oberlandesgericht Naumburg zugelassenen Rechtsanwalt nicht mehr hätte einschalten können oder dies für ihn nicht zumutbar war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90, VersR 1990, 1026 und vom 11. März 1991 - II ZB 1/91, VersR 1991, 1270, 1271).

  • BGH, 26.02.1996 - II ZB 7/95

    Krankheit eines Rechtsanwalts - Sorgfaltspflichten - Berufspflichten - Notwendige

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - XI ZB 20/99
    Er hätte deshalb für den Fall, daß sich seine Erkrankung verschlimmerte, geeignete Vorsorge treffen müssen, daß ein Vertreter vorhanden war, der die notwendigen Prozeßhandlungen vornehmen oder veranlassen konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 1991 - II ZB 1/91, VersR 1991, 1270, 1271 und vom 26. Februar 1996 - II ZB 7/95, NJW 1996, 1540, 1541).
  • BGH, 06.03.1990 - VI ZB 4/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - XI ZB 20/99
    Dieses Organisationsverschulden wäre zwar, da für die eingetretene Fristversäumung nicht kausal, irrelevant, wenn die Erkrankung so plötzlich und unvorhersehbar aufgetreten oder akut geworden wäre, daß Rechtsanwalt H. einen Vertreter oder einen beim Oberlandesgericht Naumburg zugelassenen Rechtsanwalt nicht mehr hätte einschalten können oder dies für ihn nicht zumutbar war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90, VersR 1990, 1026 und vom 11. März 1991 - II ZB 1/91, VersR 1991, 1270, 1271).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht