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   BGH, 30.09.2014 - XI ZB 21/13   

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https://dejure.org/2014,30992
BGH, 30.09.2014 - XI ZB 21/13 (https://dejure.org/2014,30992)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2014 - XI ZB 21/13 (https://dejure.org/2014,30992)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2014 - XI ZB 21/13 (https://dejure.org/2014,30992)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nr 3200 RVG-VV, Nr 3201 Abs 1 S 1 Nr 1 RVG-VV, § 2 RVG, § 13 RVG, § 91 Abs 1 S 1 ZPO
    Rechtsanwaltskosten im Berufungsverfahren: Verfahrensgebühr für den Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten bei Zurückweisungsantrag vor Einreichung der Rechtsmittelbegründung und späterer Berufungsrücknahme

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenfestsetzungsverfahren über die Frage, ob der Beklagten eine 1,6-fache Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren zu erstatten ist

  • Anwaltsblatt

    § 2 RVG, § 13 RVG
    Sachanträge gestellt - volle Verfahrensgebühr verdient

  • rewis.io

    Rechtsanwaltskosten im Berufungsverfahren: Verfahrensgebühr für den Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten bei Zurückweisungsantrag vor Einreichung der Rechtsmittelbegründung und späterer Berufungsrücknahme

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Rechtsanwaltskosten im Berufungsverfahren: Verfahrensgebühr für den Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten bei Zurückweisungsantrag vor Einreichung der Rechtsmittelbegründung und späterer Berufungsrücknahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Lieber zu früh als zu spät

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsrücknahme - und die erstattungsfähige Höhe der Verfahrensgebühr

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 2 RVG, § 13 RVG
    Sachanträge gestellt - volle Verfahrensgebühr verdient

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2014, 1060
  • AnwBl Online 2014, 394
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.10.2013 - V ZB 143/12

    Rechtsanwaltskosten des Rechtsmittelgegners: Höhe der zu erstattenden

    Auszug aus BGH, 30.09.2014 - XI ZB 21/13
    Hat der Rechtsanwalt aber wie hier - bereits einen Schriftsatz eingereicht, der Sachanträge enthält, kommt eine vorzeitige Beendigung des Auftrags und damit eine Ermäßigung der Gebühr nicht mehr in Betracht (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - V ZB 143/12, NJW-RR 2014, 185 Rn. 5 f. mwN).

    Es liefe auf eine unnötige Förmelei hinaus, vom Rechtsmittelgegner zu fordern, nach Eingang der Rechtsmittelbegründung nochmals einen Schriftsatz mit einem Gegenantrag bei Gericht einzureichen, um die Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr herbeizuführen (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - V ZB 143/12, NJW-RR 2014, 185 Rn. 10).

    cc) Der Umstand, dass das Berufungsgericht nach Vorlage der Berufungsbegründung nicht in der Sache entschieden hat, weil die Klägerin die Berufung auf Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO zurückgenommen hat, ändert, wie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung inzwischen geklärt ist, an der Erstattungsfähigkeit der 1, 6-fachen Verfahrensgebühr nichts (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - V ZB 143/12, NJW-RR 2014, 185 Rn. 11 ff.).

  • BGH, 31.07.2003 - III ZB 58/02

    Rechtsweg für Klage auf Auszahlung einer nach DDR-Recht festgesetzten

    Auszug aus BGH, 30.09.2014 - XI ZB 21/13
    Das vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin in der Beschwerdeschrift der Sache nach abgegebene Empfangsbekenntnis vermag den mangelnden Zustellungswillen des Gerichts nicht zu ersetzen (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2003 - III ZB 58/02, WM 2004, 598, 599).
  • BGH, 24.07.2008 - VII ZB 7/08

    Anforderungen an den Nachweis der Vollmacht bei Unterwerfung unter die

    Auszug aus BGH, 30.09.2014 - XI ZB 21/13
    Im Übrigen wäre die Beschwerdefrist selbst dann gewahrt, wenn sich die Klägerin an dieser Angabe festhalten lassen müsste (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2008 - VII ZB 7/08, juris Rn. 7).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZB 111/07

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Berufungsbeklagten nach Einlegung und

    Auszug aus BGH, 30.09.2014 - XI ZB 21/13
    Nr. 3201 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VV RVG ist zudem zu entnehmen, dass allein die Stellung der Sachanträge die volle Verfahrensgebühr auslöst, auch wenn der Schriftsatz des Rechtsmittelgegners keinen Sachvortrag zur Begründung seines Antrags enthält (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07, NJW-RR 2009, 859 Rn. 9).
  • BGH, 10.11.2009 - VIII ZB 60/09

    Ergreifen von kostenauslösenden Maßnahmen während einer Stellungnahmefrist durch

    Auszug aus BGH, 30.09.2014 - XI ZB 21/13
    Der von der Rechtsbeschwerde angeführte Beschluss des VIII. Zivilsenats vom 10. November 2009 (VIII ZB 60/09, NJW-RR 2010, 1224 Rn. 10) betraf die anders gelagerte Frage, ob der Berufungsbeklagte nach einem ihm mitgeteilten Hinweis des Berufungsgerichts auf den verspäteten Eingang der Berufungsbegründungsschrift Anlass hatte, innerhalb der mit dem Hinweis verbundenen Stellungnahmefrist kostenauslösende Maßnahmen zu ergreifen.
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

    Auszug aus BGH, 30.09.2014 - XI ZB 21/13
    Der Zustellungsmangel ist nicht nach § 189 ZPO geheilt, weil eine Heilung nach dieser Vorschrift voraussetzt, dass das Gericht mit Zustellungswillen gehandelt hat (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 VII ZR 186/09, BGHZ 188, 128 Rn. 42).
  • OLG München, 02.10.2013 - 11 W 1802/13

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Berufungsbeklagten nach

    Auszug aus BGH, 30.09.2014 - XI ZB 21/13
    Das Beschwerdegericht (JurBüro 2014, 80 ff.; RPfleger 2014, 228 ff.) hat in seiner Entscheidung ausgeführt, die Beklagte sei berechtigt gewesen, einen Prozessbevollmächtigten zu beauftragen.
  • OLG Celle, 15.04.2015 - 2 W 91/15

    Umfang der Kostenerstattung des Berufungsbeklagten bei Antragstellung vor

    Die Frage, ob aufgewendete Prozesskosten zu einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig sind, bestimmt sich grundsätzlich danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei eine die kostenauslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH JurBüro 2015, 90).

    Soweit der Bundesgerichtshof mit seinen Beschlüssen vom 23.10.2013, Az.: V ZB 143/12, veröffentlicht in: NJW-RR 2014, 185, sowie vom 30.9.2014, Az.: XI ZB 21/13, veröffentlicht in: JurBüro 2015, 90, ausgeführt hat, dass nach Einreichung einer Rechtsmittelbegründung dem Rechtsmittelgegner ein berechtigtes Interesse nicht abgesprochen werden könne, mit anwaltlicher Hilfe eine Zurückweisung des Rechtsmittels anzustreben und einen entsprechenden Antrag anzukündigen, weshalb von diesem Zeitpunkt an eine Verteidigung notwendig und selbst bei einem "verfrühten" Zurückweisungsantrag mit dann erstattungsfähigen Kosten verbunden sei, steht das vorliegend der fehlenden Erstattungsfähigkeit nicht entgegen.

    Der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Beschluss vom 30. September 2014 (JurBüro 2015, 90, II. 2 b cc a. E.) die vorgenannte Rechtsprechung des 8. Zivilsenats bekräftigt, indem er darauf hingewiesen hat, dass der von ihm entschiedene Fall anders gelagert war.

    Nach dem Wortlaut seiner zitierten Beschlüsse vom 23.10.2013, Az.: V ZB 143/12, sowie vom 30.9.2014, Az.: XI ZB 21/13, hat der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit der Kosten bei einem verfrühten Zurückweisungsantrag des Berufungsbeklagten maßgeblich auf den " Eingang " der Rechtsmittelbegründungsschrift abgestellt.

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 112/16

    Kostenfestsetzungsverfahren: Verfahrensgebühr für die Einreichung eines

    Das ist vom Standpunkt einer verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Partei aus zu beurteilen, wobei grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Vornahme der kostenverursachenden Handlung abzustellen ist (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - III ZB 63/05, BGHZ 166, 117 Rn. 20; Beschluss vom 30. September 2014 - XI ZB 21/13, JurBüro 2015, 90 Rn. 10; Beschluss vom 25. Februar 2016 - III ZB 66/15, BGHZ 209, 120 Rn. 8).
  • OLG Koblenz, 21.03.2017 - 14 W 118/17

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der anwaltlichen Verfahrensgebühr für den

    Die Frage, ob aufgewendete Prozesskosten zu einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig sind, bestimmt sich grundsätzlich danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei eine die kostenauslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH JurBüro 2015, 90).
  • LG Frankfurt/Main, 11.11.2019 - 13 T 90/19

    Verfahrensgebühr

    Allein die Stellung der Sachanträge löst dabei die volle Verfahrensgebühr aus, auch wenn der Schriftsatz des Rechtsmittelgegners keinen Sachvortrag zur Begründung seines Antrags enthält (BGH Beschl. v. 30.9.2014 - XI ZB 21/13, BeckRS 2014, 19461).
  • OLG Koblenz, 26.05.2015 - 14 W 341/15

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Berufungsbeklagten bei eingeschränkter

    Grundsätzlich ist die streitige Gebühr der 3200 RVG -VV mit der Einreichung des Berufungszurückweisungsantrags in dem von der Rechtspflegerin angesetzten Umfang von 1, 6 aus 20.500 EUR und daher in Höhe von 1.187,20 EUR erfallen, weil der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3201 RVG -VV nicht erfüllt ist (BGH NJW 2009, 3102; BGH JurBüro 2015, 90).
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