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   BGH, 09.10.2007 - XI ZB 4/07   

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https://dejure.org/2007,4222
BGH, 09.10.2007 - XI ZB 4/07 (https://dejure.org/2007,4222)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2007 - XI ZB 4/07 (https://dejure.org/2007,4222)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - XI ZB 4/07 (https://dejure.org/2007,4222)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Gleichstellung der Einreichung einer an ein Berufungsgericht adressierten Berufungsschrift in ein behördeninternes Fach beim Amtsgericht mit dem Zugang beim Berufungsgericht; Einhaltung der Sorgfaltspflichten einer Prozesspartei bei der Übermittlung eines fristgebundenen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sorgfaltspflicht des Prozeßbevollmächtigten bei Benutzung eines Kurierdienstes für Übermittlung eines bestimmenden Schriftsatzes; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 238 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 2
    Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung bei Einlegung des Schriftsatzes in ein von einem Kurierdienst bedientes Fach beim Amtsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überbringung des Schriftsatzes durch privaten Kurierdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 25 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Wiedereinsetzung bei Kurierdienst

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 667
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZB 10/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus BGH, 09.10.2007 - XI ZB 4/07
    Die Gerichtsverwaltung hat damit einen Botendienst eröffnet, den der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte der Kläger nutzen und auf dessen Funktionsfähigkeit er ebenso vertrauen durfte wie auf die Dienste der Deutschen Post AG (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1983 - IVa ZB 10/83, JurBüro 1984, 52, 53).

    Dies folgt schon daraus, dass das Gesetz ein persönliches Überbringen der Rechtsmittelschrift nicht verlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1983 - IVa ZB 10/83, JurBüro 1984, 52, 53) und der gewählte Übermittlungsweg im Hinblick auf den erst zwei Arbeitstage nach Einlegung der Berufungsschrift in das Gerichtsfach bevorstehenden Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 2000, 2657, 2658).

  • BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 199/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der

    Auszug aus BGH, 09.10.2007 - XI ZB 4/07
    aa) Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes hat eine Partei bzw. ihr Prozessbevollmächtigter lediglich dafür zu sorgen, dass hierfür ein geeigneter und zuverlässiger Weg gewählt wird und dieser so rechtzeitig beschritten wird, dass das - mit vollständiger und richtiger Anschrift versehene und ggf. ausreichend frankierte - Schriftstück nach den organisatorischen und betrieblichen Eigenheiten der gewählten Beförderungsart bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (vgl. BVerfG NJW 1999, 3701, 3702; 2000, 2657, 2658).

    Dies folgt schon daraus, dass das Gesetz ein persönliches Überbringen der Rechtsmittelschrift nicht verlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1983 - IVa ZB 10/83, JurBüro 1984, 52, 53) und der gewählte Übermittlungsweg im Hinblick auf den erst zwei Arbeitstage nach Einlegung der Berufungsschrift in das Gerichtsfach bevorstehenden Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 2000, 2657, 2658).

  • BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97

    Das Risiko der Beförderung fristwahrender Schriftsätze darf nicht einseitig auf

    Auszug aus BGH, 09.10.2007 - XI ZB 4/07
    aa) Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes hat eine Partei bzw. ihr Prozessbevollmächtigter lediglich dafür zu sorgen, dass hierfür ein geeigneter und zuverlässiger Weg gewählt wird und dieser so rechtzeitig beschritten wird, dass das - mit vollständiger und richtiger Anschrift versehene und ggf. ausreichend frankierte - Schriftstück nach den organisatorischen und betrieblichen Eigenheiten der gewählten Beförderungsart bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (vgl. BVerfG NJW 1999, 3701, 3702; 2000, 2657, 2658).

    Weshalb das Schriftstück das Berufungsgericht gleichwohl nicht rechtzeitig erreicht hat, müssen die Kläger nicht darlegen, weil sie keine Kenntnis über die Organisationsstruktur und die konkreten Abläufe des in Anspruch genommenen Kurierdienstes haben und ihnen insoweit auch keine Erkundigungspflicht obliegt (vgl. BVerfG NJW 1999, 3701, 3702; NJW-RR 2002, 1005, 1006).

  • BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der

    Auszug aus BGH, 09.10.2007 - XI ZB 4/07
    Der Schriftsatz muss dem Kurierdienst nicht persönlich ausgehändigt werden; vielmehr genügt es, wenn dieser rechtzeitig z.B. in ein gesondertes Fach im Anwaltszimmer eines Gerichts eingelegt wird (vgl. BVerfG NJW-RR 2002, 1005, 1006).

    Weshalb das Schriftstück das Berufungsgericht gleichwohl nicht rechtzeitig erreicht hat, müssen die Kläger nicht darlegen, weil sie keine Kenntnis über die Organisationsstruktur und die konkreten Abläufe des in Anspruch genommenen Kurierdienstes haben und ihnen insoweit auch keine Erkundigungspflicht obliegt (vgl. BVerfG NJW 1999, 3701, 3702; NJW-RR 2002, 1005, 1006).

  • BGH, 21.06.1989 - VIII ZR 252/88

    Wahrung der Frist für den Widerruf eines Vergleichs

    Auszug aus BGH, 09.10.2007 - XI ZB 4/07
    Die Einreichung der an das zuständige Berufungsgericht adressierten Berufungsschrift in das behördeninterne Fach beim Amtsgericht D. ist einem Zugang beim Berufungsgericht nicht gleichzustellen, weil hierdurch das Berufungsgericht noch keine Verfügungsgewalt über das Schriftstück hatte, sondern diese beim Amtsgericht verblieb (vgl. hierzu BVerfG NJW 2005, 3346, 3347; BGH, Urteile vom 25. Januar 1984 - IVb ZR 43/82, NJW 1984, 1237 und vom 21. Juni 1989 - VIII ZR 252/88, WM 1989, 1625, 1626).
  • BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen Fristversäumnis;

    Auszug aus BGH, 09.10.2007 - XI ZB 4/07
    Die Einreichung der an das zuständige Berufungsgericht adressierten Berufungsschrift in das behördeninterne Fach beim Amtsgericht D. ist einem Zugang beim Berufungsgericht nicht gleichzustellen, weil hierdurch das Berufungsgericht noch keine Verfügungsgewalt über das Schriftstück hatte, sondern diese beim Amtsgericht verblieb (vgl. hierzu BVerfG NJW 2005, 3346, 3347; BGH, Urteile vom 25. Januar 1984 - IVb ZR 43/82, NJW 1984, 1237 und vom 21. Juni 1989 - VIII ZR 252/88, WM 1989, 1625, 1626).
  • BGH, 10.10.2002 - VII ZB 11/02

    Rechtsbeschwerde gegen Verwerfung der Berufung im Arrestverfahren

    Auszug aus BGH, 09.10.2007 - XI ZB 4/07
    Auch wenn die Berufung wie hier noch nicht als unzulässig verworfen worden ist, kann gegen den die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagenden Beschluss gemäß §§ 238 Abs. 2, 522 Abs. 1 Satz 4, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO Rechtsbeschwerde eingelegt werden (BGHZ 152, 195, 197 f.; BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - IV ZB 41/03, NJW-RR 2004, 1150).
  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus BGH, 09.10.2007 - XI ZB 4/07
    Das Berufungsgericht hat den Klägern (aus den unten unter Ziffer 2 folgenden Gründen) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von überspannten Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen die Kläger nicht rechnen mussten (vgl. dazu BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG NJW-RR 2002, 1004; BGHZ 151, 221, 227 f.).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 09.10.2007 - XI ZB 4/07
    Das Berufungsgericht hat den Klägern (aus den unten unter Ziffer 2 folgenden Gründen) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von überspannten Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen die Kläger nicht rechnen mussten (vgl. dazu BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG NJW-RR 2002, 1004; BGHZ 151, 221, 227 f.).
  • BGH, 17.03.2004 - IV ZB 41/03

    Überprüfung der Eintragung von Fristen durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 09.10.2007 - XI ZB 4/07
    Auch wenn die Berufung wie hier noch nicht als unzulässig verworfen worden ist, kann gegen den die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagenden Beschluss gemäß §§ 238 Abs. 2, 522 Abs. 1 Satz 4, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO Rechtsbeschwerde eingelegt werden (BGHZ 152, 195, 197 f.; BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - IV ZB 41/03, NJW-RR 2004, 1150).
  • BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 43/82

    Berechnung des Trennungsunterhalts; Wahrung der Einspruchsfrist durch Einwurf der

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 95/17

    Beginn der kenntnisabhängigen Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche wegen

    aa) Ein fristgebundener Schriftsatz ist bei dem zuständigen Gericht eingegangen, wenn er in dessen tatsächliche Verfügungsgewalt gelangt ist (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2005, 3346 f.; BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2007 - XI ZB 4/07, NJW 2008, 667 Rn. 8 und vom 6. Juni 2018 - IV ZB 10/17, VersR 2018, 1342 Rn. 10).
  • LG Frankfurt/Main, 08.05.2013 - 13 S 70/09

    Wann ist der Bruchteilsberechtigte anfechtungsbefugt?

    Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes hat eine Partei bzw. ihr Prozessbevollmächtigter lediglich dafür zu sorgen, dass hierfür ein geeigneter und zuverlässiger Weg gewählt wird und dieser so rechtzeitig beschritten wird, dass das - mit vollständiger und richtiger Anschrift versehene und ggf. ausreichend frankierte - Schriftstück nach den organisatorischen und betrieblichen Eigenheiten der gewählten Beförderungsart bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (vgl. BVerfG NJW 1999, 3701; 2000, 2657; BGH NJW 2008, 667).
  • BGH, 05.12.2013 - IX ZA 27/13

    Bewilligung von PKH und Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde

    Schon der die Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist des § 517 ZPO versagende, der Verwerfung der Berufung gemäß § 522 Abs. 1 ZPO vorausgehende Beschluss kann mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden (BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - IV ZB 41/03, NJW-RR 2004, 1150; vom 9. Oktober 2007 - XI ZB 4/07, insoweit nicht veröffentlicht in NJW 2008, 667).
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