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   BGH, 19.04.2011 - XI ZB 4/10   

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https://dejure.org/2011,4993
BGH, 19.04.2011 - XI ZB 4/10 (https://dejure.org/2011,4993)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2011 - XI ZB 4/10 (https://dejure.org/2011,4993)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2011 - XI ZB 4/10 (https://dejure.org/2011,4993)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 234 Abs 1 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderlicher Sachvortrag zur Wahrung der Wiedereinsetzungsfrist; Nachschieben von Gründen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sachvortrag bezüglich der rechtzeitigen Antragstellung nach Behebung des Hindernisses gehört zum notwendigen Inhalt eines Wiedereinsetzungsgesuchs

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderlicher Sachvortrag zur Wahrung der Wiedereinsetzungsfrist; Nachschieben von Gründen

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderlicher Sachvortrag zur Wahrung der Wiedereinsetzungsfrist; Nachschieben von Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 234 Abs. 1; ZPO § 236 Abs. 2
    Sachvortrag bezüglich der rechtzeitigen Antragstellung nach Behebung des Hindernisses als notwendiger Inhalt eines Wiedereinsetzungsgesuchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Notwendiger Inhalt eines Wiedereinsetzungsgesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwendiger Inhalt eines Wiedereinsetzungsgesuchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1284
  • MDR 2011, 748
  • FamRZ 2011, 1052
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.12.1999 - II ZR 225/98

    Darlegung - Glaubhaftmachung - Wiedereinsetzungsgesuch - Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - XI ZB 4/10
    Zum notwendigen Inhalt eines Wiedereinsetzungsgesuchs gehört grundsätzlich Sachvortrag, aus dem sich ergibt, dass der Antrag rechtzeitig nach Behebung des Hindernisses gestellt worden ist, es sei denn, die Frist ist nach Lage der Akten offensichtlich eingehalten (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 13. Dezember 1999, II ZR 225/98).

    Danach ist ein Wiedereinsetzungsantrag unzulässig, wenn in ihm - wie im Streitfall - nicht dargelegt und glaubhaft gemacht wird, dass die zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO gewahrt ist; zum notwendigen Inhalt eines Wiedereinsetzungsgesuchs gehört grundsätzlich Sachvortrag, aus dem sich ergibt, dass der Antrag rechtzeitig nach Behebung des Hindernisses gestellt worden ist, es sei denn, die Frist ist nach Lage der Akten offensichtlich eingehalten (vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. Dezember 1999 - II ZR 225/98, NJW 2000, 592 mwN), was das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei verneint hat.

  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - XI ZB 4/10
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts steht vielmehr im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und verletzt nicht den Anspruch der Kläger auf Gewährung rechtlichen Gehörs oder wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG, NJW 2003, 281).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - XI ZB 4/10
    Vielmehr handelt es sich bereits ausweislich der Formulierung um eine Einzelfallfrage, die keine Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts aufzuzeigen oder Gesetzeslücken zu schließen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 225 und vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - XI ZB 4/10
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts steht vielmehr im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und verletzt nicht den Anspruch der Kläger auf Gewährung rechtlichen Gehörs oder wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG, NJW 2003, 281).
  • BGH, 09.02.2010 - XI ZB 34/09

    Wiedereinsetzungsantrag: Hinweispflicht des Gerichts auf Ergänzungsbedürftigkeit

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - XI ZB 4/10
    Grundsätzlich müssen nach § 234 Abs. 1, § 236 Abs. 2 ZPO alle Tatsachen, die für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Bedeutung sein können, innerhalb der zweiwöchigen Antragsfrist vorgetragen werden; lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, dürfen nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden; andernfalls liegt ein unzulässiges Nachschieben von Gründen vor (Senatsbeschlüsse vom 26. November 1991 - XI ZB 10/91, NJW 1992, 697 und vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 09.11.2004 - XI ZB 6/04

    Anforderungen an die Einwilligung der Gegenpartei in die Verlängerung der

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - XI ZB 4/10
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2004 - XI ZB 6/04, BGHZ 161, 86, 87 mwN), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 26.11.1991 - XI ZB 10/91

    Überwachung des Rechtsmittelauftrags - Zulässigkeit nachgereichten Vorbringens

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - XI ZB 4/10
    Grundsätzlich müssen nach § 234 Abs. 1, § 236 Abs. 2 ZPO alle Tatsachen, die für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Bedeutung sein können, innerhalb der zweiwöchigen Antragsfrist vorgetragen werden; lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, dürfen nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden; andernfalls liegt ein unzulässiges Nachschieben von Gründen vor (Senatsbeschlüsse vom 26. November 1991 - XI ZB 10/91, NJW 1992, 697 und vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - XI ZB 4/10
    Vielmehr handelt es sich bereits ausweislich der Formulierung um eine Einzelfallfrage, die keine Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts aufzuzeigen oder Gesetzeslücken zu schließen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 225 und vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292).
  • BGH, 06.10.2010 - XII ZB 22/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gewährung der Wiedereinsetzung ohne

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - XI ZB 4/10
    Dies ist im Ergebnis schon deshalb aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, weil Wiedereinsetzung nur in eine schuldlos versäumte Wiedereinsetzungsfrist bewilligt werden kann, was voraussetzt, dass die Kläger auch die Frist für das Wiedereinsetzungsgesuch und die Nachholung der versäumten Prozesshandlung schuldlos versäumt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - XII ZB 22/10, NJW 2011, 153, Rn. 11).
  • BGH, 26.06.2012 - VI ZR 241/11

    Verfahren bei Zustellungen: Verfahrensfehlerhafte Anordnung der Benennung eines

    Die Regelung in § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO erfordert, alle Tatsachen, die für die Gewährung der Wiedereinsetzung erforderlich sind, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist vorzutragen (Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2002 - VI ZB 28/01, juris Rn. 4; vom 13. November 2007 - VI ZB 19/07, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 19. April 2011 - XI ZB 4/10, NJW-RR 2011, 1284 Rn. 7).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11

    Revisionsbegründungsfrist; Verspätung; Säumnis; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung

    Maßgeblich für die Abgrenzung zwischen bloß ergänzendem Vortrag und unzulässigem Nachschieben neuer Wiedereinsetzungsgründe ist nach der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die sich der Senat zu eigen macht, ob "lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO (auf den Verwaltungsprozess übertragen: § 86 Abs. 3 VwGO) geboten gewesen wäre, nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden" (BGH, Beschluss vom 19. April 2011 - XI ZB 4/10 - NJW-RR 2011, 1284; Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 71/03 - FamRZ 2004, 1552).
  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 225/11

    Zustellungsfiktion nach Aufgabe eines Versäumnisurteils zur Post: Zuständiger

    Die Regelung in § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO erfordert außerdem, dass alle Tatsachen, die für die Gewährung der Wiedereinsetzung erforderlich sind, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist vorgetragen werden (Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2002 - VI ZB 28/01, juris Rn. 4; vom 13. November 2007 - VI ZB 19/07, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 19. April 2011 - XI ZB 4/10, NJW-RR 2011, 1284 Rn. 7).
  • BGH, 20.05.2014 - VI ZR 384/13

    Berufungsverfahren: Nachholung einer in erster Instanz unterbliebenen

    a) Die Regelung in § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO erfordert, dass alle Tatsachen, die für die Gewährung der Wiedereinsetzung erforderlich sind, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist vorgetragen werden (vgl. Senat, Urteil vom 3. Juli 2012 - VI ZR 227/11, juris Rn. 34; Beschlüsse vom 29. Januar 2002 - VI ZB 28/01, juris Rn. 4; vom 13. November 2007 - VI ZB 19/07, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 19. April 2011 - XI ZB 4/10, NJW-RR 2011, 1284 Rn. 7) und glaubhaft gemacht sind (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1978 - IV ZB 90/77, VersR 1978, 825, 826 und vom 20. Januar 1983 - IX ZR 19/82, VersR 1983, 376; BAG, NJW 2013, 1620 Rn. 46).
  • BGH, 03.07.2012 - VI ZR 227/11

    Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs einer ausländischen Partei auf

    Die Regelung in § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO erfordert außerdem, dass alle Tatsachen, die für die Gewährung der Wiedereinsetzung erforderlich sind, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist vorzutragen sind (Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2002 - VI ZB 28/01, juris Rn. 4; vom 13. November 2007 - VI ZB 19/07, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 19. April 2011 - XI ZB 4/10, NJW-RR 2011, 1284 Rn. 7).
  • BGH, 17.07.2012 - VI ZR 288/11

    Zustellung im Ausland: Zustellung durch Aufgabe zur Post

    Die Regelung in § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO erfordert außerdem, dass alle Tatsachen, die für die Gewährung der Wiedereinsetzung erforderlich sind, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist vorgetragen werden (Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2002 - VI ZB 28/01, juris Rn. 4; vom 13. November 2007 - VI ZB 19/07, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 19. April 2011 - XI ZB 4/10, NJW-RR 2011, 1284 Rn. 7).
  • BGH, 03.07.2012 - VI ZR 239/11

    Verletzung des Anspruchs einer ausländischen Partei auf rechtliches Gehör oder

    Die Regelung in § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO erfordert jedenfalls, alle Tatsachen, die für die Gewährung der Wiedereinsetzung erforderlich sind, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist vorzutragen und diese glaubhaft zu machen (Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2002 - VI ZB 28/01, juris Rn. 4; vom 13. November 2007 - VI ZB 19/07, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 19. April 2011 - XI ZB 4/10, NJW-RR 2011, 1284 Rn. 7).
  • BGH, 17.07.2012 - VI ZR 226/11

    Bedeutung des Ablaufs von zwei Wochen nach der Aufgabe eines Versäumnisurteils

    Die Regelung in § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO erfordert außerdem, dass alle Tatsachen, die für die Gewährung der Wiedereinsetzung erforderlich sind, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist vorgetragen werden (Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2002 - VI ZB 28/01, juris Rn. 4; vom 13. November 2007 - VI ZB 19/07, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 19. April 2011 - XI ZB 4/10, NJW-RR 2011, 1284 Rn. 7).
  • BGH, 20.03.2013 - IV ZB 21/12

    Wiedereinsetzungsantrag in den vorigen Stand nach Ablauf der Antragsfrist

    Ein Wiedereinsetzungsantrag ist unzulässig, wenn in ihm - wie hier - nicht dargelegt und glaubhaft gemacht wird, dass die zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO gewahrt ist (BGH, Beschluss vom 19. April 2011 - XI ZB 4/10, NJW-RR 2011, 1284 Rn. 7 m. w. N.).

    Nur erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 136 ZPO geboten gewesen wäre, dürfen noch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99, NJW 2000, 365, 366 und Beschluss vom 19. April 2011 - XI ZB 4/10 aaO Rn. 7, jeweils m. w. N.).

  • BGH, 25.09.2012 - VI ZR 230/11

    Wirksamkeit der Zustellung im Ausland durch Aufgabe zur Post

    Die Regelung in § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO erfordert außerdem, dass alle Tatsachen, die für die Gewährung der Wiedereinsetzung erforderlich sind, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist vorgetragen werden (Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2002 - VI ZB 28/01, juris Rn. 4; vom 13. November 2007 - VI ZB 19/07, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 19. April 2011 - XI ZB 4/10, NJW-RR 2011, 1284 Rn. 7).
  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 223/11

    Wirksamkeit der Anordnung der Benennung eines inländischen

  • BGH, 15.01.2013 - VI ZR 100/12

    Zustellung eines Versäumnisurteils im Inland durch Aufgabe zur Post ist zulässig

  • BGH, 25.09.2012 - VI ZR 287/11

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Rahmen eines

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2013 - 2 U 85/13

    Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist: Nachschieben von Tatsachen zur

  • BPatG, 14.09.2020 - 19 W (pat) 25/20

    Patentbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung

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