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   BGH, 30.01.2007 - XI ZB 43/05   

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https://dejure.org/2007,2392
BGH, 30.01.2007 - XI ZB 43/05 (https://dejure.org/2007,2392)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2007 - XI ZB 43/05 (https://dejure.org/2007,2392)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - XI ZB 43/05 (https://dejure.org/2007,2392)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Mitwirkung eines Richters an der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Richter desselben Spruchkörpers; Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde auf die Frage des gesetzlichen Richters; "Gericht" i. S. von § 45 Zivilprozessordnung ...

  • Judicialis

    ZPO § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 45
    Mitwirkung eines nicht zur planmäßigen Vertretung innerhalb des abgelehnten Spruchkörpers berufenen weiteren Richters an der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Geschäftsverteilungsplan regelt Mitwirkung an Ablehnungsgesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 932
  • MDR 2007, 789
  • FamRZ 2007, 635
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - XI ZB 43/05
    Diese Frage ist ein abgrenzbarer Teil des Streitstoffes, über den das Oberlandesgericht vorab durch Beschluss hätte entscheiden können (vgl. BVerfGE 40, 356 ff.).

    Gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sind sowohl der jeweilige Spruchkörper als auch jeder an der gerichtlichen Entscheidung mitwirkende Richter (BVerfGE 40, 356, 361 m.w.Nachw.).

    Jedes Gericht hat, soweit Anlass zu Zweifeln besteht, nicht nur seine Zuständigkeit, sondern auch die ordnungsgemäße Besetzung seiner Richterbank von Amts wegen zu prüfen (BVerfGE 40, 356, 361).

  • OLG Schleswig, 02.06.2005 - 5 U 162/01

    Finanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds: Reichweite des

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - XI ZB 43/05
    In diesem Verfahren hatte der 5. Zivilsenat mit Urteil vom 2. Juni 2005 (WM 2005, 1173) ausgeführt, die in diesem Verfahren ergangene Revisionsentscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes - II ZR 397/02 - stelle eine verfassungsrechtlich unzulässige Rechtsfortbildung contra legem dar und entfalte keine Bindungswirkung nach § 563 Abs. 2 ZPO.

    Der Vorsitzende des 5. Zivilsenats hat hierauf erklärt: "Den Parteien ist die Senatsentscheidung vom 2. Juni 2005 (WM 2005, 1173) bekannt.

  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - XI ZB 43/05
    Die Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde muss nicht in der Entscheidungsformel ausgesprochen werden, sondern kann sich auch, wie bei der Zulassung der Revision (vgl. BGHZ 48, 134, 136; 153, 358, 360 f. m.w.Nachw.), aus den Entscheidungsgründen ergeben.
  • BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60

    Überbesetzung

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - XI ZB 43/05
    Dabei muss der Gesetzgeber die fundamentalen Zuständigkeitsregeln selbst aufstellen (vgl. BVerfGE 19, 52, 60), also durch die Prozessgesetze bestimmen, welche Gerichte mit welchen Spruchkörpern für welche Verfahren sachlich, örtlich und instanziell zuständig sind.
  • BGH, 05.03.2001 - I ZR 58/00

    Besorgnis der Befangenheit wegen der Zugehörigkeit verschiedener Richter am BGH

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - XI ZB 43/05
    Gericht im Sinne dieser Regelung ist der durch seine geschäftsplanmäßigen Vertreter ergänzte Spruchkörper (BGH, Beschluss vom 5. März 2001 - I ZR 58/00, BGH-Report 2001, 432, 433; Zöller/Vollkommer, ZPO 26. Aufl. § 45 Rdn. 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.10.2004 - II ZR 397/02

    Einwendungsdurchgriff bei einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - XI ZB 43/05
    In diesem Verfahren hatte der 5. Zivilsenat mit Urteil vom 2. Juni 2005 (WM 2005, 1173) ausgeführt, die in diesem Verfahren ergangene Revisionsentscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes - II ZR 397/02 - stelle eine verfassungsrechtlich unzulässige Rechtsfortbildung contra legem dar und entfalte keine Bindungswirkung nach § 563 Abs. 2 ZPO.
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 372/02

    Einwendungsdurchgriff bei einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - XI ZB 43/05
    Auf die Revision der Beklagten hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 13. September 2004 - II ZR 372/02 - das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 156/05

    Anspruch des Sicherungseigentümers auf Erstattung der Erlöse durch die Vermietung

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - XI ZB 43/05
    Die Zulassung der Revision kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senat BGHZ 161, 15, 18 und Urteil vom 26. September 2006 - XI ZR 156/05, ZIP 2007, 2307, m.w.Nachw.) auf einen tatsächlich oder rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, der Gegenstand eines Teilurteils sein kann.
  • BGH, 10.05.2001 - III ZR 262/00

    Rechtzeitige Erhebung der Einrede der Schiedsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - XI ZB 43/05
    Zulässig ist auch die Beschränkung auf einen Teil des Streitstoffs, über den durch ein Zwischenurteil gemäß § 280 ZPO bzw. § 304 ZPO oder durch einen Beschluss gemäß § 17a Abs. 3 GVG entschieden werden könnte (BGH, Urteile vom 13. Dezember 1989 - IVb ZR 19/89, WM 1990, 784, 786, vom 25. Februar 1993 - III ZR 9/92, WM 1993, 1015, 1016, insoweit in BGHZ 121, 367 ff. nicht abgedruckt, und vom 10. Mai 2001 - III ZR 262/00, WM 2001, 1633, 1634 f., insoweit in BGHZ 147, 394 ff. nicht abgedruckt).
  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - XI ZB 43/05
    Die Zulassung der Revision kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senat BGHZ 161, 15, 18 und Urteil vom 26. September 2006 - XI ZR 156/05, ZIP 2007, 2307, m.w.Nachw.) auf einen tatsächlich oder rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, der Gegenstand eines Teilurteils sein kann.
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

  • BGH, 05.08.2010 - VII ZB 101/09

    Unterhaltsvollstreckung: Berücksichtigung der gesetzlichen Unterhaltspflichten in

    Wie bei der Revision kann aber auch bei der Rechtsbeschwerde die Beschränkung der Zulassung in den Gründen der Entscheidung erfolgen (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - XI ZB 43/05, NJW-RR 2007, 932, 933).
  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 377/12

    Verlust des Richterablehnungsrechts: Einlassung der ablehnenden Partei in die

    Eine beschränkte Zulassung setzt indessen voraus, dass sich die Zulassung auf einen tatsächlich oder rechtlich selbständigen Teil des Streitstoffs bezieht, der Gegenstand eines Teilurteils (BGH Beschluss vom 30. Januar 2007 - XI ZB 43/05 - NJW-RR 2007, 932 Rn. 10 mwN) oder eines eingeschränkt eingelegten Rechtsmittels sein kann (Senatsurteil BGHZ 179, 43 = FamRZ 2009, 406 Rn. 11 mwN).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof die auf den Gesichtspunkt der ordnungsmäßigen Besetzung des Gerichts eingeschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde in Abgrenzung zum gleichzeitig geltend gemachten Befangenheitsgesuch für zulässig gehalten (BGH Beschluss vom 30. Januar 2007 - XI ZB 43/05 - NJW-RR 2007, 932 Rn. 10).

  • BGH, 23.10.2008 - VII ZB 16/08

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung des Gerichts über die Erinnerung

    Aus der Formulierung der Zulassungsfrage in den Entscheidungsgründen ergibt sich jedoch, dass das Beschwerdegericht nur der dort angesprochenen, mit § 2 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG zusammenhängenden Problematik grundsätzliche Bedeutung beigemessen hat und nur hinsichtlich dieses abtrennbaren Teils die Sache dem Rechtsbeschwerdegericht unterbreiten wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - XI ZB 43/05, NJW-RR 2007, 932).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2016 - L 2 R 326/15

    Statusfeststellung hinsichtlich Vorliegens einer Beschäftigung; Festsetzung von

    Zuständig ist insoweit nach diesen klaren gesetzlichen Vorgaben der durch seine geschäftsplanmäßigen Vertreter ergänzte Spruchkörper, dem der abgelehnte Richter angehört (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - XI ZB 43/05 - juris).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11

    Befugnis des Zivilbeschwerdegerichts zur Entscheidung über die Begründetheit

    Der Senat lässt damit die Rechtsbeschwerde nur beschränkt auf die Frage seiner Berufung als gesetzlicher Richter zur Entscheidung in der Sache anstelle einer Aufhebung und Zurückverweisung zu (vgl. zur Zulässigkeit einer Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf die Frage des gesetzlichen Richters BGH, Beschl. v. 30.01.2007, NJW-RR 2007, 932 [juris Rn. 7 ff]).
  • BGH, 29.05.2013 - XII ZB 663/11

    Gerichtliche Entscheidung im Versorgungsausgleichsverfahren: Benennung der

    Eine noch weitergehende Beschränkung der Zulassung auf die Rechtsfrage, wie konkret die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Versorgung der ausgleichspflichtigen Person in der Beschlussformel zur externen Teilung bezeichnet werden müssen, wäre demgegenüber allerdings unwirksam, weil über diese einzelne Frage nicht eigenständig durch eine Teilentscheidung befunden werden könnte (vgl. auch BGH Urteil vom 30. Januar 2007 - XI ZB 43/05 - NJW-RR 2007, 932, 933; Keidel/Meyer-Holz FamFG 17. Aufl. § 70 Rn. 38; Prütting/Helms/Abramenko FamFG 2. Aufl. § 70 Rn. 10).
  • OLG Celle, 27.11.2017 - 13 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB gegen VW und Porsche: Befangenheitsanträge

    Gericht im Sinne von § 45 Abs. 1 ZPO ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 2007, 932) der durch den geschäftsplanmäßigen Vertreter ergänzte Spruchkörper.
  • BGH, 23.10.2008 - VII ZB 17/08

    Pfändbarkeit einer der Altersversorgung dienenden Firmendirektversicherung

    Aus der Formulierung der Zulassungsfrage in den Entscheidungsgründen ergibt sich jedoch, dass das Beschwerdegericht nur der dort angesprochenen mit § 2 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG zusammenhängenden Problematik grundsätzliche Bedeutung beigemessen hat und nur hinsichtlich dieses abtrennbaren Teils die Sache dem Rechtsbeschwerdegericht unterbreiten wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - XI ZB 43/05, NJW-RR 2007, 932).
  • OLG Celle, 28.11.2017 - 13 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB gegen VW und Porsche: Befangenheitsantrag

    Gericht im Sinne von § 45 Abs. 1 ZPO ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 2007, 932) der durch den geschäftsplanmäßigen Vertreter ergänzte Spruchkörper.
  • OLG Bamberg, 24.04.2007 - 1 W 35/07

    Gesetzlicher Richter; Zuständigkeit; Ablehnungsgrund

    Ergänzend hierzu müssen Geschäftsverteilungspläne der Gerichte die Zuständigkeiten der jeweiligen Spruchkörper festlegen und diesen die erforderlichen Richter zuweisen (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007, Az. XI ZB 43/05).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZA 4/11

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

  • OVG Hamburg, 20.04.2021 - 1 So 32/21

    Beschwerde gegen einen Berichtigungsbeschluss; Bezeichnung des Spruchkörpers

  • OLG Naumburg, 28.02.2022 - 12 U 183/21

    Anspruch auf Duldung der Errichtung einer Brandschutzwand als Nachbarwand;

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