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   BGH, 10.07.2018 - XI ZB 7/18   

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https://dejure.org/2018,23033
BGH, 10.07.2018 - XI ZB 7/18 (https://dejure.org/2018,23033)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2018 - XI ZB 7/18 (https://dejure.org/2018,23033)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2018 - XI ZB 7/18 (https://dejure.org/2018,23033)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren für eine Feststellungsklage

  • rewis.io

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren für eine Feststellungsklage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.2017 - XI ZB 5/17

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus BGH, 10.07.2018 - XI ZB 7/18
    Das Gesetz (§ 127 Abs. 2 und 3 ZPO) sieht im Prozesskostenhilfeverfahren die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde nicht allgemein vor (vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2017 - XI ZB 5/17, juris Rn. 3 mwN) und das Beschwerdegericht hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen.

    Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist - anders als die Nichtzulassung der Revision (§ 544 ZPO) - nicht anfechtbar (Senatsbeschluss vom 4. April 2017 - XI ZB 5/17, juris Rn. 4 mit zahlr. Nachw.).

    Eine außerordentliche Beschwerde ist ebenfalls nicht eröffnet und verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. nur BVerfGE 107, 395, 416 ff.; BGH, Beschlüsse vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff. und vom 4. April 2017 - XI ZB 5/17, juris Rn. 5 mwN).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 10.07.2018 - XI ZB 7/18
    Eine außerordentliche Beschwerde ist ebenfalls nicht eröffnet und verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. nur BVerfGE 107, 395, 416 ff.; BGH, Beschlüsse vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff. und vom 4. April 2017 - XI ZB 5/17, juris Rn. 5 mwN).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 10.07.2018 - XI ZB 7/18
    Eine außerordentliche Beschwerde ist ebenfalls nicht eröffnet und verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. nur BVerfGE 107, 395, 416 ff.; BGH, Beschlüsse vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff. und vom 4. April 2017 - XI ZB 5/17, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 08.07.2019 - XI ZB 13/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine auf verschiedene Feststellungen

    So läge es hier, falls das Ablehnungsgesuch so auszulegen sein sollte, dass damit die Richter abgelehnt werden sollen, die an dem Senatsbeschluss vom 10. Juli 2018 (XI ZB 7/18, juris) mitgewirkt haben.
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