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   BGH, 04.10.2000 - XI ZB 9/00   

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BGH, 04.10.2000 - XI ZB 9/00 (https://dejure.org/2000,3750)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2000 - XI ZB 9/00 (https://dejure.org/2000,3750)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2000 - XI ZB 9/00 (https://dejure.org/2000,3750)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Prozeßbevollmächtigter - Anwaltsgehilfin - Fristenkalender - Sorgfaltspflichten - Verschulden - Zurechnung

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 236 Abs. 2; ; ZPO § 139 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 516, 85 Abs. 2, §§ 231, 234 Abs. 1, § 236
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Streichung im Fristenkalender

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.04.1997 - VI ZB 8/97

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrages im Rahmen der Beschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 04.10.2000 - XI ZB 9/00
    Ferner gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle eine Anordnung des Prozeßbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, daß die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 84/90, FamRZ 1991, 423, 424 und vom 8. April 1997 - VI ZB 8/97, NJW 1997, 2120, 2121).

    Hingegen darf in der Beschwerdebegründung kein neuer Vortrag über organisatorische Maßnahmen nachgeschoben werden, auf dessen Fehlen die Versagung der Wiedereinsetzung im angefochtenen Beschluß gestützt worden ist (BGH, Beschluß vom 8. April 1997 aaO).

  • BGH, 17.10.1990 - XII ZB 84/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwaltes im

    Auszug aus BGH, 04.10.2000 - XI ZB 9/00
    Ferner gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle eine Anordnung des Prozeßbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, daß die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 84/90, FamRZ 1991, 423, 424 und vom 8. April 1997 - VI ZB 8/97, NJW 1997, 2120, 2121).

    Nachdem das Oberlandesgericht die Wiedereinsetzung mit Rücksicht darauf verweigert hatte, konnte in der Beschwerdebegründung hierzu kein neuer Vortrag nachgeschoben werden (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1990 aaO).

  • BGH, 26.09.1995 - XI ZB 13/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verstoß einer Bürokraft gegen eine

    Auszug aus BGH, 04.10.2000 - XI ZB 9/00
    Zwar trifft einen Prozeßbevollmächtigten kein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden, wenn er einer zuverlässigen Angestellten für einen konkreten Fall eine genaue Einzelweisung erteilt, die eine Fristwahrung gewährleistet, und diese Weisung nicht befolgt wird (Senat, Beschluß vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95, NJW 1996, 130).
  • BGH, 22.06.2010 - VIII ZB 12/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Organisation des

    Grundsätzlich müssen alle Tatsachen, die für die Wiedereinsetzung von Bedeutung sein können, innerhalb der Antragsfrist von einem Monat (§ 234 Abs. 1 Satz 2, § 236 Abs. 2 ZPO) vorgetragen werden (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2000 - XI ZB 9/00, juris, Tz. 9; vom 10. Januar 2001 - XII ZB 127/00, BGHReport 2001, 483, unter II; vom 4. Juni 2002 - I ZB 28/01, BGHReport 2002, 1114, II 1 b; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZB 64/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Prozessbevollmächtigte in ihrem Büro eine Ausgangskontrolle schaffen, durch die zuverlässig gewährleistet wird, dass fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig hinausgehen (BGH, Beschl. v. 8.4.1997 - VI ZB 8/97, NJW 1997, 2120, 2121; Beschl. v. 4.10.2000 - XI ZB 9/00, BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 14).
  • BGH, 13.09.2007 - III ZB 26/07

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Ausgangskontrolle bei

    Schließlich gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle auch eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (Senatsbeschluss vom 14. März 1996 - III ZB 13/96 - VersR 1996, 1298; Senatsurteil vom 11. Januar 2001 - III ZR 148/00 - NJW 2001, 1577, 1578 unter II 1; BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2000 - XI ZB 9/00 - BGHR ZPO Ausgangskontrolle 14; vom 9. November 2005 aaO unter 2; vom 23. Mai 2006 aaO Rn. 5; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.01.2007 - XI ZB 5/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Eine auf der Erinnerung an einen Stunden zurückliegenden Vorgang beruhende Auskunft ist nicht ausreichend zuverlässig, um eine Überprüfung der Erledigung fristgebundener Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand eines Fristenkalenders entbehrlich zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2000 - XI ZB 9/00, Umdruck S. 6 f.).
  • BGH, 03.05.2005 - XI ZB 41/04

    Versäumung der Berufungsfrist wegen unterlassener Absendung der Berufungsschrift

    Dieser Anruf war als wirksame Fristenkontrolle nicht geeignet und die Auskunft der Angestellten nicht hinreichend zuverlässig (vgl. Senatsbeschluß vom 4. Oktober 2000 - XI ZB 9/00, BGHR ZPO § 233 Einzelanweisung 6), weil eine zuverlässige Fristenkontrolle mit Wissen des Prozeßbevollmächtigten zuvor außer Kraft gesetzt worden war.
  • BGH, 06.11.2001 - XI ZB 11/01

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Prozeßbevollmächtigte in ihrem Büro eine Ausgangskontrolle schaffen, durch die zuverlässig gewährleistet wird, daß die im Fristenkalender vermerkten Fristen erst dann gestrichen werden, wenn die fristwahrende Maßnahme tatsächlich durchgeführt, ein fristwahrender Schriftsatz also gefertigt und zumindest postfertig gemacht worden ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 1993 - XII ZB 155/93 - BGHR ZPO § 233 - Fristenkontrolle 31; vom 15. Februar 1995 - XII ZB 229/94 - BGHR ZPO § 233 - Fristenkontrolle 39; vom 14. März 1996 - III ZB 13/96 - VersR 1996, 1298 und vom 4. Oktober 2000 - XI ZB 9/00 - BGHR ZPO § 233 - Ausgangskontrolle 14).
  • LAG Köln, 23.01.2008 - 5 Ta 320/07

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung - Ausgangskontrolle Rechtsanwalt

    Vielmehr bildet sie einen selbständigen Bestandteil einer wirksamen Ausgangskontrolle, der einer zusätzlichen, gesonderten Anordnung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2000 - XI ZB 9/00 -, zuletzt: BGH Beschluss vom 13. September 2007 - III ZB 26/07 -).
  • BGH, 16.06.2005 - V ZB 48/05

    Versäumung der Berufungsfrist wegen Nichtbefolgung einer Anweisung

    Das gewährleistete die Fristwahrung, so daß dem zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten kein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden trifft (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Oktober 2000, XI ZB 9/00, BGHR ZPO § 233 Einzelanweisung 6).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 49/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsschrift;

    Dazu war er jedoch verpflichtet (siehe nur BGH, Beschl. v. 4. Oktober 2000, XI ZB 9/00, BGHR ZPO § 233 Einzelanweisung 6).
  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 75/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Die angefochtene Entscheidung weicht nicht von der ständigen Rechtsprechung ab, wonach der Prozeßbevollmächtigte durch die Büroorganisation dafür Sorge zu tragen hat, daß die Erledigung fristgebundener Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders überprüft wird (vgl. Senatsbeschluß vom 23. September 1998 - XII ZB 99/98 - VersR 1999, 1303 sowie BGH Beschlüsse vom 8. April 1997 - VI ZB 8/97 - BGHR ZPO § 233 - Ausgangskontrolle 9; vom 4. Oktober 2000 - XI ZB 9/00 - BGHR ZPO § 233 - Ausgangskontrolle 14, jeweils m.N.).
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BGH, 04.10.2000 - XI ZB 9/00 (https://dejure.org/2000,33240)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2000 - XI ZB 9/00 (https://dejure.org/2000,33240)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2000 - XI ZB 9/00 (https://dejure.org/2000,33240)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.04.1997 - VI ZB 8/97

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrages im Rahmen der Beschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 04.10.2100 - XI ZB 9/00
    Ferner gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle eine Anordnung des Prozeßbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, daß die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 84/90, FamRZ 1991, 423, 424 und vom 8. April 1997 - VI ZB 8/97, NJW 1997, 2120, 2121).

    Hingegen darf in der Beschwerdebegründung kein neuer Vortrag über organisatorische Maßnahmen nachgeschoben werden, auf dessen Fehlen die Versagung der Wiedereinsetzung im angefochtenen Beschluß gestützt worden ist (BGH, Beschluß vom 8. April 1997 aaO).

  • BGH, 17.10.1990 - XII ZB 84/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwaltes im

    Auszug aus BGH, 04.10.2100 - XI ZB 9/00
    Ferner gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle eine Anordnung des Prozeßbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, daß die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 84/90, FamRZ 1991, 423, 424 und vom 8. April 1997 - VI ZB 8/97, NJW 1997, 2120, 2121).

    Nachdem das Oberlandesgericht die Wiedereinsetzung mit Rücksicht darauf verweigert hatte, konnte in der Beschwerdebegründung hierzu kein neuer Vortrag nachgeschoben werden (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1990 aaO).

  • BGH, 26.09.1995 - XI ZB 13/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verstoß einer Bürokraft gegen eine

    Auszug aus BGH, 04.10.2100 - XI ZB 9/00
    Zwar trifft einen Prozeßbevollmächtigten kein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden, wenn er einer zuverlässigen Angestellten für einen konkreten Fall eine genaue Einzelweisung erteilt, die eine Fristwahrung gewährleistet, und diese Weisung nicht befolgt wird (Senat, Beschluß vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95, NJW 1996, 130).
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