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   BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02   

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https://dejure.org/2003,2024
BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02 (https://dejure.org/2003,2024)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2003 - XI ZR 101/02 (https://dejure.org/2003,2024)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02 (https://dejure.org/2003,2024)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen positiver Forderungsverletzung; Konkludente Annahme eines Vertrages; Nach außen erkennbare Willensäußerung; Übersendung des Ursprungszeugnisses ; Ablehnung eines Angebots ; Lediglich vorteilhaftes Rechtsgeschäft; Anwendung deutschen Rechts

  • unalex.eu

    Art. EVÜ

  • Judicialis

    BGB § 151 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 151 S. 1
    Entbehrlichkeit des Zugangs der Annahmeerklärung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Vertragsrecht - Anforderungen an Annahme eines Vertrages

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen der Annahme einer Vertragsangebots ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 151 Satz 1
    Zur Frage der Vertragsannahme ohne Annahmeerklärung

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 287
  • MDR 2004, 140
  • WM 2003, 2327
  • DB 2004, 1205 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

    Auszug aus BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02
    Eine derartige Verkehrssitte kann im allgemeinen bei unentgeltlichen Zuwendungen und bei für den Antragsempfänger lediglich vorteilhaften Rechtsgeschäften angenommen werden (Senatsurteil vom 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99, WM 1999, 2477, 2478 m.w.Nachw.).

    Auch im Falle des § 151 Satz 1 BGB ist ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen läßt, erforderlich (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; Senatsurteil vom 12. Oktober 1999 aaO m.w.Nachw.).

  • BGH, 07.05.1979 - II ZR 210/78

    Einlösung einer Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren

    Auszug aus BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02
    Auch im Falle des § 151 Satz 1 BGB ist ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen läßt, erforderlich (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; Senatsurteil vom 12. Oktober 1999 aaO m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89

    Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks

    Auszug aus BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02
    Auch im Falle des § 151 Satz 1 BGB ist ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen läßt, erforderlich (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; Senatsurteil vom 12. Oktober 1999 aaO m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.10.2008 - XI ZR 466/07

    Zur Hemmung der Verjährung infolge Zustellung eines Mahnbescheids

    Die Verlautbarung der Vertragsannahme kann auch in dem Tätigwerden der Klägerin, insbesondere in der Inanspruchnahme der Beklagten mit dem vorgerichtlichen Forderungsschreiben vom 29. März 2004, gesehen werden, weil eine ausdrückliche Annahmeerklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten und deren Zugang bei der S. AG gemäß § 151 Satz 1 BGB entbehrlich war (vgl. Senatsurteil vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02, WM 2003, 2327, 2328).
  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der im Rahmen von Bauherren-, Bauträger- oder Erwerbermodellen auftretende Vermittler als Erfüllungsgehilfe im Pflichtenkreis der in den Vertrieb nicht eingeschalteten Bank nur insoweit tätig, als sein Verhalten den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betrifft (Senatsurteile BGHZ 152, 331, 333, vom 27. Juni 2000 - XI ZR 174/99, WM 2000, 1685, 1686 m.w.Nachw., vom 18. März 2003 - XI ZR 188/02, WM 2003, 918, 922, vom 29. April 2003 - XI ZR 201/02, ZIP 2003, 1692, 1693 f., vom 3. Juni 2003 - XI ZR 289/02, WM 2003, 1710, 1713 und vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 134/02, WM 2003, 2327, 2333).
  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05

    Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages

    In dieser Handlung der Beklagten ist das für die Annahme ohne Erklärung erforderliche als Willensbetätigung zu wertende, nach außen hervortretende Verhalten des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (vgl. z.B.: Senatsurteil BGHZ 160, 393, 396 f; BGHZ 111, 97, 101; BGH, Urteile vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02 - NJW 2004, 287, 288 und vom 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99 - NJW 2000, 276, 277), enthalten.
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