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   BGH, 12.11.2019 - XI ZR 148/19   

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https://dejure.org/2019,42495
BGH, 12.11.2019 - XI ZR 148/19 (https://dejure.org/2019,42495)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2019 - XI ZR 148/19 (https://dejure.org/2019,42495)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2019 - XI ZR 148/19 (https://dejure.org/2019,42495)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zustimmung zur Erhöhung einer Bausparsumme gegen eine Bausparkasse; Bauspartechnische Gründe

  • rewis.io

    Bausparvertrag: Ablehnung einer begehrten Erhöhung der Bausparsumme aus bauspartechnischen Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ABB § 12 Abs. 1
    Anspruch auf Zustimmung zur Erhöhung einer Bausparsumme gegen eine Bausparkasse; Bauspartechnische Gründe

  • datenbank.nwb.de

    Bausparvertrag: Ablehnung einer begehrten Erhöhung der Bausparsumme aus bauspartechnischen Gründen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.05.2019 - XI ZR 345/18

    Kündigung von Sparverträgen "S-Prämiensparen flexibel"

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - XI ZR 148/19
    aa) Bauspartechnische Gründe im Sinne des § 12 Abs. 1 ABB sind solche Umstände, die derart beschaffen und zu bewerten sind, dass ein unvoreingenommener, vernünftiger Beobachter das Verhalten der Bausparkasse für eine nachvollziehbare und der Sachlage nach angemessene Reaktion halten muss (vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 2019 - XI ZR 345/18, WM 2019, 1556 Rn. 45 mwN zu Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Dies gilt insbesondere für das Erhöhungsverlangen bei Bausparverträgen, bei denen nicht mehr marktgerechte Einlagezinsen vereinbart sind, was es der Bausparkasse erschwert, die Erträge zu erwirtschaften, die sie benötigt, um weiterhin für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Bauspardarlehen zu gewähren (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 2017 - XI ZR 185/16, BGHZ 214, 94 Rn. 61 mwN und vom 14. Mai 2019 - XI ZR 345/18, WM 2019, 1556 Rn. 46 mwN für Prämiensparverträge).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - XI ZR 148/19
    a) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann im Rahmen der Privatautonomie - vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen - jede Partei grundsätzlich frei entscheiden, ob, mit wem und zu welchen Bedingungen sie Verträge mit Dritten schließt (vgl. nur BVerfGE 8, 274, 328; BGH, Urteile vom 11. Januar 2007 - III ZR 72/06, NJW-RR 2007, 850 Rn. 10 und vom 9. November 2012 - V ZR 182/11, NJW 2013, 928 Rn. 7).
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 72/06

    Fortsetzung eines Kleingartenpachtvertrages mit einem Kind des verstorbenen

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - XI ZR 148/19
    a) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann im Rahmen der Privatautonomie - vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen - jede Partei grundsätzlich frei entscheiden, ob, mit wem und zu welchen Bedingungen sie Verträge mit Dritten schließt (vgl. nur BVerfGE 8, 274, 328; BGH, Urteile vom 11. Januar 2007 - III ZR 72/06, NJW-RR 2007, 850 Rn. 10 und vom 9. November 2012 - V ZR 182/11, NJW 2013, 928 Rn. 7).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 185/16

    Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife bejaht

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - XI ZR 148/19
    Dies gilt insbesondere für das Erhöhungsverlangen bei Bausparverträgen, bei denen nicht mehr marktgerechte Einlagezinsen vereinbart sind, was es der Bausparkasse erschwert, die Erträge zu erwirtschaften, die sie benötigt, um weiterhin für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Bauspardarlehen zu gewähren (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 2017 - XI ZR 185/16, BGHZ 214, 94 Rn. 61 mwN und vom 14. Mai 2019 - XI ZR 345/18, WM 2019, 1556 Rn. 46 mwN für Prämiensparverträge).
  • BGH, 09.11.2012 - V ZR 182/11

    Aufschiebend bedingter Grundstückskaufvertrag: Haftung der vollmachtlos

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - XI ZR 148/19
    a) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann im Rahmen der Privatautonomie - vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen - jede Partei grundsätzlich frei entscheiden, ob, mit wem und zu welchen Bedingungen sie Verträge mit Dritten schließt (vgl. nur BVerfGE 8, 274, 328; BGH, Urteile vom 11. Januar 2007 - III ZR 72/06, NJW-RR 2007, 850 Rn. 10 und vom 9. November 2012 - V ZR 182/11, NJW 2013, 928 Rn. 7).
  • OLG München, 20.09.2022 - 18 U 538/22

    Rückzahlung von Verlusten aus Teilnahme an Onlineglücksspielen

    Dass über die streitgegenständlichen Fragen ein relevanter Meinungsstreit bestehen würde (siehe dazu BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XI ZR 148/19, juris Rn. 13), ist weder dargetan noch ersichtlich.
  • OLG München, 20.04.2021 - 5 U 6625/20

    Dieselfälle - VW als Repräsentantin von Audi bei EA189

    Dass sich die vom Senat hier beantwortende Frage nach der Repräsentantenhaftung der Beklagten in weiteren Fällen stellt, macht sie für die Allgemeinheit nicht bedeutsam (vgl. etwa BGH, Hinweisbeschl. v. 12.11.2019, XI ZR 148/19 Rn.13).
  • OLG München, 21.02.2020 - 5 U 5938/19

    Bewilligung, Widerrufsbelehrung, Darlehensvertrag, AGB, Berufung, Revision,

    Dass sich diese in weiteren Fällen stellen mögen, macht sie für die Allgemeinheit nicht bedeutsam (BGH, Beschluss vom 12.11.2019, XI ZR 148/19 Rn.13), auch wenn die Klägerin die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der bereits entschiedenen Verbraucherkreditfragen hervorhebt.
  • OLG München, 20.01.2020 - 5 U 5938/19

    Berufung, Darlehen, Anspruch, Hinweis, Klageschrift, Schutz, Anlage,

    Dass sich die Fragen in weiteren Fällen stellen und von der Klägerin bzw. ihren Prozessbevollmächtigten anders, nämlich in deren Sinn beantwortet werden, macht sie für die Allgemeinheit nicht bedeutsam (BGH, Hinweisbeschl. v. 12.11.2019, XI ZR 148/19 Rn.13).
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