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   BGH, 05.06.2012 - XI ZR 149/11   

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https://dejure.org/2012,12176
BGH, 05.06.2012 - XI ZR 149/11 (https://dejure.org/2012,12176)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2012 - XI ZR 149/11 (https://dejure.org/2012,12176)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - XI ZR 149/11 (https://dejure.org/2012,12176)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 123 BGB, § 5 AGBG vom 09.12.1976
    Finanzierten Eigentumswohnungskauf im Steuersparmodell: Arglistige Täuschung des Kaufinteressenten durch Angaben im Verkaufsprospekt mit Verschleierung der Höhe einer Innenprovision; Auslegung eines formularmäßigen Vermittlungsauftrags und vorformulierter Angaben in ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über eine erkannte arglistige Täuschung über die Höhe der Vertriebsprovisionen; Pflicht des einen Immobilienerwerb finanzierenden Kreditinstituts zur Aufklärung über eine im Kaufpreis enthaltene und an den Vertrieb gezahlte ...

  • rewis.io

    Finanzierten Eigentumswohnungskauf im Steuersparmodell: Arglistige Täuschung des Kaufinteressenten durch Angaben im Verkaufsprospekt mit Verschleierung der Höhe einer Innenprovision; Auslegung eines formularmäßigen Vermittlungsauftrags und vorformulierter Angaben in ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über eine erkannte arglistige Täuschung über die Höhe der Vertriebsprovisionen; Pflicht des einen Immobilienerwerb finanzierenden Kreditinstituts zur Aufklärung über eine im Kaufpreis enthaltene und an den Vertrieb gezahlte ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 123 ; BGB § 249 Abs. 1
    Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über eine erkannte arglistige Täuschung über die Höhe der Vertriebsprovisionen; Pflicht des einen Immobilienerwerb finanzierenden Kreditinstituts zur Aufklärung über eine im Kaufpreis enthaltene und an den Vertrieb gezahlte ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufklärung über Höhe der Innenprovision? Nur ausnahmsweise!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer im Kaufpreis einer Immobilie enthaltenen Innenprovision

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Innenprovision beim Immobilienkauf und die arglistige Täuschung des Anlegers

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vorsicht bei versteckten Provisionen in Immobilien-Verkaufsprospekt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer im Kaufpreis einer Immobilie enthaltenen Innenprovision

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bank haftet nicht für Provision - Muss die finanzierende Bank den Immobilienkäufer über eine hohe Innenprovision informieren?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufklärungspflichten einer Bank

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer im Kaufpreis einer Immobilie enthaltenen Innenprovision

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer im Kaufpreis einer Immobilie enthaltenen Innenprovision

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer im Kaufpreis einer Immobilie enthaltenen Innenprovision

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wie man hohe Provisionen in Immobilienprospekten versteckt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer im Kaufpreis einer Immobilie enthaltenen Innenprovision

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein unzulässiges Kick Back, wenn Vergütung im Prospekt veröffentlicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur genauen Provisionsnennung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflicht über Höhe der Innenprovision? Nur ausnahmsweise! (IMR 2013, 160)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - XI ZR 149/11
    Der vermeintliche Schadensersatzanspruch des Klägers ist nach den Grundsätzen der Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 BGB) darauf gerichtet, den Kläger so zu stellen, wie er ohne die schuldhafte Aufklärungspflichtverletzung stünde (vgl. Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 61, vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154 Rn. 26 und vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 46).

    Der geltend gemachte Anspruch auf Naturalrestitution hätte - nach dem Klägervortrag - die vollständige Rückabwicklung des Anlagegeschäfts zur Folge (Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 61, vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154 Rn. 26 und vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 46).

    Das ist etwa der Fall, wenn die Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (st. Rspr., Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 41 und vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 16).

    Auf eine im Kaufpreis enthaltene und an den Vertrieb gezahlte "versteckte Innenprovision" muss das den Immobilienerwerb finanzierende Kreditinstitut, mit dem kein Anlageberatungsvertrag geschlossen wurde, den Darlehensnehmer von sich aus dagegen nicht hinweisen (st. Rspr., Senatsurteile vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 53/02, WM 2004, 417, 418 f., vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 46 und vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 17).

    Etwas anderes gilt erst dann, wenn es zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert kommt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (st. Rspr., Senatsurteile vom 23. März 2004 - XI ZR 194/02, WM 2004, 1221, 1225 und vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 17, jeweils mwN).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt dagegen ein aufklärungspflichtiger Wissensvorsprung aber dann vor, wenn die Bank positive Kenntnis davon hat, dass der Kreditnehmer von seinem Geschäftspartner oder durch den Fondsprospekt über das finanzierte Geschäft gemäß § 123 BGB arglistig getäuscht wurde (vgl. nur Senatsurteile vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831 Rn. 14 und vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 20, jeweils mwN).

    dd) Dadurch unterscheidet sich der vorliegende Fall von jenen vom Senat entschiedenen Fällen, in denen durch Verkaufsprospekte oder andere Urkunden - anders als hier - der falsche Eindruck einer abschließenden Darstellung der Vertriebskosten vermittelt und dadurch ein Irrtum des Anlegers über die Höhe der Vertriebskosten erregt worden war (Senatsurteile vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831 Rn. 15 aE, vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 31 f. und vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 21 ff.).

    Im Senatsurteil vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08 (aaO Rn. 31 f.) ging es insbesondere um Angaben über Provisionen zugunsten zweier Vermittlungsgesellschaften, durch die der falsche Anschein erweckt worden war, die Provisionen würden damit abschließend beziffert.

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - XI ZR 149/11
    Der vermeintliche Schadensersatzanspruch des Klägers ist nach den Grundsätzen der Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 BGB) darauf gerichtet, den Kläger so zu stellen, wie er ohne die schuldhafte Aufklärungspflichtverletzung stünde (vgl. Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 61, vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154 Rn. 26 und vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 46).

    Diesem Anspruch kann der Kläger gemäß § 242 BGB seiner Inanspruchnahme aus der Vollstreckungsunterwerfung entgegenhalten (vgl. Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 61 aE und vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154 Rn. 26).

    Der geltend gemachte Anspruch auf Naturalrestitution hätte - nach dem Klägervortrag - die vollständige Rückabwicklung des Anlagegeschäfts zur Folge (Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 61, vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154 Rn. 26 und vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 46).

    Der eingewandte Rückabwicklungsanspruch ist im Übrigen nicht nur darauf gerichtet, den Kläger vom Darlehensrückzahlungsanspruch zu befreien, sondern auch von dem vollstreckbaren Schuldanerkenntnis (Senatsurteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 61).

    Das ist etwa der Fall, wenn die Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (st. Rspr., Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 41 und vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 16).

    Auf eine im Kaufpreis enthaltene und an den Vertrieb gezahlte "versteckte Innenprovision" muss das den Immobilienerwerb finanzierende Kreditinstitut, mit dem kein Anlageberatungsvertrag geschlossen wurde, den Darlehensnehmer von sich aus dagegen nicht hinweisen (st. Rspr., Senatsurteile vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 53/02, WM 2004, 417, 418 f., vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 46 und vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 17).

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - XI ZR 149/11
    Der vermeintliche Schadensersatzanspruch des Klägers ist nach den Grundsätzen der Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 BGB) darauf gerichtet, den Kläger so zu stellen, wie er ohne die schuldhafte Aufklärungspflichtverletzung stünde (vgl. Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 61, vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154 Rn. 26 und vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 46).

    Diesem Anspruch kann der Kläger gemäß § 242 BGB seiner Inanspruchnahme aus der Vollstreckungsunterwerfung entgegenhalten (vgl. Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 61 aE und vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154 Rn. 26).

    Der geltend gemachte Anspruch auf Naturalrestitution hätte - nach dem Klägervortrag - die vollständige Rückabwicklung des Anlagegeschäfts zur Folge (Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 61, vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154 Rn. 26 und vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 46).

  • BGH, 21.06.2005 - XI ZR 88/04

    Zurechnung von Rechtshandlungen eines Gschäftsbesorgers; Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - XI ZR 149/11
    Die Nichtigkeit der Vollmacht kann insoweit nicht mit Hilfe der §§ 171 f. BGB überwunden werden (st. Rspr., Senatsurteil vom 21. Juni 2005 - XI ZR 88/04, WM 2005, 1520, 1521).

    Das Berufungsgericht wird sich aber mit der Frage zu befassen haben, ob es dem Kläger nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich auf die Nichtigkeit der notariellen Vollstreckungsunterwerfung zu berufen (vgl. Senatsurteile vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04, WM 2005, 828, 831 f. und vom 21. Juni 2005 - XI ZR 88/04, WM 2005, 1520, 1521 f., jeweils mwN).

  • BGH, 10.07.2007 - XI ZR 243/05

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei einem Fondserwerb; Kausalität

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - XI ZR 149/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt dagegen ein aufklärungspflichtiger Wissensvorsprung aber dann vor, wenn die Bank positive Kenntnis davon hat, dass der Kreditnehmer von seinem Geschäftspartner oder durch den Fondsprospekt über das finanzierte Geschäft gemäß § 123 BGB arglistig getäuscht wurde (vgl. nur Senatsurteile vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831 Rn. 14 und vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 20, jeweils mwN).

    dd) Dadurch unterscheidet sich der vorliegende Fall von jenen vom Senat entschiedenen Fällen, in denen durch Verkaufsprospekte oder andere Urkunden - anders als hier - der falsche Eindruck einer abschließenden Darstellung der Vertriebskosten vermittelt und dadurch ein Irrtum des Anlegers über die Höhe der Vertriebskosten erregt worden war (Senatsurteile vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831 Rn. 15 aE, vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 31 f. und vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 21 ff.).

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - XI ZR 149/11
    Das Berufungsgericht wird sich aber mit der Frage zu befassen haben, ob es dem Kläger nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich auf die Nichtigkeit der notariellen Vollstreckungsunterwerfung zu berufen (vgl. Senatsurteile vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04, WM 2005, 828, 831 f. und vom 21. Juni 2005 - XI ZR 88/04, WM 2005, 1520, 1521 f., jeweils mwN).
  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - XI ZR 149/11
    Das ist Gegenstand einer prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 Abs. 1 ZPO, die mit der Vollstreckungsabwehrklage verbunden werden kann (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133 Rn. 15 und 18 mwN).
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - XI ZR 149/11
    Auf eine im Kaufpreis enthaltene und an den Vertrieb gezahlte "versteckte Innenprovision" muss das den Immobilienerwerb finanzierende Kreditinstitut, mit dem kein Anlageberatungsvertrag geschlossen wurde, den Darlehensnehmer von sich aus dagegen nicht hinweisen (st. Rspr., Senatsurteile vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 53/02, WM 2004, 417, 418 f., vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 46 und vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 17).
  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - XI ZR 149/11
    Etwas anderes gilt erst dann, wenn es zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert kommt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (st. Rspr., Senatsurteile vom 23. März 2004 - XI ZR 194/02, WM 2004, 1221, 1225 und vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 17, jeweils mwN).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - XI ZR 149/11
    bb) Eine arglistige Täuschung lässt sich auch nicht dem formularmäßigen Vermittlungsauftrag entnehmen, der als Allgemeine Geschäftsbedingungen wegen seiner offensichtlichen Verwendung über den Einzelfall hinaus vom Senat selbst ausgelegt werden kann (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, NJW 2005, 2919, 2921 mwN).
  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06

    Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision

  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07

    Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

  • BGH, 15.02.2011 - XI ZR 20/10

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BGH, 19.07.2011 - II ZR 300/08

    Kapitalanlagegesellschaft: Außenhaftung der Treugeber/Gesellschafter eines

  • OLG Frankfurt, 02.06.2009 - 23 U 207/07

    Wirksamkeit eines Darlehens zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung

  • OLG Frankfurt, 02.06.2009 - 23 U 139/08

    Bankenhaftung bei Kreditgewährung für den Erwerb einer noch zu errichtenden

  • OLG Frankfurt, 02.06.2009 - 23 U 37/08

    Bankenhaftung bei kreditfinanziertem Immobilienerwerb: Wirksamkeit des

  • OLG Köln, 20.06.2012 - 13 U 194/08

    Wirksamkeit einer umfassenden Geschäftsbesorgungsvollmacht; Haftung des

    Vertrieb" und darin eine - behauptete - Vertriebsprovision von 18, 4 % eingepreist ist (vgl. BGH, Urteile v. 05.06.2012 - XI ZR 149/11 u. a., Pressemitteilung des BGH Nr. 082/2012 vom 06.06.2012).

    Auch aus der geringen Höhe anderer offen gelegter Bestandteile des Gesamtaufwandes kann nicht geschlossen werden, die im Kaufpreis enthaltene Vertriebsprovision sei ebenfalls gering (BGH, Urteile v. 05.06.2012, a.a.O.), so dass auch unter diesem Gesichtspunkt eine arglistige Täuschung nicht in Betracht kommt.

    Darin liegt jedoch keine abschließende Erklärung über Anfall und Höhe sonstiger Vertriebsprovisionen (vgl. BGH, Urteile vom 05.06.2012, a.a.O.), zumal in den dem Auftrag zugrunde liegenden AGB (dort Ziffer 4) ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass Vergütungsansprüche auch gegen andere am Immobilienprojekt Beteiligte bestehen.

  • LG Frankfurt/Main, 12.04.2013 - 10 O 164/11
    Ein aufklärungspflichtiger Wissensvorsprung liegt erst dann vor, wenn die Bank positive Kenntnis davon hat, dass der Kreditnehmer über das finanzierte Geschäft arglistig getäuscht wurde (BGH Urteil 5.6.2012, Az. XI ZR 149/11).

    In dem Prospekt wird nicht verschleiert, dass die weitere Vergütung letztlich vom Kläger zu bezahlen ist (BGH, Urteil 5.6.2012, Az. XI ZR 149/11).

  • OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 39/13

    Kreditfinanzierter Immobilienerwerb: Bereicherungsrechtlicher

    So hat auch der BGH mit Urteilen vom 05.06.2012 (XI ZR 149/11 u. a) entschieden, dass der Anfall von Vertriebsprovisionen im prospektierten Gesamtaufwand unter der Rubrik "Grundstücke, Gebäude inklusive Vertrieb und Marketing von 76, 70 %" dem Grunde nach deutlich erkennbar offen liege.
  • OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 23 U 66/12

    Zur Zulässigkeit der Erhebung einer Widerklage in der Berufungsinstanz

    Der BGH hat in mehreren Urteilen vom 05.06.2012 - XI ZR 149/11 (juris), XI ZR 173/11 (juris), XI ZR 174/11 (juris), XI ZR 175/11 (juris = MDR 2012, 1030), XI ZR 176/11 (juris), XI ZR 177/11, XI ZR 178/11 (juris), XI ZR 179/11 (juris) - entschieden, dass Anleger nicht arglistig über die Höhe der Vertriebsprovision getäuscht werden, wenn in dem Verkaufsprospekt in dieser Form angegeben wird, dass im Gesamtaufwand eine Vertriebsprovision enthalten ist.
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

    Im Übrigen ist die Auffassung des Kammergerichts, dass ein eigener Wissensvorsprung der Bank darüber, dass der vom Erwerber zu zahlende Kaufpreis in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu erwerbenden Objekts steht, grundsätzlich keine Aufklärungspflicht begründe, weil es auch bei einem kreditfinanzierten Kauf zu den eigenen Aufgaben des Käufers gehöre, die Angemessenheit des Kaufpreises zu überprüfen, nicht willkürlich, sondern entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 134/02 -, juris Rn. 22; generell zum "konkreten Wissensvorsprung": BGH, Urteile vom 5. Juni 2012 - XI ZR 149/11 -, juris Rn. 21 und vom 16. Mai 2006 -XI ZR 6/04 -, juris Rn. 41).
  • OLG Frankfurt, 08.10.2012 - 23 U 93/11

    Bankenhaftung bei finanzierter Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

    Der BGH hat kürzlich in mehreren Urteilen vom 05.06.2012 - XI ZR 149/11 (juris), XI ZR 173/11 (juris), XI ZR 174/11 (juris), XI ZR 175/11 (juris = MDR 2012, 1030), XI ZR 176/11 (juris), XI ZR 177/11, XI ZR 178/11 (juris), XI ZR 179/11 (juris) - entschieden, dass Anleger nicht arglistig über die Höhe der Vertriebsprovision getäuscht werden, wenn in dem Verkaufsprospekt angegeben wird, dass im Gesamtaufwand eine Vertriebsprovision enthalten ist.
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 114/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

    Im Übrigen ist die Auffassung des Kammergerichts, dass ein eigener Wissensvorsprung der Bank darüber, dass der vom Erwerber zu zahlende Kaufpreis in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu erwerbenden Objekts steht, grundsätzlich keine Aufklärungspflicht begründe, weil es auch bei einem kreditfinanzierten Kauf zu den eigenen Aufgaben des Käufers gehöre, die Angemessenheit des Kaufpreises zu überprüfen, nicht willkürlich, sondern entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, NJW 2004, 154, Rn. 22; generell zum "konkreten Wissensvorsprung": BGH, Urteile vom 5. Juni 2012 - XI ZR 149/11 -, juris Rn. 21 und vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 -, juris Rn. 41).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2014 - 24 U 111/12

    Kreditfinanzierter Erwerb einer Eigentumswohnung - Vollstreckungsgegenklage wegen

    Soweit die Kläger eine der Beklagten zurechenbare Pflichtverletzung durch eine Täuschung über die von ihnen zu zahlenden Provisionen sehen, schließt sich der Senat den zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs an (Urteile vom 05.06.2012, XI ZR 149/11, XI ZR 173/11, 174,/11, 175, 11, 176/11, XI ZR 179/11), wonach folgendes gilt (Urteil XI ZR 176/11, Rz. 22 ff):.
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